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Kurzzeitkennzeichen - wer bekomm'?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vielmehr WIE bekomm ?

Welche Unterlagen brauche ich ? Vorgehensweise ? Zulassungsstelle ?

  • Verwirrt 1
Geschrieben (bearbeitet)

brief , schein (wenn er noch da ist ) gültige TÜV/AU und dann zu deinem zulassungs bezirk.

EVB nummer von deiner versicherung

Bearbeitet von uwekolb
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb uwekolb:

brief , schein (wenn er noch da ist ) gültige TÜV/AU und dann zu deinem zulassungs bezirk.

Wenn Du dann die Evb-Nummer nicht dabei hast, musst du leider nochmal wiederkommen.

Geschrieben

Also kann ich auch gleich richtige Schilder machen lassen. Bzw. richtig zulassen...

Der Verkäufer will mir weismachen, daß ich nur die Daten vom Fahrzeug brauche, aber weder Schein noch Brief.

  • Haha 1
Geschrieben (bearbeitet)

Ohne gültige Papiere wird das m.W. nichts. Vielleicht gibt es da Ausnahmen mit der Vorlage von Kopien o.ä., ein TÜV-Nachweis ist definitiv erforderlich.

Bearbeitet von margia2
Geschrieben

Auf der Seite der Zulassungsstelle findet sich leider nichts....

Geschrieben

Die offizielle Regelung sieht vor, dass die Papiere vorzulegen sind. Das kann allerdings auch bei einer Zulassungsstelle am Fahrzeugstandort z.B. in Anwesenheit des Verkäufers erfolgen

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb silvester31:

Also kann ich auch gleich richtige Schilder machen lassen. Bzw. richtig zulassen...

Der Verkäufer will mir weismachen, daß ich nur die Daten vom Fahrzeug brauche, aber weder Schein noch Brief.

Ich würde auch den Kaufvertrag noch mitnehmen.

Geschrieben (bearbeitet)

www.adac.de/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen/

Zur Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens sind in der Regel folgende Dokumente nötig:
    elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
   Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
    Zulassungsbescheinigung Teil 1 und/oder 2 (Fahrzeugschein und/oder Fahrzeugbrief) oder CoC-Papiere (Kopien meist ausreichend)*
    bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
    evtl. Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

*Kopien von Fzg.papieren u. Tüv-Nachweis sind ausreichend, aber erforderlich, grad vor ein paar Tagen erfragt, und -da auch hierzu  explizit nachgefragt- Kaufvertrag nicht erforderlich. War ein LRA in BW, wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird, weiss ich nicht. Das gilt auch wenn Du das Fahrzeug gleich richtig zulassen willst.

 

Bearbeitet von 15cv
Geschrieben (bearbeitet)

Hab die auch schon mehrfach für ein Fahrzeug ohne Papiere bekommen,
da meine AZU noch nie in D. zugelassen war, keine franz. Papiere vorhanden
und somit gabs nur die Fahrgestellnummer, KBA Unbedenklichkeit und eine Versicherungsnummer.
Kurzzeitkennzeichen bekommen.... (Perso ist eh klar.)

Bearbeitet von zudroehn
Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb zudroehn:

Hab die auch schon mehrfach für ein Fahrzeug ohne Papiere bekommen,
da meine AZU noch nie in D. zugelassen war, keine franz. Papiere vorhanden
und somit gabs nur die Fahrgestellnummer, KBA Unbedenklichkeit und eine Versicherungsnummer.
Kurzzeitkennzeichen bekommen.... (Perso ist eh klar.)

Das muss aber schon einige Jahre her sein. Ohne gültigen TÜV geht nichts mehr.

Geschrieben (bearbeitet)

und wie willst du dann zum ersten mal eine Vollabnahme machen?
z.B. bei einem Oldtimer ohne deutsche Papiere?

Bearbeitet von zudroehn
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb zudroehn:

und wie willst du dann zum ersten mal eine Vollabnahme machen?
z.B. bei einem Oldtimer ohne deutsche Papiere?

Jedenfalls nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen. Man packe daher seinen Oldtimer auf einen Hänger oder wenn man Glück hat, leiht einem irgendjemand noch eine rote Nummer.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)

Ok, danke. Muss ich mal ausprobieren...
bzw.

Zitat

Seit dem 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit gültiger EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis und nur mit gültiger Hauptuntersuchsuchung/Sicherheitsprüfung vergeben. Sollte Ihr Fahrzeug diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann zwar ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden. Die Nutzung wird aber für bestimmte Zwecke eingeschränkt. Das Kurzzeitkennzeichen gilt in der Regel nur innerhalb von Deutschland. Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland nutzen möchten, machen Sie dies auf eigenes Risiko. Für diesen Zweck steht Ihnen auch das Ausfuhrkennzeichen zur Verfügung.

Zitat

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung der erforderlichen Gutachten stehen.
Dann dürfen Sie nur zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das Kennzei
chen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem Kurzzeitkennzeichen fahren.

Quelle: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/399

Bearbeitet von zudroehn
  • Haha 1
Geschrieben
vor 16 Minuten schrieb zudroehn:

Ok, danke. Muss ich mal ausprobieren...

Gerne! Jetzt wissen wir wenigstens Bescheid.

Geschrieben

übrigens, der Versicherung sollte man erzählen, dass die evb-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist. „Normale“ werden bei der Zulassungsstelle nicht angenommen.

  • Like 2
Geschrieben

Hallo,

vor einer Stunde schrieb VolkerXM:

übrigens, der Versicherung sollte man erzählen, dass die evb-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist.

Genau. Die EVB-Nummer gibt es für 1, 2 oder 3 Tage, wobei viele Versicherungen nur die 3-Tages-Version anbieten.

Ich habe die EVB-Nummer bei kurzzeitkennzeichen-online bestellt. Kostete im Juni dieses Jahres 19,95 € für einen Tag. Ich hatte nur ein einzige Fahrt über 15 km zu bewältigen.

Grüße
Andreas

  • Like 1
Geschrieben
2 hours ago, zudroehn said:

und wie willst du dann zum ersten mal eine Vollabnahme machen?
z.B. bei einem Oldtimer ohne deutsche Papiere?

Einfach da hinfahren.

  • Like 1
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb VolkerXM:

übrigens, der Versicherung sollte man erzählen, dass die evb-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen ist. „Normale“ werden bei der Zulassungsstelle nicht angenommen.

Ich habe mir kürzlich eine EVB von meiner Versicherung für meinen seit 15 Jahren stillgelegten CX übermitteln lassen. Damit darf ich auch ohne Zulassung zum TÜV und wieder zurück fahren. Allerdings muss die Fahrt mit zum Fahrzeug gehörenden, amtlichen Kennzeichen und ausschließlich im entsprechenden Zulassungsbezirk stattfinden.

Die übermittelte EVB ist 15 Monate ab Ausstellung gültig.

Der Kundenbetreuer empfahl, auf jeden Fall einen Termin mit der Prüfstelle zu vereinbaren und einen entsprechenden Nachweis während der Fahrt mitzuführen, falls man kontrolliert würde.

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb schwinge:

Einfach da hinfahren.

Ja, genau - ohne Versicherungsschutz eine super Idee!

  • Verwirrt 1
Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb margia2:

oder wenn man Glück hat, leiht einem irgendjemand noch eine rote Nummer.

...das ist heutzutage leider nur noch Wunschdenken! In der Praxis funktioniert das nicht mehr.

Um ein nicht zugelassenes / TÜV-loses / gerade erst gekauftes und abgemeldetes/ dokumentenloses Fahrzeug zu überführen, ist es mittlerweile am einfachsten, einen Trailer zu mieten... Alles andere ist zeitaufwendiger und teurer...

  • Like 1
Geschrieben
vor 45 Minuten schrieb M. Ferchaud:

Ich habe mir kürzlich eine EVB von meiner Versicherung für meinen seit 15 Jahren stillgelegten CX übermitteln lassen. Damit darf ich auch ohne Zulassung zum TÜV und wieder zurück fahren. Allerdings muss die Fahrt mit zum Fahrzeug gehörenden, amtlichen Kennzeichen und ausschließlich im entsprechenden Zulassungsbezirk stattfinden.

 

Macht auch nicht jede Versicherung.

Geschrieben
vor 46 Minuten schrieb Petruschka:

Um ein nicht zugelassenes / TÜV-loses / gerade erst gekauftes und abgemeldetes/ dokumentenloses Fahrzeug zu überführen, ist es mittlerweile am einfachsten, einen Trailer zu mieten... Alles andere ist zeitaufwendiger und teurer...

Frueher (TM) gab es noch die Moeglichkeit des Schleppens. Dann war allerdings fuer den Fahrer des Zugfahrzeuges ein LKW-Fuehrerschein notwendig und der Geschleppte   (im nicht zugelassen Fahrzeug) musste ein PKW-Fuehrerschein haben. Beim Abschleppen (also im Pannefall eines zugelassen Fahrzeuges) musste der Geschleppte gar keine Fahrerlaubnis haben. 

Ist heute sich er nicht mehr so, oder?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb MatthiasM:

Ist heute sich er nicht mehr so, oder

...ich glaube ja, bin mir da aber nicht sicher...  

Und einen Zentralhydrauliker wie XM oder Xantia schleppen, ginge nur wenn der Motor, d.h. die Hydraulikpumpe läuft ... ansonsten ist am Zugfahrzeug der Verschleiss von Heckblechen, Rückleuchten und hinterem Stossfänger sehr hoch...( braucht man dann an jeder roten Ampel neu😁😁😁).

Bearbeitet von Petruschka
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Petruschka:

...ich glaube ja, bin mir da aber nicht sicher...  

Und einen Zentralhydrauliker wie XM oder Xantia schleppen, ginge nur wenn der Motor, d.h. die Hydraulikpumpe läuft ... ansonsten ist am Zugfahrzeug der Verschleiss von Heckblechen, Rückleuchten und hinterem Stossfänger sehr hoch...( braucht man dann an jeder roten Ampel neu😁😁😁).

Abschleppstange?

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