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XM Break hinten erstaunlich robust


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

bei mir hat heute ein größeres Mercedes-SUV (ML oder GLE) hinten angeklopft und wollte in meinem Kofferraum parken. Aber da war kein Platz. Der ist mir aufs stehende Auto hinten draufgeklatscht, weil er dachte, dass der Wagen vor mir und ich gerade weiterfahren würden, während er an der Tanke daneben noch die Preise checkt. Man ahnt es schon, das ging schief. 

Der SUV hat aber einen größeren Schaden davongetragen, als der XM. Beim Benz hat es sämtliche Anbauteile am Stoßfänger abgerissen (Kennzeichen samt Halterung lag unter meinem Wagen), Scheinwerfer und Kühlergrill kaputt und der Kühler wurde undicht. Man kann auch davon ausgehen, das die Frontmaske gebrochen ist. Er hatte nach dem Unfall den "bösen Blick". Beim XM wurde die Stoßfängerverkleidung, die Stoßleiste an der Heckklappe, die Heckklappe selbst und die Blende ums Kennzeichen beschädigt. Der Wischermotor mit Arm und die AHK werden auch kalkuliert. Am Heckrahmen, am Kofferraumboden und am Heckblech wurde nichts festgestellt.

Am Morgen hab ich mir auf einer abschüssigen Straße mit tobendem ABS ohne merkliche negative Beschleunigung (wegen überfrierender Nässe) noch überlegt, welchen Notausgang ich mit dem Dicken nehmen soll/kann und was dabei wohl so alles kaputt geht. Ich war aber trotzdem irgendwie entspannt, da ich wusste, dass alle Teile noch am Schlachter dran sind. Aber ich konnte den Wagen doch noch vor der Einmündung anhalten. Und am Mittag hat mir der Benz dann das Heck umgestaltet. Das war überflüssig, wie ein zweiter Anus.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einem Wischerarm hinten und den Klebeschriftzügen "CITROEN" und "XM", gibt es das noch irgendwo zu kaufen? Das andere Zeugs hab ich an meinem Schlachter dran.

 

Gruß Joachim

aus dem rutschigen Südwesten

Bearbeitet von Oldieschrauber
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Mein aufrichtiges Beileid. Sowas braucht kein Mensch. Es mag rhetorisch klingen, aber gut, dass dir nichts passiert ist.

Die Teile habe ich alle

Bearbeitet von XMbremi
Geschrieben

Danke, aber erst mal abwarten, wie es morgen ist. Der Nacken fühlt sich rechts an, als wäre er leicht verspannt. Meinem Kollegen geht es ähnlich, er saß auf dem Beifahrersitz. Kann sein, dass man sich das jetzt auch nur einbildet.

Was würdest Du denn für die Teile haben wollen? Der XM wird auf jeden Fall wieder repariert, egal wie das Gutachten ausfällt. Das Meiste habe ich, und  der Wagen war eh schon für meinen Lackierer eingeplant für die beiden unteren Kotflügelecken, das Windleitblech, eine Dachkante und evtl. das Dach. Jetzt kommen halt noch Heckklappe und hinterer Stoßfänger dazu.

Der Wagen war gerade mal wieder 14 Tage angemeldet, nach ca. 5 Jahren. Die zweite Tankfüllung steht bei der Mitte.

Geschrieben

Xm Heck und robust würde ich nicht mal im gleichen Absatz nennen wollen, schau untendrunter lieber genau hin.

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Geschrieben

Anhängerkupplung. Die kann durchaus eine Deformation des Kofferraumbodens verhindern. Umso genauer würde ich den Bereich ihrer Aufhängungspunkte ansehen.Bzw., das würde ich von einem Sachverständigen machen lassen. Falls das aus irgendeinem Grund nicht in Frage kommt, würde ich den Wagen zumindest nicht mehr im Betrieb mit Anhänger verwenden.

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Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Oldieschrauber:

egal wie das Gutachten ausfällt

Dazu ein wichtiger Tipp: Wenn das Gutachten auf "Totalschaden" hinaus läuft, unbedingt das Auto verkaufen!
Versicherer setzen ein Fahrzeug mit Totalschaden auf eine Liste, wo es dann der Meistbietende kaufen kann.
Der Kaufpreis reduziert dann den Betrag, den die Versicherung aus eigener Tasche zahlen muss.
Verkaufst du das Auto vorher selbst (zum Restwert von 200 Euro), bekommst du zwar eben diese 200 Euro weniger, kannst aber das Auto behalten.
Es reicht die Angabe dass das "Wrack" zu dem Preis verkauft wurde, und wenn nicht, mach ein Kaufvertrag mit deiner Frau oder ein Kumpel.

  • Danke 1
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb René Mansveld:

Dazu ein wichtiger Tipp: Wenn das Gutachten auf "Totalschaden" hinaus läuft, unbedingt das Auto verkaufen!
Versicherer setzen ein Fahrzeug mit Totalschaden auf eine Liste, wo es dann der Meistbietende kaufen kann.
Der Kaufpreis reduziert dann den Betrag, den die Versicherung aus eigener Tasche zahlen muss.
Verkaufst du das Auto vorher selbst (zum Restwert von 200 Euro), bekommst du zwar eben diese 200 Euro weniger, kannst aber das Auto behalten.
Es reicht die Angabe dass das "Wrack" zu dem Preis verkauft wurde, und wenn nicht, mach ein Kaufvertrag mit deiner Frau oder ein Kumpel.

Das halte ich für mindestens fragwürdig !

Soweit mir bekannt hat die Versicherung in dem Fall eine Art Eigentumsrecht an dem Fahrzeug. Somit auch die Handlungshoheit. Und wenn vorher unter dem Gebot in der Börse verkauft, wird die Versicherung immer das Höchstgebot abziehen ! So einfach lassen die sich nämlich nicht beschei...en.

Ist das Hörensagen, oder mit irgendwas belegbar ?

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Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb silvester31:

Soweit mir bekannt hat die Versicherung in dem Fall eine Art Eigentumsrecht an dem Fahrzeug. Somit auch die Handlungshoheit. Und wenn vorher unter dem Gebot in der Börse verkauft, wird die Versicherung immer das Höchstgebot abziehen ! So einfach lassen die sich nämlich nicht beschei...en.

Die Versicherung hat niemals ein Eigentumsrecht. Wenn der Restwertaufkäufer zb max 200 euro für das Wrack bietet, dann kann der Eigentümer das Angebot annehmen und das Wrack für 200 Euro abgeben. Er kann aber auch das Angebot abschlagen, auf die 200 Euro verzichten und das Wrack behalten.

Egal welche Entscheidung der Eigentümer trifft, mit beschiss hat das gar nichts zu tun. Er erfüllt lediglich die gesetzlich geregelten Versicheungsbedingungen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten schrieb matgom:

Die Versicherung hat niemals ein Eigentumsrecht. ... Versicherungsbedinungen

Eben genau auf die Versicherungsbedingungen kommt es an. Bei meiner Versicherung steht in den Bedingungen, dass bei Ausrichtung der Totalschadenvergütung die Fahrzeugreste ins Eigentum der Versicherung übergehen.

 

Bearbeitet von fgee
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Geschrieben

Wer sagt sowas, der ermittelte Restwert wird abgezogen mehr nicht

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Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb matgom:

Die Versicherung hat niemals ein Eigentumsrecht. Wenn der Restwertaufkäufer zb max 200 euro für das Wrack bietet, dann kann der Eigentümer das Angebot annehmen und das Wrack für 200 Euro abgeben. Er kann aber auch das Angebot abschlagen, auf die 200 Euro verzichten und das Wrack behalten.

Egal welche Entscheidung der Eigentümer trifft, mit beschiss hat das gar nichts zu tun. Er erfüllt lediglich die gesetzlich geregelten Versicheungsbedingungen.

Ich habe nichts anderes behauptet !!!

Es ging darum das Auto für fiktive 200 € zu verkaufen anstatt der möglichen fiktiven 700 € aus der Restwertbörse. Die Versicherung wird die 700 in Abzug bringen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet (!) den Schaden so gering wie möglich zu halten !

Lesen, verstehen und nicht Worte im Mund verdrehen !

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Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Kroack:

Wer sagt sowas, der ermittelte Restwert wird abgezogen mehr nicht

Genauer das ermittelte Höchstgebot in der Restwertbörse.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb fgee:

Bei meiner Versicherung steht in den Bedingungen, dass bei Ausrichtung der Totalschadenvergütung die Fahrzeugreste ins Eigentum der Versicherung übergehen.

Seufz, die Versicherung darf dir das Fahrzeug aber nicht stehlen sondern bietet dir diese 2 Varianten an:

vor 2 Stunden schrieb matgom:

Wenn der Restwertaufkäufer zb max 200 euro für das Wrack bietet, dann kann der Eigentümer das Angebot annehmen und das Wrack für 200 Euro abgeben. Er kann aber auch das Angebot abschlagen, auf die 200 Euro verzichten und das Wrack behalten.

Der Eigentümer kann wählen ob er Geld oder das Wrack bekommt.

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vor 2 Stunden schrieb fgee:

Bei meiner Versicherung steht in den Bedingungen, dass bei Ausrichtung der Totalschadenvergütung die Fahrzeugreste ins Eigentum der Versicherung übergehen.

Dieses blabla dient nur dazu, das die Versicherung das Wrack in einer Restwertbörse einstellen kann um den Marktwert durch das Höchstgebot eines Restwertaufkäufers zu bestimmen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise, aber ich bin selbst Kfz-Sachverständiger und ich habe einen Kollegen mit der Begutachtung beauftragt, da es blöd aussieht, wenn man es selber macht. Und ich hab ihm gesagt, dass er nichts machen soll, wo er evtl. Bauchmerzen mit hat. Alles ganz reell. Ich kenne das mit Gutachten schreiben für Bekannte 🥴.

Jetzt ein paar Worte zum Restwert: Den Restwert ermittelt der Sachverständige am örtlichen, allgemein zugängigen Markt. Das heißt, das in der Regel bei Verwertern bzw. Autohändlern telefonisch angefragt wird.  Dieser Restwert ist erst mal maßgeblich. Und grundsätzlich bleibt das Fahrzeug auch immer in der Verfügungsgewalt des Eigentümers. Das Auto geht niemals in den Besitz der Versicherung über. Aber als Geschädigter hat man auch immer eine Schadenminderungspflicht. Es ist auch der Begriff der Handlungshoheit gefallen. Dabei muss man aber zwischen Haftpflicht und Kasko unterscheiden. Bei Haftpflicht geht es darum, einen Schaden, den ein Anderer verursacht hat ersetzt zu bekommen. Die "Handlungshoheit" liegt beim Geschädigten. Die Versicherung hat im Haftpflichtfall eigentlich nichts zu melden, auch wenn sie das in ihren Schreiben immer wieder so darstellt. Die Kaskoversicherung, also Eigenschäden, ist grundsätzlich ein Vertrag zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Und da kommt es darauf an, was vertraglich ausgehandelt wurde. Aber hier hat i.d.R. die Versicherung das Sagen.

Und jetzt noch ein paar Worte zu den Abrechnungsvarianten: Grundsätzlich gibt es den Reparaturfall und den Totalschaden, und dann noch den 130%-Fall dazwischen. Beim Reparaturfall, d.h. eine Reparatur ist wirtschaftlich sinnvoll, gibt es die Möglichkeiten Werkstattreparatur, Eigenreparatur oder fiktive Abrechnung. Bei der Werkstattreparatur werden die Kosten der Werkstatt und aller anderen Anspruchsberechtigten von der Versicherung übernommen. Bei der fiktiven Abrechnung werden die Reparaturosten abzügl. MwSt. plus die oben genannten weiteren Kosten (Anwalt, SV, Mietwagen, Wertminderung usw.) übernommen. Die Eigenreparatur ist eine Form der fiktiven Abrechnung. D.h. es wird erst mal ohne MwSt. ausbezahlt. Aber Mehrwertsteuer, die z.B. beim Kauf von Teilen oder Dienstleistungen anfällt, kann man bei der Versicherung geltend machen. Wichtig ist, dass man nach der Eigenreparatur eine Reparaturbestätigung machen lässt. Und beim Totalschaden muss man zwischen wirtschaftlichem und technischem Totalschaden unterscheiden. Ein technischer Totalschaden ist ein Schaden, beim dem der Fachmann sagt, "Das kann man nicht mehr reparieren". Der Wirtschaftliche Totalschaden ist eine Rechnung. Und zwar werden da die Reparaturkosten dem Wiederbeschaffungswert gegenüber gestellt. Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert spricht man von einem Wirtschaftlichen Totalschaden, was erst mal bedeutet, dass keine Reparatur bezahlt wird. Aber der 130%-Fall ist wiederum eine besondere Form des Totalschadens. Wenn der Geschädigte ein begründetes Interesse am Weiterbetrieb des beschädigten Fahrzeugs hat, kann es trotz Totalschaden repariert werden. Dabei die aber die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um max. 30% übersteigen, deshalb (100%+30%) 130%-Fall. Die Reparatur muss dann aber zwingend in der Werkstatt noch Gutachtenvorgaben ausgeführt werden. Wenn dabei dann die Reparaturkosten die 130% übersteigen, wird trotzdem bezahlt. Man kann ja nicht bis 130% reparieren und dann aufhören. Das begründete Interesse ist damit bewiesen, dass er selbst das Fahrzeug noch einen bestimmten Zeitraum (ich meine 1/4 Jahr) weiter nutzt.

Und dann zum Thema Auto verkaufen im Totalschadenfall: Normalerweise ist der regionale Restwert niedriger, als der Restwert aus der Restwertbörse. Aber die Restwertbörse ist ein geschlossener Benutzerkreis aus registrierten Aufkäufern, Sachverständigen und Versicherungen. Ein normaler Fahrzeughalter hat zur Börse keinen Zugang, dieser Markt ist also nicht allgemein zugänglich. Das mal vorweg. Im Totalschadenfall muss die Versicherung, abgesehen von den genannten "Nebenkosten", den Wiederbeschaffungswert (WBW) abzüglich des ermittelten Restwertes (RW) bezahlen. Das beschädigte Fahrzeug verbleibt als "körperlicher Restwert" beim Geschädigten. Ein fiktives Rechenbeispiel, davon ausgehend, dass der Wagen verwertet wird: WBW 2000€ ermittelter RW 200€. Die Versicherung bezahlt an den Anspruchsteller 1800€, Der Anspruchsteller erhält insgesamt den WBW in Höhe von 2000€ (zusammengesetzt aus der Zahlung der Vers. und den 200€ vom Aufkäufer). Jetzt will die Vers. natürlich ihre Kosten senken, dazu stellt sie das Fahrzeug in eine Restwertbörse und erhält bspw. 1000€. Der Geschädigte erhält wieder den WBW in Höhe von 2000€, allerdings erhält er von der Vers. 1000€ und die restlichen 1000€ vom Aufkäufer. Da hat dann der Geschädigte sein Geld und die Vers. bezahlt weniger. Das Problem ist, wenn der Geschädigte das Fahrzeug trotz Totalschaden behalten will, dann hat er statt der 1800€ nur 1000€. Deshalb kommt da immer der Rat, den Wagen unmittelbar nach Bekanntwerden des gutachterlichen Restwerts zu "verkaufen", um aus dem Zugriff der Versicherung zu entziehen. Aber dann sollte der Wagen auch ab- oder umgemeldet werden, sonst fällt auf, dass der Wagen weiter in der Hand des Geschädigten ist. Die Versicherungen haben ein gemeinsames Datensystem sollte man wissen. Eine andere Möglichkeit ist, dass das Auto offiziell zum gutachterlichen Restwert veräußert wird, dann aber selbst zu einem höheren Wert verkauft wird. Die ist an sich nicht verwerflich, aber im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist dieser dabei erzielte Restwert der Versicherung mitzuteilen. Eigentlich ist die Schadenminderungspflicht des Geschädigten die einzige Möglichkeit für die Versicherung in der Schadenabwicklung mitzureden.

Ich rate grundsätzlich allen im Haftpflichtfall einen Sachverständigen und ein Anwalt einzuschalten, selbst wenn der Schädiger der eigene Schwiegervater ist. Es geht dabei auch nicht gegen den Schwiegervater, sondern darum Augenhöhe zur Versicherung des Schwiegervaters herzustellen, denn die Versicherung hat eine ganze Rechtsabteilung. Der Geschädigte hat sich.

 

Ich hoffe ich konnte ein wenig Klarheit in die Materie bringen

Gruß Joachim

Bearbeitet von Oldieschrauber
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Geschrieben

Top erklärt !

Jetzt sollten alle Unklarheiten beseitigt sein.

Geschrieben

Erstmal alles Gute zum überstandenen Unfall.

Es immer wieder schön, wenn richtige Fachleute mal schreiben, wie sich das alles verhält.
Da sieht mal mal, was sonst so an Halb- und Unwahrheiten in die Foren der Welt gesetzt wird. Man muss das mal auf alle Themen, die es so gibt (und wo man es selber nicht beurteilen kann), hochrechnen … ein Panoptikum an Falschinformationen und alternativen Fakten.

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Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Den Restwert ermittelt der Sachverständige am örtlichen, allgemein zugängigen Markt.

Der ermittelt nur den Wiederbeschaffungswert !

vor 3 Stunden schrieb Oldieschrauber:

Im Totalschadenfall muss die Versicherung, abgesehen von den genannten "Nebenkosten", den Wiederbeschaffungswert (WBW) abzüglich des ermittelten Restwertes (RW) bezahlen.

Hier hastes doch fast richtig erklärt. Einziger Fehler, der RW wird nicht ermittelt sondern geboten (Höchstgebot des RW-Aufkäufers)

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/wiederbeschaffungswert/?k_vtweg=51288&wt_ga=61093218671_621307468481&wt_kw=_61093218671_&wt_cc5=dsa-399130969160

"Der Wiederbeschaffungswert wird von einem Gutachter anhand verschiedener Kriterien ermittelt."

vor 3 Stunden schrieb Oldieschrauber:

ich bin selbst Kfz-Sachverständiger

🤔

Damit es hier keine Missverständnisse gibt: Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind gleichbedeutend.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb holger s:

Es immer wieder schön, wenn richtige Fachleute mal schreiben, wie sich das alles verhält.
Da sieht mal mal, was sonst so an Halb- und Unwahrheiten in die Foren der Welt gesetzt wird. Man muss das mal auf alle Themen, die es so gibt (und wo man es selber nicht beurteilen kann), hochrechnen … ein Panoptikum an Falschinformationen und alternativen Fakten.

Dem kann ich nur beipflichten.

Geschrieben

Die Ausführung von Oldieschrauber ist absolut korrekt. Ich kann nur ergänzen das man die 130% Regelung auch Privat anwenden kann weil ich das schon gemacht habe. Bilder vom reparierten Fahrzeug, Teilerechnungen und eine Auflistung der benötigten Zeit sind obligatorisch. Man muss halt nur drauf achten das man bei der veranschlagten Zeit deutlich über den 130% landet ohne unglaubwürdig zu klingen ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Stunden schrieb matgom:

Der ermittelt nur den Wiederbeschaffungswert !

Hier hastes doch fast richtig erklärt. Einziger Fehler, der RW wird nicht ermittelt sondern geboten (Höchstgebot des RW-Aufkäufers)

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/wiederbeschaffungswert/?k_vtweg=51288&wt_ga=61093218671_621307468481&wt_kw=_61093218671_&wt_cc5=dsa-399130969160

"Der Wiederbeschaffungswert wird von einem Gutachter anhand verschiedener Kriterien ermittelt."

🤔

Damit es hier keine Missverständnisse gibt: Die Begriffe Sachverständiger und Gutachter sind gleichbedeutend.

Sorry, dann hab ich wohl meinen Job, den ich seit über 15 Jahren mache nicht richtig verstanden. Und den Link zu einer Versicherung verstehe ich noch weniger. Handlungshoheit hat im Haftpflichtfall der Geschädigte. Die Versicherung darf erst mal nichts, außer bezahlen.

Nach meinem Kenntnisstand ermittelt der Kfz-Sachverständige oder auch Gutachter folgende Werte:

- Reparaturkosten

- Wiederbeschaffungswert inkl. der Besteuerungsart

- Restwert (ja, auch der wird ermittelt) und nicht immer ist das Höchstgebot auch der Restwert. Letzten Endes beurteilt der SV, was das Wrack noch für einen Wert hat. Die Gebote sind nur Ermittlungshilfen. In der Regel wird aber tatsächlich das höchste Gebot als Restwert genommen

- Nutzungsausfalldauer inkl. dem Betrag pro Ausfalltag, üblicherweise nach der Tabelle Sanden, Danner und Küpperbusch

- Mietwagenklasse

- Reparaturdauer

- Reparaturwürdigkeit

- merkantile Wertminderung nach verschiedenen Modellen (bspw. Marktrelevanz- und Faktorenmethode, Ruhkopf-Sahm, BVSK, Hamburger Modell, Halbgewachs usw...)

- Wertverbesserung, bzw. nfA (neu für Alt(nur bei Kasko))

- Beurteilung der Betriebs- und Verkehrssicherheit

- Schadenintensität

- Beurteilung, ob eine Notreparatur sinnvoll, möglich und/oder wirtschaftlich ist

Es kann sein, dass bspw. zur Ermittlung der Wertminderung noch weitere Werte zu ermitteln sind, wie etwa der Fahrzeugneupreis (brutto/netto, mit/ohne Extras) usw.

Bearbeitet von Oldieschrauber
Geschrieben (bearbeitet)
Am 15.12.2022 um 00:09 schrieb schwinge:

Xm Heck und robust würde ich nicht mal im gleichen Absatz nennen wollen, schau untendrunter lieber genau hin.

Naja Micha

ich finde schon, der Vectra 2009 war vorne bis zum Motorblock über die komplette Breite platt.

Meiner sah so aus, ich stand mit Fuß auf Bremse, der Typ sagte auch er habe mich nicht Stehen sehen, weil nach rechts irgendwo geschaut, meinte bei Polizei er fuhr so knapp 50kmh

Alle Bilder auf Dropbox

https://www.dropbox.com/scl/fo/v9x87mblh6y6y6m082dfn/h?dl=0&rlkey=a83s55vm5d36d73rkfnoum1t4

spacer.png

 

2015 hat sich dann ein Omega noch mal drann versucht, da habe ich keine Bilder,

weil außer Farbe von dem bei mir nichts war, bei dem nur Stoßstange Prellkörper platt und die Stoßstange selber gerissen, Aussage von dem etwa 25kmh. in 30er Zone.

Also die AHK hat er Geld verdient. 😀

 

 

 

 

 

Bearbeitet von Mario
Geschrieben (bearbeitet)

Manchmal ist es besser, sich seine Energie für wichtigere Dinge als für die Richtigstellung von Halbwissen im Internet aufzuheben.

Ich hoffe, diese Rempelei mit dem Hansguckindieluftmercedesfahrer verübelt dir nicht gänzlich die Freude an dem Wagen.

17 minutes ago, Mario said:

[...] die AHK hat er Geld verdient [...]

  Das hat sie wohl. Die AHK überträgt bei einem Heckaufprall die Kräfte weiter nach vorn zu einem wesentlich stabileren Teil der Karosseriestruktur. 50 km/h warn das bei deinem Unfall aber trotzdem nicht.
Im Vergleich zu Fahrzeugen aus dem aktuellen Jahrtausend ist der XM im Heck schon sichtbar weniger stabil konstruiert. Auf der horizontalen Ebene hast du irgendwo nur zwei 0.8mm Profile und einen Falz, die nenneswerte Kräfte weiterleiten können.
Ich bin ja mal gespannt, wann ich dazu komme, "Frau Sechs" auszuziehen. Damit ist meine  Freundin vor Jahren rückwärts in nen Mercedes eingeschlagen. Kofferraum 1cm kürzer. Keine AHK.

Bearbeitet von schwinge

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