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vor 3 Stunden schrieb Manson:

man kann auch die Zulassungsplaketten abkratzen und dann online selbst stilllegen wenn das Auto schon weg ist, dem Käufer gibt man für eventuelle Kontrollen eine Bestätigung mit und wenn die Kontrollorgane eine Abfrage machen dann ist das Auto immer noch zugelassen. Am nächsten Tag meldet man die Karre online ab und alles ist gut.

Das geht so leider nicht. Online abmelden: Nur für Fahrzeuge, die ab ca. 2015 letztmalig zugelassen sind. Benötigt werden Perso mit Freischaltung für Ausweis-App und die Nummern unter den Siegelplaketten beider Kennzeichen und die "Rubbel"nummern der Zulassungsbescheinigung.

Sobald diese Nummern freigelegt oder auch nur die amtlichen Sigel entfernt wurden, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, egal ob noch als zugelassen registriert oder nicht. Also alles sehr grenzwertig, würde ich auf keinen Fall empfehlen.

Ich entferne grundsätzlich vor Abmeldung eines Fahrzeugs die Plaketten selbst (wenn ich die Schilder behalten will), obwohl dies erst unter Aufsicht bei der Behörde im Rahmen der Stillegung erlaubt ist. Grund dafür sind die stumpfen Plakettenkratzer mit denen man unweigerlich die Kennzeichenschilder zerkratzt. Aber jedesmal muss ich mir anhören, dass es ja so nicht gehe, ich dürfe das nicht, bla bla. Meine übliche Antwort: "Und nun?". Dann resigniert das "Amtsfräulein" und macht wortlos weiter 😉

Gruß

Holgi

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vor 2 Minuten schrieb Entenholgi:

Das geht so leider nicht. Online abmelden: Nur für Fahrzeuge, die ab ca. 2015 letztmalig zugelassen sind. Benötigt werden Perso mit Freischaltung für Ausweis-App und die Nummern unter den Siegelplaketten beider Kennzeichen und die "Rubbel"nummern der Zulassungsbescheinigung.

Ja, viel Glück dabei. Habe ich gerade mit 2 Autos und 2 Motorrädern versucht. 2x hat es geklappt, bei den anderen sind die freigerubbelten Codes leider falsch. Doof wenn die Zulassungsstelle 1200km entfernt ist...

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  • 2 Wochen später...

Ein abgemeldetes Auto ist nur schwer verkäuflich seit es die "blanko" Kurzzeitkennzeichen nicht mehr gibt, es sei denn du willst es an einem Händler verkaufen. Wenn der TÜV abgelaufen ist gehen gar keine Kurzzeitkennzeichen (auch kein Exportkennzeichen) mehr. 

Ich würde ungerne ein abgemeldetes Auto kaufen, weil man dann wieder den Elend hat mit neue Schilder machen und die Zulassungskosten gleich viel höher sind (Ummelden ist viel günstiger, man kann heutzutage die Kennzeichen behalten egal aus welchen Landkreis sie kommen).

Mit entfernten Plaketten darf man bei den meisten Versicherungen (Bedingungen vorher lesen!) noch fahren aber nur bis zu einem Landkreis weiter (also von Hannover nach Hildesheim geht, aber nicht nach Göttingen). Blöd ist, dass die Option ein Fahrzeug online ab zu melden für Ausländer nicht existiert, das geht nur mit deutschen Ausweis.

Kaufdatum  + Uhrzeit (!) festhalten im Vertrag hilft wenn es zu einem Parkzettel oder Bussgeld kommt, und tatsächlich schützt es auch noch die Schadensfreiheitsklasse bei der Versicherung. 

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Korrektur dazu: Du bekommst auch ohne gültige HU Kurzzeitkennzeichen, darfst damit aber dann im Prinzip nicht mehr oder weniger als mit entstempelten Kennzeichen + Versicherungsschutz tun. Nur Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen (Fahrt von und zur Zulassungsstelle, Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im eigenen oder maximal den angrenzenden Zulassungsbezirken).

Fahrten mit entstempelten Kennzeichen würde ich immer mit der zuständigen Zulassungsstelle unter Vorlage einer EVB absprechen bzw. von denen dokumentieren lassen. 

Gruß,
Marcel
 

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