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Geschrieben

Hallo,

mein Freund hat sich einen Bestatterwagen (Leichenwagen) gekauft.

Im Brief steht Bestatter- und LKW.

Als er vom Finanzamt den Steuerbescheid bekam, fiel er aus allen Wolken, denn die weigern sich den Wagen auf LKW oder Bestatter zuzulassen, weil angeblich ab dem 01.07.2004 ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, welches besagt, dass nur Fahrzeuge mit einem Zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen eine LKW-Zulassung bekommen.

Hat der Wagen denn keinen Bestandschutz, weil er schon seit Jahren als LKW zugelassen ist?

Hier im Ort gibt es jemanden, der hat einen Ford Granada Bestattungswagen und er hat seinen Wagen als LKW zugelassen, ohne Probleme.

Allerdings vor dem 01.07.2004.

Kann jemand helfen ?????

Gruß

ACCM Daniel1

Geschrieben

Hi,

es gibt Richtlinien des Finanzministeriums, je nach Bundesland. Mit der LKW-Zulassung ab 2,8t ist völliger Quatsch, dann würden ja alle Kleintransporter (Berlingo, Rapid u.a.) keine LKW-Besteuerung mehr bekommen.

Es gelten bestimmte Kriterien für die Besteuerung nach Gewicht in Verbindung mit einer LKW-Zulassung(bei Umschreibung v.PKW), u.a. eine Trennwand, keine Rückbank, zugeschweisste Gurtaufnahmen hinten, keine Fenster an der Seite (!) und ein "LKW-mässiges Aussehen" (in NRW), was leider Auslegungssache ist. Ich musste bei meinem C 15 die Seitenscheiben zuschweissen, obwohl die auch als `LKW Seitenscheiben hatten....

Ich würde einfach mal mit dem Sachbearbeiter einen Besichtigungstermin ausmachen, das ganze schriftlich niederlegen lassen, ggf. Einspruch erheben usw.

Gruß

Frank

Geschrieben

Was steht im Brieg GENAU? So. Kfz Bestattungswagen oder LKW? Das ist ziemlich entscheidend!

Hier werden sie geholfen: http://www.leichenwagen.de/index.htm?download.htm

Nochwas: Es soll ein Urteil existieren wo ein Autohändler einer ahnungslosen Familie einen Ex-Bestatter CX als Familiale (wieder mit Bänken ohne Trennwand) verkauft hat. Weil der Käufer ein extremes Pietätsproblem damit hatte eine Leichenkutsche zu fahren hat er den Verkäufer verklagt und Recht bekommen.

Wenn man dieses Aktenzeichen findet, könnte man je nachdem wie der Urteilsspruch verlaufen ist, daraus schließen, daß ein Leichenwagen immer ein Leichenwagen ist und bleibt und demnach auch so besteuert werden müßte

Geschrieben

Und von wegen Gewicht. Mein AK400 war auch (schon ab Werk) als LKW eingestuft. Das war allerdings 1975...

Geschrieben

hier wird es ganz heikel - was war muss nicht immer so bleiben aufräumen ist angesagt (fanden doch viele gerade im Geländewagenthema ganz toll) bei ausnahmen etc - das schreiben würde mich akkut konkret sehr interesieren -

kombinationskfze sind übrigens imho PKWs (!!) über 2,8to (gewesen), keine LKW - von einer Regel das LKW nur noch ab 2,8 to anerkannt werden höre ich das erste mal (würde mich aber nicht wundern, wäre ja schlüssig im rechtsempfinden) , hat sich das Finanzamt auf was konkretes bezogen???

Kann ja schon sein es da was neues gibt -

kannst du das schreiben besorgen, konkret (bezug, §) zitieren scannen o.ä.???

(bin kurz vorm umschlüsseln, tel. voranfrage war eigentlich positiv aber wenn der beamte dann nochmal nachliest....)

danke!

Geschrieben

Hat eigentlich schon mal jemand hier aus dem Forum einen CX Brek vor kurzem zum Leichenwagen umgebaut und zugelassen bekommen? Wenn ja, war die Zulassung sehr aufwändig?

Der Aufwand für den Umbau ist dabei unwichtig. Man würde ja am besten aus einem unrettbaren Rappold Funébreak die Ausstattung rausnehmen und in einen normalen Break einbauen.

Geschrieben

Sensemann gut das du das frägst, das wollte ich hier schon länger fragen und hoffte auf eine antwort von Dir - denn wenn sich dieser hochinterresante text

http://www.himmelstaxi.de/steuer.html

sich auf deutsches Recht beruft ( ich befürchte das das Östererich ist, recherchiere schon ein paar Tage zu dem Thema) - hatt das FA keine chance :) (wobei, wie von mitr schon angemerkt, sich alles ändern kann und die Sonderbesteuerung von Leichenwagen ist sicher eine , sorri betroffene, unnötige Subvention, (Bestattungsfirmen nagen wohl weniger am Hungertuch als Taxifahrer - jene müssen vermutlich normal besteuern)

Erste voranfrage zum umschlüsseln auf Leiche ergab das der Boden irgendwie dicht sein muss, vermutlich gibt es nen haufen kleinigkeiten heutzutage, müsste man mit dem Tüv bequatschen, wenn der Prfüfer nichts konkretes weis gehts vieleicht auchganz einfach????

wer frägt?? :)

(Auch wenn ich das fürne unnötige subv halte - die KFZ Steuer insgeamt ist unnötig und gehört IMHO anders geregelt, dann noch lieber maut für alle als steuer pro PKW - ne Sonerregelung nutz ich auch gerne, wenn es sie schon gibt)

Geschrieben

Wenn es kein Auto für jeden Tag werden soll ist der einfachste Weg in Frankreich zulassen. Hier gibt es keine KFZ-teuer. Wer jeden Tag damit fahren will muss das Risiko selbst abwägen.

Geschrieben

F Zulassen ist nur einfach wenn wir auf Dich anmelden können CX Fahrer :) Ansonsten ist in Freich für nen nicht Franzosen alles eher kompliziert, oder zumindest für nen Deutschen ungewohnt (Auto zulassen mit Sromrechnung, ähm..) - so mein Eindruck.... - und mann muss glaub jedes Jahr irgendwas Tüviges machen oder?

Geschrieben

Ich habe mich ja auch mit dem Thema beschäfftigt. Ich bezweifle jedoch das das Finanzamt zustimmt wenn man einen "alten, gebrauchten" CX (nicht schlagen!!!) zu nem Bestatter umbaut und dann noch nicht mal der Gewerbenachweis vorliegt. Ganz blöde sind die ja auch nicht. Aber da bleibt die Frage: Was ist mit Wohnmobil? Da kostet ein CX sage und schreibe 103€ Steuern und Versicherung ist auch nix. Am besten dann nen 2,5 Liter Diesel. Dann rechnet sich das gaaaaanz schnell. (Wie war das? Irgendwo bei 700 Eichel-Taler!! Oder noch mehr?) Was sind die Voraussetzungen für ein Wohnmobil? Reicht ne Luftmatraze, ein Gaskocher und ne 12V Kaffeemaschine?

Grübel, Grübel

Tom

Geschrieben

Bevor ich zu wichtigen eigenen Fragen komme: Also, das mit dem Womo ist nicht so ganz einfach. Lt. Finanzamt Lev muss da eine Schlafmöglichkeit Marke Klappbett, Sitzmöglichkeit Marke Klappstuhl und Klapptisch, festinstallierte Gasanlage (also kein Campingkocher à la Zelturlaub) und eine Waschmöglichkeit mit Wassertank vorhanden sein (für's Klo reichen zwei Stangen ;-)) ). Alles möglichst fest verplombt. Vergleicht die Anforderungen mal mit einem Mini-Wohnwagen, wie man ihn hinter einer Ente herziehen kann.

Das mit der LKW-Zulassung ist wirklich Ermessenssache. Wer an einen Hirni gerät, der bei einem C15 die Seitenscheiben zugeschweißt haben will, nur weil die SChrottkarren von Ford oder Opel da auch keine haben, der muss halt kämpfen und sich bis zum FA-Leiter hochquengeln und Beispiele anbringen. Es lohnt sich allemal. Mein derzeitiger c 15 ist ein ehemaliger familiale mit Schiebefenstern hinten....es geht doch....

So nun meine Frage ans Forum: Mein C15D hat vorne rechts Probleme mit der Antriebswelle. Die rumpelt erheblich, wenn man ein wenig in die Kurven geht (vor allem nach rechts) und wenn man beschleunigt meldet sie sich auch. Ganz Schick ist es beim herausbeschleunigen aus Straßeneinmündungen, wenn man das nicht kennt, lässt man die Fuhre sofort stehen. Seltsamerweise macht sie aber auch Geräusche und Schwingungen, wenn man einfach nur fährt bzw. schnell fährt (bevorzugt im Bereich zwischen 110 und 140 kmh). Da gibt es doch auf der rechten SEite noch so ein Antriebswellenlager. Sollte man das erfahrungsgemäß gleich mit auswechseln? Das Auto hat gerade mal so 170000 gelaufen.

Geschrieben

@Tom:So-Kfz Wohnmobil wird nach Hubraum besteuert, da ändert sich der Steuerbescheid überhaupt nicht.

Gruß

Frank

Geschrieben

Uwe kopier deine Frage zum C15 vieleicht nochmal in ein neues Topic dann wirst du mehr resonanz bekommen - aber freut mich das das so gut ging - scheiben zuschweissen wäre mir gleich, mag ja wirklich nen LKW - das Prob ist andere bekommen die LKW Versteuerung nicht mal mit mit zugeschweisten Scheiben -

Frank - endlich mal ne Aussage also SO KFZ Womo wird wie PKW versteuert?

Naja aber die Versicherung ist billiger - CX mit Klabdach als Lösung?

nein nicht für mich auch wenn unser CX nen LKW mit Schlaffläche ist :)

Tom wenn das lokale Amt den LKW nimmt ist die Leiche ja nicht nötig - ist o.a. Link (himmelstaxi ) jedoch nen deutscher habt das FA bei ner TÜV mässigen eintragung keine Chance?

gibt es eigentzlich nioemand dieses Urteil zur LKW besteuerung online?

Geschrieben

@DynaZ16: schaust du hier http://www.pkw-steuer.de/kfz-steuer_wohnmobil.html. Wohnmobile nach zul. Gesamtgewicht!!!

@Holger: Haftpflichtversicherung für CX als LKW: 736,04€ bei 60% LKW-Rabatt + irgendwas bei 100€ an Steuern, als Leiche sollen Steuer und Versicherung bei komplett 350€ liegen.

Wie gesagt, hab ein paar Seiten im Netz dazu gelesen und mit Versicherern und FA gesprochen, leider war ich bei der Auktion des roten CX-Bestatter 2 min zu spät wieder zu Hause. Hätte mir selber in den H.....beißen können.

Gruß

Tom

Geschrieben
TomDamme1 postete

...und dann noch nicht mal der Gewerbenachweis vorliegt. Ganz blöde sind die ja auch nicht.

Gibt es auch bei der Zulassung immer wieder. Besonders das katholische bayern will ungern irgendwelche Grufties privat mit Leichenwagen rumfahren sehen.

Bestatter kann aber jeder werden.

Also einfach im Büro neben der Zulassungstelle für 15 EUR einen Gewerbeschein holen dann kann man auch gleich zur METRO mit dem Wagen einkaufen fahren ;-)

Ich denke das müßte schon gehen, einen gut erhaltenen 90er Break TDII z.B. als Leichenwagen umzubauen. Was ist wenn man sich als Bestatter selbstständig machen will? Was ist wenn man den Wagen umbaut und zuläßt, weil man ihn einem Bestatter verkaufen möchte?

Geschrieben

Hi Sensemann

Geht nicht, gibts nicht. Ist mir auch klar. Aber ich wollte damit sagen, das die einem das schon schwer machen können (wenn man so wie ich, aus einer sehr kath. Ecke kommt). Nicht nur das Amt kann rumzicken. Ich denke bevor man sich so ein Auto zulegt sollte man erstmal die Nachbarn abchecken. Wobei das beim CX ja noch nicht ganz so heavy ist. Sieht ja fast aus wie normaler CX Break. Anders sieht das mit den Autos aus die ich mir in Wuppertal angesehen habe. Das waren umgebaute Mercedes S-Klassen und ein Audi 200 Turbo. Das sind dann riesen "Schlachtschiffe" mit richtig viel Dampf. Die sehen aber auch wie ein richtiger Bestatungswagen aus. Der CX den ich mir in W angeschaut habe sah sehr "bearbeitet" aus. Da hat jemand rund ums Auto seinem Schlüssel freien lauf gelassen. Sah übelst aus. Naja. Leider war der Wagen im allgemeinen sehr morsch und sollte 1200€ kosten. Das war er mir nicht wert. Mit aufbauen und lackieren ist man locker weitere 2000€ los. Da doch lieber nen gut erhaltenen CX Break mit hohem Steuersatz. (Zumindest kann man dann behaupten, Hans Eichel wäre einem sehr dankbar für den ausgeglichenen Haushalt.....)

Tom

Geschrieben

also meine nachbarn denken bei meinem ganz normalen Braeak das wär nen LEichenwagen, wurde überhaupt schon oft darauf angesprôchen worden ob das nen Leichenwagen sei!!

tom höhr blos auf mit der roten Leiche, wird mir noch Monate weh tun, hätte nie damit gerechnet überhaupt in die Bieterliste zu kommen - naja hätt ich 200 mehr geboten hät ich sie sicher auch nicht bekommen, hab mit mindestens 2000 gerechnet (und dann kamm noch der sensemann und meinte hätt er ja mal anschauen können ***HEUL*** )

so wenn jetzt nicht bald was konkretes zum 001 versuch ichs mit LKW - denn ich will nen LKW, zugeschweist -

wobei ich gerne weiter lese zum thema unschlüsseln zu leiche, wie geschrieben wenn o.a. himmlestaxi link sich auf deutsches recht bezieht steht da eine leiche ist immer wie ein lkw zu behandeln - ansonsten brauch eine leiche eigentlich durchgehende fenster -

vieleicht reicht dem tüv ja auch nen Sarghalter und Rückbank raus, ob das FA ne Leiche vorführen lässt ??????

Geschrieben

Moin

@Tom

Wohnmobile über 2,8t (zul.Gesamtgew.) sind günstig (LKW-Steuer) - darunter werden sie wie PKW besteuert.

Gruß Fred (Wohnmobilist)

Geschrieben

Also, bei meiner Aussage, was das FA Lev an Voraussetzungen sehen will, um ein Auto als Womo einzustufen, war von Steuer und Vers nicht die Rede. Die Sache mit der Steuer über 2,8 to stimmt. Interessant ist aber für Womos auch die Versicherung. Die gehen nämlich davon aus, dass ein Womo nicht täglich einen Schaden anrichten kann (steht meist?!!!). Vers. ist billiger als PKW. Das allergünstigste ist aber immer noch meiner Meinung nach, egal was für'n PKW auf LKW umzurubeln. Vergiss mal den Leichenwagen. Stinkt eh. Da kriegt man die Steuer u. U: bis auf 82 Eu runter, 90 sind immer drin, solange die Fuhre nicht über 2,8 to kommt. Wie gesagt: feste Trennwand hinter den Vordersitzen, möglichst noch ein Fanggitter, keine Einstiegsmöglichkeit aus den Seitentüren nach hinten. Keine Sitzbank hinten. Hilfreich ist noch ein durchgezogenens Ladebrett von der Heckklappe bis zum Trennbrett zur Fahrerkabine. Dass die beim Combo und Courier so'n Gedöne machen hängt m. E. mit den großen Seitenscheiben zusammen. Beim C15 sind das aber wirklich nur Schießscharten, die der Verkehrssicherheit dienen.

Geschrieben

Hallo Leute !

Danke für die vielen Antworten.

Gruß

ACCM Daniel1

Geschrieben

Daniel kannst Du Dich nochmal nachaken auf was sich das FA bezieht mit Änderung zum 1.7 ?

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