Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden schrieb Efly:

Beim KBA gibt es bzgl Abgas keine Rückrufaktion.

 

Genau das hab ich doch auch geschrieben: "Beim Cactus Serviceaktion, weil er offiziell von der Rückrufaktion nicht betroffen war."

Dann ist es auch klar, daß du in der KBA-Liste vom Cactus keine Rückrufaktion deswegen findest.

Die Rückrufaktion wegen überhöhter Stickoxide gab es z.B. fürn C3, C4, C3 Picasso, C4 Picasso, DS3, DS4, DS5.

Und die Fahrzeuge, die nicht von einer Rückrufaktion betroffen waren, hat Citroën zu einer Serviceaktion gerufen - wie z.B. den Cactus meines Vaters.

Wieso sollte jemand dann von  Citroën eine Entschädigung fordern, wenn Citroën Updates für die betroffenen Diesel-Modelle angeboten hat? Wenn nun ein Besitzer meint, er könnte auf diese Updates verzichten, ist es das Problem des Fahrzeugbesitzers und nicht mehr das Problem von Citroën.

Bearbeitet von EntenDaniel
n
  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten schrieb EntenDaniel:

Wieso sollte jemand dann von  Citroën eine Entschädigung fordern, wenn Citroën Updates für die betroffenen Diesel-Modelle angeboten hat? Wenn nun ein Besitzer meint, er könnte auf diese Updates verzichten, ist es das Problem des Fahrzeugbesitzers und nicht mehr das Problem von Citroë

die Updates haben halt auch viele Nachteile, wie z.B höherer Verbrauch bei Diesel und Adblue , geringere Lebensdauer von bestimmten Bauteilen, geringer Wiederverkaufswert usw.

Ich werde jetzt jedenfalls einen Anwalt beauftragen.

Die Chancen für einen nachträglichen Rabatt waren noch nie so gut wie jetzt 🙂

Ich habe null Risiko wegen meiner Rechtschutzversicherung.

Aber auch ohne hat man bei einigen Anwälten null Risiko, da muss man nur im Erfolgsfall etwas abgeben .

Bearbeitet von Efly
Geschrieben (bearbeitet)
vor 25 Minuten schrieb Efly:

die Updates haben halt auch viele Nachteile, wie z.B höherer Verbrauch bei Diesel und Adblue , geringere Lebensdauer von bestimmten Bauteilen, .... usw.

 

Zur Erklärung, warum das so ist, reichen einfache Kenntnisse der Physik. OK, bißchen Chemie-Kenntnisse  wären auch nicht schlecht.

 

 

Bearbeitet von EntenDaniel
  • Danke 1
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb EntenDaniel:

Zur Erklärung, warum das so ist, reichen einfache Kenntnisse der Physik. OK, bißchen Chemie-Kenntnisse  wären auch nicht schlecht.

Die technischen Zusammenhänge sind allseits bekannt. Das ist ja nichts Neues.

Daraus resultieren aber die Nachteile für die Käufer, die damit aber beim Kauf nicht gerechnet haben.

Neu ist: Die Rechtsprechung hat sich jetzt zugunsten der Käufer extrem verbessert.

Bislang hatten deutsche Gerichte Ansprüche für Kunden meist abgelehnt. Es galt: Schadensersatz gibt es nur, wenn die Autobauer vorsätzlich sittenwidrig gehandelt haben. Das war bei den Thermofenstern meist nicht nachzuweisen.

Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof im März 2023 in einem verbraucherfreundlichen Urteil die Vorgabe gemacht: Auch wenn Autobauer nur fahrlässig gehandelt haben, stehen den Dieselkäufern Ansprüche zu. 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Vergiß dann aber auch nicht dem Staat die fehlende Menge KfZ-Steuer nachzureichen 😉

Bearbeitet von EntenDaniel
Grammatikfehlerbeseitigung
  • Haha 1
Andreas Strunk
Geschrieben

Efly, (wer oder was sich auch immer dahinter verbirgt?) merkst Du eigentlich nicht, dass Dein Geschreibsel hier keine Sau interessiert? Hast Du nichts besseres mit Deiner Lebenszeit anzufangen als hier zu nerven und Dich als Robin Hood mit Dieselmotor zu präsentieren? 

  • Like 4
Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Efly:

Ich werde jetzt jedenfalls einen Anwalt beauftragen.

Die Chancen für einen nachträglichen Rabatt waren noch nie so gut wie jetzt 🙂

Ich habe null Risiko wegen meiner Rechtschutzversicherung.

Aber auch ohne hat man bei einigen Anwälten null Risiko, da muss man nur im Erfolgsfall etwas abgeben .

Eine Gesellschaft, in der nur oder vor allem Menschen leben, die so ticken, erscheint mir eine wenig erfreuliche …

  • Like 5
Geschrieben

Eine Gesellschaft, in der nur oder vor allem solche Firmen existieren, die mich bei jeder Gelegenheit übervorteilen, erscheint mir eine wenig erfreuliche …

  • Like 2
  • Danke 1
Geschrieben

Gewisse Leute würden lieber ihren Citroen verkaufen und sich einer anderen Marke zuwenden. Dann wäre allen geholfen.

Geschrieben

Ich habe jetzt dem RA das Mandat erteilt.

Mal schauen was er rausschlagen kann. 🙂

Geschrieben
Am 1.7.2023 um 19:00 schrieb Higgins*:

Eine Gesellschaft, in der nur oder vor allem solche Firmen existieren, die mich bei jeder Gelegenheit übervorteilen, erscheint mir eine wenig erfreuliche …

Echt, du bist beim Autokauf uebervorteilt worden? Welchen Schaden hast Du denn gehabt?

Unser alter C4 war sicherlich eine Schmuhkiste. Aber ich hatte keinen Nachteil, er ist wunderbar gefahren, hatte keine (!) Reparaturen noetig und hat auch, mit geringem Krafstoffverbrauch, sehr lange gehalten. Den Schaden hatten andere: Radfahrer, Saziergaenger, Kinder, andere Autofahrer,...

Denen steht auch Schadensersatz zu! Mit einer heftigen Strafe, sorgt man dafuer, das der geschaedigten Allgemeinheit ein gewisser Ausgleich zukommt. Es ist ja kaum moeglich die vielen Geschaedigten aufzuschluesseln. Die Amerikanisierung des Rechtes, dass das Zivilrecht Bestandteil der Bestrafung ist und Menschen unverhaeltnismaessig davon profitieren, wird kaum dafuer sorgen, nicht mehr ueber den Tisch gezogen zu werden.

Es geht auch kaum um die Umwelt, das ist Nassauern nur ein Feigenbatt. Schaun wir mal, ob es wie beim amerikanischen Vorbild ist und der Anwalt am meisten profitiert.

 

  • Like 2
  • Danke 2
Geschrieben
vor 14 Minuten schrieb Gernot:

Bei Dir?

Nö, wie schon geschrieben null Risiko und keine Kosten

  • Traurig 2
Geschrieben

Einer der Gründe für die hoffnungslose Überlastung der Justiz. Dank Versicherung kann jeder wegen jedem Scheiß einen Prozeß anzetteln und beschäftigt im Zweifelsfall Richter mit irgendwelchen Nichtigkeiten so dass wirklich ernsthafte Dinge wegen Personalmangel nicht bearbeitet werden können...

  • Like 6
  • Danke 1
Geschrieben

"der BGH sagt: Ja, es kann auch bei illegalen Abschalteinrichtungen, bei diesen sogenannten Thermofenstern, grundsätzlich Schadensersatz geben. Und warum ist das so? Die Vorsitzende des Diesel-Senats, Eva Menges, hat das ganz genau ausgeführt: Es wird das Vertrauen der Dieselkäufer im Grunde geschützt.

Eva Menges: Zugunsten des Käufers greift der Erfahrungssatz, dass er im Falle der Ausstattung des Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung das Fahrzeug nicht zu dem vereinbarten Preis gekauft hätte.

Max Bauer: Bisher gab es ja eben nur bei vorsätzlicher Schädigung Schadensersatz. Und jetzt ist das anders. Auch bei Fahrlässigkeit durch die Autohersteller kann es einen Anspruch geben. 

Matthias Siegmann: Das Urteil bedeutet konkret für die Dieselkäufer, dass jenseits des Vorwurfs der sittenwidrigen Schädigung, bezogen auf den Skandalmotor EA 189, nunmehr auch dann, wenn nur fahrlässig vom Automobilhersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde, Schadensersatz verlangt werden kann.

Klaus Hempel: Das bedeutet also, dass, anders als früher, die Dieselkäufer sich berechtigte Hoffnung auf Schadenersatz machen können, wenn Ihr Auto mit einem illegalen Thermofenster arbeitet. Und jetzt wollen wir natürlich wissen: Wenn es Schadenersatz gibt, wieviel gibt es dann, Max?

Max Bauer: Das ist das Besondere an dem Urteil ist, dass der BGH da einen ganz klaren Richtwert gegeben hat - mindestens fünf Prozent, höchstens 15 Prozent des gezahlten Kaufpreises kann jemand bekommen, der eine solche illegale Abschalteinrichtung in seinem Auto hat. Das hat die Vorsitzende Richterin des BGH-Diesel-Senats, Eva Menges, ganz deutlich gesagt.

Eva Menges: Innerhalb dieser Bandbreite obliegt die genaue Festlegung dem Tatrichter, der sein Schätzungsermessen ausüben kann, ohne sich vorher sachverständig beraten lassen zu müssen. Auf den vom Tatrichter geschätzten Betrag muss sich der Käufer Vorteile nach Maßgabe der Grundsätze anrechnen lassen, die der Bundesgerichtshof für die Vorteilsausgleichung auf der Grundlage der Gewähr kleinen Schadenersatzes entwickelt hat.

Klaus Hempel: Zu diesem Tatrichter muss man dazu sagen: Es laufen ja ganz viele Verfahren noch in den unteren Instanzen. Das ist sozusagen der Tatrichter, der in der unteren Instanz dann den Betrag festlegen muss. Max, Du musst uns das noch mal einsortieren. Was also kann ich jetzt als Dieselkäufer beanspruchen?
Max Bauer: Einsortieren ist ein gutes Stichwort, Klaus, denn das hatten ja die unteren Gerichte im Grunde auch vom BGH gefordert. Dass der BGH eine Segelanweisung, wie es immer hieß, gibt, dass die jetzt wissen in den unteren Instanzen: Wie müssen wir mit diesen zehntausenden von Dieselklagen umgehen?

Und da ist jetzt eben ganz wichtig, und das ist die sehr präzise Vorgabe: Dieser Minderwert wird berücksichtigt. Zwischen fünf und fünfzehn Prozent kann ich eben von dem gezahlten Kaufpreis zurückbekommen. Ich bekomme es aber wahrscheinlich nicht ganz. Es kann auch noch etwas abgezogen werden. Das sagt der BGH auch, eben gewisse Nutzungsvorteile. Ich konnte das Auto in der Zwischenzeit nutzen, ich konnte es fahren und diese Nutzungsvorteile kann man unter Umständen anrechnen. Das heißt: Der genaue Betrag, den muss dann in jedem Einzelfall noch die untere Instanz klären.

Max Bauer: Das dürfte in den meisten Fällen relativ einfach nachzuweisen sein. Im Notfall muss dann ein Gutachter ran. Aber man kann relativ eindeutig sagen, ob so eine Software drin ist oder nicht. Dann, wie gesagt, wechselt das Ganze ins Spielfeld der Hersteller. Alles Weitere muss dann erstmal im Gang des Prozesses die Herstellerseite beweisen. Sie müsste beweisen, dass diese Abschalteinrichtung ausnahmsweise doch in Ordnung ist. Das liegt dann in ihrer Verantwortung. Vor allem müssen die Hersteller sich auch entlasten. Sie müssen beweisen, dass sie nicht fahrlässig oder nicht vorsätzlich diese Abschalteinrichtung verbaut hatten, sie also kein Verschulden trifft. All diese Beweise liegen auf Herstellerseite. "  😀

https://www.swr.de/swr1/dieselskandal-bgh-bejaht-schadensersatz-bei-illegalen-thermofenstern-104.html

Geschrieben

Danke für diese wichtige und wertvolle Info. Sie hat mein Leben verändert.

  • Like 3
  • Haha 2
  • 3 Wochen später...
ACCM Martin Klinger
Geschrieben (bearbeitet)

Wow. Ein Werbevideo für eine renommierte Abmahnkanzlei.

https://www.harzheim.eu/abmahnung-wilde-beuger-solmecke/

Aus dieser Seite: "ACHTUNG: Nehmen Sie die Abmahnungen auf jeden Fall ernst. Die Rechtsanwälte von Wilde Beuger Solmecke sind Fachleute im Bereich des Abmahngeschäfts. Nach Ablauf der gesetzten Reaktionsfrist wird nicht lange gefackelt."

Was meint der @admin dazu?

Bearbeitet von ACCM Martin Klinger
  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben

Datenauswertung hat 3 Jahre gedauert.

Stellantis gibt es erst seit 2 Jahren.

Es sind also nur Motoren von FCA betroffen, keine von PSA.

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb Efly:

 

ABGASSKANDAL-STRAFE FÜR US-EINHEIT VON STELLANTIS
300 Mio. Dollar wegen „krimineller Verschwörung“
 

Ja, und wo ist dein Gewinn jetzt? 

BTW: Mit den Umrechnungen hat es die AMS auch nicht so:

Zitat

 Allein in den USA hat der Volkswagen-Konzern bis heute mehr als 30 Milliarden Dollar (aktuell umgerechnet fast 29,4 Millionen Euro) an Geldstrafen gezahlt. 

Ja, ueber die falschen Freunde der englischen Zahlen stolpern viele. Vielleicht verlinkst Du noch einen thematisch belanglosen Artikel, der das etwas besser hin bekommt :).

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 2
  • 4 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

DUH-Gutachten unterstreicht Verwicklung von Peugeot in Abgasskandal

Dass Peugeot in den Abgasskandal verwickelt ist, ist nicht weiter verwunderlich. Peugeot gehört zum Stellantis-Konzern, dem auch die Hersteller Citroën und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) angehören. FCA hat den Abgasskandal in Deutschland in die Wohnmobilbranche gebracht. Die meisten Hersteller vertrauten bisher beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato. Für das Kraftfahrt-Bundesamt manipuliert der Ducato die Abgasreinigung auf unzulässige Weise. Da im Stellantis-Konzern Motoren munter untereinander getauscht werden, steht natürlich der Peugeot Boxer ebenfalls unter Verdacht, die Abgaswerte zu manipulieren. Der Boxer wird auch bei Wohnmobilen als Basisfahrzeug eingesetzt. Gegen FCA hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer 2500 Klagen eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile sind bereits gesprochen worden. Am Oberlandegericht München steht eine Verurteilung von Fiat an. Die Verbraucher haben daher beste Chancen, Schadensersatz zu erstreiten. Und das vorliegende DUH-Gutachten zeigt deutlich, wie tief auch Peugeot im Abgasskandal verstrickt ist. Hier die Kerndaten zum Gutachten, das der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt:

  • Fahrzeug: Peugeot 308 SW 2.0 HDi 180 GT Euro 6b 133 kw
  • Abgasnachbehandlung mit SCR-Katalysator und Dieselpartikelfilter.
  • Erstzulassung 2016
  • Die Messungen wurden bei Außentemperaturen von +23 bis +36 Grad Celsius durchgeführt.
  • Das Fahrzeug meldete während der Messungen keine Störung, kein Warnsignal leuchtete.
  • Bei allen Messungen überschritt das Fahrzeug den Euro 6 NOx-Grenzwert für Diesel Pkw von 80 mg/km.
  • Bei Außentemperaturen zwischen 23 und 24 Grad betrug der durchschnittliche Stickoxidausstoß 204 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 2,5 überschritten.
  • Bei den Messungen, die bei Außentemperaturen oberhalb von +34 Grad Celsius durchgeführt wurden, stiegen die NOx-Emissionen enorm an. Der durchschnittliche Stickoxidausstoß betrug 942 mg/km. Der gesetzliche Grenzwert von 80 mg/km wurde um den Fakt 11,8 überschritten

 

 

Bearbeitet von Efly
Geschrieben (bearbeitet)

Das mit den Wohnmobilen ist nichts neues, das geisterte vor 5 6 Jahren schon durch die Medien.

 

Zu dem Peugeot: Es gab im damaligem PSA-Konzern im Jahre 2020 eine Rückrufaktion diesbezüglich - auch für den 308. Wurde dieses Fahrzeug damals dort hingebracht? Davon steht nichts im Text. Oder ist das Gutachten schon so alt, daß das Fahrzeug vor der Rückrufaktion getestet wurde? Davon steht auch nichts im Text.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

BGH-Diesel-Urteil wirkt: BMW im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt
Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises
BGH kassiert Mercedes-Urteil zu Motor OM651 ein

 
Die BGH-Diesel-Urteile vom 26. Juni 2023 zeigen erste Wirkungen. Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 5. Juli 2023 den Autohersteller BMW im Diesel-Abgasskandal nach den neuen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 6 O 335/22). Der BGH hatte klargestellt, dass im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Autohersteller bereits bei Fahrlässigkeit besteht und nicht mehr die Notwendigkeit besteht, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Dem hat das Landgericht Frankenthal entsprochen. Mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 hat der BGH seine Diesel-Leitlinie unterstrichen und ein Mercedes-Verfahren an die Berufungsinstanz zurückverwiesen ( Az.: III ZR 267/20). 

BGH kassiert nach Diesel-Entscheidung Mercedes-Urteil ein

Der Bundesgerichtshof hat seine neuen Leitlinien im Diesel-Abgasskandal mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 umgesetzt. Ein Mercedes-Verfahren wird zurückverwiesen. Damit muss jetzt die Berufungsinstanz klären, ob dem Kläger aufgrund fahrlässigen Handelns durch den Hersteller Mercedes ein Schaden entstanden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das BGH-Verfahren kurz zusammen:

  • Ein Verbraucher kaufte im Oktober 2016 einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Edition lang von einem Autohaus. Das Fahrzeug hatte eine EG-Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6.
  • Die Käuferin behauptet, dass der Motor OM651 des Fahrzeugs zwei unzulässige Abschalteinrichtungen hat: ein Thermofenster, das die Abgasrückführung steuert, und eine Abschalteinrichtung, die durch die Funktion des SCR-Katalysators bedingt ist. Die Käuferin verlangte Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Die Vorinstanzen lehnten die Klagen jeweils ab, obwohl festgestellt wurde, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Die Käuferin hat daraufhin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts größtenteils aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Nach neuester BGH-Rechtsprechung besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof befand daher, dass das Berufungsgericht die Haftung der Verkäuferin aufgrund dieser Abschalteinrichtung weiter untersuchen sollte.

Fazit : Der BGH setzt seine eigene Rechtsprechung gleich in die Tat um. Der Kläger wird daher der sogenannte Differenzschadensersatz zugesprochen - und zwar in Höhe bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Die Berufungsinstanz muss das jetzt klären und festlegen.

BMW nach BGH-Diesel-Urteilen im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

In der Vergangenheit konnten viele Diesel-Verfahren aufgrund der strengen Haftungsmaßstäbe des Bundesgerichtshofs nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es musste nachgewiesen werden, dass die Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Die Lage hat sich nun durch die BGH-Diesel-Urteile geändert. Der EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche gesenkt. Der BGH ist dieser Rechtsprechung gefolgt. Da sich in den meisten Dieselmotoren zumindest das Thermofenster befindet, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen beinahe alle Hersteller von Dieselfahrzeugen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle BMW-Verfahren zusammen:

  • Der betroffene Fall betrifft einen BMW 120d, den der Kläger im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 25.890 Euro erworben hat.
  • In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs N 47 verbaut. Der Käufer hat Schadenersatzansprüche geltend gemacht, da BMW im Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, einschließlich eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, verwendet haben soll.
  • Das Landgericht Frankenthal stellte fest, dass der Kläger ausreichend dargelegt hat, dass ein Thermofenster im Fahrzeug vorhanden ist, und BMW den Vorwurf nur allgemein bestritten hat, ohne ihn angemessen zu widerlegen. Allerdings konnte BMW kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb ein Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB nicht besteht.
  • Das Landgericht Frankenthal ging explizit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein. Der hat entschieden, dass bereits Fahrlässigkeit des Autoherstellers einen Schadenersatzanspruch gemäß § 823 BGB begründet - und in diesem Fall liegt Fahrlässigkeit vor, wie das Gericht feststellt.
  • BMW hatte aus Sicht des Gerichts für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat und damit irrtümlicherweise erklärt hat, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. BMW konnte sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, da der Autobauer nicht nachweisen konnte, dass er die Rechtslage mit gebotener Sorgfalt geprüft hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird.
  • Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens, der sich zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises bewegt. Das Landgericht Frankenthal bezifferte den Differenzschaden auf 10 Prozent des Kaufpreises, sodass der Kläger einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 2.589 Euro hat und das Fahrzeug behalten kann.
  • Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen, da die Nutzungsvorteile in Summe mit dem Restwert des Fahrzeugs den Kaufpreis nicht übersteigen.

Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...