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Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb EntenDaniel:

Wurde dieses Fahrzeug damals dort hingebracht?

?? dazu kann ich nichts schreiben .....

Geschrieben

Das wäre in dem Fall aber eine wichtige Info. 

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Efly:

BGH-Diesel-Urteil wirkt: BMW im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt
Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises
BGH kassiert Mercedes-Urteil zu Motor OM651 ein

 
Die BGH-Diesel-Urteile vom 26. Juni 2023 zeigen erste Wirkungen. Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 5. Juli 2023 den Autohersteller BMW im Diesel-Abgasskandal nach den neuen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 6 O 335/22). Der BGH hatte klargestellt, dass im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Autohersteller bereits bei Fahrlässigkeit besteht und nicht mehr die Notwendigkeit besteht, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Dem hat das Landgericht Frankenthal entsprochen. Mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 hat der BGH seine Diesel-Leitlinie unterstrichen und ein Mercedes-Verfahren an die Berufungsinstanz zurückverwiesen ( Az.: III ZR 267/20). 

BGH kassiert nach Diesel-Entscheidung Mercedes-Urteil ein

Der Bundesgerichtshof hat seine neuen Leitlinien im Diesel-Abgasskandal mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 umgesetzt. Ein Mercedes-Verfahren wird zurückverwiesen. Damit muss jetzt die Berufungsinstanz klären, ob dem Kläger aufgrund fahrlässigen Handelns durch den Hersteller Mercedes ein Schaden entstanden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das BGH-Verfahren kurz zusammen:

  • Ein Verbraucher kaufte im Oktober 2016 einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Edition lang von einem Autohaus. Das Fahrzeug hatte eine EG-Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6.
  • Die Käuferin behauptet, dass der Motor OM651 des Fahrzeugs zwei unzulässige Abschalteinrichtungen hat: ein Thermofenster, das die Abgasrückführung steuert, und eine Abschalteinrichtung, die durch die Funktion des SCR-Katalysators bedingt ist. Die Käuferin verlangte Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Die Vorinstanzen lehnten die Klagen jeweils ab, obwohl festgestellt wurde, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Die Käuferin hat daraufhin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts größtenteils aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Nach neuester BGH-Rechtsprechung besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof befand daher, dass das Berufungsgericht die Haftung der Verkäuferin aufgrund dieser Abschalteinrichtung weiter untersuchen sollte.

Fazit : Der BGH setzt seine eigene Rechtsprechung gleich in die Tat um. Der Kläger wird daher der sogenannte Differenzschadensersatz zugesprochen - und zwar in Höhe bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Die Berufungsinstanz muss das jetzt klären und festlegen.

BMW nach BGH-Diesel-Urteilen im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

In der Vergangenheit konnten viele Diesel-Verfahren aufgrund der strengen Haftungsmaßstäbe des Bundesgerichtshofs nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es musste nachgewiesen werden, dass die Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Die Lage hat sich nun durch die BGH-Diesel-Urteile geändert. Der EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche gesenkt. Der BGH ist dieser Rechtsprechung gefolgt. Da sich in den meisten Dieselmotoren zumindest das Thermofenster befindet, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen beinahe alle Hersteller von Dieselfahrzeugen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle BMW-Verfahren zusammen:

  • Der betroffene Fall betrifft einen BMW 120d, den der Kläger im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 25.890 Euro erworben hat.
  • In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs N 47 verbaut. Der Käufer hat Schadenersatzansprüche geltend gemacht, da BMW im Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, einschließlich eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, verwendet haben soll.
  • Das Landgericht Frankenthal stellte fest, dass der Kläger ausreichend dargelegt hat, dass ein Thermofenster im Fahrzeug vorhanden ist, und BMW den Vorwurf nur allgemein bestritten hat, ohne ihn angemessen zu widerlegen. Allerdings konnte BMW kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb ein Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB nicht besteht.
  • Das Landgericht Frankenthal ging explizit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein. Der hat entschieden, dass bereits Fahrlässigkeit des Autoherstellers einen Schadenersatzanspruch gemäß § 823 BGB begründet - und in diesem Fall liegt Fahrlässigkeit vor, wie das Gericht feststellt.
  • BMW hatte aus Sicht des Gerichts für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat und damit irrtümlicherweise erklärt hat, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. BMW konnte sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, da der Autobauer nicht nachweisen konnte, dass er die Rechtslage mit gebotener Sorgfalt geprüft hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird.
  • Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens, der sich zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises bewegt. Das Landgericht Frankenthal bezifferte den Differenzschaden auf 10 Prozent des Kaufpreises, sodass der Kläger einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 2.589 Euro hat und das Fahrzeug behalten kann.
  • Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen, da die Nutzungsvorteile in Summe mit dem Restwert des Fahrzeugs den Kaufpreis nicht übersteigen.

Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Schönes Marketing Geschwurbel einer Anwaltskanzlei, die Geld verdienen möchte. Wenn wir jetzt noch einen Citroën mit BMW- oder Mercedes-Motor finden, kann der Eigentümer Angst bekommen.

  • Haha 2
Geschrieben

Über Citroëns Dieselmodelle ist verglichen mit VW deutlich weniger "Skandalöses" an die Öffentlichkeit gedrungen. Citroën gehörte aber zur PSA-Gruppe (Citroën, DS, Opel, Peugeot und Vauxhall) und bezog seine Motoren aus diesem Konzern. Die Motoren der PSA-Gruppe sind wiederum sehr wohl von Manipulationen betroffen. Die Indizien besagen daher, dass auch Citroën Teil des Dieselskandals ist. 

  • Haha 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Efly:

BGH-Diesel-Urteil wirkt: BMW im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt
Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises
BGH kassiert Mercedes-Urteil zu Motor OM651 ein

 
Die BGH-Diesel-Urteile vom 26. Juni 2023 zeigen erste Wirkungen. Das Landgericht Frankenthal hat mit Urteil vom 5. Juli 2023 den Autohersteller BMW im Diesel-Abgasskandal nach den neuen Maßgaben des Bundesgerichtshofs zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az.: 6 O 335/22). Der BGH hatte klargestellt, dass im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Autohersteller bereits bei Fahrlässigkeit besteht und nicht mehr die Notwendigkeit besteht, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Dem hat das Landgericht Frankenthal entsprochen. Mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 hat der BGH seine Diesel-Leitlinie unterstrichen und ein Mercedes-Verfahren an die Berufungsinstanz zurückverwiesen ( Az.: III ZR 267/20). 

BGH kassiert nach Diesel-Entscheidung Mercedes-Urteil ein

Der Bundesgerichtshof hat seine neuen Leitlinien im Diesel-Abgasskandal mit einem Urteil vom 20. Juli 2023 umgesetzt. Ein Mercedes-Verfahren wird zurückverwiesen. Damit muss jetzt die Berufungsinstanz klären, ob dem Kläger aufgrund fahrlässigen Handelns durch den Hersteller Mercedes ein Schaden entstanden ist. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das BGH-Verfahren kurz zusammen:

  • Ein Verbraucher kaufte im Oktober 2016 einen gebrauchten Mercedes-Benz V 250 Edition lang von einem Autohaus. Das Fahrzeug hatte eine EG-Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6.
  • Die Käuferin behauptet, dass der Motor OM651 des Fahrzeugs zwei unzulässige Abschalteinrichtungen hat: ein Thermofenster, das die Abgasrückführung steuert, und eine Abschalteinrichtung, die durch die Funktion des SCR-Katalysators bedingt ist. Die Käuferin verlangte Schadensersatz und die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Die Vorinstanzen lehnten die Klagen jeweils ab, obwohl festgestellt wurde, dass im Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut war. Die Käuferin hat daraufhin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts größtenteils aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Nach neuester BGH-Rechtsprechung besteht in solchen Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof befand daher, dass das Berufungsgericht die Haftung der Verkäuferin aufgrund dieser Abschalteinrichtung weiter untersuchen sollte.

Fazit : Der BGH setzt seine eigene Rechtsprechung gleich in die Tat um. Der Kläger wird daher der sogenannte Differenzschadensersatz zugesprochen - und zwar in Höhe bis zu 15 Prozent des Kaufpreises. Die Berufungsinstanz muss das jetzt klären und festlegen.

BMW nach BGH-Diesel-Urteilen im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt

In der Vergangenheit konnten viele Diesel-Verfahren aufgrund der strengen Haftungsmaßstäbe des Bundesgerichtshofs nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Es musste nachgewiesen werden, dass die Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hatten. Die Lage hat sich nun durch die BGH-Diesel-Urteile geändert. Der EuGH hat die Hürden für Schadensersatzansprüche gesenkt. Der BGH ist dieser Rechtsprechung gefolgt. Da sich in den meisten Dieselmotoren zumindest das Thermofenster befindet, bestehen Ansprüche auf Schadensersatz gegen beinahe alle Hersteller von Dieselfahrzeugen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle BMW-Verfahren zusammen:

  • Der betroffene Fall betrifft einen BMW 120d, den der Kläger im Jahr 2016 als Gebrauchtwagen zum Preis von 25.890 Euro erworben hat.
  • In diesem Fahrzeug ist ein Dieselmotor des Typs N 47 verbaut. Der Käufer hat Schadenersatzansprüche geltend gemacht, da BMW im Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen, einschließlich eines Thermofensters bei der Abgasreinigung, verwendet haben soll.
  • Das Landgericht Frankenthal stellte fest, dass der Kläger ausreichend dargelegt hat, dass ein Thermofenster im Fahrzeug vorhanden ist, und BMW den Vorwurf nur allgemein bestritten hat, ohne ihn angemessen zu widerlegen. Allerdings konnte BMW kein Vorsatz nachgewiesen werden, weshalb ein Schadenersatzanspruch aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB nicht besteht.
  • Das Landgericht Frankenthal ging explizit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein. Der hat entschieden, dass bereits Fahrlässigkeit des Autoherstellers einen Schadenersatzanspruch gemäß § 823 BGB begründet - und in diesem Fall liegt Fahrlässigkeit vor, wie das Gericht feststellt.
  • BMW hatte aus Sicht des Gerichts für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat und damit irrtümlicherweise erklärt hat, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. BMW konnte sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, da der Autobauer nicht nachweisen konnte, dass er die Rechtslage mit gebotener Sorgfalt geprüft hatte und nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft wird.
  • Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sogenannten Differenzschadens, der sich zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises bewegt. Das Landgericht Frankenthal bezifferte den Differenzschaden auf 10 Prozent des Kaufpreises, sodass der Kläger einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 2.589 Euro hat und das Fahrzeug behalten kann.
  • Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen, da die Nutzungsvorteile in Summe mit dem Restwert des Fahrzeugs den Kaufpreis nicht übersteigen.

Fazit: Vom Diesel-Abgasskandal betroffene Verbraucher müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Was hat das mit diesem Thread zu tun ?

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb silvester31:

Was hat das mit diesem Thread zu tun ?

....denke noch mal darüber nach.

vielleicht bekommst du dann den Zusammenhang hin .

Dann darfst du auch anschließend deine Frage selbst löschen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 37 Minuten schrieb Efly:

Über Citroëns Dieselmodelle ist verglichen mit VW deutlich weniger "Skandalöses" an die Öffentlichkeit gedrungen. Citroën gehörte aber zur PSA-Gruppe (Citroën, DS, Opel, Peugeot und Vauxhall) und bezog seine Motoren aus diesem Konzern. Die Motoren der PSA-Gruppe sind wiederum sehr wohl von Manipulationen betroffen. Die Indizien besagen daher, dass auch Citroën Teil des Dieselskandals ist. 

Bei PSA gab es, wie schon öfter erwähnt eine Rückrufaktion deswegen. Der Cactus meines Vaters mußte auch hin. In einer damaligen AutoBild gab es einen Bericht, wo sie Diesel-PKW getestet hatten. Vom PSA-Konzern testeten sie einen DS7 Crossback - er unterbot die Grenzwerte und sie mußten zugeben, daß der getestete DS7 der sauberste Diesel ist.

Solange in Deinen verlinkten Artikeln Fahrzeuge aus dem Jahr 2016 getestet wurden, stellt sich also automatisch die Frage: War der Test vor oder nach 2020? Wenn der Test nach 2020 erfolgte, stellt sich die nächste Frage: Wurde an diesem Fahrzeug die Rückrufaktion durchgeführt?

Solange diese beiden Fragen nicht geklärt sind, können da Daten stehen, soviel wie sie wollen.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb Efly:

....denke noch mal darüber nach.

vielleicht bekommst du dann den Zusammenhang hin .

Dann darfst du auch anschließend deine Frage selbst löschen.

 

 

Ich lasse meine Frage Mal solange stehen, bis Du in der Lage bist zu antworten. Zähle doch bitte die Citroën Modelle mit Mercedes oder BMW Dieselmotoren auf. Genügt völlig. Muß auch noch alphabetisch oder chronologisch sein.

  • Like 1
  • Haha 1
Geschrieben
Am 1.7.2023 um 18:28 schrieb Andreas Strunk:

Efly, (wer oder was sich auch immer dahinter verbirgt?) merkst Du eigentlich nicht, dass Dein Geschreibsel hier keine Sau interessiert? Hast Du nichts besseres mit Deiner Lebenszeit anzufangen als hier zu nerven und Dich als Robin Hood mit Dieselmotor zu präsentieren? 

Ach lass' die Elektrofliege doch. Ist doch lustig diese Selbstdemontage 😁

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb EntenDaniel:

Jahr 2016

Das Jahr hat für mich persönlich die meiste Relevanz.

Deswegen habe ich das hauptsächlich im Focus.

Bearbeitet von Efly
Geschrieben

Irgendwie ist langweilig hier!

Ein Losekaeufer verbreitet die frohe Kunde der Losverkaeufer: Jedes Los gewinnt!

Nur hat er weder selbst schon was gewonnen, noch kennt man andere Gewinner. Es gibt nur ein paar wage Geschichten, die die Losverkaeufer erzaehlen.

Ich gaube Lotto ist effizienter, da kennt man wenigstens jemanden der schon mal gewonnen hat :).

  • Like 3
  • Haha 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb EntenDaniel:

Bei PSA gab es, wie schon öfter erwähnt eine Rückrufaktion deswegen. Der Cactus meines Vaters mußte auch hin. In einer damaligen AutoBild gab es einen Bericht, wo sie Diesel-PKW getestet hatten. Vom PSA-Konzern testeten sie einen DS7 Crossback - er unterbot die Grenzwerte und sie mußten zugeben, daß der getestete DS7 der sauberste Diesel ist.

Solange in Deinen verlinkten Artikeln Fahrzeuge aus dem Jahr 2016 getestet wurden, stellt sich also automatisch die Frage: War der Test vor oder nach 2020? Wenn der Test nach 2020 erfolgte, stellt sich die nächste Frage: Wurde an diesem Fahrzeug die Rückrufaktion durchgeführt?

Solange diese beiden Fragen nicht geklärt sind, können da Daten stehen, soviel wie sie wollen.

Also mir persönlich ist nicht bekannt, dass der PSA - Konzern in diesem Diesel - Skandalgeschehen jemals aktiv mit dem Finger im Honigtopf erwischt wurde. Im Gegensatz zu VW. An unserem Euro 5 - C3 gab es diesbezüglich jedenfalls nie eine Rückrufaktion, er fährt weiterhin im Urzustand und macht bald seine 200.000 km voll. Na gut, er hat zwischendurch einen neuen Partikelfilter bekommen, aber ich kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, dass das nicht Bestandteil einer Rückrufaktion war 🤣

  • Like 2
Geschrieben

Autohersteller bescheist,Käufer klagt.Warum jetzt hier auf dem Kunden rumgehakt wird obwohl er doch das Recht hat zu klagen verstehe ich nicht.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Klar kann er klagen. Aber man sollte gewisse Dinge dabei beachten, bevor man klagt.  Wie z.B.bei den aufgelisteten Daten des oben genannten Peugeot, ist nicht ersichtlich, wann gerpüft wurde; und wenn nach 2020 geprüft wurde, ist nicht ersichtlich, ob das Fahrzeug bei der Rückrufaktion war. So wie oben dargestellt, haben die Daten keinerlei Aussagekraft - es fehlen wichtige Infos.

Und: haben die Kunden nicht auch ein bißchen davon profitiert? 

Durch den zu niedrigen AdBlue-Verbrauch haben die Kunden jahrelang weniger AdBlue-Kosten gehabt, als wenn sein Fahrzeug richtig eingestellt gewesen wäre.

Durch die zu niedrige Angabe des CO2-Ausstoßes, haben die Kunden aber auch jahrelang zu wenig KfZ-Steuer bezahlt.

etc.

Bearbeitet von EntenDaniel
e
  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb ajkon1:

Autohersteller bescheist,Käufer klagt.Warum jetzt hier auf dem Kunden rumgehakt wird obwohl er doch das Recht hat zu klagen verstehe ich nicht.

Wie Daniel schon angefuehrt hat, sind den meisten Kunden, wie auch dem Threaderoeffner, kein Schaden entstanden. Mehrere Aeusserungen von ihm legen auch nahe, dass es ihm auch nicht um Gerechtigkeit oder Umwelt geht, sondern aussschliesslich um den persoehnlichen Gewinn. 

Nun gibt es aber durchaus Menschen denen die Betruegereien schaden. Die sitzen aber nicht in den Fahrzeugen. Deshalb halte ich saftige Strafen fuer die Verursacher fuer die angemessene Reaktion darauf und nicht die individuelle Bereicherung der Besitzer und Anwaltskanzeleien.

Ich habe ueberings recht frueh auf die Diskrepanz beim AdBlueverbrauch von LKW und PKW hingewiesen. In Foren wurde ich deshalb als Erbsenzaehler diffamiert. Wenn diejenigen, die den Betrug billigend in Kauf genommen haben, jetzt auch noch einen "Schadensersatz" bekommen, entspricht das nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.*

PSA mag zwar nicht in der ersten Reihe der Betrueger gestanden haben, mitgemacht haben sie trotzdem. Deshalb halte ich eine Strafe fuer angemessen, von der dann die Allgemeinheit, also die Geschaedigten, profitiert.

* Jeder der weiter als bis drei zaehlen kann, haette darauf kommen koennen, dass weniger als 1%  AdBlue des Kraftsoffverbrauches keine effiziente Abgasreinigung bewirken koennen, wenn LKWs etwa 5% verbrauchen. Dieses offene Geheimnis konnte man, bei Interesse auch nachlesen. Haetten die Kunden sich damals schon bei ihren Herstellern beklagt, dass da was nicht stimmt, haette es auch bei den Herstellern was bewirkt. 

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 3
  • Danke 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten schrieb MatthiasM:

den persoehnlichen Gewinn

Der persönliche Gewinn ist ja auch so extrem verwerflich .   

Warum bist du eigentlich so unterwürfig und obrigkeitshörig gegenüber den Herstellern ?

Aus welchem Land kommst du ? Du bist nicht im Westen aufgewachsen, oder ? 

Welche Schule hast du besucht ?

Vielleicht kann ich mit dem Wissen über deinen sozialen Hintergrund besser Verständnis aufbringen und dich zukünftig auch unterstützen?

vor 33 Minuten schrieb MatthiasM:

jetzt auch noch einen "Schadensersatz" bekommen, entspricht das nicht meiner Vorstellung von Gerechtigkeit.

Rechtsprechung machen deswegen auch  Profis , die nicht nach der eigenen Vorstellung urteilen.

 

Bearbeitet von Efly
Geschrieben

Ich verfolge den Faden hier mit grossem Interesse, da brauch ich keinen Fernseher mehr. Hier gibts alles. Intrigen, Verschwörungen, unbelehrbare Moralapostel........wenn sich jetzt noch einer als Messias zu erkennen gibt kommts mir vor wie bei Monty Python's Life of Brian😂

  • Like 3
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Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb BX16V89:

Monty Python's Life of Brian

🤪👍

Geschrieben (bearbeitet)
vor 57 Minuten schrieb Efly:

Der persönliche Gewinn ist ja auch so extrem verwerflich .   

Warum bist du eigentlich so unterwürfig und obrigkeitshörig gegenüber den Herstellern ?

Aus welchem Land kommst du ? Du bist nicht im Westen aufgewachsen, oder ? 

Welche Schule hast du besucht ?

Vielleicht kann ich mit dem Wissen über deinen sozialen Hintergrund besser Verständnis aufbringen und dich zukünftig auch unterstützen?

Rechtsprechung machen deswegen auch  Profis , die nicht nach der eigenen Vorstellung urteilen.

 

Bist Du der bessere Mensch, aufgrund irgendeiner Herkunft ? Sind im Westen alle raffgierig ? Meiner Erkenntnis nach nicht.

Mit solchen Typen, die so von oben herab auf andere schauen habe ich echt ein Problem !

🤮

Bearbeitet von silvester31
  • Like 1
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb silvester31:

ein Problem !

Nur eins ? Sicher ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb silvester31:

Bist Du der bessere Mensch, aufgrund irgendeiner Herkunft ?

Welches Textverständnis hast du ? Wo habe ich das geschrieben ?

Das Textverständnis ist eine elementare Fähigkeit, die du brauchst, um deinen Alltag zu bewältigen. 

Bearbeitet von Efly
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb silvester31:

Bist Du der bessere Mensch, aufgrund irgendeiner Herkunft ? Sind im Westen alle raffgierig ? Meiner Erkenntnis nach nicht.

Wer einen fairen Umgang  miteinander, als "unterwuerfig" oder "obrigkeitshoerig" diffamiert, dem ist kein Ressentiment fremd :)!

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Efly:

 

Aus welchem Land kommst du ? Du bist nicht im Westen aufgewachsen, oder ? 

Welche Schule hast du besucht ?

 

Genau da. Typisches Besserwessi Geschwafel. Kein Wunder, wenn die Ossis sich nicht dazugehörig fühlen, wenn sie auf diese Weise als minderbemittelt dargestellt werden.

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb silvester31:

Genau da. Typisches Besserwessi Geschwafel. Kein Wunder, wenn die Ossis sich nicht dazugehörig fühlen, wenn sie auf diese Weise als minderbemittelt dargestellt werden.

Warum ich das wissen wollte habe ich direkt begründet.

Das hast du aber bewusst abgeschnitten oder du hast wirklich Probleme Texte zu verstehen ?!

 

 

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