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Geschrieben

Du hast Recht. Immer. Mit allem.

  • Haha 1
Geschrieben

Douglas Adams hat es nun wirklich nicht verdient hier mit reingezogen zu werden.

  • Danke 3
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb silvester31:

Douglas Adams hat es nun wirklich nicht verdient hier mit reingezogen zu werden.

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Geschrieben
Am 4.9.2023 um 17:07 schrieb Efly:

Citroën gehörte aber zur PSA-Gruppe (Citroën, DS, Opel, Peugeot und Vauxhall) und bezog seine Motoren aus diesem Konzern.

Opel und Vauxhall sind erst seit 2017 Teil von PSA. Der Dieselskandal läuft seit 2015...

  • 3 Monate später...
Geschrieben

 

Es geht voran.

Die Zahlen liegen für meinen Fall auf dem Tisch.

Auch wenn ich davon nur 50% bekommen sollte wäre ich damit absolut zufrieden. :-))

 

Gesamtlaufleistung        bis 250.000 km     bis 300.000 km       bis 400.000 km
Rückerstattung               10.136,60 €               9.663,19 €               9.277,31 €

Bitte beachten Sie, dass der Nutzungsersatz anhand des Kilometerstandes zum Zeitpunkt der letzten.......

  • Haha 3
Geschrieben (bearbeitet)

Hier noch ein interessanter Auszug aus einer aktuellen Korrespondenz mit meinem Anwalt:

 

IV. Wer haftet für den Schaden? Sie sollten unbedingt Ihre Schadensersatzansprüche geltend machen – aber wem gegenüber?

Hier kommen grundsätzlich die folgenden Varianten in Betracht:

1. Hersteller Der Hersteller des Fahrzeugs hat Ihr Fahrzeug manipuliert, indem eine unzulässige Abschalteinrichtung eingesetzt wurde. Daraus ergeben sich für Sie Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Hersteller. Dieser Anspruch besteht unserer Auffassung nach in jedem Fall und kann geltend gemacht werden.

2. Verkäufer Grundsätzlich können auch Ansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden. Ein Fahrzeug mit einer Abschalteinrichtung ist mangelhaft. Ihnen stehen daher Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zu. Entscheidend dafür ist aber, dass die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. I.d.R. beträgt diese bei Neufahrzeugen 2 Jahre. Bei Gebrauchtfahrzeugen wird diese Frist häufig auf ein Jahr reduziert. 

3. Staatshaftung Der Staat kann nach unserer festen Überzeugung in Anspruch genommen werden. Das Kraftfahrtbundesamt hat bei Genehmigung der Fahrzeuge nicht (hinreichend) geprüft, ob unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Bislang hat der Bundesgerichtshof diese Haftung abgelehnt, da der einzelne Käufer durch die Gesetze, die den Einsatz von unzulässigen Abschalteinrichtungen untersagen, nicht geschützt werden soll. Diese sollen nur dem Umweltschutz dienen. Dies hat der Europäische Gerichtshof und der BGH nun gegenteilig entschieden. Nach unserer festen Überzeugung kann daher der Staat in Anspruch genommen werden. Bitte beachten Sie: Ihre Ansprüche bestehen auch dann weiter, wenn Sie das Fahrzeug verkauft oder über ein verbrieftes Rückgaberecht bereits zurückgegeben haben.

Bearbeitet von Efly
  • Haha 1
Geschrieben

Mein Anwalt hat bei nach unserer Auffassung und unserer festen Überzeugung , immer Dollarzeichen in den Augen. Das ist nämlich das Geschäftsmodell von Mein Anwalt. Zahlst Du Mein Anwalt selbst, oder die RV ?

  • Like 1

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