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Geschrieben

.....zu folgender Geschichte, die sich so oder fast so zugetragen hat und mir von einem Bekannten erzählt wurde, gehört:

Es war einmal ein Xantia, der mit defekter Hydraulik zu einer Citroen-Werkstatt gefahren wurde. Dort diagnostizierte man einen defekten Mengenteiler, welcher ersetzt wurde. Leider gab unmittelbar danach die Hydraulikpumpe den Geist auf, wurde undicht und baute nur noch unzureichend Druck auf. Der Besitzer wollte aufgrund des Fahrzeugalters und der zu erwartenden Kosten die Pumpe nicht mehr austauschen und forderte die Werkstatt auf, den falsch diagnostizierten neuen Mengenteiler ebenfalls wieder auszubauen. Das Fahrzeug wurde dann abgemeldet und der Fahrzeugbesitzer vom Autohaus aufgefordert, für die umgehende Entfernung des Wagens vom Betriiebsgelände zu sorgen.

Soweit die Vorgeschichte.

Daraufhin wurde das Fahrzeug vom Halter verkauft und vom Käufer auf einem Anhänger abtransportiert. Etwa zwei Wochen später wurde der Verkäufer vom Autohaus angeschrieben, daß durch sein Fahrzeug der Parkplatzbereich stark durch LHM verschmutzt worden sei und er für den Schaden aufkommen solle. Die Werkstatt hatte den Mengenteiler wieder ausgebaut und die Leitungsanschlüsse einfach lose hängengelassen. Als der Wagen dann auf den Anhänger gefahren wurde, lief die Pumpe mit und verteilte das LHM aus dem vollen Behälter auf dem Parkplatz.

Wer haftet denn nun für den Schaden? KFZ-Haftpflicht fällt wohl aus, da der Wagen abgemeldet war! Oder muß die Werkstatt selber dafür aufkommen, da sie eine mögliche Inbetriebnahme mit defekter Hydraulik nicht verhindert hat (Fahrlässigkeit)? Oder ist der Käufer haftbar zu machen, weil er den Wagen bewegt hat?

Ich bin sehr gespannt, wie ihr das seht!!

Viele Grüße

balu1

Geschrieben

Hi Balu,

leider ist der Käufer nicht nur für das Fahrzeug, sondern auch für alle sich daraus ergebenden Vorfälle haftbar.

Eventuell kann man versuchen, den Verkäufer haftbar zu machen, indem man den rechtsweg wählt und sich dummstellt wie: "Das wußte ich doch gar nicht".

Ist aber ein langer, steiniger Weg. Lieber so einigen.

Julian

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Schnapp dir einen Anwalt! Oder einige dich so mit dem Autohaus.

"Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", demnach muß der Besitzer des Wagens für auslaufendes LHM haften. Andererseits hätte ihm die Werkstatt mitteilen müssen, daß der Mengenteiler nicht durch das Altteil ersetzt worden ist und die Leitungen lose sind. Das könnte zum Nachteil der Werkstatt sein. Nach 2 Wochen könnten die LHM-Flecken ja auch von sonst wem sein. so oder so, es muß alles erstmal bewiesen werden und das wird das größte Problem sein.

Gruß

Geschrieben

Die sollen nicht son stress machen. Die wussten das doch, wenn sie die leitungen hängen lassen.

Geschrieben

Wenn ein Fahrzeug in diesem Zustand ohne Absicherung abgestellt wird ist doch vorprogrammiert, dass LHM ausläuft. Entweder mangelts da an Informationsfluß im Autohaus oder zwischen Autohaus und Fahrzeugbesitzer. Hat der Fahrzeugbesitzer den Wagen z.B. ohne Freigabe vom Autohaus bewegt bzw. wurde informiert, dass der Wagen in diesem Zustand nicht rangiert werden darf, wäre die Sachlage schwierig. Denke zunächst aber mal, dass hier die Beweislast beim Autohaus liegt, in dessen Obhut der Wagen war und das hier als Profi in diesen Belangen auftritt. Und neben der dann noch vorhandnen Beweisproblematik, dass die Verschmutzung tatsächlich von diesem Xantia kommt, sind die auch in Erklärungsnot, warum sie ein Auto so in der Öffentlichkeit abstellen, dass es zu solchen umweltschädlichen Verunreinigungen kommen kann.

dennoch: freundlich Kontakt aufnehmen, versuchen sachlich die Situation zu klären und nich immer gleich zum Anwalt rennen...

P.

Geschrieben

Wenn der Besitzer nicht auf die möglichen Schäden hingewiesen wurde dürfte das Autohaus schlechte Karten haben.

Falls das Auto nur vorübergehend stillgelegt war und bei der gleichen Versicherung weiterversichert wird solltest u mit den Leuten mal unter dem Stichwort Ruheversicherung verhandeln.

Geschrieben

Das man sich auch immer gleich einschüchtern lässt. Wer von Euch glaubt denn das dieser Händler es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt oder auch nur eine Mahnung schreibt? Er versucht es halt, ich würd dem noch nicht einmal Antworten, wäre mir zu blöd.

Aber auch unsere Anwälte brauchen arbeit, hat denn der Händler seine Forderungen mal beziffert? Wurde die Feuerwehr gerufen oder hat er seine arme Frau mit nem Eimer und nem Lappen nach draußen geschickt? Wie kommt die Forderung zustande? Alles Bla Bla, gut das wir keine Sorgen haben...

Geschrieben

Wenn das Auto von der Werkstatt nicht mit einem Schild versehen wurde

""Nicht fahrbereit""" haftet die Werkstatt selber, so sehe ich das als Werkstatt nach Rückfrage bei meinem Anwalt Rü

Geschrieben

Und wenn die Werkstatt den Vorbesitzer auf den fehlenden Mengenteiler und auf die Gefahr von Ölaustritt aufmerksam gemacht hat... Haftet der neue Besitzer, der sich wiederum das Geld vom Vorbesitzer zurückholendarf....

Sehr problematisch auf etwas zu antworten wenn nicht alle Fakten bekannt sind...

Manfred

Geschrieben

Moin,

ihr sehts das zu vernünftig:

1. Die Werkstatt will Schadenersatz

2. Dafür braucht sie einen bezifferbaren Schaden ,eine Anspruchsgrundlage und einen Anspruchsgegener

3. Anspruchsgrundlsge könnte "unerlaubte Handlung " sein,

aber wer wäre Anspruchsgegner ? Doch wohl derjenige der durch sein TUN die konkrete Ursache für den Schaden gesetzt hat. Wer hat das Hydrauliksystem geöffnet und in offenem Zustand ungesichert gelassen ?

Der Käufer , der Verkäufer ? NEIN die WERKSTATT. Diese muss sich das Fehlverhalten das zum Schaden geführt hat zurechnen lassen.

Damit kann die Werkstatt nix von Dritten wollen.

Grüße,

(bin kein RA dies ist keine rechtsberatung)

Geschrieben

Hallo,

erstmal herzlichen Dank für eure Meinungen dazu.

Ich denke auch, wie die meisten Antworten zeigen, daß die Werkstatt ein nicht unerhebliches Mitverschulden trifft. Wahrscheinlich ist der Stift da mal eben mit dem Hochdruckreiniger dranhermarschiert und jetzt wird dicke Hose gemacht um die Kosten für die anfängliche Fehldiagnose irgendwie wieder reinzubekommen.

Also abwarten. Wenn ich zum Thema mal wieder was Neues erfahre, werde ich Bericht erstattten!

Viele Grüße

balu1

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