Zum Inhalt springen

Auffahrunfall mit unserem besten Xantia


Empfohlene Beiträge

Oldieschrauber
Geschrieben

Sorry, ich hab den Thread gerade nicht mehr verfolgt.

Aber es gibt bei der Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert werden kann oder nicht keine Altersgrenze und keinen Unterschied in der Abwicklung des Schadens. Die ermittelten Werte sind ausschlaggebend. bei den entscheidenden Werten handelt es sich in erster Linie um den Wiederbeschaffungswert (WBW). Der WBW gibt den Wert wieder, den das verunfallte Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadenereignis hatte. Ein anderer wichtiger Wert ist der Betrag der Reparaturkosten (RK). Grundsätzlich kann man sein Fahrzeug auf Kosten der Versicherung reparieren lassen, wenn der WBW größer als die RK ist. Aber es gibt weiter Faktoren, die noch mit reinspielen. Ausgehend von einem Reparaturfall kann es die Reparatur geben, die Reparaturkostenabrechnung, oder die Totalschadenabrechnung und den Sonderfall der 130%-Reparatur.

Im reinen Reparaturfall wird der Wagen in einer Werkstatt repariert und die Versicherung zahlt die Werkstattkosten + die Gutachtennebenkosten. Die Reparaturkostenabrechnung wie auch die Totalschadenabrechnung tritt ein, wenn der Geschädigte sich auszahlen lassen möchte. Hier kommt jetzt der Restwert (RW) noch ins Spiel. Der RW ist ein Fahrzeugwert, den ein Aufkäufer am allgemein zugänglichen, regionalen Markt (z.B. Autohändler, Exporteur, Schrotthändler usw.) für das beschädigte Fahrzeug tatsächlich geboten hat. Er ist 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Der Restwert gibt den Wert des verunfallten Fahrzeugs wieder. Restwertbörsen sind nicht allgemein zugänglich und nicht regional, man muss sich dort kostenpflichtig anmelden und es gibt dort überregionale Aufkäufer. Zurück zur Reparaturkosten- und zur Totalschadenabrechnung. Bei der Totalschadenabrechnung werden WBW abzüglich RW den Reparaturkosten gegenüber gestellt. Bsp: WBW 10000,- RW 4000,- RK 7000,-. Das Bedeutet das vom WBW der RW abgezogen wird, also 10000-4000= 6000. Für die Totalschadenabrechnung müsste die Versicherung als 6000,- überweisen. Den Restwert zahlt ein Aufkäufer und in der Summe bekäme der Geschädigte den Fahrzeugwert erstattet. Werden die Reparaturkosten betrachtet, müsste die Versicherung die RK in Höhe von 7000,- überweisen. WBW und RW sind MwSt.-neutral und die RK werden im Auszahlungsfall netto betrachtet. Die Versicherung entscheidet sich für den für sie günstigeren Fall (Schadensminderungspflicht des Geschädigten).

Ist der verunfallte Wagen kein Totalschaden, kann man den Wagen in einer Werkstatt reparieren lassen und die Versicherung muss den Schaden begleichen. Möchte man den Wagen selbst reparieren, muss man sich auszahlen lassen, und kann später die tatsächlich angefallene MwSt. von der Versicherung nachfordern. Nach erfolgter Instandsetzung sollt man eine Reparaturbestätigung vom Sachverständigen anfertigen lassen und kann dann weitere Kosten, wie bspw. die Nutzungsausfallentschädigung nachfordern.

Dann gibt es noch den berüchtigten 130%-Fall. Man kann ein unfallbeschädigtes Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, und zwar bis max. 130%. D.h. hat der Wagen einen WBW von 10000,- kann man ihn bis zu einer Schadenhöhe von 13000,- reparieren lassen, wenn man berechtigtes Interesse an der Weiternutzung dieses Fahrzeugs hat. Das berechtigte Interesse gilt als nachgewiesen, wenn man den Wagen nach der Reparatur für wenigstens sechs Monate weiter nutzt. Grundlage für diese 130% ist die Reparaturkostenschätzung, also das Gutachten des Sachverständigen. Treten im Rahmen der Reparatur weitere Schäden auf die der Sachverständige nicht gesehen hat/sehen konnte, wird die Reparatur NICHT abgebrochen, auch wenn die Reparaturkosten dann die 130% übersteigen. Das Risiko hat die Versicherung. Wichtig ist, dass die Reparatur genau nach den Vorgaben im Gutachten zu erfolgen hat. Wenn der SV bspw. den Ersatz eines Karosseriebauteils vorgesehen hat, muss es auch erneuert werden. Es darf nicht instandgesetzt werden. Die Werkstatt MUSS sich an den Reparaturweg und die Reparaturvorgaben des Sachverständigen halten. 130% in Eigenleistung sind NICHT möglich.

Unabhängig davon darf jeder sein Auto auch dann reparieren, wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Nur bekommt er dann von der Versicherung nur die Totalschadenabrechnung ausbezahlt. Die darüberliegenden Kosten muss er selber tragen.

Aber in allen Fällen ist es ganz wichtig, dass man sich einen Anwalt, und zwar einen reinen Verkehrsrechtler, nimmt. Das Thema ist mittlerweile so komplex, dass sich ein Feld- und Wiesenanwalt damit nicht mehr auskennt. Und den Anwalt braucht man auch, um mit zu der Versicherung Augenhöhe herzustellen. Die Versicherungen haben ganze Rechtsabteilungen, was hat der Geschädigte? Den Glauben an das Gute im Menschen. Aber das reicht nicht.

Ich denke, die Meisten haben spätestens nach dem zweiten Absatz aufgehört weiter zu lesen. Aber wichtig ist, dass man mit seinem Sachverständigen und seinem Anwalt den vorliegenden Einzelfall bespricht. Und die Beiden sollten Fachleute sein. Wie man das vorher rausfindet? Keine Ahnung. Am Besten nach Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis horchen.

  • Like 2
  • Danke 7
Geschrieben (bearbeitet)
vor 47 Minuten schrieb Petruschka:

...meine Deutschlehrerin am Gymnasium sagte mal: "Ironie zu erkennen ist ein Zeichen von Intelligenz!"

Ich bin anderer Meinung, denn ich kenne mehrere intelligente Menschen, die überhaupt kein Gespür für Ironie haben. Vermutlich ist das eine eigene Fähigkeit.

Dass @matgom dieses Gespür nicht im Geringsten hat, ist mir allerdings schon mehr als ein Mal aufgefallen.

Bearbeitet von AndreasRS
  • Like 2
Geschrieben
vor 1 Minute schrieb matgom:

Später ist der Aufwand wegen Rost vermutlich noch größer, weshalb man 20 Jahre gewählt hat.

...da bin ich absolut konform mit Dir! 

Und noch was: Da wir hier ja in einem Citroenforum sind und alle das gleiche Interesse, nämlich Citroen, haben, will Dir hier keiner was Böses... Auch ich ich nicht! Im Gegenteil, ich würde mich sehr freuen, wenn ein weiterer klassischer Citroen durch Dein Engagement weiterhin am Strassenverkehr teilnimmt. Deshalb denk doch bitte auch über die Beiträge der echten Experten hier nach und berücksichtige dies bei sicherheitsrelevanten Arbeiten! Ja, keiner, ich nicht und auch alle anderen nicht die hier schreiben, haben Dein Auto nach dem Unfall gesehen und können die tatsächlichen Beschädigungen zu 100% beurteilen. Aber: Viele hier, auch meine Wenigkeit, haben jahrzehntelange berufliche Erfahrungen in derprofessionellen Instandsetzung von Autos und geben gerne Tipps, wie Du das Auto in einem sicheren Zustand weiter auf der Strasse halten kannst...  Ob z.B. die Motorhaube nun perfekt lackiert ist... egal! Aber geh bitte bei den sicherheitsrelevanten Arbeiten ( z.B. Längsträger) keine Kompromisse ein! 

In diesem Sinne: Ich wünsche Dir ein gutes Gelingen der Reparatur und noch viel Spass mit dem reparierten Xantia!

  • Like 4
Geschrieben (bearbeitet)

Aber es gibt bei der Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert werden kann oder nicht keine Altersgrenze und keinen Unterschied in der Abwicklung des Schadens. Die ermittelten Werte sind ausschlaggebend. bei den entscheidenden Werten handelt es sich in erster Linie um den Wiederbeschaffungswert (WBW). Der WBW gibt den Wert wieder, den das verunfallte Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadenereignis hatte. Ein anderer wichtiger Wert ist der Betrag  [...]

 

 

Das trifft auf den vorliegenden Fall ja alles nicht zu. Da eigenverschuldet und nix versichert.

Ich zielte eher auf den fachlich technischen Bereich ab, den gematschten Längsträger laienhaft in Form zu bringen, oder unsachgemäß zu verstärken.

Bearbeitet von silvester31
Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb AndreasRS:

Dass @matgom dieses Gespür nicht im Geringsten hat, ist mir allerdings schon mehr als ein Mal aufgefallen.

Ein Gespür hab ich schon dafür, aber ich bin nicht hier weil mich Ironie interessiert. Ich kenne aus der Nachbarschaft jemand der sich über Ironie ausdrückt, der hatte mal ne Freundin die ihm am Ende nicht mehr zuhörte und nicht mehr mit ihm sprach und weg war.

Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb silvester31:

Ich zielte eher auf den fachlich technischen Bereich ab, den gematschten Längsträger laienhaft in Form zu bringen, oder unsachgemäß zu verstärken.

Wie kommst du eigentlich darauf das es hier fachlich technisch mangelhaft und laienhaft unsachgemäß zugeht. Und das es ja gar keine Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Teilen gibt. Ich habe auch einen Xantia Vorderbock wo alle relevanten Teile zugänglich sind und Form und Lage vermessen werden kann.

065 (2).jpg

  • Like 1
Oldieschrauber
Geschrieben

Ferndiagnosen, ohne dass man den Schaden gesehen hat sind unseriös. Ich würde mit einer Karosseriewerkstatt mal Kontakt aufnehmen, ob die Möglichkeit besteht, noch einen Richtwinkelsatz für das Fahrzeug zu bekommen. Wenn das der Fall ist, sollte man mit der Werkstatt besprechen, was man in Eigenleistung am Fahrzeug abbauen kann/soll. Wenn das erfolgt ist, sollte der Wagen auf die Richtbank und ein Profi sollte den Rahmen wieder in die ursprüngliche Form bringen, sofern das ohne Ersatz von Teilen möglich ist (ich gehe mal davon aus, das Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind). Ein Rahmenteil muss man ein wenig Überziehen, dass es in die ursprünglich Form kommt. Hierbei hilft nur Erfahrung. Wenn man ohne Hirn und Ahnung an so einem Auto rumzieht, kann der Wagen schnell mal zu lang werden, und dann muss man, überzogen gesagt, nochmal gegen die Wand fahren um den Wagen wieder auf Länge zu bekommen. Also wenn man zu viel gezogen hat, kann man die Kiste wegwerfen. Aber ich nehme mal an, dass man den Rahmenlängsträgern nur wieder ihre ursprüngliche Ausrichtung geben muss. Sobald es mehrere Falten gibt, braucht man eh Ersatz.

Schraubteile oder eine Seitenwandersatz kann man mit etwas Ahnung in Eigenregie ersetzen. Aber wenn es um den Rahmen und die Struktur der Fahrgastzelle geht, sollte man Fachleute ran lassen. Eigentlich dürfte auch ein Fahrzeug mit einem eingedrückten Schweller, wie man sie sehr oft vorfindet, keinen TÜV mehr bekommen. Der Schweller ist ein strukturelles Teil der Fahrgastzelle, und diese kann versagen, wenn ein wesentliches Bauteil vorgeschädigt ist. Zur Veranschaulichung kann man die Kartonrolle einer Küchenrolle oder einer Klopapierrolle nehmen und z.B. einen Topf mit Wasser drauf stellen. Stellt man den selben Topf auf eine Rolle, die seitlich eingedrückt wurde, kollabiert die Kartonrolle unter dem Gewicht des Wassertopfs.

Aber was der Prüfer nicht erkennen kann, kann er nicht beanstanden. Achsteile dürfen bspw. grundsätzlich nicht geschweißt werden. Aber wenn einer ein wenig schweißen kann, und die Schweißnähte sauber verschleift, was soll ein Prüfer finden, wenn dieses Teil als Ganzes neu lackiert wurde. Natürlich gibt es auch Sparfüchse, die nur die Reparaturstelle neu lackieren. aber über deren Intelligenz brauchen wir nicht zu diskutieren, die fliegt unter dem Radar knapp über der Grasnarbe.

  • Like 4
Oldieschrauber
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb matgom:

Wie kommst du eigentlich darauf das es hier fachlich technisch mangelhaft und laienhaft unsachgemäß zugeht. Und das es ja gar keine Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Teilen gibt. Ich habe auch einen Xantia Vorderbock wo alle relevanten Teile zugänglich sind und Form und Lage vermessen werden kann.

065 (2).jpg

Aber auch hier wird eine Richtbank gefordert. Freischnauze über Kimme und Korn ist nicht zulässig

  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben
vor 59 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Sorry, ich hab den Thread gerade nicht mehr verfolgt.

Aber es gibt bei der Entscheidung, ob ein Fahrzeug repariert werden kann oder nicht keine Altersgrenze und keinen Unterschied in der Abwicklung des Schadens. Die ermittelten Werte sind ausschlaggebend. bei den entscheidenden Werten handelt es sich in erster Linie um den Wiederbeschaffungswert (WBW). Der WBW gibt den Wert wieder, den das verunfallte Fahrzeug unmittelbar vor dem Schadenereignis hatte. Ein anderer wichtiger Wert ist der Betrag der Reparaturkosten (RK). Grundsätzlich kann man sein Fahrzeug auf Kosten der Versicherung reparieren lassen, wenn der WBW größer als die RK ist. Aber es gibt weiter Faktoren, die noch mit reinspielen. Ausgehend von einem Reparaturfall kann es die Reparatur geben, die Reparaturkostenabrechnung, oder die Totalschadenabrechnung und den Sonderfall der 130%-Reparatur.

Im reinen Reparaturfall wird der Wagen in einer Werkstatt repariert und die Versicherung zahlt die Werkstattkosten + die Gutachtennebenkosten. Die Reparaturkostenabrechnung wie auch die Totalschadenabrechnung tritt ein, wenn der Geschädigte sich auszahlen lassen möchte. Hier kommt jetzt der Restwert (RW) noch ins Spiel. Der RW ist ein Fahrzeugwert, den ein Aufkäufer am allgemein zugänglichen, regionalen Markt (z.B. Autohändler, Exporteur, Schrotthändler usw.) für das beschädigte Fahrzeug tatsächlich geboten hat. Er ist 4 Wochen an sein Gebot gebunden. Der Restwert gibt den Wert des verunfallten Fahrzeugs wieder. Restwertbörsen sind nicht allgemein zugänglich und nicht regional, man muss sich dort kostenpflichtig anmelden und es gibt dort überregionale Aufkäufer. Zurück zur Reparaturkosten- und zur Totalschadenabrechnung. Bei der Totalschadenabrechnung werden WBW abzüglich RW den Reparaturkosten gegenüber gestellt. Bsp: WBW 10000,- RW 4000,- RK 7000,-. Das Bedeutet das vom WBW der RW abgezogen wird, also 10000-4000= 6000. Für die Totalschadenabrechnung müsste die Versicherung als 6000,- überweisen. Den Restwert zahlt ein Aufkäufer und in der Summe bekäme der Geschädigte den Fahrzeugwert erstattet. Werden die Reparaturkosten betrachtet, müsste die Versicherung die RK in Höhe von 7000,- überweisen. WBW und RW sind MwSt.-neutral und die RK werden im Auszahlungsfall netto betrachtet. Die Versicherung entscheidet sich für den für sie günstigeren Fall (Schadensminderungspflicht des Geschädigten).

Ist der verunfallte Wagen kein Totalschaden, kann man den Wagen in einer Werkstatt reparieren lassen und die Versicherung muss den Schaden begleichen. Möchte man den Wagen selbst reparieren, muss man sich auszahlen lassen, und kann später die tatsächlich angefallene MwSt. von der Versicherung nachfordern. Nach erfolgter Instandsetzung sollt man eine Reparaturbestätigung vom Sachverständigen anfertigen lassen und kann dann weitere Kosten, wie bspw. die Nutzungsausfallentschädigung nachfordern.

Dann gibt es noch den berüchtigten 130%-Fall. Man kann ein unfallbeschädigtes Fahrzeug auch dann reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, und zwar bis max. 130%. D.h. hat der Wagen einen WBW von 10000,- kann man ihn bis zu einer Schadenhöhe von 13000,- reparieren lassen, wenn man berechtigtes Interesse an der Weiternutzung dieses Fahrzeugs hat. Das berechtigte Interesse gilt als nachgewiesen, wenn man den Wagen nach der Reparatur für wenigstens sechs Monate weiter nutzt. Grundlage für diese 130% ist die Reparaturkostenschätzung, also das Gutachten des Sachverständigen. Treten im Rahmen der Reparatur weitere Schäden auf die der Sachverständige nicht gesehen hat/sehen konnte, wird die Reparatur NICHT abgebrochen, auch wenn die Reparaturkosten dann die 130% übersteigen. Das Risiko hat die Versicherung. Wichtig ist, dass die Reparatur genau nach den Vorgaben im Gutachten zu erfolgen hat. Wenn der SV bspw. den Ersatz eines Karosseriebauteils vorgesehen hat, muss es auch erneuert werden. Es darf nicht instandgesetzt werden. Die Werkstatt MUSS sich an den Reparaturweg und die Reparaturvorgaben des Sachverständigen halten. 130% in Eigenleistung sind NICHT möglich.

Unabhängig davon darf jeder sein Auto auch dann reparieren, wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Nur bekommt er dann von der Versicherung nur die Totalschadenabrechnung ausbezahlt. Die darüberliegenden Kosten muss er selber tragen.

Aber in allen Fällen ist es ganz wichtig, dass man sich einen Anwalt, und zwar einen reinen Verkehrsrechtler, nimmt. Das Thema ist mittlerweile so komplex, dass sich ein Feld- und Wiesenanwalt damit nicht mehr auskennt. Und den Anwalt braucht man auch, um mit zu der Versicherung Augenhöhe herzustellen. Die Versicherungen haben ganze Rechtsabteilungen, was hat der Geschädigte? Den Glauben an das Gute im Menschen. Aber das reicht nicht.

Ich denke, die Meisten haben spätestens nach dem zweiten Absatz aufgehört weiter zu lesen. Aber wichtig ist, dass man mit seinem Sachverständigen und seinem Anwalt den vorliegenden Einzelfall bespricht. Und die Beiden sollten Fachleute sein. Wie man das vorher rausfindet? Keine Ahnung. Am Besten nach Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis horchen.

...danke für diese Ausführungen! Da dies auch meine tägliche Arbeit als u.a. Unfallsachbearbeiter wiederspiegelt, kann ich nur jedem - jetzt mal unabhängig von Matgoms Xantia - nur empfehlen, bei einem wie auch immer gearteten Unfall genau das, was Oldieschrauber hier ausführt, zu berücksichtigen! Genauso und nicht anders! Lasst Euch nicht von Versicherungen oder Bekannten oder Unfallgegnern oder vom Internet irgendwas anderes erzählen! 

  • Like 1
Geschrieben

Kurz und bündig........Kann man machen, muss sich aber im klaren sein, das die Fahrzeuginsassen beim nächsten Auffahrunfall evt. schlechtere Karten haben unverletzt da raus zu kommen...

  • Like 1
Geschrieben
vor 13 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Aber wenn einer ein wenig schweißen kann, und die Schweißnähte sauber verschleift, was soll ein Prüfer finden, wenn dieses Teil als Ganzes neu lackiert wurde

...habe ich mir zuerst auch überlegt, als ich das Rostloch im vorderen Fahrschemel von meinem XM entdeckte. So gut kann ich schweissen, dass das keiner gemerkt hätte.  Aber was hätte ich da eigentlich getan? An einer Stelle, die von Citroen nicht zum Schweissen freigegeben ist eine Schweissnaht produziert, die, damit sie bei der dort gegebenen Materialstärke ordentlich wird, einen recht hohen Schweissstrom erfordert. Damit bringe ich Hitze in das Material ein, dass dadurch neben der Schweissnaht brüchig werden kann. Auch ein Schweissen im sog. Pilgerschritt bringt hier mehr Hitze ein, als ein ungeschweisstes Bauteil je aushalten muss. Und wie sich das hitzebedingt im Gefüge veränderte ( versprödete) Material dann unter Belastung verhält, ... nun ja, weiss ich nicht. Jedenfalls wollte ich das bei einem 167PS Auto nicht ausprobieren und habe mich somit für einen neuen bzw. gebrauchten Fahrschemel entschieden. Hat mich zwar viel Geld gekostet ( mehr, als ich ursprünglich für den XM bezahlte) , ich muss mir aber nicht jedesmal, wenn ich Gas gebe oder mal durch ein Schlagloch fahre, Gedanken über reissende Rahmen und ähnliches machen... 

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde schrieb matgom:

Ein Gespür hab ich schon dafür, aber ich bin nicht hier weil mich Ironie interessiert.

Naja, Du nimmst oft Dinge ernst, die als Spaß gemeint sind und auch von den allermeisten als Spaß verstanden werden. Wenn Dich der ironische Spaß nicht interessieren würde, würdest Du wohl nicht reagieren. Aber das nur Nebenbei.

Grüße
Andreas

Bearbeitet von AndreasRS
  • Like 1
Oldieschrauber
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Petruschka:

...habe ich mir zuerst auch überlegt, als ich das Rostloch im vorderen Fahrschemel von meinem XM entdeckte. So gut kann ich schweissen, dass das keiner gemerkt hätte.  Aber was hätte ich da eigentlich getan? An einer Stelle, die von Citroen nicht zum Schweissen freigegeben ist eine Schweissnaht produziert, die, damit sie bei der dort gegebenen Materialstärke ordentlich wird, einen recht hohen Schweissstrom erfordert. Damit bringe ich Hitze in das Material ein, dass dadurch neben der Schweissnaht brüchig werden kann. Auch ein Schweissen im sog. Pilgerschritt bringt hier mehr Hitze ein, als ein ungeschweisstes Bauteil je aushalten muss. Und wie sich das hitzebedingt im Gefüge veränderte ( versprödete) Material dann unter Belastung verhält, ... nun ja, weiss ich nicht. Jedenfalls wollte ich das bei einem 167PS Auto nicht ausprobieren und habe mich somit für einen neuen bzw. gebrauchten Fahrschemel entschieden. Hat mich zwar viel Geld gekostet ( mehr, als ich ursprünglich für den XM bezahlte) , ich muss mir aber nicht jedesmal, wenn ich Gas gebe oder mal durch ein Schlagloch fahre, Gedanken über reissende Rahmen und ähnliches machen... 

Der Fahrschemel an meinem XM wurde auch geschweißt, aber an meinem Schlachter ist noch ein guter, ungeschweißter Fahrschemel. Meiner reißt mit 190 PS an der Vorderachse. Den Achsträger werde ich aber spätestens im August in meinem Urlaub tauschen. Ich glaube nicht, dass er wegen der Schweißung versagen wird, aber was ich meinen Kunden ankreide muss bei mir in Ordnung sein. Der Motor muss zum Abdichten eh raus und meine Kupplungshydraulik hat Luft gezogen, die möchte ich raus machen und nach Frankreich zum reparieren schicken.

  • Like 2
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Oldieschrauber:

aber was ich meinen Kunden ankreide muss bei mir in Ordnung sein

...genau so sehe ich es auch! 

Geschrieben

Eine Frage an die Fachmeute, u.a. @Oldieschrauber @Petruschka @bx-basis @Kroack: Ich habe Xantiae mit recht guter Substanz und soweit aktuell gutem technischem Zustand. Der Karosseriebauer hat nun nach der letzten Schweißaktion empfohlen, ein Wertgutachten machen zu lassen. Macht das aus Eurer Sicht Sinn ? Was kostet so etwas und schaut der Gutachter da nicht einfach für die Wertermittlung auf dem aktuellen Markt nach einem vergleichbaren Wagen, der dann vielleicht zwischen 500 und 1500€ angeboten wird ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden schrieb Nihonnezumi:

Eine Frage an die Fachmeute, u.a. @Oldieschrauber @Petruschka @bx-basis @Kroack: Ich habe Xantiae mit recht guter Substanz und soweit aktuell gutem technischem Zustand. Der Karosseriebauer hat nun nach der letzten Schweißaktion empfohlen, ein Wertgutachten machen zu lassen. Macht das aus Eurer Sicht Sinn ? Was kostet so etwas und schaut der Gutachter da nicht einfach für die Wertermittlung auf dem aktuellen Markt nach einem vergleichbaren Wagen, der dann vielleicht zwischen 500 und 1500€ angeboten wird ?

...lass ein Kurzgutachten von einem Sachverständigen, der sich mit der Old- und Youngtimerszene gut auskennt, machen. Habe ich von unserem Gutachter( fährt privat 123er Mercedes) zum Freundschaftspreis von 90 Euro bekommen, kostet regulär ca 150 Euro.

Du hast zwei grosse Vorteile davon:

1. Im Falle eines unverschuldeten (Total-)schadens bezahlt die gegnerische Versicherung die komplette Reparatur oder im Fall des Falles den im Gutachten erwähnten Wiederbeschaffungswert und nicht die Marktpreise (kann einige tausend Euro ausmachen...)

2. Du kannst Dein Auto bei verschiedenen Versicherungen günstig versichern, wenn das Gutachten einen bestimmten Mindestwert des Fahrzeugs ausweist ( beim ADAC z.B. muss Dein Fahrzeug mindstens 5000 Euro wert sein). So zahle ich ich z.B. für meinen XM V6 im Zweitwagentarif für Haftpflicht und Vollkasko zusammen etwa 180 Euro im Jahr.

Noch ein Tipp: Wenn Du werterhöhende Massnahmen am Auto durchführst, oder sich die Marktlage dahingehend ändert, dass diese Autos in dem im Gutachten dokumentierten Zustand mehr wert werden,  lass ein Nachgutachten erstellen, damit der höhere Wert im Fall des Falles nachgewiesen werden kann. Auch informiere dann Deine Kaskoversicherung, damit Du den tatsächlichen Wert bekommst, falls du mal in einer Kurve zu wenig Strasse hast und Du das Auto auf's Dach legst ( wünsche ich natürlich keinem, aber wenn's passiert, ist man sicher froh, dass man den reellen Wert bezahlt bekommt) ...

Bearbeitet von Petruschka
  • Like 2
  • Danke 1
Oldieschrauber
Geschrieben

Ich arbeite in Sachen Wertgutachten mit classic-analytics zusammen. Wenn man da ein Kurzgutachten machen lassen hat, bekommt man automatisch eine Info, wenn sich der Wert des Wagens um 10% erhöht, vorausgesetzt man hat seine E-Mail angegeben. classic-analytics stellt auch die Werte in der MotorKlassik zur Verfügung.

  • Like 3
  • Danke 1
Geschrieben

Ja, bin aktuell dran einen anderen X2 1.8 16V zu beschaffen, einen der gleich plug & play ist. Die Instandsetzung von dem verunfallten ist kurzfristig etwas to much, evtl fließt der in meinen Altersvorsorgefuhrpark mit ein.

Die Rippen von der Renate haben sich von dem Airbagaufprall wieder spürbar erholt. Am liebsten möchte sie am 10.08. zum Kindergeburtstag nach Dresden fahren, der ältere Enkel wird 4 .

Wir sind ja dieses Jahr beim OCC Joungtimerversichert, also ohne Prozente😅. bin mal gespannt was die uns berechnen wenn wir wieder mit 1.8 16V kommen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Gestern hab ich den Nachfolge X2 1.8 16V, EHJ Rouge Pivoine, HU neu, aus der Szene bekannt, in Gladbeck abgeholt. Auch von Günni und Bernd gewartet.

Die Bahn-Anreise war wegen Baum im Gleis in Wanne-Eickel zuende, der freundliche Verkäufer holte mich mit dem X2 V6 Kombi ab.

Unterboden im Traumzustand, der Verkäufer zeigte vorab auch Bilder von mit Kupferpaste eingesetzten Kotfügelschrauben am Schweller, Traumhaft !

Leider waren die mit Füllventilen ausgerüsteten hinteren Kugeln hart @GuenniTCT, das hat meine persönliche Meinung zu solchen Kugeln nochmal bestätigt, da halten ja bei mir 7 Jahre alte IFHS Kugeln besser durch. Der Verkäufer half mit einem Sitzkissen aus👍. Hatte dann noch in Hattingen zu tun. Leider wurde eine Anfrage um 20 Uhr zum befüllen im 30km südlich gelegenen Remscheid zur Kenntnis genommen, blieb aber unbeantwortet. @AndreasRS ???

Der einzige den ich kenne der 24 Stunden durchhält ist @Manson. Eröffne doch bitte ein Trainingslager zur Steigerung der Notfall-Hilfe-Motivation.

So bin ich dann 400km nach Hause geritten, das Kissen hat mich gerettet. Ansonsten war der Xantia Top in Form, das Lederlenkrad war griffig, die el Höhe Neigung Verstellung super. Die nachgerüstete, mit Handbalg aufpumpbare Lendenwirbelstütze ein AHA Erlebnis. Der Preis war fair, gefeilscht wurde nicht.

Grüße Matthias

  • Like 1
  • Haha 1
Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb matgom:

Leider waren die mit Füllventilen ausgerüsteten hinteren Kugeln hart @GuenniTCT, das hat meine persönliche Meinung zu solchen Kugeln nochmal bestätigt, da halten ja bei mir 7 Jahre alte IFHS Kugeln besser durch.

Ventile einschrauben alleine reicht nicht, man muß die dann auch rechtzeitig füllen bevor die Federung hart wird. Dann halten die Kugeln auch 20 Jahre und länger.

  • Like 2
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb bx-basis:

Ventile einschrauben alleine reicht nicht

Ich hab vor Ort gehört das einschrauben nicht reicht und man muss die Spitzen abschleifen damit das besser dicht wird. Die Kugeln sind unerwartet früh platt geworden. Ich vermute schleichenden Verlust über das Ventil.

Geschrieben

Zu Ventilen in den Kugeln: @Kroack hat mir im September 2016 Ventile eingebaut und die Kugeln gefüllt, 2021 war ich mal zum Prüfen da, manche haben nichts verloren, andere nur 5 bar. Habe die Kugeln hinten jetzt seit über 100.000km drinnen, sind immer noch weich und waren beim Einbau schon nicht mehr die jüngsten. (Nachbau Komfort). Die vorne sind originale grüne Cit-Kugeln und waren vor dem Ausrüsten mit Ventilen platt und dementsprechend auch schon einige Jährchen alt. 
Ich meine Rüdiger hätte damals gesagt, dass ab und an mal Ventile dabei sind, die nicht ganz dicht halten. Ich kann jedenfalls nichts Negatives zu den Ventilen sagen. 

Geschrieben

Jetz schleifen die schon an Ventilen herum, es wird immer kurioser... Völlig platte Kugeln um 20.00 Uhr hinten füllen führt zu Schaumbildung im LHM Behälter und zu noch mehr Stickstoff an den hinteren Bremssätteln

  • Like 2

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...