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Die Logik hinter der Führerscheinregelung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb silvester31:

 

Und wenn der TE ein Auto und einen Anhänger hat, die schon von den Grunddaten nicht zusammenpassen, dann hat das erstmal nix mit dem vorhandenen Führerschein zu tun. Also entweder Auto auflasten, oder Anhänger ablasten. Oder eins von beidem verkaufen und was passendes zulegen. Idealerweise dann noch so, daß es zum vorhandenen Führerschein passt. Ärgerlich bleibt's und mit Kosten verbunden ist's auch. Issaberso.

Das stimmt so nicht. Wie gesagt, von technischer Sicht und von der Zulassung her darf ich mit Führerscheinklasse BE einen Anhänger mit 1800kg zGm an den Xantia hängen, solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers die im Fahrzeugschein angegeben 1500kg nicht übersteigt. Mit Führerschein Klasse B darf ich das allerdings nicht, da es von Fahrerlaubnisseite um das zulässige und nicht um das tatsächliche Gewicht geht. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Xantia-Luggi:

Das stimmt so nicht. Wie gesagt, von technischer Sicht und von der Zulassung her darf ich mit Führerscheinklasse BE einen Anhänger mit 1800kg zGm an den Xantia hängen, solange das tatsächliche Gewicht des Anhängers die im Fahrzeugschein angegeben 1500kg nicht übersteigt. Mit Führerschein Klasse B darf ich das allerdings nicht, da es von Fahrerlaubnisseite um das zulässige und nicht um das tatsächliche Gewicht geht. 

🙄

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Stunden schrieb Xantia-Luggi:

Sprich: ein Xantia HDi Break mit 1500kg Anhängelast darf einen leeren Anhänger mit 2000kg zGm ziehen,

Ja, aber mit Führerschein Kat.B darfst du dieses Gespann nicht führen. Dazu braucht es BE.

 

Edit: ich sehe gerade, du hast es schon selber geschrieben, drei Beiträge weiter oben.

Bearbeitet von fgee
Geschrieben

Die Logik dahinter könnte auch sein, daß ein so schwerer Anhänger i.d.R. 2 Achsen hat und sich deutlich anders verhält, als ein 750kg Einachser. Auch wenn die Achsen direkt beieinander liegen und rechtlich als eine Achse gelten.

Und ja, auch hier wird es Ausnahmen geben.

Geschrieben
vor 19 Minuten schrieb silvester31:

Die Logik dahinter könnte auch sein, daß ein so schwerer Anhänger i.d.R. 2 Achsen hat und sich deutlich anders verhält, als ein 750kg Einachser. Auch wenn die Achsen direkt beieinander liegen und rechtlich als eine Achse gelten.

Und ja, auch hier wird es Ausnahmen geben.

Nein, denn die Anzahl der Achsen ist für die Fahrerlaubnis nicht (mehr) relevant.

Ich dürfte mit Klasse B auch einen Anhänger mit fünf Achsen ziehen, solange ich unter den 3,5t zGm bleibe. 

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