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Finnlandexperten hier ? Problem bei Kfz-Einfuhr nach SF


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Geschrieben

Hallo Gemeinde,

eine Bekannte von uns (geborene Finnin, lange in D gelebt, aber immer finnische Staatsangehörigkeit behalten, besitzt hier

noch ein Haus ) ist jetzt nach Finnland zurückgezogen, hat dort ein Haus gekauft und sich hier in Deutschland beim Einwohnermeldeamt

abgemeldet. Sie ist mit ihrem Mercedes Kombi S211 dorthin gefahren und hat sich dort beim Einwohnermeldeamt angemeldet (Juni 2023).

Vor kurzem fiel ihr auf, dass ihr Benz nur bis 03/23 HU hatte, und so fuhr sie zur einer dortigen Prüfstelle.

Die haben ihr gleich die Papiere abgenommen und 4000€ Strafe kassiert (wg illegalem Fahrzeugimport oder so ).

Was kann sie tun ?

Auf eure kenntnisreichen Antworten freut sich : Citroklaus ( und die Finnin  Raja )

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde mir einen Anwalt nehmen.

Bearbeitet von ajkon1
Geschrieben

Keine Ahnung wie Finnland es handhabt, aber grundsätzlich sollte man sich bei derartigen Umzüge  ins Ausland doch vorab informieren wie Import und Zulassung eines Fahrzeugs ablaufen. Für einen Mittersprachler ist das zudem ja auch ziemlich einfach.

Wenn man seinen Wohnsitz in D abmeldet dann darf man dort auch kein Auto mehr zugelassen haben. Für solche Vorhaben gibt es in D Ausfuhrkennzeichen. Für unseren Umzug nach F habe ich das ehrlich gesagt auch nicht gemacht sondern erst nach Ankunft in F das Fahrzeug abgemeldet und hier zugelassen, aber der guten Form wegen wollte ich es erwähnen...

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)

Auf jeden Fall zum Anwalt und zwar schnell, vor allem, weil sie ja das Auto sicher aus der Beschlagnahme holen muss. Manche Länder haben bis zur Verwertung relativ kurze Fristen. Wie es dazu in Finnland aussieht, wird man ihr sicher gesagt haben.

Vieles ist aus meiner Sicht im Vorfeld nicht gut gelaufen, aber nicht zu ändern. Jetzt muss da nen guter Jurist dran.

Die 4000 Euro sind gewaltig, vor allem wenn man bedenkt, dass, wenn man während einer Urlaubsfahrt ohne gültigen Tüv erwischt wird in Finnland, gibt es nur eine Ermahnung u. kein Bußgeld. Entscheidend ist die Verkehrssicherheit des Wagens. Hoffentlich war die wenigstens gegeben.

Die Krux wird die Kombination aus allem sein. Wenn ich es richtig verstehe, war sie bei Einreise weder in D noch in Finnland gemeldet, also rein rechtlich ohne Wohnsitz. Dann ein Auto ohne Tüv importiert, was vielleicht das kleinste Thema ist, eher die erloschene Zulassung durch das zeitlich falsche Ab- und Anmelden der Person.

Könnte, ganz abgesehen von der Strafe, schwer werden, den Wagen wieder zuzulassen. Ggf. könnte eine Sache die andere bedingen u. dann drehts sich im Kreis.

Ist aber alles Spekulation u. ggf. doch einfacher als man denkt. Sie wird sicher vor Ort Einiges mitgeteilt bekommen haben. Damit dann zum Anwalt, auch weil es nicht "nur" um ein harmloses Verkehrsdelikt u. den TÜV geht.

Bearbeitet von Nitsrekds
Geschrieben

Finnland ist doch EU?! Da kann das doch nicht so schwierig sein. Nicht EU braucht eine Ausfuhrgenehmigung vom Zoll usw.

Eventuell steht ja hier was dazu:

https://tulli.fi/etusivu

Geschrieben

Es geht nicht um den Tüv, sondern Import.

Einem Bekannten, der in Portugal lebt, arbeitet und gemeldet ist, ist das mit seinem in Deutschland angemeldeten Auto dort auch passiert. Das waren auch mehrere tausend Euro Strafe bzw. "einfuhrzoll". Er war wohl zu oft von dem Mautstationen erfasst worden und dann galt das als illegaler Import weil länger als 6 Monate in Pt.

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Freunde hatten in den Niederlanden das gleich Problem. Das hat nur bedingt mit der EU zu tun. Einige Laender erheben auf Fahrzeuge spezielle Steuern, manchmal auch abhangig von einer Neupreisgrenze. Die Steuern orientieren sich am Neupreis. Da ist die Mitnahme alter Oberklassenautos ein sehr teures Vergnuegen. Weiter auf deutsche Kennzeichen zu fahren, ist Steuerhinterziehung. 

Niederlande 19-35% Luxussteuer

Daenemark: 25- 150% Registreringsafgift

Finnland wohl 100%:

https://www.123recht.de/forum/europarecht-internationales-recht/nach-Finnland-Auto-importieren,-verstoss-geg-Art24-__f329327.html

Edit: Im verlinkten Artikel habe ich gelesen, dass der Neupreis als Masstab nicht mehr zulaessig ist (EU!). Bei den Freunden in Holland war das noch so. Aber auch 100% vom Gebrauchtwert sind heftig.

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 2
Geschrieben

Wenns nur das ist, wäre es ja gut u. klar, wäre dann die Steuer u/ oder erstmal nur die Strafe für die noch nicht erfolgte/verspätete Zulassung in Finnland.

Eigentlich wäre das dann ja nicht mehr weiter zu klären und mit Tüv und Zulassung in Finnland und Zahlung erledigt.

Das klang für mich im Ursprungspost nicht so. Aber die Dame ist ja vor Ort, das wird sich dort sicher einfacher klären lassen.

Geschrieben

Sowas kann einem übrigens auch passeiren, wenn man nach Deutschland zieht. Bei uns im Ort ist es damals passiert, als die sogenannten Spätheimkehrer hierher kamen. Die wurden nach einiger Zeit alle kontrolliert und zur Kasse gebeten.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Citroklaus:

Die haben ihr gleich die Papiere abgenommen und 4000€ Strafe kassiert (wg illegalem Fahrzeugimport oder so ).

Was kann sie tun ?

Das Procedere der Einfuhr und Anmeldung ist auf den Seiten der finnischen Steuerbehörde beschrieben: https://www.vero.fi/en/individuals/vehicles/car_tax/importing_of_a_used_vehicle/

Dort sind auch mögliche Ausnahmen aufgeführt.

Beim Umzug innerhalb der EU gilt zwar grundsätzlich eine Einfuhrsteuerbefreiung für persönliche Gegenstände, laut EuGH gilt das aber nicht für für Kfz, da hier der Erhebungsgrund in der Benutzung des Fahrzeugs in Finnland liegt (oder so ähnlich).

Zu der Strafzahlung (angemessen?) habe ich auf die Schnelle dort nichts gefunden.

(Eine der vielen Schnittstellen von europäischer Bewegungsfreiheit und nationalstaatlicher Souveränität. Letztere macht es übrigens kompliziert und nicht die vielgescholtene EU-Bürokratie)

Geschrieben

Aus Österreich ein Schlachtauto nach Deutschland ist kein Problem, wenn es länger als 3 Monate in Österreich war. Habe ich vor einigen Jahren mit einer Eva gemacht, mich vorher allerdings beim Zoll erkundigt, wie das geht.

Jens

Geschrieben

Falls zu sehr OT : Bitte löschen oder ignorieren.

Was ist denn mit den ganzen Ukrainern, die aktuell ihre Autos in D anbieten ? Also eher, was wenn ich so ein Auto kaufe ? Nicht EU, eventuell eine hier nicht akzeptierte Abgasnorm.... Kann man die Kiste dann verschrotten ?

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb silvester31:

Was ist denn mit den ganzen Ukrainern, die aktuell ihre Autos in D anbieten ? Also eher, was wenn ich so ein Auto kaufe ? Nicht EU, eventuell eine hier nicht akzeptierte Abgasnorm.... Kann man die Kiste dann verschrotten ?

https://www.motorline.cc/autowelt/2022/Diverses/Kostenfalle-Gebraucht-Schnäppchen-aus-der-Ukraine-Drittland-Importe-durch-hohe-Abgaben-unattraktiv-254696.html

https://ukrainianingermany.de/how-to-sell-ukrainian-car-in-germany-de/

Zitat

lle Ukrainer, die nach dem 24. Februar mit ihrem eigenen Auto nach Europa, einschließlich Deutschland, eingereist sind, haben das Recht, das Auto für eine bestimmte Zeit zu nutzen, auch mit ukrainischen Kennzeichen. Wenn Sie jedoch ein Auto mit ukrainischer Zulassung verkaufen wollen, müssen Sie die rechtlichen Voraussetzungen kennen, um alles rechtlich korrekt zu machen. Schauen wir uns den Handlungsalgorithmus und den Ablauf des Verkaufs eines Autos in Deutschland mit ukrainischen Kennzeichen an. 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Auto nom:

Der erste Link bezieht sich auf die sehr speziellen österreichischen Verhältnisse, der zweite nennt zwar Grundlagen, wabert aber erheblich um Konkretes herum. Geschweige denn, daß Zahlen genannt werden. Dafür glänzt er mit einer sehr mittelprächtigen Übersetzung.

Dennoch Danke für den Ansatz.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb silvester31:

Falls zu sehr OT : Bitte löschen oder ignorieren.

Was ist denn mit den ganzen Ukrainern, die aktuell ihre Autos in D anbieten ? Also eher, was wenn ich so ein Auto kaufe ? Nicht EU, eventuell eine hier nicht akzeptierte Abgasnorm.... Kann man die Kiste dann verschrotten ?

Neben vielen Japan- und US-Reimporten sind auch EG-typgenehmigte Fahrzeuge dabei. An letzteren ist einfach eine HU durchführbar. Bzgl. nicht erfolgter Verzollung könnte es aber anschließend auf der Zulassungsstelle (?) Probleme geben beim Anmelden. US- und japanische Fahrzeuge kann man über eine Einzelabnahme in den Verkehr bringen. Knackpunkt kann hier aber das Abgasthema sein. Wenn es vom Hersteller keine Abgasgutachten für EU gibt, müssen diese erstellt werden (teuer).

Geschrieben

An dieser Stelle Dank an alle Beitragenden für Eure Posts; ich habe deer Finnin gemailt dass sie sich Beratung bei Automobilclub

und Anwalt besorgen soll und mittlerweile Antwort erhalten dass sie jemanden gefunden hat der sich ihrer Anglegenheit annimmt.

Sobald Ergebnisse bekannt sind werde ich sie hier posten.

mfg Citroklaus

  • Like 2

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