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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nach knapp 30tkm und ziemlich genau 8 Monaten Führerschein, ist mir Gott sei Dank noch nichts passiert. Aber man kann noch so vorsichtig fahren, vor einer unaufmerksamen oder unkonzentrierten Sekunde ist niemand gefeit.

Deswegen finde ich es gut, neben den Schrauber-Beiträgen und Benzingesprächen hier, auch mal solche Threads lesen zu können. Sie erinnern daran, dass trotz allen Spaßes, die das Autofahren (und was alles dazugehört) macht, wir immer noch eine große Verantwortung mit uns herumfahren.

Geschrieben

@Knut

"Mit Fehlern leben" ist nicht einfach, wenn man bedenkt, dass eine kleine Unachtsamkeit tödliche Auswirkungen haben kann. Gegenüber Fussgängern und Zweirädern bin ich eindeutig der Stärkere, der mit seiner Fahrweise über deren Schicksal entscheiden kann (dramatisch ausgedrückt). Da muss man einfach probieren die Fehlerquote so gering wie möglich zu halten, wenn möglich gleich null, wie bei einem Chirurgen. Was, wenn ich nicht soviel Glück gehabt hätte? Dass der Fussgänger schwarze Kleidung in der Regennacht trug ist dabei irrelevant, da es ja sein gutes Recht ist dies zu machen.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

nein das mit der schwarzen Kleidung ist NICHT irrelevant. Und schon gar nicht wenn es vor Gericht käme. Klar kann er anziehen was er will. Sogar nackig sein wenn er möchte :-)) Aber es leuchtet ein das man mit hellerer Kleidung besser gesehen würde. Es trifft ihn also eine Mitschuld.

Geschrieben

Zum Glück gibt es gegenüber den menschenverachtenden Stammtischsprüchen im Sinne von:"Wenn der Radfahrer einen Fehler macht hat er es nicht besser verdient!"

auch die "Vision Zero" des VCD.

Grundtenor ist daß Verkehrsteilnehmer Fehler machen und es wichtig ist die Folgen dieser Fehler auf Null zu bringen:

http://www.vcd.org/kampan/04.html

Ich glaube mit Münster haben viele Autofahrer ein Problem, weil sie es nicht einsehen können, daß hier die Verhältnisse umgedreht sind und der Radverkehr maßgebend in dieser Stadt ist. Das ansonsten "starke" Auto muß sich dort eben defensiv verhalten und anpassen

Allerdings mißfällt mir an Münster mit seinem 25% Radverkehrsanteil daß dieser Radverkehr noch überwiegend auf den von mir so kritisierten abgeteilen Radwegen stattfindet.

In Bonn mit immerhin 17% Radverkehrsanteil gibt es fast nur noch Radfahrstreifen.

Geldmangel hat manchmal etwas Gutes

Geschrieben

Der Idealzustand (ist natürlich schwer zu erreichen) wäre, wenn jeder so fährt, daß er eventuelle Fehler anderer noch ausbessern kann, in der Hoffnung, daß im Gegenzug eigene Fehler nicht gleich zu einem Unfall führen (Diese Aussage hab ich sinngemäß mal wo gelesen, gefällt mir ganz gut).

Grüße und unfallfreie Fahrt

Michi

Geschrieben

Sogar nackig sein wenn er möchte :-))

Auf keinen Fall, zumindest nur nach Überprüfung auf optische Umweltverschmutzung.

In dunkler Kleidung nachts auf der Fahrbahn rumzuturnen ist schon eine riskante Sache. Die Reflektorstreifen, die etliche Fußgänger und Radfahrer tragen entschärfen die Situation erheblich.

Zur Schuldfrage, mir ist anno 70 ein Fußgänger vors Auto gelaufen der die straße bereits überquert hatte und plötzlich umdrehte und zurücklief.

Vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bin ich freigesprochen worden, Schadenersatz für die eingedellte Haube der DS habe ich von seiner PHV erfolgreich eingeklagt.

Geschrieben

hmm das mit dem nackig hätte in dem Fall doch nichts gebracht, oder?

Edith: "Sind nackte Neger immer schuld?"

Käthe: "Wahrscheinlich!"

Edith: "Rechts so! Äh Recht so!"

P.S. Muß wohl meine Sensenklinge polieren, damit ich gesehen werde.

Wenn ihr dann noch meinen Namen nennt, hab ich Euch huahahahaha

Geschrieben

@Xantiaheinz: Das war 1970. Heute wäre das anders gelaufen. Mittlerweile haben wir, wie mir die nette Polizistin erklärte, eine andere Rechtssituation. Heute gilt:

Der Autofahrer und -besitzer nimmt mit dem Besitz, oder dem Führen eines Fahrzeugs in Kauf, daß von diesem eine Gefährdung ausgehen kann. Daher haftet er gerade bei so unklaren Fällen wie bei mir. Obwohl ich mich im Grunde richtig verhalten habe, wie mir ebenfalls von der Polizei bestätigt wurde, liegt trotzdem die Schuld bei mir. Das kommt daher, weil ich gegen die Sorgfaltspflicht gegenüber einem schwächeren Verkehrsteilnehmer verstossen habe. Ich konnte in der Situation aber nicht sorgfältiger sein. Dazu hätte ich in zwei Richtungen gleichzeitig schauen müssen, und wer das kann kommt nicht durch den Sehtest.

Technisch gesehen konnte ich also nichts tun. Entweder ich hätt nur den Fußgänger im Auge behalten, aber dann hätte ich vielleicht einem anderen Auto die Vorfahrt genommen und einen Unfall verursacht, oder wie es passiert ist, übersehen, daß sich der Fußgänger doch nocht entschließt, die Straße vor mir zu überqueren.

Dieses Gesetz wurde beschlossen, damit die Personenschäden bei solchen Unfällen auch klar reguliert werden können. Fußgänger haften heute nur bei extrem grober Fahrlässigkeit.

Eine wirkliche Schuld hatte ich also nicht, trotzdem mußte ich zahlen. Das ist auch nicht so wild. Schuld oder nicht, man fühlt sich echt besch***** nach soetwas.

Viele Grüße

Stefan R.

Geschrieben

Die Gefährdungshaftung gabs anno 70 auch schon. Kernpunkt war im Urteil die "Unvermeidbarkeit des Unfalls durch den Fahrzeugführer".

Bei ähnlich gelagerten Unfällen sollte es auch heute das gleiche Ergebniss geben. Allerdings ist es dafür wohl erforderlich, daß dir der Unfallgegner wirklich ohne erkennbaren Grund vor den Kühler springt.

Geschrieben

Meinem Vater ist im Sommer etwas ähnliches passiert (ich saß mit im Auto). Wir standen in einer Querstraße und wollten auf die Vorfahrtsstraße, recht viel Verkehr, wir mussten einige Zeit warten. Obwohl es dunkel war, war LINKS alles wunderbar einsehbar, RECHTS stand in einem Garten ein hoher Zaun, der die Sicht auf den Bürgersteig mit Radweg behinderte.

Die Straße war soweit frei, ein Radfahrer war auch nicht zu sehen. Mein Vater rollt los (Automatik) und plötzlich schießt von RECHTS ein Radfahrer ohne Licht an uns vorbei, streift uns an der Frontstoßstange und kommt dabei fast zu Fall.

Was macht der Radfahrer als erstes, nachdem er abgestiegen ist? Natürlich das Licht anmachen! Wir steigen aus, fragen ob alles in Ordnung ist. Bis auf eine leichte 8 im Rad und einem angeblich verstauchten Knöchel war nichts passiert. Dennoch wollten wir die Polizei rufen, damit der Unfall aufgenommen wird. Das passte dem Menschen jedoch überhaupt nicht und lies sich nur hartneckig überreden. O-Ton: "Wenn Sie jetzt die Polizei rufen, dann bekommen SIE den Ärger, das wollen Sie doch nicht oder? Geben Sie mir einfach 150 Euro und die Sache ist vergessen..." Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei ist der Mensch jedoch eingebrochen: schnell gab er zu kein Licht angehabt zu haben und auch sein Knöchel sei nicht verstaucht. Die Polizei hatte bemerkt, dass seine Hose auf Höhe der Waden dreckig war, wir ihn also am Knöchel gar nicht berührt haben konnten. Ergebnis: 35 Euro für meinen Vater, 60 Euro für ihn und eine dicke Standpauke durch die Polizisten. Schließlich ist er auf der falschen Straßenseite gefahren, ohne Licht und mit unangepasstem Tempo.

Die Polizisten entschuldigten sich noch: auch wenn mein Vater sich komplett korrekt verhalten hat, müssten sie ihm eine Teilschuld mitgeben. Juristisch sei es nicht anders haltbar.

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