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Geschrieben

Der Titel sagt eigentlich alles, ist das Notwendig, oder machen manche Prüfer das einfach aus Lust und Laune. Soweit ich weiß wird es ja beim Benziner auch nicht gemacht bei der Abgasuntersuchung?

Geschrieben (bearbeitet)

Klares ja. Gemessen wird die Abgastrübung bei einer Beschleunigung von der Leerlauf- bis zur Abregeldrehzahl - so ist nunmal das Prüfverfahren. Mit der Abgasmessung beim Ottomotor hat das nichts zu tun.

Bearbeitet von bx-basis
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Geschrieben

Gibt es nicht einen Citroen-Diesel mit erlaubter geringerer Drehzahl?

Geschrieben (bearbeitet)

Die Abregeldrehzahl wird ja auch geprueft. Wie soll das gehen, wenn man diese nicht ansteuert?

Was ist ueberhaupt das Problem dabei? 

Bearbeitet von MatthiasM
  • Like 1
Geschrieben

Hatte den Faden oder noch einen anderen XM-Diesel im Sinn.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden schrieb Ronald:

Gibt es nicht einen Citroen-Diesel mit erlaubter geringerer Drehzahl?

Einige moderne Diesel bekommt man im Stand nicht über 2500 oder 3000 gedreht, ist eine Schutzfunktion für ZMS, Wandler etc. Bei der AU kann folglich auch nichts anderes geprüft werden, im Grund ist die Prüfung damit sinnfrei.

Beim RHY/RHZ waren ursprünglich Drehzahlen angegeben die der Motor gar nicht erreicht (5200-5400), wurde später seitens PSA korrigiert, kam aber nicht überall an.

Bearbeitet von bx-basis
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Geschrieben

5 mal hintereinander so hoch drehen möchte ich so einem alten Auto eigentlich nicht antun. Kann ja jeder sehen wie er will. 

Geschrieben

Einem intakten Motor macht das nichts aus. Mein BX hat das auch mit über 600.000km problemlos überstanden. Wenn der Motor bei der AU kaputt geht hätte er die nächste Autobahnfahrt auch nicht überlebt.

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Geschrieben

Wichtig ist, dass man vor der Prüfung den Wagen richtig warm fährt (das Öl, nicht das Kühlwasser, also ruhig ein paar Kilometer mehr oder mal auf die Autobahn). Die Öltemperatur wird bei der AU oft nicht gemessen, erkennbar am Hinweis "Handeingabe" auf dem Prüfbericht.

Auch der Ölstand sollte selbst geprüft werden.

Dann ist die AU unkritisch sofern kein Defekt/ übermäßiger Verschleiss gegeben ist, denn der Motor wurde für diese Drehzahlen konstruiert.

Gruß

Holgi

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Geschrieben

Ich sehe das inzwischen auch unkritisch. Einem einigermaßen gesundem Motor passiert nichts.

vor 14 Stunden schrieb XM 2.1D:

5 mal hintereinander so hoch drehen möchte ich so einem alten Auto eigentlich nicht antun.

Wenn Du einen netten Prüfer hast, macht der das auch 15 mal bis es passt und lässt Dich nicht nach 3 mal durchfallen.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 14 Stunden schrieb XM 2.1D:

5 mal hintereinander so hoch drehen möchte ich so einem alten Auto eigentlich nicht antun. Kann ja jeder sehen wie er will. 

...zumuten oder nicht zumuten, das ist bei der AU nicht die Frage. Wenn Du es Deinem Diesel nicht zumuten möchtest, gibt's keine AU und somit ist die HU nicht bestanden. Und ohne gültige Plakette rumfahren fällt irgendwann auf...

Alternativen: Zulassung im Ausland oder Blumen reinpflanzen und in den Vorgarten stellen... 

Die Frage allerdings, ob ein mehrmaliges Hochdrehen bis zur Abregeldrehzahl jedoch sinnvoll ist oder nicht, beantworte ich( als AU-Durchführungs- und auch AU-Unterschriftsberechtigter) hier nicht!

 

Bearbeitet von Petruschka
Geschrieben

Vielleicht sollte man sich auch einfach wie bei einem alten Mensch daran erfreuen das sie noch da sind und nicht übermäßig belasten. 
 

Aber egal, die eigentliche Frage wurde ja beantwortet…

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb XM 2.1D:

Vielleicht sollte man sich auch einfach wie bei einem alten Mensch daran erfreuen das sie noch da sind und nicht übermäßig belasten. 

...träume weiter! 

Geschrieben

Die Abregeldrehzahl ist eine Drehzahl, die der Fahrzeughersteller festgelegt hat und die der Motor problemlos kann. Bei der Abregeldrehzahl wird die Spritzufuhr abgeregelt. Ein Dieselmotor läuft, anders wie der Benziner, generell mit Luftüberschuß. Die Drehzahl wird über die Kraftstoffmenge geregelt. Die Autos, die die größten Probleme bei der AU haben, sind die, die übertrieben gesagt nur mit maximal 200 1/min über LL-Drehzahl bewegt werden. Wie z.B. Rentnerfahrzeuge die nur zum Arzt und zum Einkaufen fahren und dabei nicht warm werden oder Wohnmobile, die ständig von genervten LKW's überholt werden müssen, weil sie nur mit 70 km/h unterwegs sind.

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  • Danke 1
Geschrieben
vor 25 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Die Abregeldrehzahl ist eine Drehzahl, die der Fahrzeughersteller festgelegt hat und die der Motor problemlos kann

...und deshalb ist das erste Hochdrehen bei der AU ja nur eine Kontrolle, ob die Abregeldrehzahl im Sollfenster liegt. Wenn der frei bis zur oberen Toleranzgrenze und darüber hinaus drehen will, sollte man erst Ursachenforschung betreiben (Einspritzpumpe verstellt, Turbo defekt,...). Ausserdem prüft ein gewissenhafter Prüfer vor dem ersten Hochdrehen Motorölstand und -wenn einfach machbar- den Zustand des Zahnriemens! 

Mit diesen einfachen Methoden ist mir, der seit über zwanzig Jahren AU durchführt, noch kein Motor hochgegangen...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 35 Minuten schrieb Oldieschrauber:

Rentnerfahrzeuge die nur zum Arzt und zum Einkaufen fahren und dabei nicht warm werden oder Wohnmobile, die ständig von genervten LKW's überholt werden müssen, weil sie nur mit 70 km/h unterwegs sind.

...die kommen aber meist nicht bis zur AU, da schon vorher aufgrund der o.g. Einsatzbedingungen der Partikelfilter seit letztem Weihnachten nicht mehr regeneriert wurde, zugerusst ist und die MKL an ist... ( und die Kiste im Notlauf läuft ...).

Und wenn sie es doch ohne MKL bis zur AU schaffen, ist meist ein so hoher Kraftstoffeintrag im Motoröl, dass man dann die AU nicht mehr durchführt, ohne vorher das Motoröl zu wechseln.

Bearbeitet von Petruschka
Geschrieben

ich glaube da ist eine ordentliche Portion Psychologie dabei. Einerseits ist klar, dass ein normal gesunder Motor das ohne jedes Problem absolviert, andererseits tut es mir in Seele und Ohren weh das Aufheulen des Motors so ungedämpft anhören zu müssen. Wenn man mit der nahezu gleichen Drehzahl bei Höchstgeschwindigkeit unterwegs ist, quält man den Motor mehr, hört ihn aber angesichts der Fahrgeräusche weit weniger. Ich gebe meine Autos daher zu TÜV und AU in die Werkstatt meines Vertrauens und erspare die AU meinen Ohren. Aber ganz klar: ich bin dabei das Problem, nicht der Motor meines Autos…

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Geschrieben

Zumindest meinem Rekord 2100D bleibt das erspart, der braucht keine AU.😬

Ansonsten hat Andreas das gut beschrieben. Das Hochdrehen ist weniger für den Motor schlimm als für die Ohren.

Geschrieben

Wenn der Kunde bei der AU dabei ist, macht man besser die Haube zu, dann ist es etwas erträglicher. Bei der Partikelmessung mit Euro 6-Dieseln braucht man die Motoren nicht mehr zur Abregeldrehzahl zwingen, wobei auch viele überhaupt nicht mehr hochdrehen.

Geschrieben

Jetzt mal eine doofe Frage, was messen die bei Euro null überhaupt, dachte das heißt es wäre ohne AU. 

Geschrieben

Beim Diesel wird immer die Abgastrübung gemessen. Ohne AU ist glaube ich vor Bj.77 bzw. 69 beim Benziner.

Geschrieben (bearbeitet)

Benziner mit Erstzulassung ab dem 01.07.1969 sind AU-pflichtig, dabei spielt es keine Rolle, ob sie normal zugelassen sind, oder ob sie H-Kennzeichen,  ein grünes Kennzeichen oder ein Saisonkennzeichen haben. Nur die roten 07er sind von der HU- und AU-Pflicht ausgenommen, abgesehen von der erstmaligen Untersuchung für das 07er-Kennzeichen. Seit dem 01.01.2001 sind alle neu zugelassenen Fremdzünder (Benziner) OBD-pflichtig. Benziner mit neuer EG-Typgenehmigung sind ab 01.01.2000 OBD-pflichtig. Die OBD-Prüfung war ab dem 01.04.2004 verbindlich anzuwenden.

Bei Selbstzündern (Diesel) ist die AU ab dem 01.01.1977 Pflicht, und es wird bis Euro 5 eine Trübungsmessung vorgenommen. Die Ausrüstung mit einer OBD-Schnittstelle wurde für Diesel mit Erstzulassung ab dem 01.01.2004 Pflicht und die Anwendung der AU mit OBD war beim Diesel ab dem 01.10.2005 dann verpflichtend. Am 01.01.2006 entfiel bei allen OBD-pflichtigen Fahrzeugen unter bestimmten Voraussetzungen die Endrohrmessung, die aber nach dem VW-Skandal zum 01.01.2018 wieder eingeführt wurde. Zulassungstechnisch gilt das Gleiche, wie ich es im Absatz zuvor für die Benziner beschrieben habe.

Seit dem 01.07.2023 wird bei den Euro 6 Dieseln eine Partikelmessung vorgenommen. Die Partikelmessung sollte bereits am 01.01.2021 eingeführt werden, wurde aber mangels geeigneter Messgeräte bis letztendlich zum 01.07.2023 aufgeschoben.

Bearbeitet von Oldieschrauber
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Geschrieben
vor einer Stunde schrieb XM 2.1D:

Jetzt mal eine doofe Frage, was messen die bei Euro null überhaupt, dachte das heißt es wäre ohne AU. 

Bei den Schadstoffklassen geht es eigentlich nur um die zulässigen Grenzwerte. Es gibt Schadstoffeinstufungen vor Euro 1 mit den Schadstoffschlüsseln 00, 03-09. 01 und 02 sind Euro 1. Ab Euro 1 haben Benziner normalerweise geregelte Katalysatoren. Die Schadstoffschlüssel 03, 04 und 09 haben i.d.R. auch geregelte Katalysatoren, sind aber nicht Euro 1. Diese Klassen können aber auf Euro 1 umgerüstet werden. 88 bedeutet, dass die Schadstoffklasse nicht bekannt ist, und 98 steht für Oldtimer, was aber nicht bedeutet, dass keine AU notwendig ist.

Ab Schadstoffschlüssel 25 sind die Fahrzeuge Euro 2, ab Schadstoffschlüssel 44 sind es Euro 3 und ab 62 dann Euro 4.

Ab Euro 5 werden die Schadstoffschlüssel vierstellig, z.B. 35F0. Die ersten beiden Ziffern geben die Euro-Klasse an, bei 35XX wäre es dann Euro 5. Euro 6 hat dann 36XX

Die AU-Pflicht, hängt nicht von der Schadstoffklasse ab, sondern nur vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

Die Schadstoffschlüssel stehen im alten Fahrzeugschein unter Ziffer 1, die beiden letzten Zahlen. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht der Schadstoffschlüssel im Feld 14.1. Ist der Schadstoffschlüssel zweistellig (bis Euro 4) wird bei PKW's eine 04 vorangestellt (z.B. 0462 für Euro 4), Motorrädern wird die 02 vorangestellt und Nutzfahrzeugen die 06.

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Stunden schrieb XM 2.1D:

Jetzt mal eine doofe Frage, was messen die bei Euro null überhaupt, dachte das heißt es wäre ohne AU. 

Es gab schon vor den Euro-Einsufungen Abgasgrenzwerte und Schadstoffklassen, die ein Fahrzeug, je nach Baujahr einhalten muß. Beispiele: schadstoffarm D, schadstoffarm D2, bedingt schadstoff C etc.

Bearbeitet von EntenDaniel

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