Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

HAllo

Ich wollte mal fragen was ein cx diesel so im jahr an Steuern Kostet.

Gibt es da vielleicht unterschiede oder so.

gruß daniel

Geschrieben

Hallo,

oder du meldest ihn als LKW an, über 2800kg zulässiges Gesamtgewicht.

Ich bezahle jetzt 172 EUR.

Gruß Edgar

Geschrieben

Hallo Edgar,

Du hast ihn noch kürzlich als LKW zulassen können? Das war er aber vorher schon, oder? PKW als LKW umschreiben geht nicht mehr. Nur PKW, die als Neuwagen als LKW (Berlingo Kastenwagen oder so) rausgehen, bleiben LKW.

Martin *verwundert

Geschrieben

Zur LKW-Steuer:

PKW als LKW zulassen ist nicht. Und wenns der TÜV macht, sagt das Finanzamt trotzdem nein, weil die eigenen Richtlinien* haben, dann gibts weiterhin Hubraumsteuer anstatt Gewichtssteuer.

Jedes KFZ über 2,8t zul. Gesamtgewicht bekommt aber automatisch LKW-Steuer nach Gewicht, auch PKWs.

Jetzt möchte ich von Mönninghoff aber doch wiswsen, wie man einen CX von 1905 kg auf 2805 kg kriege. Bei einem plus von 900 kg müßte wohl mehr gemacht werden als tragfähige Reifen aufzuziehen.

schwebende Grüße

Tobias

*LKW-Richtlinien des Finanzamts:

Nur vordere Sitzreihe, Abtrennung des Laderaums, dauerhafter Ausbau der hinteren Sitze und dauerhafte Verdunkelung der hinteren Scheiben (Gurthalter und Steitenscheiben zuschweißen!)

Dann bleibt immer noch: LKW-untypische Höchstgeschwindigkeit und Hersteller-Konzept als PKW.

Geschrieben

Hallo Tobias,

Gut, mein CX ist um ca 80 cm verlängert ( 2. Achse ), dafür konnte aber die 2. Sitzreihe drinbleiben, keine Abtrennung zum Laderaum, nur hinten die letzten Fenster mit Teppich beklebt.

Gruß Edgar

Geschrieben

Fahre einen BX-Break, Diesel, als Lieferwagen. Zahle statt 1236 Euro, 90 Euro Steuern im Jahr.

Tüv-Kriterien:

1. 5-Türer: Lastraum muß länger sein als Fahrgastraum,

(2.) Trennwand wird manchmal verlangt, nicht immer - bei mir nicht.

3. Hintere Sitze müssen raus,

4. die hinteren Gurte müssen raus,

5. Sitz- und Gurtbefestigungen müssen unbrauchbar gemacht werden (schweißen oder ausbohren)

6. Ladefläche über den hinteren Fußraum bauen.

Behr verlangt der TÜV nicht. Die Finanzämter verlangen zusätzlich ein "lieferwagentypisches Aussehen", dafür müssen die hinteren Fenster entfernt, und durch eingeschweißte Blechtafeln ersetzt werden. Verdunkeln der Scheiben wird nicht anerkannt. Die müssen raus und durch Blech ersetzt werden.

Wer diese Kriterien erfüllt, dem kann eine steuerliche Behandlung als Lieferwagen nicht verwehrt werden. Andersherum: Jeder Kombi kann grundsätzlich als Lieferwagen angemeldet werden, wenn die Auflagen erfüllt werden.

Bei der Versicherung erkundigen, wie er dann geführt wird. Bei manchen wird die Versicherung teurer. Hat aber auch Vorteile: Für Lieferwagen gibt es nur drei Klassen: SF3 40% ist die Günstigste. Bumst es mal, ist man wegen dieser sog. kurzen Staffel schneller wieder im günstigen Bereich, als bei der PKW-Versicherung. Wer später auf PKW umsteigt, bekommt die unfallfreie Zeit als "LKW-Fahrer" voll angerechnet. Das ist bei jeder Versicherung so.

Wer einen alten Diesel-Kombi hat, und auf die Rücksitze verzichten kann, für den lohnt es sich allemal. Tüv-Gebühren und ein paar Bretter/Schrauben für die Ladefläche und schon hat man im ersten Jahr über 500 Euro an Steuern gespart.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...