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Geschrieben

Hallo,

Neuwagen - C3 - entgegengenommen im März 03.

Nun ist mir die Batterie verreckt, nachdem ich aber bereits zweimal wegen einem Stromfresser an Bord in der Werkstatt war, ohne Erfolg.

Habe ich Garantieansprüche ?

Grüsse Stefan

Geschrieben

a) Wie kann eine Batterie durch eine Stromfresser "verrecken"?

B) Wenn Du auf dem Garantieweg Ersatz für die Batterie beanspruchst, hast Du schlechte Papiere.

Grüsse

Geschrieben

Hm, im März 2003 betrug die Gewährleistung doch auch schon 2 Jahre, oder ?

Da müsstest Du eigentlich ohne grosses Diskutieren eine neue Batterie bekommen.

Gruss

Jörg

Geschrieben

Ja schon, aber wenn in der Werkstatt kein Stromfresser gefunden wurde!

Geschrieben

Wenn du nachweisen kannst, dass deine Batterie durch Tiefentladung (also durch den "Stromfresser") defekt wurde, hast du gute Karten.

Bedenken sollte man auch, dass jeder Zubehörhändler für die von ihm verkauften Artikel (Auspuff, Batterie...) 2 Jahre Garantie geben muss, auch wenn dann nur mehr der Zeitwert abgegolten wird. Und der Zeitwert der Batterie wird aus der Gesamtlebensdauer errechnet.

Der Haken: Wie lange "hat" eine Batterie zu halten?

Meine diesbezügliche Erfahrung bislang: Kürzeste Lebensdauer - mit etwas über 2 Jahren - die Originalbatterie der damals fabriksneuen Ente, längste Lebensdauer: die Originalbatterie aus meinem MB 208D Campingbus - 9 Jahre, und dann noch 1 1/2 Jahre Dienst in meinem VW-Käfer.

Geschrieben

Hallo zusammen,

mal was zum Thema Gewährleistung zwei Jahre:

Also innerhalb der ersten sechs Monate muss der Händler/Hersteller bei jeder Reklamation davon ausgehen. dass der aufgetretene Fehler schon beim Verkauf vorhanden war und somit nicht durch falsche Nutzung/Gebrauch etc. den Defekt erlitten hat. Danach muss der Kunde nachweisen, dass er den Fehler nicht durch falsche Nutzung herbeigeführt hat. In der Regel kann das niemand. Defacto beträgt damit die Gewährleistung sechs Monate, alles andere ist Kulanz. Das ist ein Fehler in der Gesetzgebung den sich viele Händler zu nutze machen. Nur wenn vom Hersteller zwei oder mehr Jahre Herstellergarantie gegeben werden klappt das auch mit der Inanspruchnahme der Garantieleistung.

Also immer schön freundlich zum Händler sein. ;o)

Gruß

Patric

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Moooment,

da geht aber einiges durcheinander! Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers/Verkäufers, Kulanz eine freiwillige Leistung von Fall zu Fall. Die gesetzliche Gewährleistung greift nach fast 2 Jahren wohl nicht mehr (wie lange eigentlich?), aber gibt Citroën nicht seit einiger Zeit 2 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung auf seine Neuwagen?

Wenn das so ist, gibbet gar keine Diskussion. Batterie auf Garantie ersetzen lassen!

>>Grüße, Jürgen

Edith meint: "und ob Stromfresser oder nicht, richtig oder falsch repariert iss dabei doch völlig egal. 2 Jahre Garantie aufs komplette Auto sind 2 Jahre Garantie, also muss die Kiste auf Herstellerkosten wieder zum Laufen gebracht werden, oder?"

Geschrieben

Hi together,

das sehe ich etwas anders. Garantie und Gewährleistung greifen nur, wenn nachweisbar ist, dass die der Garantie/Gewährleistung unteliegende Sache nicht durch falsche Handhabung beschädigt wurde. Dies gilt sdhon ab Kaufdatum und nicht erst nach einem halben Jahr.

Geschrieben

Da in diesem Fall die Batterie und alle anderen Teile vom gleichen Verkäufer kommen (Neuwagen), ist nur zu prüfen, ob die Batterie durh falsche Behandlung verreckt ist. Das halte ich für eher unwahrscheinlich.

Also ist entweder die Batterie selbst schadhaft oder sie ist in Folge eines anderen Schadens beschädigt worden. Dafür spricht, daß das Auto wohl schon wiederholt wegen elektrischer Probleme in der Werkstatt wahr.

Ich würde in diesem Fall bei der Werkstatt auf Ersatz der Batterie und Behebung des ursächlichen Fehlers drängen.

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Hallo ersmal!

Eine Batterie vollkommen entladen, und sie dann wieder voll (kein schnellladen) laden, schadet ihr weit weniger, als ungenutztes rumstehen.

Batterien gehören zu den Verschleißteilen. Ergo - keine Garantie nach 18 Monaten!

Kauf Dir 'ne vernünftige Markenbatterie, und ärgere Dich nicht weiter. Macht nur Magengeschwüre!

Warum hast Du Dich über die vermeintliche Unfähigkeit Deiner Werkstatt nicht schon längst beim CKD beschwert?

Geschrieben

@ACCM Jürgen P. Schäfer

wo ist denn da bei mir was durcheinander geraten???? Herstellergarantie ist Herstellersache, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, da behaupte ich doch an keiner Stelle etwas anderes. Nur der Gesetzgeber hat entsprechend meinen Ausführungen eben hier Stolperfallen in der Gewährleistung geschaffen, die vielfach eben ausgenutzt werden. Daher ist es immer sinnvoll sich beim Kauf einer Sache über die Herstellergarantie zu informieren. Ist hier die Herstellergarantie gleich oder länger der gesetzlichen Gewährleistung, so ist die Chance auf einen Austausch eines defekten Teils deutlich besser.

Gruß aus Bo

Patric

Geschrieben
Jörg Kruse postete

Hm, im März 2003 betrug die Gewährleistung doch auch schon 2 Jahre, oder ?

Da müsstest Du eigentlich ohne grosses Diskutieren eine neue Batterie bekommen.

1) Gewährleistung gilt - das scheinen seltsamerweise nur wenige Leute zu wissen - für den Zustand zum Zeitpunkt des Kaufs (Übergabe), niemals für Gebrauchsschäden.

2) Binnen der ersten sechs Monate wird im Schadensfall derzeit davon ausgegangen, dass ein Defekt oder ein defekt-auslösender Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben. Der Händler darf aber - falls er kann - das Gegenteil beweisen und dann die Gewährleistung ablehnen.

3) Ab dann muss der Käufer nachweisen, , dass ein Defekt oder ein defekt-auslösender Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben. Auch nicht einfach.

Geschrieben

@Ernst-Ami21

So und nicht anders!!!!!!!!

Gruß

Patric

Geschrieben

Hallo,

an sich gewährt Citroën zwei Jahre Neuwagengarantie.

Von dieser Garantie sind jedoch einige Teile wie Zündkerzen, Reibbeläge, Lampen, Bremssscheiben, Bremstrommeln, Glükerzen, Keil- und Zahnriemen und dergleichen, Glasscheiben, Auspuffteile, Lack und Karosserieschäden aller Art (auf den Lack gibt es eine Dreijahresgarantie), Katalysatoren, Öle, Kraftstoff, Filtereinsätze usw. sowie Schäden an Polstern ausgenommen.

Die Starterbatterie ist nicht explizit erwähnt. Ich würde einfach einmal den Händler fragen und im Zweifelsfall für den Ersatz eines € 100,- Teiles nicht ein Rudel Rechtsverdreher anspannen.

Gernot

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