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Gerhard Wissner
Geschrieben

Liebe kluge Menschen im Forum,

 im Dezember 2022 habe ich nach 18 Jahren C3 (1. Serie) einen „neuen“ C3 (61 kW) mit Erstzulassung 24.10.2019 und rund 57.000 Kilometern bei einem „freien“ Händler in Bocholt erworben. Der Wagen wurde mir mit frischem TÜV, ASU und durchgeführter Inspektion verkauft. Ein Jahr und 10.000 Kilometer später teilte mir dann „meine“ Citroën-Werkstatt mit: der Zahnriemen sei verschlissen und müsse ausgetauscht werden.

Darüber hinaus wurde ich zum Sachverhalt informiert: „ …um ggf. einen Kulanzfall durchzubekommen, werden die drei letzten Inspektionsrechnungen benötigt und im Falle einer freien Werkstatt den verbindlichen Nachweis der Durchführung nach Herstellerangabe.“ Beim Kauf des gebrauchten Wagens in Bocholt habe ich an einen solchen Fall nicht gedacht und mir nur die „üblichen“ Papiere aushändigen lassen. Rechnungen und Nachweise von Inspektionen waren nicht vorhanden und auf Nachfrage bei dem Händler in Bocholt sind diese wohl auch nicht verfügbar.

Der Wagen wurde in Deutschland in Borken zugelassen. Die erste Inspektion erfolgte ein Jahr später am 10.11.2020 bei KM-Stand 11.907 bei einer Citroën / Peugeot Niederlassung in Rumänien. Hier wurde ebenfalls die zweite Inspektion am 15.11.2021 bei KM-Stand 31.738 durchgeführt.

Das Wartungshefte dokumentiert die dritte Inspektion (das war nur ein Ölwechsel) bei KM-Stand 57.626 bei besagter Firma in Bocholt. Ob das verwendete Motoröl den damaligen Richtlinien entspricht, kann ich nicht beurteilen und auch nicht recherchieren. Und dafür wende ich mich an das Forum: Welches Motoröl war damals (Dezember 2022) vorgeschrieben? Die Rechnung dokumentiert: 5W-30 B712297.

Nach erfolgtem Zahnriemenwechsel (Januar 2024) autorisiert Citroën laut Wartungsplan aktuell: EM: 00W2020 B71 2010 – 00W20 B71 2019 (C5). Kulanz habe ich bei Citroën schon angefragt. Diese wurde negativ – auf Grund der fehlenden Nachweise/Rechnungen – beschieden. Vielleicht kann ich über den Händler in Bocholt noch einen Regressanspruch formulieren? Danke für Antworten sagt mit herzlichem Dank und besten Grüßen

 Gerhard

Geschrieben

Das ist ein Fall für die Sachmängelhaftung. Es fehlen mir ein paar Infos:

Hast Du nachweisbar (!) den Händler innerhalb der 12 Monate nach Kauf (also spätestens im Dezember 2023) davon in Kenntnis gesetzt?

Hatte er die Chance auf Nachbesserung oder gar Wandlung?

Hat er Dir irgendeine Antwort auf Deine Anfrage gegeben?

  • Danke 1
Gerhard Wissner
Geschrieben

Hallo,

Danke für deine Antwort und sorry für meine späte Antwort. Ich war einige Tage unterwegs und hatte meine Zugangsdaten nicht zur Hand. Gerne stelle ich weitere Infos zur Verfügung:

Am 12.12.2023 habe ich den Händler per Email über den Sachmangel informiert. Da ich bis zum 18.12.2023 keine Antwort erhalten habe, habe ich per Email nochmal nachgefasst und wurde am 18.12. dann angerufen und per WhatsApp mit Infos versorgt: die Werkstatt würde mich kontakten und ich solle doch bitte den Fahrzeugschein senden.

Das Thema Nachbesserung oder gar Wandlung wurde nicht erörtert, sondern es hat dann eine Woche gedauert bis die beauftrage Werkstatt mir die Rechnung über die Inspektion gesendet hat. Und wie schon ausgeführt war das keine Inspektion, sondern nur ein Ölwechsel. Allerdings wurde in das Serviceheft ein Stempel gedrückt. Eine weitere Hilfe bei der Lösung des Problems seitens des Autohändlers wurde mir nicht angeboten.

Mit der Rechnung (über den Ölwechsel) habe ich dann versucht eine Kulanz von Citroën zu bekommen. Dieses Ansinnen wurde aber nun zweifach abgelehnt.

Was tun? Fragt mit besten Grüßen

Gerhard

Geschrieben

"Freie Werkstatt" ist immer nicht gut für "Kulanz". Ich hätte etwas Freude anzubieten, daß Du Dich nur über die Kosten eines Riemenwechsels ärgerst und nicht über die Kosten eines Motorschadens.

Gernot

  • Like 1
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Gernot:

daß Du Dich nur über die Kosten eines Riemenwechsels ärgerst und nicht über die Kosten eines Motorschadens

Das ist die vermutlich einzige positive Seite.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb Gerhard Wissner:

Was tun?

Wann hast Du das Auto gekauft? Vor oder nach dem 12.12.2022? Wenn es vor dem 12.12. war, war es zu spät. Dann ist der Punkt "WUMS" durch.

Falls es nach dem 12.12.22 war:

Die WhatsApp-Nachricht hast Du gespeichert, damit der Kontakt auch nachzuweisen ist? Steht darin etwas von der Mail, die die am 12.12. erhalten haben?

Dann würde ich zum einen darauf hinweisen, daß Du Regressansprüche geltend machen wirst oder gleich über weitere Punkte der Sachmängelhaftung nachdenkst und zusätzlich mal sehr freundlich darauf hinweisen, daß die Inspektion (die eingestempelt wurde), gar nicht stattgefunden hat (was als solches auch schon eine juristische Bedeutung bekommen könnte) und darauf hinweisen, daß diese Inspektion auch einen gewissen "Wert" hat. Zum Vergleich würde ich mir von Citroen einen Kostenvoranschlag für eine solche Inspektion nennen lassen. Ich würde dann noch weiter etwas auf den Putz hauen (und hoffen, daß die nicht allzu sehr aufmucken) und denen erzählen, da es von deren Seite nicht nachweisbar ist, daß herstellerseitig vorgeschriebenes Öl verwendet wurde, Du diesen Posten auch nicht in Abzug von der Gesamtinspektion bringst. Wenn Sie Dir den Preis für die Inspektion ohne zu Murren erstatten: BINGO. Wenn nicht, kann man den Weg gehen und einen Anwalt beauftragen, der in der eingetragenen aber nicht stattgefundenen Inspektion bestimmt einen guten Angriffspunkt sieht. Alles Weitere bleibt dann der Bissigkeit des Anwalts überlassen.

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