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Empfohlene Beiträge

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Hi Freunde,

vorab: Es ist klar, daß es keine gute Idee ist, heutzutage noch (tendenziell) krebserregende Asbestfasern in die Atemluft gelangen zu lassen.

Mich interessiert aber, ob es überhaupt noch erlaubt ist, asbesthaltige Bremsbeläge

- zu verkaufen,

- zu montieren,

- zu fahren.

Weiß das jemand definitiv?

>>Grüße, Jürgen

Geschrieben

verwendungsverbot für asbestprodukte seit 1992!!

grüsse accnils

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Danke Nils für die Klarstellung!

Zur Erläuterung: Ich bin auf einen Ebay-Anbieter reingefallen, der mir alte Bremsbeläge mit aufgedruckter Asbest-Warnung verkauft hat. (Der Aufdruck war natürlich im Inserat nicht erwähnt und nicht auf dem Foto zu sehen.)

Ich denke, ich werde ihn bitten, die Ware per unfreiem Versand zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zu erstatten. Andernfalls muss ich wohl mit einer Ebay-Meldung drohen.

Was meint Ihr?

>>Grüße, Jürgen

Geschrieben

Kannst Du feststllen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist?

Wenn ja, die Dinger sofort unfrei zurück und Meldung an die zuständige Gewerbeaufsichtsbehörde (Amt für Arbeitsschutz o.ä.)

Geschrieben

Es gibt wohl noch immer so Deppen, die nach dem Motto handeln, "es steht jeden Morgen ein Dummer auf!"...

So einen Besch.. würde ich bei ebay NIE riskieren, schlechte Bewertungen brauche ich nicht!

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Naja, ich werde erstmal freundlich mailen und schreiben, daß ich mit der Ebay-Bewertung noch bis zur Antwort warte. :-))

>>Grüße, Jürgen

P.S. "feststellen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist?"

Schwierig bei Ebay, oder? auch eine Shop-Seite sagt doch nichts definitiv.

Geschrieben

Hallo

"P.S. "feststellen, ob es ein gewerblicher Anbieter ist?"

Schwierig bei Ebay, oder? auch eine Shop-Seite sagt doch nichts definitiv."

- Ich meine, mal gelesen zu haben, dass Ämter wie z.B. Finanz oder Gewerbeaufsicht nach Anzahl der Abschlüsse urteilen, ob es sich um einen gewerblichen Anbieter handelt.

Gruß hummel

Geschrieben

Dem ist auch so... Selbstständig kann jeder, aber Gewerbe kostet extra. Und zwar Steuern... Da kann man leicht das Finanzamt am Hals haben, wenn man massiv Güter handelt und aber keinen Cent Steuern zahlt.

Geschrieben

Wenn der Gute einen Shop bei Ebay hat gibt er sich zumindest den Anschein, daß er gewerblich handelt und das reicht in dem Falle.

Ansonsten reicht ein Anruf bei der IHK seines Wohnortes um festzustellen, ob ein Gewerbe angemeldet ist.

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Abwarten,

ich habe den Verkäufer jetzt erstmal freundlich um Rücknahme und Entsorgung als Sondermüll und um Rücküberweisung des Kaufpreises (incl. Versandkosten) gebeten.

Er hat bis jetzt 100% positive Ebay-Bewertungen. Ich habe ihm "angeboten", mit meiner Bewertung bis zu seiner Antwort, maximal eine Woche zu warten.

>>Grüße, Jürgen

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

"Später mal" ging sehr schnell:

Der Verkäufer hat seinen Irrtum bedauert ("darauf habe ich nicht geachtet"), mir in Mopsgeschwindigkeit den Kaufpreis inkl. Versandkosten und Kosten für meinen Rückversand erstattet und ich habe die Ware umgehend zurückgeschickt.

Was soll ich sagen, besser kann Ebay nicht sein! Damit ist meine persönliche Ebay-Bilanz wieder clean, bisher also noch kein wirklicher Fehlgriff, und eine sehr gute Bewertung des Verkäufers war da natürlich auch selbstverständlich.

>>Grüße von Jürgen, der jetzt 'ganz versöhnt' schlafen geht.

Geschrieben

Und wieder sehen einmal alle: mit Vernunft und freundlichem Umgangston kommt man in Vielen Fällen mindestens genausoweit wie mit Drohungen.

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