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Gast Michael_Werth
Geschrieben

Da muß ich Dir widersprechen, Heinz!

Ich habe eben mit der Dekra telefoniert. Das Ergebnis sieht so aus:

1. Wenn Du die Xenon-Narchrüst-Kits in einen Cit mit HP einbaust, brauchst Du nicht diese selbst nachstellenden Scheinwerfer. Alle anderen Cits und Autos haben hier schon mit Zitronen ;) gehandelt.

2. Man braucht eine Scheinwerferwaschanlage. Es reichen Düsen, es müssen keine Wischer sein.

3. Die Xenon-Kits müssen eine ABE haben, sprich für den deutschen Markt frei gegeben sein.

4. Man muß nach dem Einbau zum Lichttest und sich die ganze Sache eintragen lassen.

Ergo: Wer diese Umstände und die damit verbundenen Kosten nicht scheut, kann seinen alten HP Cit mit Xenon nachrüsten.

Ich stelle mir das gerade vor: Eine DS mit Xenon-Licht - hehe!

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

".....1. Wenn Du die Xenon-Narchrüst-Kits in einen Cit mit HP einbaust, brauchst Du nicht diese selbst nachstellenden Scheinwerfer....."

Hm, DAS habe ich schon anders gehört, weil die HP-Cs KEINE Selbstnachstellung haben. Es geht hier lt. meinem TÜV NICHT um die statische Einstellung, die je nach Beladung nachgestellt werden kann. Das brauchen die HP-Cs in der Tat nicht. Es geht vielmehr um die DYNAMISCHE Selbstnachstellung auf Grund von Federbewegungen der Karosserie. Die ist aber lt. meinem TÜV notwändig. Bei den HP-Cs mit ihrer weichen federung ganz besonders.

Historisch gesehen könnten da DS und SM tatsächlich die einzige Ausnahme sein, weil nur diese beiden Cx eine dynamische Höhenregelung hatten (DS nur Hauptscheinwerfer, SM alle Scheinwerfer).

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hehe! Da geht es schon wieder los. Typisch deutsch! Im Dschungel der Ordnungen und Verordnungen sind Interpretationen an der Tagesordnung.

Man muß sich also mit einem Prüfingenieur kutzschließen und mit ihm die Nachrüstung besprechen. Trägt er die Scheinwerfer dann noch ein, ist alles ok.

Geschrieben

Na, wenns Auslegungssache ist: Dann wuerde ich von DEKRA zu TUEV und sonstwo hingehen. Solange, bis ich einen finde, ders eintraegt. Allerdings vor dem Kauf ;o)

Gruesse aus Hagen

Stefan

Geschrieben

Michael nur mal zu 4.:

ABE für die Dinger gibts nicht, also unzulässig.

Geschrieben

ABE's sind nur nötig für reibungslose Eintragungen nötig (bzw. um OHNE Eintragung fahren zu können, sonst ist es nur ein Prüfbericht, keine ABE).

Mit Einzelabnahme geht einiges, alles eine Frage des Preises und der Tönung der Sonnenbrille des Prüfers ;-))

Allerdings: DS mit Xenon, echt eine reizvolle Idee!

Gruß Daniel

Geschrieben

Hm... gerade mit der DS dürftest du keine Probleme haben, da sie schon den Nickausgleich hat ;-)

Gruß Bernd

Geschrieben

wieso braucht man eigendlich die scheinwerferreinigungsanlage bei xenonlicht? ein bekannter hat einen audi a6 mit xenon. der hat auch keine reinigungsanlage am scheinwerfer.

hoschi

Geschrieben

Bist du sicher?

Die sind meist im Stoßfänger oder unter den Scheinwerfern unsichtbar eingelassen und kommen nur hervor, wenn sie spritzen. Ob das mit den normalen Düsen gekoppelt ist, weiß ich nicht.

Daniel

Geschrieben

ja, da bin ich mir sicher. wir haben extra nachgesehen. da ist nichts. ich hab das hier im forum schon öfter mal gelesen und hab mich deswegen gewundert daß der audi das nicht hat. nächsten monat muss der wagen zur ersten inspektion. ich werd mal den besitzer bescheid sagen, daß der dort mal nachfragt.

hoschi

Geschrieben

Bist Du wiederum sicher, daß in dem A6 überhaupt eine zulässige Werks Xenon-Anlage drin ist?

Geschrieben

ja eigendlich schon. der wagen ist jetzt 1,5 jahre alt. da wurde nichts verändert.

alles original. ist ja auch als firmenwagen geleast.

und ich bin mir auch ziemlich sicher, daß das ne xenon-anlage ist. jedenfalls schaut das beim einschalten so aus. das licht geht nicht an wie bei einem halogensystem, sondern zündet wie ein lichtbogen. gibts noch ein anderes system, daß so einschaltet?

hoschi

Geschrieben

Ja doch,

die Batterie mit Schraubenschlüsselschalter.

Nix böse sein. Kleiner Scherz am Abend.

ACCM Siegfried Faron
Geschrieben

Hi Christian,

wie steht in Deinem Nachsatz :

"XM 2.1TD Break Automatik (T-Raum-Schiff!) *MSP-XM25*"

und dann XENON, wozu ?

Mein C5 hat besagtes Xenon, nur ordentliche Reflektoren und neue H7 das ganze gepaart mit sauberen Kontakten und Du hast mehr Licht (natürlich richtig eingestellt) als Du erwarten würdest ! (schmeiß die Streuscheibe raus und es wird heller ...)

Wenn Du schon Umbauen willst dann richtig:

1. runde Doppelscheinwerfer

2. Xenon Licht für Abblendlicht UND Fernscheinwerfer

3. Xenon Nebelscheinwerfer

4. einzel gesteuerte Waschdüsen für jedes Scheinwerferpaar einzeln

5. Nickautomatik für jedes Scheinwerferpaar

6. Kurfenlicht wie gesagt für jedes Paar

=> solltest Du bereit sein diesen Akt zu wagen wäre Dir meine Hilfe sicher ...

Überigens: eine ABE gibt es nicht für Xenon-Nachrüstsätze, aber, Einzelzulassung unter Einhaltung der STVZO-Vorderungen sind zulässig und einforderbar !

In dem Sinne ...

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