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Geschrieben

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe ein Problem hoffe ihr könnt mir weiterhelfen denn ich bin mit mein Latein am Ende.

Und zwar wir fahren einen Citroen C1 II (2017) der ausgeliefert worden ist ohne der originalen Aluräder Planet.

Daher haben wir uns die Aluräder gebraucht gekauft und versucht bei Tüv eintragen zu lassen. Leider sagte uns der Tüvler das wir für die Aluräder ein ABE brauchen so kann er uns die Aluräder nicht eintragen.

Ich habe mich darauf mit den Citroenhändler in Verbindung gesetzt, leider teilte er mir mit das für diese Aluräder kein Abe so nicht gibt das die Aluräder beim Neuwagen Verkauf als Option mitgebucht werden können und somit dann vom Hersteller (Citroen)in den COC Papieren eingetragen werden und somit bei Neuzulassung ins Fahrzeugschein auch eingetragen werden und daher dann kein ABE gebraucht wird.

Kann mir bitte einer helfen  und mir sagen was ich noch tuen könnte um die Aluräder fahren zu dürfen bzw wie ch ein ABE für die originalen Citroen C1 Planet Aluräder bekomme:(((

Das kann doch nicht sein das Citroen das Model C1 davon 100 Tausend Stück mit Aluräder  verkauft und die Räder dürfen dann gefahren werden.

Aber die wo das Fahrzeug ohne Aluräder bestellt haben keine Möglichkeit haben die originalen Aluräder fahren zu dürfen.

Was kann ich noch tuen?

 

Lg

 

 

 

Geschrieben

Diese Originalräder sind in der EG-Betriebserlaubnis des Fahrzeugtyps enthalten und können daher ohne Anbauabnahme legal montiert werden sofern die dazugehörigen Befestigungsmittel (falls abweichend) und die zu den Felgen gehörenden Reifengrößen (falls abweichend) verwendet werden.

Geschrieben (bearbeitet)

@bx-basis

hi, danke für die prompte Rückmeldung. Was meinst du mit der EG Betriebserlaubnis? Die COC Papiere? Ich habe nur den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein zu den Fahrzeug auch in der Fahrzeug Bordmappe finde ich keine EG Betriebserlaubnis.

Woher bekomme ich nachträglich so eine EG Betriebserlaubnis.

Nochmals Dankeschön.

Lg

Bearbeitet von Iron2003
Rechtschreibung
Geschrieben

Jedes in der EU zugelassene Fahrzeug hat eine Betriebserlaubnis, die Nummer steht im Fahrzeugschein. Bei Zweifel an der Zulässigkeit z.B. von Rädern können zuständige Behörden, Prüfstellen etc. hierüber die entsprechenden Informationen einholen. In dieser Betriebserlaubnis sind auch optionale Ausstattungen wie diese Räder enthalten. Wenn Dein C1 in dieser Ausführung also optional damit ausgeliefert werden konnte dann kannst Du auch nachträglich einfach die Teile anbauen.

Das COC ist ein Papier das wichtige fahrzeugbezogene Daten enthält, mehr als im Fahrzeugschein steht. Ist normalerweise beim Neuwagen dabei, geht meist irgendwann verloren weil es eigentlich niemand wirklich braucht.

Also pack die Räder drauf. Erstens ist es legal, zweitens fragt eh niemand danach. Und falls doch mal jemand fragt (Polizei, TÜV), dann wäre es deren Aufgabe nachzuweisen daß die Umrüstung unzulässig ist...

Geschrieben

@bx-basis

Das ist ja mal ne Ansage;). Danke dir ich muss kommende Monat zum Tüv vorfahren dann montiere ich die Aluräder drauf und sehe was dann passiert.

 

lg

Geschrieben

Da wird nichts passieren. Hatte 20 Jahre Alufelgen von GTi auf meinem BX Break, da hat nicht einmal jemand gefragt ob die vielleicht nicht ab Werk drauf waren. Und hier in F interessiert es eh keinen...

Geschrieben

Mir persönlich ist es auch egal aber das Fahrzeug fährt meine Frau und Sie schiebt jetzt schon Panik das die wegen den Aluräder kein Tüv bekommt. Aber ärgern tut mich das schon das solche Aluräder die explizit für das Fahrzeug Model produziert worden sind nicht gleich als Eintrag im Fahrzeugschein vorhanden sind.

Schöne Feiertag noch.

Lg

Geschrieben

Im Fahrzeugschein steht nur eine Reifengröße (die kleinste zulässige lt. COC) und in den allermeisten Fällen überhaupt nichts zu den zulässigen Felgen, und wenn doch dann nur die Felgengröße die sich zwischen Stahl- und Alurad oft nicht unterscheidet. Mit anderen Worten: der Fahrzeugschein eines C1 mit diesen Felgen ab Werk enthält auch nicht mehr Einträge als deiner.

Geschrieben

Ok gut zu wissen. Ich ging immer davon aus das auch im Fahrzeugschein Aluräder eingetragen werden wenn kein ABE/Teilegutachten wo man explizit für das Fahrzeug mitführt vorhanden ist.

 

Geschrieben

Ist doch bestimmt der Doppelwinkel drauf, weiter nur noch die Größe und ET. Das wars. Ich habe bisher bei Serienalus noch nie andere Nummern oder Bezeichnungen gefunden. Hersteller nur selten.

Jens

Geschrieben

Und wenn keine KBA-Nummer draufsteht die das Rad als Zubehör eines Drittanbieters ausweist und es halbwegs original aussieht stellt auch niemand blöde Fragen...

Geschrieben

also bei unserem C1 II sind im Fahrzeugschein+Brief auch nur die kleineren Reifen eingetragen ( 165/65R14 ). die Größeren die zu den benannten Felgen gehören sind i.d.T. nur in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung eingetragen Zitat hieraus: "165/60R15 nur zulässig wenn werkseitig mit 15Zoll Bereifung ausgerüstet"

Wo man diese Übereinstimmungsbescheinigung als Nachweis her bekommt weiss ich allerdings auch nicht m.e. müsst die beim Kauf mitgegeben werden. ggf beim Händler nachfragen?

 

PS wenn du Erfahrungen zum C1 teilen möchtest sehr gerne hier:

 

 

Grüße Gabriel

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