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Gast ACCM GHeuss
Geschrieben

Hallo Leute,

aus aktuellem Anlass kann ich euch sagen, dass die Herabstufung, zumindest nach 10 Jahren nicht mehr zulässig ist, wenn das Fahrzeug in einem guten Zustand ist und z.B, díe km-Leistung unter der sonst üblichen liegt. Gerichtsurteile kann man googeln. Man muss aber mit der Versicherung in Clinch gehen, von alleine bieten die erst mal 10,-- € je Tag an.

xtough postete

Es wird noch die Mehrwertsteuer (nach der sog. Differenzbesteuerung) abgezogen. D.h. es wird davon ausgegangen, dass bei einem Kauf des Autos beim Händler Mehrwertsteuer auf den Gewinn des Händlers anfällt. Nachdem ich aber keinen Neukauf nachweisen kann, bekomme ich auch keine MwSt. raus. Im Klartext heißt das Wiederbeschaffungswert minus 2%.

Außerdem wurde der XM beim Nutzungsausfall um eine Stufe herabgesetzt, da er älter als fünf Jahre war. Ist das Auto älter als zehn Jahre erhält man als Nutzungsausfall lediglich die NACHGEWIESENEN Haltungskosten währen der Ausfallzeit. Also Steuer, Versicherung und Unterstand.

Gruß, Christoph

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