Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

beim C5 III (mit hydraulischem Fahrwerk) ist bei allen Arbeiten, bei denen das Fahrzeug auf einer Säulenbühne (mit hängenden) Rädern angehoben wird, vorher der Deckel des Ölbehälters zu öffnen.

Wie sieht das beim C5 Bj. 2006 aus, gibt es da die gleiche Vorgabe? Falls ja wo steht das geschrieben?

Ich will den Wagen zur TüV- Abnahme bringen und dort kein Risiko eingehen.

Danke

Patric

Geschrieben

Meines Wissens steht das nirgens und man braucht den Deckel nicht öffnen.ABER,das Fahrwerk auf Höchststellung bringen.Macht man das nicht,sinkt er beim Ablassen in Tiefststellung.Je nach dem wie schnell das Ablassen passiert,schießt das LDS zurück in den Behälter und könnt ihn zum Platzen bringen.

Also ist meine Vorgehensweise bei Hebebühne -Fahrwerk Höchststellung und zur Sicherheit Deckel auf.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb chef_de_tout:

gleiche Vorgabe?

Da C5 II und III das gleiche Hydrauliksystem haben, werden die Vorgaben gleich sein. Deswegen fahre ich selbst zur HU und mach vor dem Hochheben den Deckel auf.

Gruß Jens 

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb jens-thomas:

Da C5 II und III das gleiche Hydrauliksystem haben, werden die Vorgaben gleich sein. Deswegen fahre ich selbst zur HU und mach vor dem Hochheben den Deckel auf.

Gruß Jens 

Gibt es diese Vorgabe für den c5 2006 irgendwo schriftlich?

Dann könnte man denen das ja vor die Nase halten!

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb wolffi50:

Meines Wissens steht das nirgens und man braucht den Deckel nicht öffnen

das ist falsch in jeder offiziellen Rep-Anleitung zum C5 steht folgender Satz:

“Beim Anheben des Fahrzeugs mit Hilfe einer Säulenhebebühne ist der Stopfen des Flüssigkeitsbehälters LDS abzunehmen. Den Stopfen des Flüssigkeitsbehälters LDS wieder einbauen nachdem das Fahrzeug wieder auf dem Boden ist (Je nach Ausstattung).“

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb chef_de_tout:

schriftlich?

In der Werkstattdoku für den C5II habe ich nix gefunden.

vor 39 Minuten schrieb Koelner:

das ist falsch

Ich mach es trotzdem. Zwei kurzer Drehs und fertig.

Gruß Jens 

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb jens-thomas:

In der Werkstattdoku für den C5II habe ich nix gefunden.

Ich mach es trotzdem. Zwei kurzer Drehs und fertig.

Gruß Jens 

du hast mich falsch zitiert… ich schrieb, ja dass es notwendig sei. 

  • Danke 1
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Koelner:

du hast mich falsch zitiert

Sorry. Gilt das dann auch für den C5II? Wie geschrieben, in der Doku habe ich nix gefunden. In der vom C5III steht es.

Gruß Jens 

Geschrieben
vor 51 Minuten schrieb jens-thomas:

Sorry. Gilt das dann auch für den C5II? Wie geschrieben, in der Doku habe ich nix gefunden. In der vom C5III steht es.

Gruß Jens 

genau deshalb habe ich gefragt.

Gruß

Patric

Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten schrieb chef_de_tout:

genau deshalb habe ich gefragt.

Gruß

Patric

das ist ja so ziemlich die gleiche Technik seit C5 I

Bearbeitet von Koelner
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb chef_de_tout:

Dann könnte man denen das ja vor die Nase halten!

ob TÜV/Dekra oder ähnlich - alle diese Prüfdienste können über ihr internes Netz abrufen, welche Arbeiten erforderlich sind um das Fahrzeug auf einer Hebebühne zu überprüfen - Höchststellung - LDS-Tankdeckel öffnen etc.

Der Prüfer muss nur das Fahrzeug aufrufen - manche machen das halt nicht.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb cit-rotti:

Der Prüfer muss nur das Fahrzeug aufrufen - manche machen das halt nicht.

das kann ich bestätigen.Ich bin seit Jahren immer beim gleichen Prüfer (GTÜ).Seit er die Handbremse meines ehem. BX14 auf der Bremsrolle mit der Hinterachse testen wollte,weiß er das die Hydrauliker vorne die Handbremse haben.Das dumme nur,der C5III hat ja die Handbremse wieder hinten.

Ich habe jedenfalls bei den Prüfer ein gutes Gefühl...das ist mir wichtig

Geschrieben

Also wenn ich meinen C5 1 auf der Bühne hochheben stelle ich den auf die erste erhöhte Fahrstufe und so kommt der auch wieder runter. Wie beim Xantia auch. 

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...