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Geschrieben

Unser C4 hat die Erstzulassung von 2015. Wir haben es 2020 von einem Autohaus gekauft, die den aber auch schon von einer Familie abgekauft haben. Wir hatten nun vor Dachträger und dachBox anzubringen, jedoch ist uns beim Abmessen ein Rostschaden um das komplette Fenster rum aufgefallen. 

Ist das Problem bekannt, unsere Lackiererei hat gesagt das die Reparatur 5000-6000€ kostet, da man das komplette Dach auseinander nehmen muss.

 

DEr Citroën Händler hat den Fall nun aufgenommen.Da das Autohaus damals keine Kontrolle zur Garantie bei Durchrostung  gemacht hat, stehen unsere Chancen schlecht meinte der Händler. 

 

Kann man trotzdem was unternehmen, das wir die Kosten nicht alleine Tragen müssen? 

Geschrieben (bearbeitet)

War hier erst letztens in einem Beitrag diskutiert worden, dass niemand die notwendigen regelmäßigen "Rostvorsorgeuntersuchungen" macht und dadurch die Durchrostungsgarantie erlischt. Scheint leider tatsächlich so zu sein.

Blöd, dass das Autohaus das unterlässt und der Kunde die Folgen tragen muss. 

Kannst du Bilder einstellen? Nur Lackieren oder ist auch Blecharbeit notwendig. 

Bearbeitet von Otto77
Geschrieben

 Gibt es einen Tipp wie ich die Bilder einfach vom Handy hoch laden kann?

 

Geschrieben

Ist ein Autohaus verpflichtet bei einem Gebrauchtwagen eine Untersuchung zu machen?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb EsDa:

Ist ein Autohaus verpflichtet bei einem Gebrauchtwagen eine Untersuchung zu machen?

Nein, das muss der Kunde veranlassen. Mein :) hat mich entsprechend Wartungsplan/ Garantiebedingungen darauf hingewiesen und jeweils nach Beauftragung berechnet und quittiert.

4, 6, 8 und 10 Jahre nach der EZ.
 

Zitat

 

6. Bedingungen der CITROËN Garantie gegen Durchrostung

Die Garantieleistung ist abhängig davon, dass vier Kontrollen, deren Kosten der Fahrzeughalter zu tragen hat und deren Intervalle in diesem Wartungsheft festgelegt sind, durchgeführt worden sind, und dass die aufgrund äußerer Einwirkungen an Karosserie oder Unterboden des Fahrzeugs entstandenen Schäden beseitigt worden sind.

7. Kontrollen im Rahmen der CITROËN Garantie gegen Durchrostung

Bei den Kontrollen überprüft die Werkstatt den Zustand des Fahrzeugs, nachdem es bei Bedarf vorher vollständig gewaschen wurde und vermerkt die notwendigen Reparaturen, die von der CITROËN Garantie gegen Durchrostung abgedeckt sein könnten. Auf den dafür vorgesehenen Seiten des Wartungsheftes vermerkt die Werkstatt die aufgrund äußerer Einwirkungen entstandenen Beschädigungen, die Korrosionsschäden bewirken können.

8. Reparatur der durch äußere Einwirkung entstandenen Schäden

Um den Anspruch auf die CITROËN Garantie gegen Durchrostung nicht zu verlieren, muss der Fahrzeughalter die durch äußere Einwirkung entstandenen Schäden binnen zwei Monaten nach der Kontrolle gemäß der CITROËN Richtlinien beseitigen lassen. Die Durchführung der Reparatur muss im Wartungsheft vermerkt werden, und zwar unter Angabe des Firmennamens, der Reparaturwerkstatt, des Reparaturdatums, des Kilometerstandes und der Nummer der quittierten Rechnung

Das bei den vorgeschriebenen Kontrollen ordnungsgemäß ausgefüllte Wartungsheft ist bei jeder Inanspruchnahme der CITROËN Garantie gegen Durchrostung vorzulegen. Die in diesem Absatz erwähnten Reparaturen gehen zu Lasten des Fahrzeughalters

...

14. Wird das Fahrzeug vor Ablauf des Garantiezeitraums weiterverkauft, so gelten die CITROËN Garantie gegen Durchrostung und die CITROËN Garantie auf Lack unter den oben genannten Bedingungen weiter

https://docplayer.org/22925865-Citroen-wartungsheft.html

Bearbeitet von Ronald
Geschrieben

Danke für die Informationen, da lohnt sich wohl wenn nur günstig machen zulassen oder zu verkaufen

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