Zum Inhalt springen

Keine Zulassung weil 2 Daten im Teil 1 fehlen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe mir noch ein Xantia zugelegt. Auto wurde 2023 abgemeldet und hat TÜV bis Mitte 2025.

War bei der Zulassungsstelle und der Beamte sagte mir, zulassen geht nicht weil U1 ( Standgeräusch ) und U3 ( Fahrgeräusch ) nicht ausgefüllt ist und Fach K ( ABE Nr. oder EU-Typengenehmigung ) sollte angeblich nicht stimmen.

Im Fach U1 und U3 steht ein Minuszeichen, wie in U2.

So was noch nicht erlebt. Was soll ich machen ? Wer weiß Rat ?

 

Geschrieben

Wo war das Auto denn vorher zugelassen ?

  • Like 1
Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb klever33:

... Xantia zugelegt. ...

War bei der Zulassungsstelle und der Beamte sagte mir, zulassen geht nicht weil ... und Fach K ( ABE Nr. oder EU-Typengenehmigung ) sollte angeblich nicht stimmen.

Hatte letzte Woche auch etwas Stress wegen genau dieser Zeile K in den Papieren meiner Xantia EZ 1995: 

War von den deutschen Behörden einfach leer gelassen worden ... 

Habe den Gleiter wegen eines Umzugs (neuer Wohnort 200 m Luftlinie außerhalb von D) ins benachbarte Ausland umgemeldet. 

Dort wollte man aber eine ABE-/EU-Typgenehmigungsnummer. 

Problemlösung: 
Hatte im Motorraum neben der Batterie eine Plakette mit ABE-Nummern (für verschiedene Länder) gefunden - nachdem ich diese abfotografiert hatte ging es dann ohne Probleme  👍 

Geschrieben

Hallo,

bei mir scheiterte die Anmeldung meines Xantia daran, dass anhand der niederländischen Papiere das Fahrzeug nicht eindeutig der sechs-stelligen deutschen Typennummer zugeordnet werden konnte. Es blieben sechs der mehr Nummern möglich.

Da Termine für  geeignetes TÜV-Gutachten hier mehrere Monate in der Zukunft lagen, habe ich nach einem Telefonat mit einem Mitarbeiter im Callcenter von Stellantis eine COC über eine Peugeot-Citroen Webseite in Frankreich bestellt. Die kostete 220,- €, kam erst als pdf-Anhang, dann in Papier. (Link: https://coc.psa-peugeot-citroen.com/de/ ). Die gibt es sogar für Fahrzeuge, die vor 2007 zugelassen wurden, eben wie Xantias, obwohl die entsprechende EU-Richtlinie erst 2007 in Kraft trat.

Selbst mit der kamen immer noch zwei Typennummern in Frage (?). Da aber mit einer COC eine Zulassung erfolgen muss, hat die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle mit ihrem Chef das irgendwie hingebogen.

Viele Grüße

Roland

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...