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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen zum Rückruf mit dem Code HLX für meinen C4. 

Laut diverser Meldungen im Netz handelt es sich um ein Problem mit dem Abrieb des Zahnriemens. Es wird ein Softwareupdate aufgespielt, damit eher vor Bremskraftverlust gewarnt wird. Der Zahnriemen wird kontrolliert und je nach Zustand zusammen mit mehreren anderen Komponenten gewechselt. Dabei soll es sich um einen Aufwand zwischen einer halben und 15 Stunden handeln.

Die Citroen Kundenhotline hat mir zunächst auch mehrfach bestätigt, dass der Aufwand zwischen 0,6 und 15,3h liegt. Nachdem mein Fahrzeug nun in der Werkstatt war wurde nur das Update gemacht und ein KV für den Zahnriemenwechsel i.H.v. 1400€ erstellt, die ich selber bezahlen soll. Auf meine Nachfrage hin, warum der Zahnriemen (+Vakuumpumpe etc.) nicht im Rahmen des Rückrufs getauscht wurde sagte man mir, dass es gar nicht vorgesehen sei und der Aufwand dafür nur 0,4h betragen würde. Von den "bis zu 15h" will man nun nichts mehr wissen bzw. bestreitet das sogar.

Gibt es hier jemanden, der Zugriff auf die Servicebox hat und mir ein paar Infos geben kann, oder vielleicht selbst davon betroffen war und entsprechende Dokumente hat?

Interessanterweise steht in der Datenbank des KBA nicht direkt was zum Zahnriemen, in der DB der entsprechenden Behörde in England ist aber zum gleichen Code vermerkt, dass der Zahnriemen getauscht werden kann, wenn nötig.

Ich bin für jede Info dazu dankbar!

 

Gruß, Ralf

Geschrieben

Wesentlich bei diesen Rückrufen ist, daß ein intakter Riemen nicht ersetzt wird. Ich sprach das seinerzeit mit meinem Händler für meinen 2016er C4 II Puretech 130 durch. Der Riemen wurde geprüft, da war alles OK, und ich fuhr den Wagen weiter. Hätte ich auf einem Riementausch bestanden, hätte ich den auch selbst bezahlen müssen. Das gefällt vielleicht nicht jedem, aber es ist zu verstehen.

Jetzt fahre ich einen 2022 C4 III Puretech 130. Mache ich mir Gedanken um den Zahnriemen? Nicht wirklich.

 

Was ist jetzt Dein Problem? Kam die Öldruckanzeige? Blieb die Servounterstützung der Bremse weg? Oder lebst Du nur in der "Ich habe Angst und deswegen muß Citroën jetzt alles neu machen für lau - Welt"?

Gernot

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Gernot:

Was ist jetzt Dein Problem? Kam die Öldruckanzeige? Blieb die Servounterstützung der Bremse weg? Oder lebst Du nur in der "Ich habe Angst und deswegen muß Citroën jetzt alles neu machen für lau - Welt"?

Seine Werkstatt hat den Riemen kostenlos im Rahmen der Aktion geprüft und offenbar Handlungsbedarf festgestellt, warum sonst sollten sie ihm einen KVA für den Wechsel aushändigen? Die Frage ist nun ob diese Aktion bei Feststellung eines Problems auch den kostenlosen Austausch beinhaltet.

Bei den Kettenspannern der ersten 16V-HDi war es so. Entweder nur Prüfung oder Austausch des Spanners oder Austausch von Spanner und Kette - jeweils kostenlos für den Kunden.

Geschrieben

Das sehe ich alles nicht so klar.

Klar ist, daß der Wechsel des Riemens nicht 15 h dauert. Die 15 h fallen an, wenn der ganze Motor mit Partikeln versifft ist und gereingt werden muß.

Mir wurden außerdem so ca. € 600,- für den Tausch des Riemens genannt. Der Kostenvoranschlag über € 1400,- ist so ein "Das wollen wir einmal gar nicht"  Dokument. Und natürlich zahlt den Riementausch nicht der Kunde, wenn der zerbröselt ist.

Gernot

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb Gernot:

Das sehe ich alles nicht so klar.

Gemäß der Schilderung des TE wurde der Wagen zur Durchführung der Aktion in die Werkstatt gebracht. Diese hat demnach das Softwareupdate aufgespielt und eine Kontrolle des Riemens durchgeführt und anschließend dem TE einen Kostenvoranschlag über eine umfangreiche Reparatur ausgehändigt bei der unter anderem der Zahnriemen ersetzt werden soll.

Wäre der Riemen okay hätte man dem Kunden das gesagt und er wäre beruhigt nach Hause gefahren. Andernfalls hätte man ihn informieren müssen daß im Rahmen der Überprüfung ein Schaden festgestellt wurde und daher eine kostenlose Reparatur erforderlich ist die einen längeren Werkstattaufenthalt erfordert.

Wenn es so ablief wie geschildert hat die Werkstatt scheinbar nicht begriffen wie so eine Rückrufaktion funktioniert oder es ist tatsächlich so daß PSA zwar seinen Murks kostenlos prüft aber nicht beseitigt...

Edit: zumindest in F sind die Reparaturarbeiten nur dann kostenlos wenn lückenlos die korrekte Wartung nachgewiesen werden kann, ansonsten zahlt der Kunde...

Bearbeitet von bx-basis
Geschrieben

Ich hatte den Rückruf für unseren C4 Picasso letztes Jahr (nicht in Deutschland) Softwareupdate wurde gemacht , Zahnriemen war laut Überprüfung noch ok. Ich habe dann aber darauf bestanden den Zahnriemen zu wechseln weil der Wagen eh 70.000km hatte und kein Risiko eingehen wollte. Ging auf meine Kosten für ca. 800€, ich habe lieber zähneknirschend  800€ investiert als irgendwann den Motor zu schrotten. 

1400€ kann ich mir vorstellen wenn die Ölwanne ab muss und der Motor durchgespült werden muss und eventuel Vakuumpumpe wechseln.

Geschrieben

Bei meinem Wagen kam seit kurzem beim Beschleunigen eine gelbe Warnmeldung: Motorfehler, bitte reparieren lassen. Termin gemacht, in der Zwischenzeit kam beim Starten ein paar Mal eine rote Meldung: Öldruck zu gering! Motor abgestellt, gewartet, danach ging es ohne Meldung wieder. Ein Tag vor dem Werkstattaufenthalt kam dann während der Fahrt eine rote Meldung: Motorfehler, bitte abstellen, was ich auch getan habe.

Das heißt, die für diesen Fehler typischen Probleme sind schon aufgetreten. In der Werkstatt wurde wie gesagt nur ein Softwareupdate gemacht, der Zahnriemen geprüft und mir der KV ausgehändigt. Diese knapp 1400€ sind im übrigen wirklich nur der Zahnriemenwechsel, keine sonstigen Arbeiten wie Vakuumpumpe etc.! Stundensatz 209€ brutto....

Der Werkstatt ist aber kein Vorwurf zu machen: man hat mir das Dokument gezeigt, das zum Code HLX runtergeladen werden konnte und da war von Zahnriemen mit keinem Wort die Rede, lediglich vom SW-Update!

Da ich den Wagen benötige habe ich die Reparatur durchführen lassen und auch gleich die Vakuumpumpe wechseln und das Ölsieb reinigen lassen. Dank eines kleinen Rabatts hat die ganze Aktion 1390€ gekostet. 

Darüber würde ich gerne mit Citroen diskutieren, aber nun erinnert sich plötzlich niemand mehr an die genannte Zeitspanne von bis zu 15,3h sondern jetzt sind in deren System plötzlich nur noch 0,4h hinterlegt, womit das Update gemeint ist.

Ich fühle mich hier von Citroen ziemlich veräppelt. Mal erzählt man dies, mal das. In England heißt es ganz klar:

“To rectify this issue a software update will be downloaded which will improve the vacuum diagnosis (in order to warn earlier about the risk of loss or reduction of braking assistance). The timing belt will be checked and if needed replaced with other components of the braking assistance system and the vacuum pump.”
Übersetzt:
Um dieses Problem zu beheben, wird ein Software-Update heruntergeladen, das die Unterdruckdiagnose verbessert
(um früher vor dem Risiko eines Verlusts oder einer Verringerung der Bremsunterstützung zu warnen).
Der Zahnriemen wird überprüft und bei Bedarf mit anderen Komponenten des Bremsassistenzsystems und der Vakuumpumpe ausgetauscht.
 

Wie kann es sein, dass die Fehlerbehebung in Deutschland ganz anders aussieht? Niemand kann und will mir diese Frage beantworten, Citroen schweigt dazu komplett.

Wenn also irgendjemand weitere Infos dazu hat, immer her damit!

Gruß, Ralf

 

Geschrieben

Ich denke es ist überall gleich, denn auch in F sieht diese Aktion ggf. die Reparatur vor. Vielleicht gibt es aber abhängig von der VIN auch abweichende Arbeitsumfänge für diese Aktion, das ist durchaus möglich weil der Riemen irgendwann in der Serie auch geändert wurde (und leider trotzdem oft zerfleddert).

Citroën könnte all dies herausfinden, aber die Kundenbetreuung war schon vor 20 Jahren ein schlechter Scherz und hat seitdem noch spprbar nachgelassen. Es ist meist reine Zeitverschwendung mit den Knallköppen zu kommunizieren die dort beschäftigt sind.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb bx-basis:

Ich denke es ist überall gleich, denn auch in F sieht diese Aktion ggf. die Reparatur vor. Vielleicht gibt es aber abhängig von der VIN auch abweichende Arbeitsumfänge für diese Aktion, das ist durchaus möglich weil der Riemen irgendwann in der Serie auch geändert wurde (und leider trotzdem oft zerfleddert).

Ja, für den ersten Riemen gab es den großen Rückruf mit Begutachtung, Tausch und je nach Zustand des Motoröls die folgenden Reinigungen von Pumpensieb, Vakuumpumpe usw.

Möglich, das es in diesem Faden steht. Es gab von "largus" auch mal eine Auswertung/ Statistik.

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb neuschi:

Wie kann es sein, dass die Fehlerbehebung in Deutschland ganz anders aussieht? Niemand kann und will mir diese Frage beantworten, Citroen schweigt dazu komplett.

Garantie und Gewährleistungsbedingungen (egal für welche Produkte, ob Auto oder Fernseher) sind in den verschiedenen Ländern unterschiedlich gesetzlich geregelt. Ich kann mich erinnern, daß es in GB nur ein Jahr "Warranty" auf Elektrogeräte gab, wo es in Deutschland und vielen anderen EU-Ländern schon 2 Jahre waren.

Steht die Gewährleistungs-Poiltik von Citroen "über" den länderspezifischen Bedingungen oder kann sich eine Werkstatt auf die vielleicht geringeren gesetzlichen Vorgaben zurückziehen?

Bearbeitet von ACCM Jumpy
Geschrieben

Damit hat das hier sicher nichts zu tun. Es geht um einen Produktrückruf wegen eines möglicherweise sicherheitsrelevantem Mangel - Verlust der Bremskraftverstärkung. Die Maßnahme dazu ist das Softwareupdate um den Fahrer rechtzeitig zu warnen. Dieser Teil ist obligatorisch und daher läuft dieser Rückruf auch über das KBA und die vergleichbaren europäischen Behörden.

Was darüber hinaus an Prüfungen und ggf. Reparaturen durch Citroën übernommen wird ist ganz sicher genau definiert und in jedem Fall zu 100% eine Kulanzleistung seitens Citroën weil sie einen Mangel an ihrem Produkt festgestellt haben den sie der Kundenzufriedenheit wegen abstellen - oder halt nicht. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch wenn dieser Schaden außerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistung bzw. Garantie eintritt.

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