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ACCM Robert Möckel
Geschrieben

Guten Abend,

da ich nun in der glücklichen Lage bin, mir eine Garage bauen zu können, kommt doch die Frage auf, wie groß den so eine Garage sein muss, um an einem Auto auf einer Hebebühne arbeiten zu können. Gibt es hier jemanden mit Erfahrungne in dieser Frage?

Eine Hebebühne ist etwa 3100 mm breit, wieviel breiter muss die Garage sein?

Gruß

Robert

Geschrieben

hallo,

na so breit dass man evtl. noch mit teilen (motor, getriebe etc.) drumherum laufen kann oder zumindest auf einer seite noch gut vorbeikommt oder auch ein regal stellen kann. und die höhe natürlich nicht vergessen, denn um bequem drunter stehen zu können muss ein auto schon in 1,60 bis 1,80m stehen, dann noch je nach auto sollte man mal gut 1,70 bis 2 meter luft haben, sprich 3,20 bis knappe 4 meter gesamthöhe.

gruss, kris

Geschrieben

Hallo,

man braucht davor Platz für eine solide Werkbank mit Schraubstock und Wartungs- und Reparturarbeiten an der Hebebühne sollten auch möglich sein, ohne die Bühne wieder komplett abzubauen. Das muß man aber mit der Bühne klären, ob man eine Säule ganz dicht an eine Wand stellen kann. Erfahrungsgemäß muß man aber von allen Seiten an ein Auto heran (Bremsen rechts, dann links erneuern) und läßt den Wagen nicht ab, um ihn dann umgedreht wieder anzuheben.

Ein Werkstattkran mit angehängtem Motor sollte Platz haben, den Motor neben dem Wagen abzulegen. Mit 1 m Platz links und rechts über die Säulen der Hebebühne hinaus und 7 m Länge kann man im PkW - Bereich sicherlich gut arbeiten. Platz für Regale für Teile, Werkzeuge und Ölbehälter usw. braucht man natürlich auch noch.

Gernot

ACCM Robert Möckel
Geschrieben

Erstmal schönen Dank für die Antworten.

Die Garage steht direkt am Haus und zwr neben dem Kelleraum, der als Werkstatt geplant ist (20qm). Damit sollte das Problem Schrank und Werkbank erledigt sein.

Ich denke auch, dass ich von beiden Seiten an den Wagen will. Wenn ich also 2 m Breite für das Auto annehme, so hätte ich bei 1 m Freiraum zu jeder Seite eine Innebreite von 4 m. Zwischen Wand und Säule sind es dann aber nur etwa 50 cm, weil die Säulen etwa 3 m auseinander stehen - meine ich zumindest gelesen zu haben. Reicht das? Mit großen Bauteilen kann ich ja unter dem Auto entlanggehen.

7 m Länge erscheinen unproblematisch, die habe ich wohl.

Gibt es eine Norm für solche Garagen?

Geschrieben

Interessante (Fertig)Garagen vertreibt die Firma 3S (www.3s-selbstbau.de).

Ich habe mir von denen mal ein Angebot eingeholt, der Laden wirkte kompetent,

die Produkte sehr hochwertig zu erträglichen Preisen.

Geschrieben

Lt Vorschrift sind rund um die Bühne jeweils mindestens 100 cm Freiraum vorzusehen. Bei einer Bühnenbreite von 310cm als insgesamt notwendige Breite 510 cm (=ca. 5m) dto. für die Länge (ca 7 - 7,5 m)

Manfred

ACCM Robert Möckel
Geschrieben

Hallo Manfred,

kannst Du sagen, welche Vorschrift das ist? Bei 5 m sehe ich schwarz, das muss ich dann auf Nachbars Grundstück bauen :-)

Gruß

Robert

Geschrieben

UVV für Hebebühnen... wegen der genauen Nummer müsste ich nachschauen.

Ich würde an deiner Stelle auch bei der Gemeinde (Bauamt) nachfragen, ob besondere baurechtliche Vorschriften zu beachten sind (z.B. Tragfähigkeit des Bodens)

Manfred

Geschrieben

Und auch den oder die Nachbarn fragen und schriftliches Einverständnis einholen......

Gruß

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