Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Schon wieder ich,

wie geht das den eigentlich mit dem TÜV wenn ich keine Blinker vorne habe? Es ist doch Vorschrift das ein Fahrzeug vorne und hinten Blinker haben muß.

Wenn vernünftiges Wetter wäre würde ich gerne mit meiner AZU beim TÜV vorstellig werden. Nur will ich nicht riskieren das ich gleich deswegen nach Hause geschickt werde.

Wie habt Ihr das denn gelöst?

Gruß Michel

Bearbeitet von Arbeiter
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb Arbeiter:

wie geht das den eigentlich mit dem TÜV wenn ich keine Blinker vorne habe? Es ist doch Vorschrift das ein Fahrzeug vorne und hinten Blinker haben muß.

Es ist Vorschrift bei Fahrzeugen, die länger als vier Meter sind; also kein Thema.

Es reichen die seitlichen; so gesehen hat eine 2CV ja auch hinten keine Blinker. Bei meinen 16-PS-Enten hat danach auch nie jemand gefragt; offensichtlich wussten die TÜV-Prüfer das damals.

Ich finde die Front- oder Schrägansicht einer 2CV, gerade auch die aus der Nach-Wellblech-Zeit, ohne Blinker an den vorderen Kotflügel einfach entzückend.

Bearbeitet von holger s
  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)


Hallo Michel,

hier hast du alles, was du ggf. beim TÜV zum §54 STVZO brauchst:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

Unter 4 Meter Länge und unter 1,60 Meter Breite reichen je Seite eine an der Längsseite angebrachte Blinkleuchte. Hab an meiner 61er AZU auch vorne keine. Aus Sicherheitsgründen hab ich aber seitlich orange Kappen. 
Rot wäre in deinem und meinem Fall aber auch zulässig, da Erstzulassung vor dem 1.1.1970.

LG, Bert

Bearbeitet von Le Fourgon
Geschrieben

Oh, das ist sehr hilfreich!!

Ich möchte auch auf jeden Fall Blinker vorne vermeiden. Deshalb habe ich "der Güte halber" gelbe Blinkerkappen in Verbindung mit 6 Volt LED Leuchtmittel versehen um die Gunst des Prüfers zu erhalten. (Die roten lasse ich bis dahin in der Warteschleife)  Ja, binkt schön hell von der Seite. Jetzt bin ich einmal gespannt was bei der Abnahme heraus kommt.

Das mit den 4 Metern ist sehr hilfreich u. habe ich bereits ausgedruckt.

Danke für Eure schnellen Info, Michel.

Geschrieben

Das mit den 4 Metern hat mein TÜVmann damals auch erwähnt, dann aber dass Warnblinker 4 seien müssen? Und daran ist es gescheitert, also mußte ich auch vorne welche nachrüßten... allerdings niergendwo eingetragen, also kann man die dann wieder abbauen...wenn keine Löcher gebohrt. Aus Sicherheitsgründen ist es natürlich auch schön, dass andere Leute wissen wohin du abbiegen willst... LED war wegen H Zulassung nicht erlaubt. Hatte vor so kleine wie möglich unter die Scheinwerfer zu montieren. 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Michal N:

Das mit den 4 Metern hat mein TÜVmann damals auch erwähnt, dann aber dass Warnblinker 4 seien müssen? Und daran ist es gescheitert, also mußte ich auch vorne welche nachrüßten... allerdings niergendwo eingetragen, also kann man die dann wieder abbauen...wenn keine Löcher gebohrt.

Hier wären die tatsächlichen Vorschriften mal interessant. Ich habe 1986–88 mal zu der Zeit schon alte 1963er und 1966er 2CV wieder fit gemacht und durch die HU (Vollabnahme) gebracht. Beide hatten keine Warnblinkanlage. Und wie schon oben erwähnt gab es keinerlei Beanstandungen, dass sie nur Seitenblinker hatten. 

Nur beim Lenkradschloss / Zündschloss – ersteres teilweise nicht vorhanden bzw. es gab ja die kleinen Zündschlüssel, die man von rechts ins Armaturenbrett steckte – da weiß ich nicht mehr, wie man sich da geeinigt hatte. Ich hatte eine 16PS-2CV, die auch ein Lenkradschloss hatte, bei der man den Motor starten konnte (Zündschlüssel und Anlasserzug), ohne dass das Lenkrad entsperrt war. Klar – blöd, aber das war so. Wie das im Auslieferungszustand war, weiß ich nicht.

Geschrieben

Als Lenkradschloß gibt es ja diese losen Teleskop Stangen die an Pedal und Lenkad verbunden derden. Gilt als "Loses Lenkradschloß" und wird auch so eingetragen. Da ich dies nicht vorführen muß  (wird an den stehenden Pedalen nicht funktionieren) dient dies nur als "Vorzeige Objekt"

Ich habe auch für den Fall der Fälle, zwei kleine LED Miniblinker unter der vorderen Stoßstange sehr dezent, und wiederum schnell demontierbar, falls es wegen dem Warnblinker Ansätze zur Diskusion geben sollte vorsichtshalber befestigt (ohne bohren).

Ich will unbedingt die kommende Woche zur Abnahme und schnellstens zur Zulassungsstelle um endlich mein Projekt zum Abschluß zu bringen.

Ich will endlich mit der AZU fahren...............

Michel

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb holger s:

Hier wären die tatsächlichen Vorschriften mal interessant. Ich habe 1986–88 mal zu der Zeit schon alte 1963er und 1966er 2CV wieder fit gemacht und durch die HU (Vollabnahme) gebracht. Beide hatten keine Warnblinkanlage. Und wie schon oben erwähnt gab es keinerlei Beanstandungen, dass sie nur Seitenblinker hatten. 

Nur beim Lenkradschloss / Zündschloss – ersteres teilweise nicht vorhanden bzw. es gab ja die kleinen Zündschlüssel, die man von rechts ins Armaturenbrett steckte – da weiß ich nicht mehr, wie man sich da geeinigt hatte. Ich hatte eine 16PS-2CV, die auch ein Lenkradschloss hatte, bei der man den Motor starten konnte (Zündschlüssel und Anlasserzug), ohne dass das Lenkrad entsperrt war. Klar – blöd, aber das war so. Wie das im Auslieferungszustand war, weiß ich nicht.

Die Warnblinkanlage ist meines Wissens - neben der Diebstahlsicherung - einer der ganz wenigen Ausnahmen für nicht gewährten Bestandsschutz, d.h., sie musste ab 1970 bei Neuwagen vorhanden sein und ansonsten unabhängig von der Erstzulassung nachgerüstet werden. Ansonsten gilt in Deutschland der Grundsatz, dass das Auto den Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung entsprechen muss. Wie ein Prüfer in den 80ern Autos ohne Warnblinkanlage durchwinken konnte, weiß ich nicht. Ich habe 2007 einen AMI6 durch die Vollabnahme gefahren und 2023 hat meine Dyane die Vollabnahme passiert - bei beide Autos musste eine Warnblinkanlage nachrüstet werden. Auch bei den 16PS-Enten aus den 60ern, die ich besessen habe, war bei deutschen Autos immer eine nachgerüstete Warnblinkanlage vorhanden.

Eine Diebstahlsicherung (Sicherung gegen unbefugte Benutzung) musste bei Neuwagen ab dem 1.1.1962 vorhanden sein (§38 a ), bei gleichzeitiger Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge. In Deutschland ab Januar 1962 neu zugelassene 2CV hatten deshalb entweder ein Lenkrdschloss oder (für einige Monate) alternativ dazu ein Getriebeschloss. Und weil Citroen sparsam ist, wurden im Sommer 1961 zwar in Deutschland noch 2CV ohne Diebstahlsicherung ausgeliefert, sie hatten aber einen Eintag im KFZ-Brief, dass diese bis zum 31.12.1961 nachzurüsten sei.

Das Problem ist, dass selbst die Prüfer meistens die genauen Daten und Vorschriften nicht mehr kennen -zumal die Daten in den aktuellen Gesetzestexten nicht mehr aufgeführt sind. Und bei den Diskussionen in den Foren wird meistens mit gefühltem Wissen und Halbwissen argumentiert. Das gilt vor allem bei den Vorschriften über Gurtpflicht, eingeschlagene Fahrgestellnummern etc., die immer wieder diskutiert werden und wo unter dem Strich selten etwas belastbares rauskommt.

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Vincent2:

Wie ein Prüfer in den 80ern Autos ohne Warnblinkanlage durchwinken konnte, weiß ich nicht. Ich habe 2007 einen AMI6 durch die Vollabnahme gefahren und 2023 hat meine Dyane die Vollabnahme passiert - bei beide Autos musste eine Warnblinkanlage nachrüstet werden. Auch bei den 16PS-Enten aus den 60ern, die ich besessen habe, war bei deutschen Autos immer eine nachgerüstete Warnblinkanlage vorhanden.

So langsam dämmert mir die Erinnerung … die hatten Warnblinker, allerdings tatsächlich nur die Seitenblinker. Und es war nicht dieser Zugschalter mit der roten Kontrollleuchte, wie man sie als Nachrüstwarnblinkerschalter kennt, sondern es war irgend ein anderer Schalter.

Und Lenkrad- und Zündschloss waren bei der 63er und 66er definitiv getrennt.

Bearbeitet von holger s
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Arbeiter:

Als Lenkradschloß gibt es ja diese losen Teleskop Stangen die an Pedal und Lenkad verbunden derden. Gilt als "Loses Lenkradschloß" und wird auch so eingetragen. Da ich dies nicht vorführen muß  (wird an den stehenden Pedalen nicht funktionieren) dient dies nur als "Vorzeige Objekt"

Ich habe auch für den Fall der Fälle, zwei kleine LED Miniblinker unter der vorderen Stoßstange sehr dezent, und wiederum schnell demontierbar, falls es wegen dem Warnblinker Ansätze zur Diskusion geben sollte vorsichtshalber befestigt (ohne bohren).

Ich will unbedingt die kommende Woche zur Abnahme und schnellstens zur Zulassungsstelle um endlich mein Projekt zum Abschluß zu bringen.

Ich will endlich mit der AZU fahren...............

Michel

Und das hoffentlich nur auf Straßen, wo möglichst keine anderen Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Auch wenn die Ludolf jetzt sagen würden, dass "alles wegen die Autentik" so ist, hatten in Deutschland neu zugelassene  Wellblechenten nicht ohne Grund grundsätzlich Außenspiegel und vordere Blinker. "Autentik" alleine kann es ja aber nicht sein, da Du ja weder die originalen frz., noch die deutschen Außenspiegel montieren wolltest, um das Bohren von Löchern zu verhindern (die ja original auch vorhanden waren) - klar, in Paris guckte man früher auch nur nach vorne, wenn man um den Triumphbogen herum vor ;-).  Ich kann Du nur sagen, dass ich bereits Ende der 90er meine 64er Ente auf vordere und hintere Blinker umgebaut habe, weil ich neben Anhupen und Stinkefingern häufig nicht nur um das (Über)Leben meiner Ente gebangt habe...

Im Übrigen bin ich mir nicht sicher, ob 6 Volt LED-Leuchten TÜV-konform sind. Aber vielleicht haben sich die Vorschriften bezüglich LED-Leuchten mittlerweile geändert.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten schrieb holger s:

So langsam dämmert mir die Erinnerung … die hatten Warnblinker, allerdings tatsächlich nur die Seitenblinker. Und es war nicht dieser Zugschalter mit der roten Kontrollleuchte, wie man sie als Nachrüstwarnblinkerschalter kennt, sondern es war irgend ein anderer Schalter.

Und Lenkrad- und Zündschloss waren bei der 63er und 66er definitiv getrennt.

Es gibt ja auch verschiedene Möglichkeiten für eine Warnblinkschaltung, meine 70er 16PS und meine Enten aus den frühen 70ern hatten ab Werk den alten Parklichtschalter als Schalter für die Warnblinkanlage. Die 69er Enten hatten erstmals Lenkrad- und Zündschloss in einem. Deine 63er und Deine 66er hatten definitiv keine deutsche Erstzulassung, wenn sie ausschließlich einen Seienblinker hatten. In Deutschland hatten alle 2CV ab Herbst 1959 vordere Blinker. Ab Mai 1961 gilt das zumindest bei Neuwagen auch für die Beneluxländer. Insofern können Deine 16PS-Enten eigentlich nur aus Frankreich (oder Spanien) importiert worden sein.

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 20 Stunden schrieb Le Fourgon:


Hallo Michel,

hier hast du alles, was du ggf. beim TÜV zum §54 STVZO brauchst:

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html

Unter 4 Meter Länge und unter 1,60 Meter Breite reichen je Seite eine an der Längsseite angebrachte Blinkleuchte. Hab an meiner 61er AZU auch vorne keine. Aus Sicherheitsgründen hab ich aber seitlich orange Kappen. 
Rot wäre in deinem und meinem Fall aber auch zulässig, da Erstzulassung vor dem 1.1.1970.

LG, Bert

HI Bert,

Rote Blinker sind zulässig, aber sie dürfen nach vorne nicht weiß blinken. Insofern sind die alten franz. Labinal-Blinker in Deutschland eigentlich nicht zulässig, werden aber dennoch heute häufig von Prüfern akzeptiert. Deutsche Enten blinkten grundsätzlich orange, deshalb hatten sie bei uns auch keine Labinal- oder Seima-Blinker,  sondern entweder Scintex-Blinker in Orange/Orange bzw. später orange Hella-Seitenblinker.

LG

V.

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben (bearbeitet)

Quelle: T3-Pedia (Auswahl)

Erstzulassung

Vorschrift Inhalt
vor 4.1.1952 § 59 StVZO Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
vor 4.1.1952 § 59 StVZO Angabe des Fahrzeugtyps auf dem Fabrikschild nicht erforderlich
ab 1.1.1954 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten sowie für Rückstrahler
ab 1.1.1954 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
ab 1.1.1954 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
vor 1.1.1954 § 22a StVZO Keine Bauartgen. Pflicht für Einrichtungen zum Verbinden von Fahrzeugen
vor 1.1.1954 § 22a StVZO Keine Bauartgen. Pflicht für lichttechnische Einrichtungen
vor 1.1.1956 § 35c StVZO Keine Heizung und Lüftung im geschlossenen Pkw erforderlich
ab 4.1.1957 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Sicherheitsglas
ab 4.1.1957 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Fahrtrichtungsanzeiger
vor 1.1.1957 § 40 StVZO Keine Bauartgenehmigungspflicht für Sicherheitsglas
vor 4.1.1957 § 54 StVZO Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000 mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600 mm
vor 4.1.1957 § 54 StVZO Winker mit gelbem Blinklicht zulässig, dto.
ab 1.1.1961 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
ab 1.1.1961 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Nebelscheinwerfer
ab 4.1.1961 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Sicherheitsgurte
vor 7.1.1961 § 53 StVZO Eine Bremsleuchte zulässig, sofern original
ab 1.1.1962 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Heizungen (ausgenommen Warmwasser- und elektrische Heizungen)
ab 1.1.1962 § 38a StVZO Diebstahlsicherung rückwirkend für alle erforderlich
vor 1.1.1962 § 38a StVZO Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör nur mit Ausnahmegenehmigung)
ab 1.1.1962 § 55a StVZO Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
vor 7.1.1963 § 35e StVZO Hinten angeschlagene Türen zulässig
ab 7.1.1969 § 29 StVZO Pkw mit Ottomotor AU-pflichtig
ab 1.1.1977 § 29 StVZO Pkw mit Dieselmotor AU-pflichtig
vor 10.1.1969 § 59 StVZO Fahrzeugidentifizierungsnummer darf auch eingraviert sein
vor 10.1.1969 § 59 StVZO Fahrzeugidentifizierungsnummer auch auf genietetem Schild zulässig
ab 1.4.1970 § 35a StVZO Sicherheitsgurte auf den vorderen Sitzen erforderlich
vor 1.1.1970 § 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger hinten auch rot zulässig
vor 20.4.1973 70/220/EWG Kurbelgehäuseentlüftung darf ins Freie gehen
ab 10.1.1974 § 43 StVZO Abschleppöse vorn erforderlich; wenn Anhängelast, dann auch hinten erforderlich
ab 1.1.1977 § 47a StVZO Pkw mit Dieselmotor AU-pflichtig
ab 5.1.1979 § 35a StVZO Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich
vor 1.1.1983 § 53 StVZO Bremslicht auch gelb zulässig
vor 1.1.1983 § 53 StVZO Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte), nur bei Abnahme vor 01.01.1998, sonst gilt der 01.01.1970
ab 1.1.1986 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Rückfahrscheinwerfer (müssen an Fz. mit EZ ab 01.01.87 verwendet werden)
ab 1.1.1987 § 52a StVZO Pflicht für Rückfahrscheinwerfer
ab 8.1.1988 § 50 StVZO Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer/gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner/gleich 1200 mm
ab 10.1.1989 § 30b StVZO Berechnung des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in 1/10 mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
ab 1.1.1990 § 50 StVZO Leuchtweitenregulierung erforderlich (bestehende Fahrzeugtypen mit Ausnahmegenehmigung erst ab 01.01.1991)
ab 1.1.1991 § 41 StVZO Bremsanlage von Pkw muss RL 71/320/EWG entsprechen
ab 1.1.1991 § 53d StVZO Nebelschlussleuchte erforderlich
ab 1.1.1991 § 57 StVZO Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
ab 1.1.1992 § 35a StVZO Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte müssen 76/115/EWG entsprechen
ab 10.1.1998 § 22a StVZO Bauartgen. Pflicht für Luftreifen
ab 10.1.1998 § 38b StVZO Pkw-Alarmsysteme müssen RL 74/61/EWG entsprechen
Bearbeitet von Vincent2
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

AZL3 von 1963:

 

1962 2CV AZL3 Front.JPG

1962 2CV AZL3 Schalter.JPG

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

Genau so einen Blinkerschalter hat mein 2CV auch!

War dieser Werksmäßig verbaut?

Nur der Rest ist wieder ein ganz anderes Auto. Andere Kotflügel mit eckigen Blinkern, andere Haube und Stoßstange.

Das ist ein 2CV Modell wie  ab Januar 1961 gebaut wurde, AZU erst ab Jahresmitte 1961 mit dieser Front.

Diese Blinkerform finde ich übrigens total unpassend von den Citroen Leuten gewählt.

Das einzige was mit meinem Fahrzeugmodell übereinstimmt, das die Tür hinten angeschlagen ist.

Michel

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten schrieb Arbeiter:

Genau so einen Blinkerschalter hat mein 2CV auch!

War dieser Werksmäßig verbaut?

Ja, diesen Blinkerschalter hatten meine auch. Solide Qualität; nicht so wie die späteren Kunststoffdinger, bei denen schon mal der Hebel brach. Wobei die Version mit mit Klack-Magneten auch nicht ohne ist.

Meine 63er mit Metall-Lenkrad (französische Auslieferung) hatte allerdings keinen Doppelwinkel auf der Nabe. Das schönste Lenkrad war das 66er; hellgrau (gab es auch in dunkelblau), mit gewinkelten Streben und ein schönes Inlay in der Nabe.

Bearbeitet von holger s
Geschrieben
Am 27.11.2024 um 09:29 schrieb Arbeiter:

Genau so einen Blinkerschalter hat mein 2CV auch!

War dieser Werksmäßig verbaut?

Nur der Rest ist wieder ein ganz anderes Auto. Andere Kotflügel mit eckigen Blinkern, andere Haube und Stoßstange.

Das ist ein 2CV Modell wie  ab Januar 1961 gebaut wurde, AZU erst ab Jahresmitte 1961 mit dieser Front.

Diese Blinkerform finde ich übrigens total unpassend von den Citroen Leuten gewählt.

Das einzige was mit meinem Fahrzeugmodell übereinstimmt, das die Tür hinten angeschlagen ist.

Michel

Das ist ein Hella-Blinkerschalter, wie er ab Mai 1961 bei den in Belgien gebauten 2CV verwendet wurde - grundsätzlich in Kombination mit den vorderen eckigen Blinkern. Dein AZU hat original einen "Eierwecker", d.h., einen Blinkerschalter zum Aufziehen, der unter der Verstellung für die Lüftungsklappe befestigt wird. Über die ästhetische Qualität der eckigen Blinker kann man sicherlich streiten, sie sind aber original bei belgischen Enten und Exportmodellen und sollten m.E. auch erhalten bleiben, wenn man Wert auf Originalität legt.

Geschrieben

Meine AZU ist in der ersten Januar Woche 1961 zugelassen. Ein 1960 gebautes Fahrzeug, mit diesem Blinkerschalter, Keine Eier Uhr sondern dort den Parklichtschalter und gelbe Labinal Blinker am Kasten hinten.

Ob diese aus belgischer Produktion stammt weis ich nicht. War jedenfalls Erstzulassung Januar 61 im Saarland.

Kann ich diese evtl. auf dem Typenschild erkennen?

Von diesen voll orangenen Blinkergläsern suche ich noch eines da nur rote angeboten werden.

Michel

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Arbeiter:

 

Kann ich diese evtl. auf dem Typenschild erkennen?

 

Da gibt es einige Unterschiede zwischen französische und belgische Modelle. Nicht nur in der Ausstattung  - auch die Hersteller der Teile warem zum Teil andere.

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Arbeiter:

Meine AZU ist in der ersten Januar Woche 1961 zugelassen. Ein 1960 gebautes Fahrzeug, mit diesem Blinkerschalter, Keine Eier Uhr sondern dort den Parklichtschalter und gelbe Labinal Blinker am Kasten hinten.

Ob diese aus belgischer Produktion stammt weis ich nicht. War jedenfalls Erstzulassung Januar 61 im Saarland.

Kann ich diese evtl. auf dem Typenschild erkennen?

Von diesen voll orangenen Blinkergläsern suche ich noch eines da nur rote angeboten werden.

Michel

Es gibt eigentlich keine orangen Labinal-Blinker. Falls Du einen hast, wäre ein Bild interessant. Normalerweise waren die orangen Blinker für Deutschland Scintex V55. Die Enten im Saarland kamen eigentlich immer aus Frankreich. Wenn Du ein Foto von den Typenschildern, von der Spritzwand und von Armaturenbrett hochlädst, kann ich dir Genaueres sagen. Bei einer deutschen Erstzulassung sind ohnehin ein paar Details anders.

Geschrieben

large.20241203_125903(Klein).jpg.3886ddeccfc61e49b17797876ca40275.jpglarge.20241203_125941(Klein).jpg.ef9927326ef198046e299d14e5f3af36.jpg

Am 29.11.2024 um 19:07 schrieb Vincent2:

Es gibt eigentlich keine orangen Labinal-Blinker

Aha, dann guckst du hier!

 

 

  • Like 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb Arbeiter:

large.20241203_125903(Klein).jpg.3886ddeccfc61e49b17797876ca40275.jpglarge.20241203_125941(Klein).jpg.ef9927326ef198046e299d14e5f3af36.jpg

Aha, dann guckst du hier!

 

 

Au weia, ich werde echt dement...Das Schlimmste: Ich habe sogar einen in meiner Teilesammlung!!! Auf jeden Fall megaselten.

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben

Welche Seite hast du denn?

Meine Kappe ist von links.

Gruß Michel

Geschrieben (bearbeitet)

Gute Frage, ich weiß es im Moment auch nicht. Der Blinker liegt in irgendeiner Teilekiste, mal schnell Nachgucken fällt damit leider aus. Das Glas war aber auch in keinem guten Zustand, der vordere Teil (der in Frankreich weiß ist) ist herausgebrochen und lose.

Könntest du aber nicht trotzdem mal ein paar Detailbilder von deiner AZU hochladen. Das würde sicherlich auch helfen, deine Fragen besser zu beantworten. Ungeachtet von meinem geistigen Aussetzer bezüglich der gelben Labinal-Blinker denke ich, dass ich mich mit alten deutschen und auch belgischen Enten ganz gut auskenne, lerne aber auch immer noch gerne dazu.

Bearbeitet von Vincent2

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...