Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Seit 2014 müssen alle PKW RDKS haben. PKW....

Für LKW gilt dies bis heute nicht. Nun ist mein Boxer laut Papieren ein LKW. Hat als Sonderausstattung aber RDKS. 

Jetzt kommt die Frage : Wenn ich mit leuchtender Kontrollleuchte zum TÜV fahre, weil die Winterräder schlicht keine Sensoren haben, ist das dann ein erheblicher Mangel, oder nur ein geringer, weil das System keine Pflicht, sondern Extra ist ?

Was sagt @Oldieschrauber dazu ?

Danke schonmal für's googlen und Hirn zermartern.

Geschrieben

Hallo,

normalerweise gilt: Was dran ist, muss funktionieren. Klassisches Beispiel sind Nebelscheinwerfer.

Grüße
Andreas

Geschrieben

Das ist in der Tat eine knifflige Frage, die ich pauschal nicht beantworten kann.

Geht man von den Definitionen der Prüforganisationen aus, ist es ein erheblicher Mangel, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene sicherheitsrelevante Funktion nicht ordnungsgemäß arbeitet. Da der Boxer als Lkw gilt und RDKS für Lkw nicht vorgeschrieben ist, dürfte dies in diesem Fall nicht als erheblicher Mangel bewertet werden.

Ein funktionsunfähiges RDKS könnte jedoch als geringer Mangel eingestuft werden, wenn das System vorhanden, aber nicht funktionstüchtig ist. Wie Andreas schon sagte.

Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass Prüfer das oft akzeptieren mit dem Hinweis, dass die Winterräder keine Sensoren haben, wenn das Fahrzeug eindeutig nicht in den Anwendungsbereich der RDKS-Pflicht fällt.

Geschrieben
vor 42 Minuten schrieb AndreasRS:

Hallo,

normalerweise gilt: Was dran ist, muss funktionieren. Klassisches Beispiel sind Nebelscheinwerfer.

Grüße
Andreas

Hallo Namensvetter.

Ja, davon gehe ich auch aus. Wenn es allerdings ein geringer Mangel ist, weil keine Pflicht, sondern Extra, ist mir das schnurz. Gibt dann ja trotzdem die Plakette. Bei einem erheblichen Mangel ja nicht.

  • Like 1
Geschrieben

Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder?

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Auto nom:

Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder?

Interessanter Punkt. Erkennen die Sensoren nicht, ob das Rad dreht, bzw. an welcher Position es montiert ist !?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten schrieb Auto nom:

Wenn die Sommerräder im Kofferraum liegen leuchtet keine RDKS Kontrollleuchte, oder?

Hängt vom Auto ab, wie weit die Antennen funken. Rotation erkennen die Sensoren nicht. Die Position wird über die Sensor-ID festgelegt. Sonst dürfte kein Boxer neben Deinem stehen.

Bei manchen Autos kann man das System deaktivieren.

Das fiese ist, dass man die Ventilbatterien nicht wechseln kann. 

Bearbeitet von AndreasRS
Geschrieben

Bei meinem C5 von 2013 habe ich sie vor ein paar Tagen deaktiviert. Nachdem mir ein Metallventil um die Ohren geflogen ist, ist nun Schluss.

Die Frage lautet: Von wann ist der Boxer ?  Bei neueren Fahrzeugen lässt die Software die Deaktivierung oft nicht zu.

Joshau Saliwoda
Geschrieben

wenn das RDKS ein nur auf Kundenwunsch zu bekommendes Extra war und ist, ist es wider die Logik es als (egal ob schweren oder leichten) Mangel einzustufen. Man könnte sich sonst für gutes Geld juristische Probleme kaufen. Wer will das schon? Folglich finde ich die Einstufung  durch den Prüfer als geringer Mangel schon grenzwertig. LG JS

Geschrieben

Demnach darf ein blendender weil falsch eingestellter Nebelscheinwerfer auch kein Mangel sein wenn dieser nur als Option gekauft wurde - Du merkst selbst daß das Unsinn ist, oder?

Wie schon vorher erwähnt muß alles was am Auto dran ist auch funktionieren. Tut es das nicht dann ist dies ein Mangel.

Oldieschrauber
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb silvester31:

Seit 2014 müssen alle PKW RDKS haben. PKW....

Für LKW gilt dies bis heute nicht. Nun ist mein Boxer laut Papieren ein LKW. Hat als Sonderausstattung aber RDKS. 

Jetzt kommt die Frage : Wenn ich mit leuchtender Kontrollleuchte zum TÜV fahre, weil die Winterräder schlicht keine Sensoren haben, ist das dann ein erheblicher Mangel, oder nur ein geringer, weil das System keine Pflicht, sondern Extra ist ?

Was sagt @Oldieschrauber dazu ?

Danke schonmal für's googlen und Hirn zermartern.

Das TPMS / RDKS (Tyre Pressure Monitoring System / Reifendruckkontrollsystem) wurde für alle Neufahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. November 2014 und alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung ab dem 1. November 2012 gem. ECE-Regelung 141 verpflichtend eingeführt.

Diese Regelung gilt für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klasse M1 bis zu einer Höchstmaße von 3 500 kg und für Fahrzeuge der Klasse N1, wenn sie mit einem Reifendrucküberwachungssystem ausgerüstet sind, außer für Fahrzeuge mit Achsen mit Doppelrädern.

Die Ausstattungspflicht gilt ab 01.07.2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen N1 bis N3 (Lkw), M1 bis M3 (Busse und Wohnmobile) sowie O3 und O4 (Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, darunter auch Sattelauflieger)

Es ist nicht zulässig, das TPMS zu deaktivieren soweit das Fahrzeug unter die Ausrüstungspflicht fällt.

Das TPMS muss das Warnsignal spätestens innerhalb von 10 Minuten kumulierter Fahrzeit zum Aufleuchten bringen, nachdem der Betriebsdruck bei Fahrzeugbetrieb in einem der Fahrzeugreifen um 20 % gesunken ist oder bei dem Mindestdruck von 150 kPa liegt (es gilt der höhere Wert).

Dein Boxer fällt in die Klasse der N1-Fahrzeuge, wenn seine zGM 3,5t nicht übersteigt. Nur wenn er Zwillingsbereifung hat ist er wieder raus. Ob der Mangel vom Prüfer erheblich oder gering einzustufen ist, beurteilt der Prüfer. Im Anhang ist ein Auszug vom Mangelbaum:

RDKS.jpg.fe27baf9b1cb7355a0f8b1ff53da3e0a.jpg

Ob das System jetzt fehlt, die Funktion nur mangelhaft ist oder eine Fehlfunktion signalisiert liegt im Ermessen des Prüfers.

Ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen (wenigstens ein bisschen)

 

Gruß Joachim

  • Like 2
Joshau Saliwoda
Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb bx-basis:

Unsinn

dem kann ich zwar zustimmen merke aber an, dass Du auf einem anderen Sachverhalt aufsetzt. Wen blendet ein nicht angeschlossener Nebelscheinwerfer oder einer leeres Nebenscheinwerfergehäuse? Wann ist was in welcher Funktion eingebaut. Kommt es drauf an, wie etwas ausschaut oder was es kann? LG JS

Joshau Saliwoda
Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Oldieschrauber:

beantwortet Deine Fragen

die Engländer sagen; I'm still confused, but on a higher level. LG JS

  • Like 1

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...