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Garantiefall,Autohaus ruhrt sich nicht...Tipps gesucht


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Geschrieben

Eine sehr gute Freundin hat im Juni eine gebrauchte A-Klasse im großen Skodaautohaus gekauft. Die Aklasse ist 9 Jahre und ist 95000km gelaufen. Das Auto macht einen wirklch sehr guten Eindruck. Nach 3 Monaten traten Fehlermeldungen auf,Ölstand oder Wasserstand zu wenig.Dem war aber nicht so.Skoda ist bei der Fehlersuche nicht weitergekommen. Meine Freundin sollte jetzt zu Mercedes. Die haben den Fehler finden können.Der ganze Kabelbaum ist innen mit Öl voll.Das Öl drück von irgendeinen Sensor am Motor innen im Kabelbaum,durch Kapillarwirkung bis hoch an den Stecker vom Steuergerät.Dadurch sind die Pinns am Stecker verölt.Unglaublich das es das so gibt.Wenn ich im Netz lese ,bei Mercedse keine Seltenheit. Hiefür müsste jetzt der ganze kabelbaum mgetauscht werden. Einen Tag Arbeit plus material und die Fehlersuche kommt eine Summe von fast 5000€ zusammen. Die A-Klasse hat 12500€ gekostet.

Jetzt zum eigentlichem Problem. Normalerweise ist dieser Fall durch die gesetzliche Garantie vom Skodaautohaus abgedeckt. Leider machen die nach meheren Mails keine Anstalten einer Bestätigung der Kostenübernahme der Reperatur. Ist das Autohaus für diesen Fall nicht versichert und hat dann auch keine hohen Kosten ? Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten ? Ich bin der Meinung Skoda muss auf jeden Fall dafür gerade stehen. Müsste Skoda auch die Kosten für den Anwalt tragen?

Lg,danke für Tipps und bitte keine Diskusion über das technische Problem draus machen

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb holza:

Unglaublich das es das so gibt.Wenn ich im Netz lese ,bei Mercedse keine Seltenheit.

Na ja, bei Citroën drückt es das Kühlwasser vom Temperaturfühler bis ins Stuergerät - ist am Ende auch nicht besser...

Geschrieben

Es geht hier nicht um Garantie, sondern um die gesetzliche Gewährleistung. Wenn dem Autohaus gegenüber auch der falsche Terminus verwendet wurde, wäre es kein Wunder, wenn sie nicht reagieren.

  • Like 1
  • Danke 1
Geschrieben

Es sei denn es wurde eine Gebrauchtwagengarantie mit verkauft, dann wäre zunächst die am Zug. Sofern die nicht zahlt greift die gesetzliche Gewährleistung.

Geschrieben

Wir gehen mal von der gesetzliche Gewährleistung aus.

Geschrieben
vor 33 Minuten schrieb holza:

Leider machen die nach meheren Mails keine Anstalten einer Bestätigung der Kostenübernahme der Reperatur.

Anrufen oder hinfahren. Mails gehen gerne mal im Alltagsstress unter oder landen im Spam- oder Junkmail-Ordner.

  • Like 1
Geschrieben

Und dich vorher informieren, was denn die Gewähleistung beinhaltet bei solchen Gebrauchtfahrzeugen. Ob ein solcher verdeckter und für die Werkstatt beim normaler Inspektion und Durchsicht nicht wahrzunehmender sich anbahnender Defekt denn überhaupt abgedeckt ist. Und wenn ja, ist nur das Material zu ersetzen, also der Kabelbaum und der Sensor, die Arbeitszeit jedoch vom Kunden (Dir) zu zahlen? Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, bei der anfragen, wie die das sehen und ob sie die Klagekosten übernehmen, wenn es dazu kommen sollte.

Da sitzen auch reichlich Rechtsanwälte und Sachverständige.

Jens

  • Like 1
Geschrieben

Du wirst Garantie und Gewährleistung durcheinander. Wie so viele andere.

Wenn, ist das eine Gewährleistungssache (3 Monate nach Kauf) und die Beweislast liegt beim Händler !

Garantie kann auf einzelne Baugruppen eingegrenzt werden und auf Kilometerleistung beschränkt werden. Gewährleistung nicht !

Geschrieben

Auch ist noch darauf zu achten, dass der Verkäufer nicht im Kundemauftrag gehandelt hat. Dann siehts leider auch übel aus mit der Gewährleistung. So manch einer trickst u dann bleibt wieder nur der Rechtsweg.

Geschrieben

Hat die Freundin eine Verkehrsrechtsschutzversicherung beim ADAC? In meinem Fall haben vor rund einem Jahr Rechtsberatung bewilligt. Es ging um den Verkauf (m)eines Fahrzeugs. 

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