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Geschrieben

Salut,

wie der Titel es schon verrät bin ich auf der Suche nach einer Brink bzw. Trefina Anhängekupplung für die 2CV. Beide haben eine EU Zulassung so daß sie nicht eingetragen werden müssen . Leider gibt es sie bei keinem Händler mehr. Die aktuell überall angebotene mit abnehmbarer Kugel kommt für mich nicht in Frage die hat nach vorne hin nur ein Flacheisen, ich will eine mit dickem Rohr dort. Eine Westfalia kommt auch nicht in Frage da keine EU Zulassung.

Neu oder gebraucht, egal - nur lebendig äh- nicht verbogen.

 

Vielen Dank für Eure Rückmeldung,

 

Roland

Geschrieben

Auch die Westfalia muß man inzwischen nicht mehr eintragen lassen.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb bx-basis:

Auch die Westfalia muß man inzwischen nicht mehr eintragen lassen.

Interessant.

Meine Info war bisher:

- AHK mit e-Zeichen müssen nicht eingetragen werden.

- (alte) AHK ohne e-Zeichen müssen bei einer Kfz-Prüfstelle vorgeführt, abgenommen und dann bei der Zulassungsstelle in die Kfz-Papiere eingetragen werden.

 

Und jetzt gilt auch bei AHK's ohne e-Zeichen dranschrauben und fertig? - Kann man das irgendwo nachlesen?

Geschrieben (bearbeitet)

Das was @bx-basis schrieb stimmt.

AHK müssen nicht mehr eingetragen werden - auch die von Westfalia nicht mehr. Die Westfalia-AHK hat eine ABE; es genügt die ABE mitzuführen. Das Gesetz diesbezüglich wurde vor etwas über 10 Jahren geändert. Seit der Zeit in etwa ist es auch nicht mehr Pflicht eine zusätzliche Blinkkontrollleuchte einzubauen.

Bei meiner Ente war das Korriosum, daß meine Westfalia-AHK noch eingetragen wurde, aber es wurde keine zusätzliche Blinkkontrollleuchte gefordert, da die Frequenzänderung des Blinkrelais als akustische Kontrolle ausreicht. 

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb EntenDaniel:

Seit der Zeit in etwa ist es auch nicht mehr Pflicht eine zusätzliche Blinkkontrollleuchte einzubauen.

Es ist nicht mehr explizit eine Kontrolleuchte vorgeschrieben, eine Überwachung der Blinker aber sehr wohl - einfach nur die Dose parallel zu den Leuchten schalten geht also nicht. Wenn man kein Relais mit C2-Ausgang einbauen will oder kann dann braucht man eine Vorrichtung die bei Ausfall der Blinker am Anhänger die Blinkfrequenz erhöht um den Ausfall anzuzeigen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb bx-basis:

 oder kann dann braucht man eine Vorrichtung die bei Ausfall der Blinker am Anhänger die Blinkfrequenz erhöht um den Ausfall anzuzeigen.

Wenn man ein altes Aldosen-Blinkrelais drin hat, hört man, daß die Frequenz sich ändert, sobald ein Lämpchen mehr oder weniger angesteuert wird. Deswegen brauchte  in meiner Ente keine weitere Vorrichtung eingebaut weden.

Geschrieben

Wenn Du mit Anhänger fährst und am Anhänger fällt der Blinker aus dann blinkt Deine Aludose mit normaler Blinkfrequenz, so als ob kein Anhänger dran wäre - die Überwachung ist somit nicht gegeben.

Geschrieben

Bei meiner Ente hab ich am Queue auch Blinker; dadurch ist die Blinkfrequenz vergleichsweise niedrig. Fällt am Queue der Blinker aus, ist die Blinkfrequenz wieder genauso schnell, wie bei der origanalen Bestückung mit 2 Blinker pro Seite. So ist es dann auch beim Anhänger. Ist ein Anhänger dran, wird die Frequenz niedriger; sollte der Blinker am Anhänger ausfallen, wird die Blinkfrequenz wieder schneller.

Da bei der Ente das Relais je nach Belastung die Frequenz deutlich ändert, hat es damals dem Prüfer bei der Abnahme als aksutische Kontrolle ausgereicht.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb EntenDaniel:

Da bei der Ente das Relais je nach Belastung die Frequenz deutlich ändert, hat es damals dem Prüfer bei der Abnahme als aksutische Kontrolle ausgereicht.

Das würde ich aber nicht verallgemeinern, ich denke da wsr der Prüfer sehr großzügig in der Auslegung. Für die Blinkfrequenz gibt es in der StVZO eine präzise Vorgabe (90±30 Impulse pro Minute). Nach meinem Verständnis muß die Überwachung der Anhängerblinker so erfolgen, daß der Ausfall einer Blinkleuchte durch eine deutlich erhöhte Blinkfrequenz außerhalb dieser Vorgabe angezeigt wird. Sonst wird ein anderer Fahrer, der das Verhalten des 2CV-Blinkgebers nicht kennt, einen Ausfall nicht wahrnehmen.

  • Like 1
Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb RolandPiccolo:

Salut,

wie der Titel es schon verrät bin ich auf der Suche nach einer Brink bzw. Trefina Anhängekupplung für die 2CV. Beide haben eine EU Zulassung so daß sie nicht eingetragen werden müssen . Leider gibt es sie bei keinem Händler mehr. Die aktuell überall angebotene mit abnehmbarer Kugel kommt für mich nicht in Frage die hat nach vorne hin nur ein Flacheisen, ich will eine mit dickem Rohr dort. Eine Westfalia kommt auch nicht in Frage da keine EU Zulassung.

Neu oder gebraucht, egal - nur lebendig äh- nicht verbogen.

 

Vielen Dank für Eure Rückmeldung,

 

Roland

Warum ist das Flacheisen ein Problem ?

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

 

das Widerstandmoment eines Flacheisens im Verhältnis zu einem rundem Rohr ist ungleich schlechter. Wenn es sich um ein gerades Flachprofil handeln würde und die Krafteinwirkung genau in Achse dessen ginge es noch. Das Flacheisen für den Ausleger ist aber hier sogar zweifach geknickt und die Belastung durchaus nicht immer genau in Linie der Kupplung. Die von der Grundgeometrie identisch aufgebauten, sei es Westfalia, Brink oder Trefina mit ihrem Rundrohr sind weitaus stabiler. Der aktuelle Hersteller hat sicherlich dort ein Flacheisen verbaut, nicht weil es besser wäre als das Rundrohr, sondern weil es viel einfacher zu biegen und daher kostengünstiger zu produzieren ist. Klar gibt es auch z.B. in Frankreich Anhängekupplungen die an der Reserveradmulde angeschraubt sind oder welche die nur an die hinteren Stoßstangenaufnahmen gehen. So kann man sich die Frage stellen ob die von mir erwünschte Stabiliät der Anhängekupplung nötig ist. Einmal wollte ich hier jetzt keinen Diskussionsthread eröffnen über Anhängerblinkrelais und notwendig oder nicht notwendigen Blinkkontrolleuchten genauso wenig warum mir eine stabile Anhängekupplung wichtig ist eröffnen, ich habe da schon meine Gründe dafür.

Nächster Punkt, ich habe zwar durchaus gehört daß mittlerweile auch Anhängekupplungen mit ABE nicht mehr eingetragen werden müssen wenn die ABE mitgeführt wird. Aber auch bei aktueller Recherche im Netz und aktuellen Artikel mit einem § oder so finde ich dazu nichts. Ganz im Gegenteil, überall steht daß diejenigen mit EU-Zulassung nicht - alle anderen ja- eingetragen werden müssen. Selbst wenn es so wäre daß keine AHK mit ABE mehr eingetragen werden muß, müßte immer die ABE als auch die Einbauanleitung mitgeführt werden und jenseits der Landesgrenze muß es sowieso nicht gelten. Ganz abgesehen davon fehlen bei gebrauchten Anhängekupplungen meist die ABE und die ist nämlich bei Westfalia (ich habe da zwei von) mit der Seriennummer versehen - also nur für dieses Exemplar gültig-. Um dem allen aus dem Weg zu gehen suche ich dezidiert die zwei oben angebenen Brink bzw. Trefina Kupplung.

Eigentlich wollte ich nur eine völlig eindeutig und klar formulierte Suchanzeige einstellen und hatte gehofft daß mir eine solche angeboten würde. Dies hier ist eine Suchanzeige welche nicht in der nicht dienlichen Diskussionen unter gehen soll.

Grüße,

Roland

Bearbeitet von RolandPiccolo
Geschrieben

Zur Frage der Zulässigkeit kann ich nur wiedergeben was mir vor über 10 Jahren der Prüfer bei der DEKRA sagte als ich eine AHK beim CX eintragen lassen wollte. Im Grunde war es genau das was @EntenDaniel eingangs schrieb, völlig unabhängig davon ob eine EU-Genehmigung, eine ABE oder eine Einzelgenehmigung auf dem Typenschild des Herstellers eingeprägt ist - es muss nichts mehr eingetragen werden. Zum Mitführen der Papiere merkte er lediglich an daß ich die Einbauanleitung ins Handschuhfach legen könnte wenn es mich beruhigt, ansonsten sei auch das mittlerweile nicht mehr notwendig.

Was Du mit "jenseits der Landesgrenze muß es sowieso nicht gelten" meinst ist mir auch nicht ganz klar. Ich weiß ja nicht über welche Landesgrenzen Du so fährst, aber es würde mich wundern wenn irgendwo ein Ordnungshüter die Zulässigkeit einer Anhängerkupplung an einem in Deutschland zugelassenen PKW anzweifeln würde.

Geschrieben (bearbeitet)

Anstelle mich auf eine mündlich vor 10 Jahren des TÜV Prüfers eines Forummitglieds erteilte Auskunft zu verlassen tue ich dies lieber auf texlich formulierte Angaben von Versicherungen, Händlern oder anderen Organisationen solange ich keinen rechtlich bindenden Paragraphen dazu habe.

Soweit zur ABE:

"Die ABE ist eine nationale Auszeichnung und gilt daher nur für Deutschland. Änderungen am Fahrzeug müssen immer in den Fahrzeugpapieren festgehalten oder durch anderweitige Zulassungspapiere nachgewiesen werden."

Anderes Zitat:

"Können ABE Gutachten auch im Ausland genutzt werden?

Ja, zwar ist die Gültigkeit von ABE Gutachten national geregelt und kann von Land zu Land unterschiedlich sein. In der Regel ist es jedoch möglich, ABE Gutachten auch im Ausland zu nutzen, solange die gesetzlichen Bestimmungen im entsprechenden Land eingehalten werden. Es empfiehlt sich jedoch, sich vorher über die genauen Vorschriften im Zielland zu informieren, um Probleme zu vermeiden."

 

Und so habe ich das auch z.B. in Verbindung mit Motorrad Auspuffanlagen mitbekommen welche eine ABE haben und in Deutschland also zulässig sind aber in den europäischen Nachbarländern es dann durchaus Probleme bei einer Polizeikontrolle geben kann. Genau um diese Probleme zu vermeiden hat man ja diese EU-Zulassung vor geraumer Zeit geschaffen.

Wieweit diese Probleme warscheinlich sind oder nicht spielt doch keine Rolle denn spätestens bei einem Unfall im Ausland kann einem dies angelastet werden.

Übrigens hat die Westfalia keine ABE sondern "lediglich" ein Gutachten zur Abnahme beim TÜV das ist was anderes als eine ABE.

Noch mal, dies ist eine Suchanzeige und kein Diskussions- oder Rechtfertigungsthread dafür daß ich nur eine Brink oder Trefina Anhängekupplung suche.

Also wer eine solche abzugeben hat oder weiß wer noch so eine auf Lager zum Verkauf hat kann sich gerne melden,

 

vielen Dank,

Roland

Bearbeitet von RolandPiccolo
Geschrieben

Danke Werner,

genau so was suche ich. Ich werde anfragen ob tatsächlich die Abbildung der verfügbaren/lieferbaren Hängerkupplung entspricht.

 

liebe Grüße,

Roland

Werner Kampmann
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb RolandPiccolo:

Ich werde anfragen ob tatsächlich die Abbildung der verfügbaren/lieferbaren Hängerkupplung entspricht.

Besser ist es...

Lt. Abbildung dürfte es sich um eine Trefina handeln, schon mehrfach verbaut ohne Probleme, auffallend nur das der Kugelkopf länger ist als z.B. bei einer Westfalia.

Geschrieben

Man hat schon geantwortet daß keine auf Lager seien und man will sich erkundigen welcher Typ vom Lieferanten käme. Die Abbildung sei schön "älter". Aber da alle anderen Händler mittlerweile die belgische mit abnehmbarem Kopf und dem Flacheisen anbieten wird es vermutlich da nicht anders sein. Wenn er noch ejne auf Lager gehabt hätte wär's anders.

 

Also weiterhin auf der Suche...

 

Grüße,

Roland

Geschrieben (bearbeitet)

Ist ja ein lustiges Angebot ohne eine richtige Bezeichnung im Titel (AHK oder Anhängekupplung oder Anhängerkupplung)und dann für eine gebrauchte Westfalia AHK (ohne ABE und ohne EU-Zulassung) dann den fast doppelten Preis einer neuen AHK mit EU-Zulassung zu fragen.

Natürlich trotzdem Danke denn tatsächlich habe ich per Suche mit Stichwörtern bei KA diese Anzeige nicht gefunden, aber Westfalia käme nicht in Frage.

Grüße,

Roland

Bearbeitet von RolandPiccolo
Geschrieben

Okay. Ich finde das Angebot auch fraglich. Hast du denn selber mal eine Suchanzeige bei Kleinanzeigen gemacht?

Geschrieben

Na viel Glück dann weiterhin, 3 grundsätzlich verschiedene Modelle habe ich bisher im Netz gefunden, mal mit Viekantrohr https://www.ebay.de/itm/205231644933?gad_source=1&mkevt=1&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&campid=5338748320&toolid=20006&customid=XEnQUNIjAAAAHgNBfUq2FumoSCJNAAAAAA, mal kurze Version https://www.citroparts.com/de/store/kaufen-sie-citroen-2cv-teile/geschaeft/anhaenger-kupplung/anh-auml-ngerkupplung-kurze-kugel-ohne-verkabelung-2cv-dyane-3530110  oder https://www.franzose.de/de/Citroen-2CV/Alle/Anhaengerkupplungen-Zubehoer/    

Nur bei Flacheisen mir etwas anderes vorgestellt.

Vor kurzem eine Kupplung für einen alten Dodge Kleinbus gesehen, das Vierkantamizeugs, da war die Kupplungskugel auf einem 10mm Flacheisen angebracht. Und das war verbogen, schätzungsweise halt mal 3to an die Kiste gehängt, ist ja ein V8.

An einer Ente kann ich mir das einfach nicht vorstellen mit 3to, um Flacheisen zu verbiegen.

Jens

 

Werner Kampmann
Geschrieben
vor 17 Minuten schrieb Jensg:

Die dürfte nicht für 2CV sein, oder das Bild ist falsch.

vor 18 Minuten schrieb Jensg:

Fragwürdig, wie wäre die zu montieren, der verzinkte Winkel wäre so nicht an den Rahmen zu montieren.

vor 7 Stunden schrieb RolandPiccolo:

Also weiterhin auf der Suche...

Frag mal bei francetec.de nach, neu zwar auch nur die Flacheisenvariante, der bietet aber auch immer Gebrauchtteile bei KA an.

Alternativ auch autexautoteile.net

Geschrieben

Danke, teilweise dachte ich mir das schon.

Jens

Geschrieben

Attelage Accesoire Auto

kann den kopierten Link hier leider nicht einfügen.


Attelage Brink Pour Citroën 2CV Fourgonnette de 1956 à 1990 + Faisceau Standard [Rotule sur Platine]

Quantité 1
Total 171,00 €
Il y a 1 produit dans votre panier. 
Total produits TTC 171,00 €
Frais de port TTC 14,90 €
Taxes 30,98 €
Total TTC 185,90 €
  • 4 Wochen später...
RolandPiccolo
Geschrieben

Salut,

danke für Eure Ratschläge. Ich habe nun eine Trefina gebr. gefunden, suche also nicht weiter.

 

Grüße,

Roland

  • Like 1

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