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Geschrieben

Hallo Leute,

mich rief gerade die Werkstatt an, dass unser Citroen ZX Bj.92 die HU gut überstanden hat. Eine ASU-Plakette wurde nicht erteilt, da der Zahnriemen gewechselt werden müsse und der TÜV-Prüfer dafür keine Verantwortung übernehmen wollte, wenn das Ding bei der Prüfung wegfliegt. Der letzte Wechsel war bei 80.000 und der Wagen hat jetzt 144.000 runter. Ich wollte das eigentlich erst bei 150.000 machen lassen. Kann dem Prüfer das nicht völlig egal sein. Der Hammer ist aber, das die Asu auf der Rechnung wohl erscheint. Muss man denn den "fehlgeschlagenen Versuch" eine ASU-Messung durchzuführen tatsächlich bezahlen?

Was meint Ihr?

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

??????????????????????? Was hat die ASU mit dem Zahnriemen zu tun ??????????????????

Hast Du selbst mit dem Prüfer gesprochen?

Geschrieben
ahrensw postete

??????????????????????? Was hat die ASU mit dem Zahnriemen zu tun ??????????????????

Hast Du selbst mit dem Prüfer gesprochen?

Eben das habe ich mich auch gefragt... ist doch mein Problem ob mir alles um die Ohren fliegt...

Nein der war schon weg!

Meine Freundin holt das Auto jetzt ab, ich hab leider noch Telfondienst im Büro.

Mal sehen, welche Geschichte Sie da aufgetischt bekommt.

Geschrieben

Es gibt durchaus Dieselmotoren bei denen es Sinn macht, vor der AU den Zahnriemen zu wechseln. Die Belastung des Zahnriemens bei der AU ist extrem, da der Motor ohne Last bis in den Begrenzer gedreht wird. Deshalb ist es auch superwichtig vor der AU die korrekte Abregelung bei Höchstdrehzahl sicher zu stellen. Der Blick nach dem letzten Zahnriemenwechsel begründet keine AU Gebühr.

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

ist doch ein netter Zug vom Prüfer. Was meinst du was du gestaunt hättest wenn du die Plakette bekommen hättest, aber der Wagen dann schrott gewesen wäre :-)

Geschrieben

Sowas in der Art habe ich mir schon gedacht. Trifft das denn mit der hohen Belastung auch für Benziner zu?

Weil ich habe erst vor kurzem die Plastik-Abdeckung für den Zahnriemen gewechselt und da sah der eigentlich noch tip-top aus. Der Prüfer hat sich wohl nur auf den Aufkleber verlassen, welcher den letzten Zahnriemenwechsel anzeigt.

Mir kommt es eher so vor als wollte die Werkstatt gleich noch den Auftrag für den Zahnriemenwechsel ergattern.

Gruß Lutz

Dirk Pinschmidt ACCM postete

Es gibt durchaus Dieselmotoren bei denen es Sinn macht, vor der AU den Zahnriemen zu wechseln. Die Belastung des Zahnriemens bei der AU ist extrem, da der Motor ohne Last bis in den Begrenzer gedreht wird. Deshalb ist es auch superwichtig vor der AU die korrekte Abregelung bei Höchstdrehzahl sicher zu stellen. Der Blick nach dem letzten Zahnriemenwechsel begründet keine AU Gebühr.

Geschrieben

Nein, bei Benzinern trifft das nicht zu. Die Belastung ist ungleich geringer und sollte keinen Zahnriemen zum Reißen bringen, es sei denn, er wäre eh bei der nächsten Fahrt gerissen.

Geschrieben

hi

ich komm jetzt nicht ganz mit, nach meiner rechnung wäre erst bei 160.000km der Zahnriemen fällig............

Der Au Prüfer hat Angst, das wenn er die Au macht, und der Zahnriemen dabei reisst, er dafür verantwortlich gemacht wird. Einfach gegensteuern, und ihn ein wisch unterschreiben lassen, das er keine verantwortung dafür übernimmt...........Ist doch dein Bier! Oder??

hm-electric

Geschrieben

also ich hab das mal zufällig bei atu gesehen. da stand ein golf auf dem prüfstand und heulte sich die asu aus dem leib. plötzlich gabs einen schlag und viel weissen rauch. es ergossen sich sturzbäche aus dem motorraum und aus den augen der besitzerin...

na ja.

wenn der prüfer das ablehnt, wird er diese erfahrung vieleicht schon selber gemacht haben.

hoschi

Geschrieben

Hi Lutz....

Wenn bei der AU sonstwas wegfliegt, ist das meiner unmaßgeblichen Meinung nach, nicht das Problem des Prüfers, sondern Deines.

AU lasse ich auch deshalb nur auf folgende Art durchführen:

- Zur Werkstatt fahren.

- Im Auto *draußen* warten.

- 10 Minuten später den Papierkram / Plakette abholen, fertig.

Soweit kommt´s noch, daß mir einer den Motor fetzt.

Beste Grüße!

>>>>DD

Geschrieben

@Donald... macht sinn:-)

Zum Thema: Rechnung ohne Asu zahlen, ASU woanders machen...

Grüße

Ralph

Geschrieben

Aaaaaalso,

ATU und so machend ads sehr, sehr gerne bei Diesel - und zwar auch, wenn man den Zahnriemenwechsel nicht belegen kann (!!!). Eine abgebrochene AU kann aber m.E. nur in Rechnung gestellt werden, wenn diese wirklich durchgeführt wurde (Ausdruck des Testgerätes o.ä. sollte vorliegen). Hat die Werkstatt keinen eigenen Abgastester?

Bei Benzinern besteht wie schon gesagt eigentlich keine Gefahr, dass der Motor Schaden nimmt...

@DD: So kann man es machen, wenn man eine gute Werkstatt kennt (und die einen auch) - sollte man aber nicht zu laut erzählen ;-)

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo Leute,

ich habe heute mit dem Werkstattmeister gesprochen. Die AU wurde nicht berechnet. Der Prüfer hat die ASU wohl nicht durchgeführt, weil es ein neues Urteil gibt, dass wohl die Prüforganisation in Haftung genommen werden kann, wenn bei einer AU mit verschlissenen Zahnriemen der Motor hochgeht. Der Prüfer kann sich nur durch ein vom vom Fahrzeughalter unterschriebenes Schriftstück von dieser Verantwortung entbinden. Leider war ich nicht da und auf eine telefonische Einverständniserklärung wollte er sich nicht einlassen. Ich habe mal ein wenig rumgegoogelt... meiner Meinung nach bezieht sich der ganze Unfug auf einen Dieselmotor.

So nun mache ich es, wie @DD vorgeschlagen hat.

Gruß Lutz

Gast gelöscht[132]
Geschrieben

Wie kann nach so wenigen Kilometern Dein Zahnriemen verschlissen sein?

Geschrieben

Die Diesel-AU ist ohnehin grober Unfug!

Würde mich schon mal interessieren, was den hirnlosen Verein

umgetrieben hat, als er das erfunden hat.

Naja gut Geld verdient wird ja damit. Vermutlich war das die Motivation:

"Wir steigern das Bruttosozialprodukt ... "

Geschrieben

Also ich habe glaube ich in meiner Laufbahn als Mechaniker so etwa 10000 AU an Benziner und Diesel gemacht,und mich bis jetzt bei einem Benziner noch nie darum gekümmert ob der Zahnriemen fällig gewesen wäre.

Beim Diesel schon,da man den Motor 5 mal bis zum Anschlag hochdrehen muß.

Meiner meinung nach hat der Prüfer wohl gedacht das dein ZX ein Diesel ist.(Typisch Dipl. Ing. die nicht einmal wissen das die Handbremse an FZG mit HP über die Vorderachse zieht)

MFG

Kirschi

Geschrieben

Was mich an dieser Diskussion etwas überrascht ist folgendes:

Wir haben drei Citroens: AX 1.0 Bj.95, ZX 1.4i Bj.95, BX TRD Bj.92 (und ein Golf Cabriolet Bj.99, aber das ist kein Citroen wie hier bekannt sein sollte).

Bei dem Diesel ist laut Wartungsheft der Zahnriemen alle 80Tkm zu wechseln.

Bei den Benzinern gibt's im Wartungsheft dazu gar keine Hinweise. (Beim Golf soll er bei 90Tkm und danach alle 30Tkm geprüft werden - wie immer man das auch macht (?))

Dann habe ich hier ein original Citroen Wartungsblatt für PKW und Nutzfahrzeuge - Benziner Modelljahre 95-98 liegen. Dort ist der Ausstausch des Zahnriemens+Spannrollen alle 120Tkm vorgesehen.

Ja, ist das denn beim 92er ZX anders?

Wo ist der Unterschied?

Sind die neueren Zahnriemen besser?

Und wie ist es, wenn ich ein 92er Fahrzeug habe und einen 96er Zahnriemen?

Geschrieben

Also das ist so,

es wird laut Wartungsheft bei den Benzinern ein Wechsel bei 120000KM angegeben,aber die Empfehlung sind 80000km oder alle 6 Jahre von der Werkstatt.

Da ich an AX und ZX schon öfters die Riemen gewechselt habe,empfehle ich dies auch.Bei einem Bekannten dem ich bei ca 100000km den Zahnriemen(ZX 1,4)gewechselt habe,reichte ein kräftiger Ruck am riemen und ich hatte ihn in zwei teile gerissen.

Beim Xsara 2,0 16V zum Beispiel liegt ein Schreiben(INFO RAPID) beim Händler wo der wechsel unbedingt bei 80000km erfolgen sollte.

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