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Geschrieben

Vorsicht bei CIT es gibt keine Garantie auf die Autositze ,wenn nach ablauf der ersten 6 Monate nach kauf eines neuen Cit Fehler am Sitz auftreten ,zahlt der Kunde die reparaturen selber,die werden von Cit sofort abgeleht ohne sich überhaupt den Sitz einmal anzuschauen . Das heißt pech gehabt.Von wegen 2 Jahre Garantie Nichts bewegt Sie wie ein Citroen von zu Hause bis in die Werkstatt.

Geschrieben
Tapsilein postete

Vorsicht bei CIT es gibt keine Garantie auf die Autositze ,wenn nach ablauf der ersten 6 Monate nach kauf eines neuen Cit Fehler am Sitz auftreten ,zahlt der Kunde die reparaturen selber,die werden von Cit sofort abgeleht ohne sich überhaupt den Sitz einmal anzuschauen . Das heißt pech gehabt.Von wegen 2 Jahre Garantie Nichts bewegt Sie wie ein Citroen von zu Hause bis in die Werkstatt.

Glaube ich nicht. Bei Mängeln greift wie auch sonst die 2-Jahres-Frist.

Und ein Verschleißteil ist ein Sitz wohl eher nicht...

Hast Du einen konkreten Fall?

Geschrieben

Ja meine Sitzschale ist an der seite gebrochen ,ich bin zur Werkstatt gefahren ,habe den Sitz vorgeführt,der Meister hat das weitergegeben und es wurde sofort abgelehnt.Mir wurde sogar gesagt ich habe überhaupt keine Garantie. Ich habe bei Citroen direkt angerufen ,das war ein Stinckstiefel am Telefon er hat sich immer wiederholt, als hätte er eine Schallplatte verschluckt .Ich sollte mir mal meine Betriebsanleitung vom Fahrzeug richtig durchlesen da würde es stehen,nur im Kaufvertrag steht es nicht.Toll was ,vor allem dehnen klar machen was genau mit dem Sitz ist. Der Außendienstler müßte sinen alawertesten dann zu Werkstatt bewegen aber die Unzufriedenheit eines Kunde liegt Citroen am Herzen.

Geschrieben

Was bei ranzigen Telefonisten immer hilft : den Vorgesetzten verlangen.

Hast du einen Re-Import? Dann hast du evtl. nur Gewährleistung (Beweistlastumkehr nach 6 Monaten etc). Wenn dein Kfz in Deutschland beim Händler gekauft worden ist, hast du bei CIT 2 Jahre Garantie.

Geschrieben

Ich kann von regulären Erfahrungen berichten.

Bei den Sitzen des C 2 meines Sohnes wurden nach einem Jahr nach Zulassung, im Rahmen der Garantie, ohne Probleme die aufgetretenen Mängel beseitigt.

Bei meinem C 5 ist die Sitzheizung des Fahrersitzes defekt.

Ohne Diskussion der Werkstatt: Wir besorgen das defekte Heizfeld.

Ist ja noch ein Garantiefall (2 Jahre nach Zulassung).

Wie stellt sich Dein Problem konkret?

Geschrieben

Ich musste kürzlich unterwegs wegen einer Kleinigkeit in eine Cit-Werkstatt. Vor mir stand ein Kunde, dessen Sitzfläche des linken Vordersitzes in einem offenbar ein Jahr alten C8 zum 2. Mal gebrochen war. Ihm wurde klar gemacht, dass er selbst für den Schaden aufzukommen habe; die Garantie trage sowas nicht. Der Kunde war reichlich frustriert ... Fl.

Geschrieben

Die drehen das so , der Sitz ist ein Gebrauchsgegenstand du mußt beweisen das der Sitz einen Mangel hat ,versuch das mal !. Am besten nimmst du dir sofort einen Anwalt ,sonst hast du keine Möglichkeit Gehör zu finden.Der Typ labert dich total blöd an ,ruf doch einfach mal in Köln an . In der Kundenbetreung wenn du den richtigen am Telefon hast merkst du es selber.

Geschrieben

Fluxus wo kommst du her

Geschrieben

Mein Sitz wird jetzt repariert .Ich habe in Köln mit einer freundlichen Dame gesprochen und diese Dame hat sich umgehend darum gekümmert.Nur diesen besagten Herrn also den mit der Schallplatte ,sollten die ach sucht euch was aus.

Geschrieben

... nicht aus deiner Gegend. Fl.

Geschrieben

Wird da nicht vor der Entscheidung, ob Garantie oder nicht, der Fahrer gewogen?

Geschrieben

Die Sitzheizung beim C5 meines Vaters (2 1/2 Jahre alt) war defekt. Da die Heizdrähte wohl mit dem Sitz verwebt sind, mußte ein neuer Sitz her. Citroen hat auf Kulanz das Material übernommen, der Kunde lediglich die Einbaukosten.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß innerhalb der ersten 2 Jahre die Sitze von der Garantie ausgenommen sein sollen.

Geschrieben

Mal ein Wort an Tapsilein: So ganz verstehe ich dich nicht. Du hast gestern um 20:08 bzw. 20:37 Uhr die Gäule scheu gemacht und geschrieben, dass Fehler/Schäden am Sitz nicht durch die Garantie gedeckt sind. Um 20:59 Uhr hast du dann mitgeteilt, dass der Sitz nun doch repariert wird.

Ja was denn nun? Ist also doch die übliche Garantie zuständig? Du wirst ja sicher nicht zwischen 20:37 und 20:59 Uhr mit Köln telefoniert haben, oder sehe ich das falsch? Zumindest wäre das eine sehr ungewöhnliche Zeit für ein solches Gespräch.

Etwas ratlos: Fluxus

Geschrieben

Ich habe Citroen mehrmals auf meinen Sitz angesprochen ,es wurde immer wieder abgelehnt,und ich wollte ohne etwas vorweg zunehmen erst einmal die Sache in den Raum stellen ,ob es noch weiter Personen gibt die das problem mit den Sitzen im C8 haben ,besonders die hohe Kante die beim einsteigen dermaßen beansprucht wird ,das diese nach kurzer Zeit so aussieht als wenn der Sitz 5 Jahre alt ist. Und glaube mir du wirst große probleme haben einen Sitz zu reklamieren ,da kannst du dich auf den Kopf stellen ,der Außendienstler schaut sich den Sitz nicht einmal an ,um den Mangel vieleicht abzustellen .Wenn die Sitzheizung defekt ist wird das keine grosse Sache sein, aber ich habe etwas heftiger nachgebohrt .Mir ist direkt vom Händler gesagt worden keine Garantie.Nicht eimal sondern 3 mal .Vieleicht habe ich Glück gehabt.

Geschrieben

Hallo fluxus sonst hätte ich nicht von dir erfahren was du oben geschrieben hast.

Geschrieben

wie so häufig im leben:

wer lesen kann, ist klar im vorteil.

schaut doch einfach mal in euer wartungsheft, da stehen auch die garantieausschlüsse drin. sitze und polster sind da deutlich genannt.

wieder einmal wird hier munter garantie und gewährleistung durcheinandergeworfen.

ob man das alles gut findet, ist eine ganz andere sache.

aber ein bisschen sachkunde würde nicht schaden.

Geschrieben

Nimmst du dir beim Kauf eines neuen Fahrzeugs das Wartungsheft um ausgerechnet den Absatz zufinden wo Gewährleistung und Garantie ausschluß aufgeführt wird . Und ich glaube die meisten schauen erst dann in ruhe in das Heft wenn sie das Auto zu Hause haben und dann habe ich den kaufvertrag schon längst unterschrieben.Du wirst es nicht für möglich halten ,bei meinem ersten C8 habe ich 3 Bedienungsanleitungen für mein RT3 gehabt ,denn das erste Heft entsprach überhaupt nicht meinem RT3 es sind Dinge beschrieben worden die es garnicht an funktionen gab.Teilweise liegt nichteinmal das Wartungsheft im Auto, sonder wird erst bei der auslieferung dem Kunden übergeben

Geschrieben
Tapsilein postete

Vorsicht bei CIT es gibt keine Garantie auf die Autositze ,wenn nach ablauf der ersten 6 Monate nach kauf eines neuen Cit Fehler am Sitz auftreten ,zahlt der Kunde die reparaturen selber,die werden von Cit sofort abgeleht ohne sich überhaupt den Sitz einmal anzuschauen . Das heißt pech gehabt.Von wegen 2 Jahre Garantie Nichts bewegt Sie wie ein Citroen von zu Hause bis in die Werkstatt.

...also so pauschal darf man das nicht sehen, es gibt auch noch sonder-kulanzen die ein cdag-aussendienstler oder gar der händler selbst dem kunden zusagen kann! auch noch im 2ten jehr nach zulassung, kein problem...

hab das kürzlich bei nem bekannten taxi c8 mitgekriegt, fzg ca. 13-14 monate alt, 50tkm und cdag hat nach nicht mal viel getöse durch kunden die kosten 100% übernommen...

also die, die sich nicht an cdag wenden, wenn der unfähige händler nein sagt sind selbst schuld wenn sie mitnem defekten sitz oder türverkleidung/himmel etc. rumfahrn

;-))

ACCM Stefan mit BX
Geschrieben

bei fiat (ulysse) und lancia (phedra) sind die sitze nicht ausgeschlossen und werden innerhalb der 2 jahre anstandslos ersetzt ohne begutachtung eines außendienstlers. weiss jetz aber nicht ganau in wie weit die neuen sitze baugleich sind wie bei den alten modellen ulysse, evasion, 806

*nur so in den raum stell*

Geschrieben

Also ich hatte keinerlei Probleme als kurz vor Garantieende bei unserem Berlingo Kastenwagen,sich die Nähte vom Fahrersitz veraschiedeten.

Gab anstandslos einen neuen Sitz. und bei Lieferwagen werden Sitze bekanntlich mehr beansprucht.

Geschrieben

Stefan, Du bist wieder bei der Gewährleistung gelandet. In einer Garantie kann der Garantiegeber ausschließen, was immer er will (und der Kunde akzeptiert)

Geschrieben

hallo xantiaheinz,

wie recht du hast. aber ich gebe es jetzt auf, dies zum hundertsten mal zu erklären. wenn der mensch etwas nicht begreifen will, dann lässt er es eben.

dass wartungshefte bei der auslieferung übergeben werden, ist ebenso logisch wie standard. oder was ist daran jetzt wieder ungewöhnlich oder verwerflich?

Geschrieben

Soll ich dir was sagen mich interresiert das Wartungsheft einen schei.... das bekomme ich erst in die Hand wenn ich das Auto gekauft habe oder nimmst du dir bei jedem Händler erst das Wartungsheft in die Hand und Studierst es .Der Garantieausschluss bei den Autositzen oder irgendetwas anderem , es müssen die genauen Garantiebedingungen im Kaufvertrag drinstehen. Es sollte ausdrücklich und unmißverständlich sein . (Punkt) Aber das kleingedruckte schreibe ich dann nicht in den Kaufvertrag rein sonder in das Wartungsheft, die Möglichkeit das es keiner beim Kauf eines Fahrzeugs ließt ist sehr gross.Ich habe selber die Erfahrung gemacht ,mit meinem Sitz wie oft ich Telefonieren muste um zum Ziehl zugelangen.

Geschrieben

..ich würde mal unterscheiden, POLSTER sind Stoff + Füllamterial, das nutzt ab, ok, ABEr gebrochene Gestelle sind NICHT !!! der direkten Abnutzung unterlegen.

Also können die Polster gern ausschliessen.... sind ja nicht betroffen vom Gestellbruch.

Falls es was tröstet- im SM brechen die Sitze auch nicht grad ungern, die Lehne hängt dann so schief rum. Und da man die Lehne NICHT im Knick, sondern 20 cm weiter oben verstellt, hat man den "Rohrbruch" im Kreuz....

carsten

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mein Autositz wurde jetzt ausgetauscht .Mal schauen wie lange der Autositz hält. Das Alkantaraleder sieht nach einem halben Jahr so aus ,als wenn der Sitz 10 Jahre alt ist.Besonders an der Einstiegseite ,man muß immer über diese hohe Kante rutschen, wenn man ins Auto steig.

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