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Gebrauchtwagen-Vermittlung - Händler haftet nicht


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ACCM Oliver Reik
Geschrieben

Quelle: http://www.n-tv.de/5483376.html

Hier der Text:

Gebrauchtwagenhändler dürfen die Haftung für Mängel an verkauften Autos ausschließen, wenn sie als Vermittler des Voreigentümers auftreten. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Eine 2002 erlassene Vorschrift, wonach Unternehmen der Ausschluss der Mängelhaftung zu Lasten der Verbraucher untersagt ist, findet auf die so genannten Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel in der Regel keine Anwendung, urteilte das Karlsruher Gericht. Damit klärte die Kammer die für den Gebrauchtwagenhandel wichtige Frage, ob der bisher übliche Haftungsausschluss durch den Erlass der Verbraucherschutzvorschrift versagt ist. (AZ: VIII ZR 175/04 vom 26. Januar 2005)

Der Zivilsenat gab einem Gebrauchtwagenhändler Recht, der den Opel Astra eines - im Kaufvertrag ausdrücklich als Verkäufer ausgewiesenen - Voreigentümers veräußert und zugleich die Haftung für Mängel an dem Fahrzeug ausgeschlossen hatte. Der Kläger, der Fehler an dem Wagen entdeckt hatte, wollte den Vertrag rückabwickeln.

Laut des BGH ist es in dieser Konstellation für den Käufer eindeutig, dass er - wie dem Vertrag zu entnehmen - den Wagen von einem zum Haftungsausschluss berechtigten Privatmann und nicht von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbt. Unerheblich sei, ob der Händler in den Vertragsverhandlungen ausdrücklich darauf hingewiesen oder das Fahrzeug auf seinem Betriebsgelände präsentiert habe. Agenturgeschäfte von Gebrauchtwagenhändlern seien eine seit langem bekannte Erscheinung und könnten deshalb nicht als Umgehung des Verbraucherschutzes angesehen werden.

Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn der Händler den Wagen gegen einen Festpreis in Zahlung genommen hat und dann zum Verkauf anbietet. In diesem Fall sei - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einem Ankauf durch den Händler auszugehen, so dass ihm der Ausschluss der Haftung für Mängel versagt sei.

Geschrieben

Mal ganz ehrlich, und ich bin kein Händler, ist doch auch völliger Quatsch mit der Mängelhaftung. Das bedeutet doch nur, daß die von uns (oder zumindest von mir) geliebten "alten Karren" für wenige Hundert Euro beim Händler überhaupt nivht mehr zu bekommen sind, bzw. daß kein Händler solche Autos mehr in Zahlung nimmt. Welcher Händler verkauft denn z.B. einen 15 Jahre alten Citroen für 200-300 Euro. Da ist doch klar, dass irgendwann in den nächsten 2 Jahren mal was dran zu machen ist. Und dann rentiert sich der Verkauf für keinen Händler mehr.

Schon jetzt steht bei ganz vielen Händlern als Verkaufsbedingung "nur für den Export" und unsere schönen BXe und CXe wandern Richtung Irak oder Ostblock.

Ich finde, zumindest für den PKW-Sektor sollte die ganze Gewährleistung wieder abgeschafft werden.

Geschrieben

...also, wenn ich den in #000 zitierten Text richtig lese, kommt es darauf an, wer der VERKÄUFER ist.

Der Vermittler spielt nur eine Nebenrolle.

Soweit, so gut und klar.

Was soll aber der letzte zitierte Satz "Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn der Händler ...." ?

In einem solchen Fall ist doch der Händler eben kein Vermittler mehr. Er hat doch "in Zahlung" genommen, ist also Eigentümer geworden und muss deshalb unter seinem Namen verkaufen mit der Folge, dass er die gesetzliche Gewährleistung beim Verkauf an eine Privatperson nicht ausschließen kann.

@peter.frech

Deinem Vorschlag könnte ich zustimmen, wenn es eine Kaufpreisgrenze gäbe. Für höherwertige Güter, also auch Autos, macht der verbesserte Verbraucherschutz m.E. schon Sinn. Da sind in der Vergangenheit zu viele Arglose heftig über den Tisch gezogen worden.

Geschrieben

Gemeint sind die Fälle, wo ein Kunde ein Auto in Zahlung gibt, der Händler als Vermittler auftritt, aber gleichzeitig dem Kunden (a einen bestimmten Preis garantiert und (b diesen Verkaufspreis quasi im voraus leistet.

Geschrieben

Danke - verstanden.

Diese Abwicklung wurde doch lange vor der Gewährleistungsthematik schon häufig gewählt, um die MWSt zu umgehen.

Es handelt sich dann aber in jedem Fall um ein Vermittlungsgeschäft, bei dem der private Vorbesitzer als Verkäufer im Kaufvertrag steht.

Will ich also Gewährleistungsansprüche im Kaufvertrag verankern, muss der Händler als Verkäufer im Vertrag stehen.

ACCM Frank Endress
Geschrieben

Ich war auf jedenfall dankbar, das meine Lady eine vollwertige Gebrauchtwagengarantie bei Daimler Chrysler hatte (Übrigens, sehr zu empfehlen und mehr als kulant).

Ca.1700€ an Rep. im Ersten halben Jahr sind nicht von Pappe.

Gruß

Frank

Geschrieben
peter.frech postete

Mal ganz ehrlich, und ich bin kein Händler, ist doch auch völliger Quatsch mit der Mängelhaftung. Das bedeutet doch nur, daß die von uns (oder zumindest von mir) geliebten "alten Karren" für wenige Hundert Euro beim Händler überhaupt nivht mehr zu bekommen sind, bzw. daß kein Händler solche Autos mehr in Zahlung nimmt. Welcher Händler verkauft denn z.B. einen 15 Jahre alten Citroen für 200-300 Euro. Da ist doch klar, dass irgendwann in den nächsten 2 Jahren mal was dran zu machen ist. Und dann rentiert sich der Verkauf für keinen Händler mehr.

Schon jetzt steht bei ganz vielen Händlern als Verkaufsbedingung "nur für den Export" und unsere schönen BXe und CXe wandern Richtung Irak oder Ostblock.

Ich finde, zumindest für den PKW-Sektor sollte die ganze Gewährleistung wieder abgeschafft werden.

Grundsätzlich finde ich es schon gut, daß ein unbedarfter Bürger durch das neue Gewährleistungsgesetz geschützt wird. Aber ich denke es sollte dennoch die Möglichkeit geben, in beidseitigem Einverständnis, die Gewährleistung auszuschließen. Wenn ich als Autobastler genau weiß worauf ich mich einlasse, sollte der Händler mir das Auto auch verkaufen dürfen.

Ich will mir doch nicht extra einen Gewerbeschein besorgen, nur um eine alte Karre vor der Schrottpresse zu bewahren.

Von mir aus soll man dafür ein eigenes Formblatt in extra großer Schriftgröße erstellen : " Achtung, Sie kaufen dieses Auto unter Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung, bitte hier mit Ihrer Unterschrift bestätigen"

Gruß

Torsten

Geschrieben

Knuth, auch wenn Du unter diesen Voraussetzungen ein Auto kaufst kannst Du den Händler zur Brust nehmen, das Stichwort ist da Umgehungstatbestand.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

"....Etwas anderes gilt laut BGH aber, wenn der Händler den Wagen gegen einen Festpreis in Zahlung genommen hat und dann zum Verkauf anbietet. In diesem Fall sei - bei wirtschaftlicher Betrachtung - von einem Ankauf durch den Händler auszugehen, so dass ihm der Ausschluss der Haftung für Mängel versagt sei.

"

Muss doch mal fragen, was hier so missverständlich ist. Bei Inzahlungnahme und anschließenden Verkauf ist der Händler der Verkäufer. Deshalb bleibt ihm hier der AUSSCHLUSS der Haftung VERSAGT. Wer richtig liest, hat Vorteile beim Verstehen.

Das hat auch nix mit Umgehung Mehrwertsteuer zu tun. Hier wird schon lange nur die Differenz von Einkaufs- zu Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterzogen, also ohnehin nicht der gesamte Kaufpreis.

Die Sachmängelhaftung (so heißt das Teil richtig) beinhaltet NICHT eine vollständige Mängelfreiheit. Wenn der gewerbliche Verkäufer zB. mit einen Gebrauchtwagengutachten alle Eigenschaften und Sachmängel detailliert aufführt, sind genau diese Mängel von der Haftung AUSGESCHLOSSEN. Die Sachmängelhaftung beinhaltet nur Mängel, die nach dem Verkauf auftreten und aller Wahrscheinlichkeit nach beim Verkauf bereits da gewesen sein müssen, aber vom Verkäufer NICHT aufgeführt wurden. Was also soll denn da abgeschafft werden ??? Kein einziger Gebrauchtwagen geht mit einer Sachmängelhaftung übern Ladentisch, die wie eine Neuwagengarantie wäre. Wenn viele Händler die alten Karren lieber nach Polen und noch weiter östlich vertickern, dann nur deshalb, weil das für sie unkomplizierter ist, als mit rechtsbewussten deutschen Rüpelkunden rumzustreiten wegen Mängeln, die zu erwarten waren.

Der gesetzliche Ausschluss des Gewährleistungsausschlusses schützt den Käufer vor dem "Informationsvorsprung" des Verkäufers, der wissentliche Mängel verschweigen will. Wenn also zB. ein C-Fahrer, so richtig geil ist mit schwitzfeuchten Krakelfingen auf irgend ne alte Karre , kann er nicht mal auf sein Recht verzichten, um seinem Trieb nachzugeben. So was von schade aber auch :-))))

ACCM Oliver Reik
Geschrieben
Peter V postete

[...]Wenn also zB. ein C-Fahrer, so richtig geil ist mit schwitzfeuchten Krakelfingen auf irgend ne alte Karre , kann er nicht mal auf sein Recht verzichten, um seinem Trieb nachzugeben. So was von schade aber auch :-))))[...]

*rofl

Sachmänglehaftung - der Schutz vor uns selbst! :-))

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hehe.

Das Gesetz ist bestimmt von Frauen gemacht, um uns arme benzolgesteuerten Männer vor uns selbst zu schützen. Weil ein Autokauf ist ja emotional dominiert. Und wir Männer können natürlich nicht mit Emotionen gut umgehen. Wir greifen schließlich immer nach dem erstbesten Auto. Oder der erstbesten Frau. Mancher auch nach dem erstbesten Mann. Auf die Flucht, wer das nicht will. Nur deshalb gibt es den Begriff "erstbest". Die Sachmängelhaftung ist der erste Schritt in Richtung Männerschutz vor dem erstbesten Auto. Iss nur eine Frage der Zeit, wann die Sachmängelhaftung für Frauen und andere Männer kommt.

breitgrins.

Geschrieben
Peter V postete

Iss nur eine Frage der Zeit, wann die Sachmängelhaftung für Frauen kommt.

breitgrins.

Owei, dann stirbt die Menschheit aus!

Oder kennst Du eine mängelfreie Frau?

Sind doch per definitonem eine Ansammlung aus Ängsten, Zwängen und Problemen.

Geschrieben

Was eine mängelfreie Frau ist, erklärt Dir auf Anfrage die örtlich zuständige Frauenbeauftragte. (irgendwie müssen ja die Restposten weg).

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