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Geschrieben

Hallo,

Weiß jemand zufällig wie lange ein Auto abgemeldet sein darf , bis man zur Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten benötigt?

Was kostet so ein Gutachten? (in etwa)

Dank im Vorraus

Geschrieben

Astrein !!!

Das ging ja Fix!!!

Danke Jungs!

Geschrieben

+ die AU ... ohne AU kein vollgutachten.

Geschrieben

2. Die 80,- Euro sind für das Vollgutachten, hinzu kommen die Kosten für die Zulassung (ca. 25,- Euro) und neue Kennzeichen (auch nochmal ca. 25,- Euro).

Gruß

Bernhard

Geschrieben

is schon klar. Hab ja auch nur nach dem preis für das Gutachten gefragt. ;)

Da der Zulassungskandidat aber erst 16 Monate abgemeldet ist hat sich das eh erledigt. (HU/AU sind taufrisch)

Werd dann Montag mal zum Amtsschimmel fahren und den wiehern lassen:))

Danke an ALLE!!!

Thema kann geschlossen werden.

Geschrieben

Hallo Sven,

frag doch einfach mal bei Deiner Zulassungsstelle nach.

Ich habe gehört, daß man ein Auto bis zu 12 Monaten "zeitweise" still legen kann. In dieser Zeit bekommt man sogar die alte Nummer, TÜV, ASU, falls noch gültig, wieder. Da zahlst Du nur Schreibgebühren. Verstreichen die 12 Monate, wird ohne Vorwarnung endgültig still gelegt mit den oben beschriebenen Folgen.

Gruß Volker

Geschrieben

Häh??? Wie jetzt 12 Monate ich dachte 18 ! Wassnu?

Mensch, ihr macht mich vielleicht unsicher!!!!!!!!! :o

Also das Auto wurde am 20. Sep. 2003 stillgelegt laut FZ Brief

HU/AU wurden am 15.1.05 gemacht.

Jetzt Frage:

Kann ich am Montag mit FZ-Brief,AU/HU Bescheinigung ,Doppelkarte und ein paar Euro zum Amt um das Auto anzumelden? Oder lachen die mich aus? :((

Bitte Fakten!

Geschrieben

Hallo Volker,

nein, diese Vorgehensweise ist zum Glück seit ca 4 Jahren nicht mehr gültig. Die vorrübergehende Stilllegung gilt seitdem IMMER für 18 Monate, kann aber auch nicht mehr verlängert werden, wie es früher möglich war.

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Hallo Bernhard,

komisch, eine Bekannte, die für 8 Monate ins Ausland geht, hat vor 14 Tagen in Berlin genau diese, meine, Auskunft bekommen. Und das von der zuständigen Zulassungsstelle bei der Abmeldung.

Der Wiederanmelde-Versuch folgt allerdings erst in 8 Monaten.

Gruß Volker

Geschrieben

HAi.Sven

2003 stillgelegt??? Tüv 2005? Da stimmt doch was nicht!

Zitat:

"Also das Auto wurde am 20. Sep. 2003 stillgelegt laut FZ Brief

HU/AU wurden am 15.1.05 gemacht."

Gruß joschy

Geschrieben

Wo steht denn das ein Fahrzeug was stillgelegt ist nicht zur HU/AU vorgestellt werden darf?

Geschrieben

Im Gegenteil - wenn während der Stillegung die Temine für HU/ASU verstrichen sind, müssen die bei stillgelegtem Fahrzeug gemacht werden. Ohne aktuelle Untersuchung keine Zulassung. Auf dem Dekra/GTU/TÜV oder wer auch immer-Bericht steht dann "keine Plakette zugeteilt, Plakette wird durch Zulassungstelle angebracht" oder so ähnlich. Deshalb und weil des Amtssiegel erneuert wird, die alten Nummernschilder mitnehmen, wenn nicht wegen Standortwechsel oder Wunschkennzeichen sowieso neue Schilder kommen.

Gruß Uwe

Geschrieben

ich habe für das Gutachten (habe einen x1 aus ösiland geholt) 164 Euro bezahlt einschließlich ASU man muß mit dem alten Kennzeichen und einer

Versicherungsdoppelkarte hinfahren.

Vorher gib's keine Zulassung

gruß werner

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