Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich hätte die möglichkeit einen Jaguar Daimler Sovereign zu erwerben, nur ist die Eigentümer frage das Problem.

Der Wagen ist seit 3 jahren in einer Scheune untergestellt, der "Besitzer" hat bisher keine Stellplatzmiete gezahlt und sich auch nicht gemeldet.

Wann verfällt der Anspruch des Besitzers auf das Fahrzeug?

Für ein paar Infos wäre ich dankbar.

Gruß

Dirk

Geschrieben

Benutz doch mal die Suchfunktion vom Forum. Einen aehnlichen Fall fuer einen CX gabs hier schon mal mit reichlich Antworten zu den rechtlichen Aspekten :-)))

Gruss, Martin

Geschrieben

Hallo!

Sicher nicht die gewünschte Antwort. Aber: ein Auto mit der Bezeichnung Jaguar Daimler Sovereign gibt es nicht. Es gibt einen "Jaguar Sovereign", die entsprechende Daimler-Version nemmt sich MW "Daimler Six".

MFG

Geschrieben

besitzer ist immer der, der den brief besitzt. auch wenn gegen den eigentümer forderungen bestehen, geht das nicht so einfach, da das auto eigenmächtig in besitz zu nehmen. was geht: forderung stellen, mahnbescheid und herausgabe des briefes als abgeltung der schuld vorschlagen. das kann aber nur der vermieter bzw. er müsste dir die forderung abtreten, dann könntest es auch du.

Geschrieben

Ups, da geht schon wieder was durcheinander: "Besitzer" ist derjenige, der die tatsächliche momentane Gewalt über eine Sache hat. "Eigentümer" ist derjenige, der den Nachweis über das Eigentum an der Sache führen kann, z. B. der letzte Eintrag im KFZ-Brief.

Es gibt in D nicht den sogenannten "gutgläubigen Erwerb". D. h. ich kann ein KFZ im Prinzip nur vom Eigentümer erwerben. Sollte der Besitzer eine Vollmacht zur Veräußerung des KFZ vom Eigentümer haben, so kann auch er das KFZ veräußern. Ansonsten wäre ich nach Erwerb vom Besitzer wiederum auch nur Besitzer der Sache. Der Eigentümer ( laut Brief ) könnte jederzeit wieder seine Rechte geltend machen.

Gruß

Jörg

Geschrieben

Erstmal danke, für die schnellen Antworten.

Am besten werde ich mich mal mit meinem Anwalt beratschlagen und mal schauen was er dazu meint. Das Ganze scheint nicht gerade unkompliziert zu sein.

@Martin danke für den tip mit der suche, hatte nicht erwartet was zu finden aber es gibt schon viel interessantes zu dem Thema.

@Wolfgang wenn mann googelt, dann findet man haufenweise zum "Jaguar Daimler Sovereign.

hier z.B. http://www.cccars.de/html/1991_jaguar_daimler_4_0.html.

Er hat die Typenschilder Daimler und Sovereign hinten drauf.

Ich vermute mal das Daimler die Motorversion und Sovereign die Ausstattung ist.

Von Jaguar habe ich allerdings bisher keine Ahnung.

Gruß

Dirk

Geschrieben

ein daimler ist kein jaguar, genauso wie ein bentley kein rolls-royce ist. es sieht zwar jeweils genauso aus, wird aber unter einer anderen marke vertrieben und ist daher natürlich etwas vollkommen anderes. so wie der peugeot 807 und der C8 total unterschiedliche fahrzeuge sind. oder der ford galaxy und der vw sharan. der renault trafic und der opel vivano, der opel kadett e und der daewoo nexia, etc., etc.

Geschrieben

Das wäre ja verständlich, wenn nicht z.B. auf der Haube der Jaguar wäre...man findet ihn auch auf dem Lenkrad und den Alufelgen.

Jedenfalls würde er sich in meiner Garage neben den BXen ganz gut machen ;)

Geschrieben

Wenn der Kühlergrill oben glatt ist, ist es ein Jaguar. Wenn er oben geriffelt ist, ist es ein Daimler. Vielleicht hat er es nur mit dem Daimlerschriftzug "aufwerten" wollen, da Daimler die höherwertige Marke ist. Die Jaguarfigur auf der Motorhaube gabs nur bis in die 60er Jahre. Alle späteren Autos besitzen die flache Jaguarplakette. Die Figur ist dann nachgerüstet um rumzuprollen. Gilt in der Oldtimerszene als Sünde!

VG bidone

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...