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Gast Thorsten Czub
Geschrieben

wie lange kann man ein Auto (über den Sommer) stilllegen, ohne das man wieder vollabnahme machen muß ? Der Wagen hat TÜV bis september.

Möchte den BX nach diesem Winter in die Garage stellen und mit dem Xantia

und der Klima fahren. WIe lange kann der BX stehen ?

Geschrieben

Hallo Thorsten,

je nach Straßenverkehrsamt muß das Auto das Du wieder anmeldest mindestens 3 Monate TÜV haben.

Gruß Edgar

Geschrieben
Mönninghoff postete

Hallo Thorsten,

je nach Straßenverkehrsamt muß das Auto das Du wieder anmeldest mindestens 3 Monate TÜV haben.

Gruß Edgar

Wo steht das denn geschrieben?

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

na ich könnte natürlich den wagen reinstellen und im september zum tüv und dafür wieder anmelden, oder ?

Geschrieben

ein Auto kann man soweit, ich weiß, auch unangemeldet ebim TÜV vorfahren.

Geschrieben

Moijn, Moijn, Thorsten!

...neulich, als der XM "flog" - und danach der Ersatz-BX aus der Halle musste:

BX stand rund 17 Monate, TÜV/AU inzwischen abgelaufen. Mit "roter" Nummer

zum Freundlichen, für (wirklich) Kleines "geTÜVtelt und geAUtet", mit der alten

Original-Nummer (mit AU und TÜV-Plaketten, aber ohne "Kreis-Amt"-Plakette, also nicht angemeldet) zum Straßenverkehrsamt (Kreis ME), Schilder mit `rein,

Doppelkarte vorgelegt, "Wiederzulassung" beantragt, bezahlt (ca. 11,00 €),

2 "Kreis"- Plaketten "geblecht", fertig = angemeldet.

Wichtig: vorher vom Versicherer Doppelkarte besorgen, dann darf man am Tag

der (Wieder- oder Haupt-) Zulassung zum Zwecke derselben NUR innerhalb des

Kreises/der Stadt, in dem/der zugelassen wird, "NOCH nicht angemeldet" mit

dem Wagen fahren - wenn die Doppelkarte dabei ist. "Grenz-Überschreitung"

ist nicht erlaubt (ich musste mit "roten" erst von der "freien" Stadt Wuppertal

zum Freundlichen im Kreis ME, danach ERST am TdZ mit den alten Nummern ins

zuständige Amt. Prozedere gilt umgekehrt auf für vorübergehende Stilllegung,

sofern (nachweisbarer) Versicherungsschutz besteht.

Viel Erfolg! Freundliche Grüße,

Andreas SK

PS: Batterie abklemmen - und merken, wo die Papiere (Abmeldebescheinigung

aufheben!) liegen: spart später Suchzeit... ;-) - ich konnte nicht sparen...:-((

Geschrieben

Soweit ich weiß, kann man an dem Tag der Ab- und Anmeldung mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle und zum TÜV/Dekra etc.fahren, §23 Abs. 4 StVZO:

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes."

Also auch mit Saisonkennzeichen.

Winklige Grüße, Ulli

Geschrieben

>> Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur >>Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als >>ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes."

>Also auch mit Saisonkennzeichen.

Vorsicht!

Die StVZO sagt:

"sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;"

Dies ist bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison nicht der Fall!

Geschrieben

Hallo,

manche Zulassungsstellen verlangen eine Mindest-TÜV-Gültigkeit von drei Monaten bei Ummeldungen auf einen neuen Halter - trifft hier ja nicht zu.

Aber die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV zuzulassen und dann mit Kennzeichen ohne Zulassungsstempel zum TÜV zu fahren, gibt es auch nicht mehr überall (hier in Karlsruhe z.B. nicht mehr). Alternativ bleibt nur Anhänger, rotes Kurzzeitkennzeichen oder die rote Nummer vom Händler um die Ecke!

Also am besten auf Deiner Zulassungsstelle nachfragen!

Gruß

Bernhard

Geschrieben

> oder die rote Nummer vom Händler um die Ecke!

Was im Sinne des Gesetzes auch nicht zulässig ist, und den Händler das

rote Kennzeichen kosten kann!

Geschrieben
ACCM Bernhard Koglin postete

Hallo,

Aber die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV zuzulassen und dann mit Kennzeichen ohne Zulassungsstempel zum TÜV zu fahren, gibt es auch nicht mehr überall (hier in Karlsruhe z.B. nicht mehr).

Gruß

Bernhard

Würde mich mal interessieren, wie die Zulassungsstelle das begründet. Der Gesetzestext ist da eindeutig. Ist die Zulassungsstelle da contra legem??

Winklige Grüße, Ulli

Geschrieben

Hallo Thomas,

was ist daran bitte schön unzulässig???

Jeder Händler kann jedem seiner Kunden sein rotes Kennzeichen verleihen, wenn er quasi für die Verkehrsicherheit "den Kopf hinhält". Logischerweise wird er das nicht bei Leuten tun, die nur mal ein "Mars" bei ihm gekauft haben...

Gruß

Bernhard

Geschrieben
Thomas Hirtes postete

>> Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur >>Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als >>ungestempelte Kennzeichen im Sinne des Halbsatzes."

>Also auch mit Saisonkennzeichen.

Vorsicht!

Die StVZO sagt:

"sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;"

Dies ist bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison nicht der Fall!

Du brauchst nur ne "Doppelkarte" (heißt heute anders) auf dem Beifahrersitz liegen haben...

Geschrieben

@Ulli3 ...oder, strafverschärfend, noch die alten, "entwerteten" Schilder am

Wagen, und die "roten" nicht abdeckend drüber - oder hinter der Frontscheibe

innen - musste ich auch erst lernen, zum Glück "straffrei" ;-)

Freundliche Grüße,

Andreas SK

Geschrieben
ACCM Bernhard Koglin postete

Hallo Thomas,

was ist daran bitte schön unzulässig???

Jeder Händler kann jedem seiner Kunden sein rotes Kennzeichen verleihen, wenn er quasi für die Verkehrsicherheit "den Kopf hinhält". Logischerweise wird er das nicht bei Leuten tun, die nur mal ein "Mars" bei ihm gekauft haben...

Gruß

Bernhard

Ich habe entsprechende andere Erfahrungen...

Im konkreten Fall wurde dem Händler das Kennzeichen entzogen, nachdem es

zu einem Unfall kam. Das Fahrzeug trug seine roten kennzeichen. Die Zulassungs-

stelle argumentierte, der Fahrer des Unfallwagens sei weder ein Angestellter

des Autohauses gewesen, noch sei das Fahrzeug zuvor an den Fahrer verkauft

worden. Somit handele es sich um eine nicht zulässige Fahrt.

Die Versicherung verweigerte die Zahlung, die Zulassungsstelle zog das

rote kennzeichen ein.

Es kam schließlich zu zwei Rechtsstreiten, einen mit der Versicherung (die

nicht zahlen mußte) und einen mit der Stadt. Das Kennzeichen wurde unter

Auflagen wieder ausgegeben.

Geschrieben
Andreas SK postete

@Ulli3 ...oder, strafverschärfend, noch die alten, "entwerteten" Schilder am

Wagen, und die "roten" nicht abdeckend drüber - oder hinter der Frontscheibe

innen - musste ich auch erst lernen, zum Glück "straffrei" ;-)

Freundliche Grüße,

Andreas SK

Auch für diese unglaubliche Tat wurde ich vor einigen Jahren mit 20 DM zur

Kasse gebeten...

Überführung eines Omnibusses, das rote Kennzeichen hinten war hinter der

Scheibe, das entstempelte frühere kennzeichen war montiert...

Geschrieben

...und auf jeden Fall: Vorher die Nummer der Wegfahrsperre aufschreiben!!!!!!!!!

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

:-)))

Gottseidank hat der BX keine :-))

aber ich glaube ich lasse es. Ich bringe es nicht übers Herz den BX in die Garage

zu stellen. Irgendwie hänge ich mehr an dem Teil als am Xantia.

Hm.

Gast Michael_Werth
Geschrieben
ACCM Thorsten Czub postete

Irgendwie hänge ich mehr an dem Teil als am Xantia.

Dann mache doch endlich den richtigen Schritt und verkaufe Deinen Xantia!

Mit einem Activa kann man nicht schweben. Die sind straff abgestimmt, weil man mit ihnen halt richtig um die Ecke knallen kann!

Du möchtest ja einen komfortablen, sicheren Citroën, mit dem man schweben kann. Da kann ich Dir nur zu einem normalen Xantia mit CX-Komfortkugeln, Klima, einem 2Liter XM mit Klima, oder einem CX BJ ´89 mit ABS, Klima und KAT raten. Für den letzteren wirst Du allerdings um die € 8000,- ausgeben müssen, wenn Du was vernünftiges haben möchtest. Den ersteren bekommst Du schon für € 1500,- bis € 2500,-. Und dann hat Deine Seele endlich Ruhe ;)

Ach, ja: einen komfortablen, nicht klappernden BX mit Klima und ABS bekommst Du auch schon für € 600,- ;))))

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

zu 010, 012 und 015:

Die roten Kennzeichen sind da für Überführungsfahrten, für Überprüfungsfahrten, für Fahrten für allgemeines Kaufinteresse, Probefahrten (sowohl technisch als auch verkäuferisch). Das liegt voll im Anwendungsbereich der roten Kennzeichen.

Die Verurteilung erfolgte, weil der Händler tatsächlich die Nummern "verliehen" hatte. Das ist was anderes !! Dem Händler gehörte das Fahrzeug nicht; er hattte es auch nicht zeitnah oder gar nicht an den Kunden verkauft, die Abgabe der Nummern stand auch in keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem Verkauf eines anderen Fahrzeugs des Händlers oder einer Reparatur eines anderen Fahrzeugs des Kunden !!! Das kostet indeed die Nummern, einen satten Eintrag in Flensburg, regress von der Versicherung und ggf. eine erneute Zulassung unter Auflagen !!

Insofern begibt sich jeder Händler auf sehr dünnes Eis, wenn er freundlicherweise seine Nummern verleiht. Und wenn das Pech groß ist, auch der Kunde, weil dann Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz vorliegt. Also besser die Finger davon weg und auch dem "Freundlichen um die Ecke" keine solche Avancen machen.

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