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Geschrieben

Hallo,

ich beabsichtige mir evtl. ein rollendes Haus zu kaufen. Nun habe ich mit Erstaunen festgestellt bzw. gelesen das mein Xsara 2,0 HDI Break 02/2000 nur eine Anhängelast von 1000kg hat.

Ich kenne sonst noch einen Zusatzeintrag bis zu einer bestimmten Steigung in Prozent darf man z.B.1300kg ziehen.

Hat einer damit schon Ehrfahrungen gemacht, oder kann mir sagen was denn der gute HDI so drauf hat, oder warum er nur so wenig ziehen darf???

Schumi

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Einfach mal einen TÜV fragen, inwieweit er eine Auflastung gegen Steigungsreduzierung eintragen kann.

ehem. accm wonebel
Geschrieben

Ruf bei Citroen-Köln an.

Die können Dir eine Freigabe zur Auflastung bei Steigungsbeschränkung zuschicken.

Damit gehst Du zum TÜV und zur Zulassungsstelle,die wollen ja auch was daran verdienen.

Ohne ein teures Gutachten ,oder einer Freigabe des Herstellers trägt der TÜV nichts ein.

Geschrieben

Mein Xsara HDi Break darf 1400 Kg ziehen. Eingetragen!

Geschrieben

Hallo Xsara V6,

wie bist Du beim Eintragen vorgegangen, so wie schon oben beschrieben??

Wie sieht es denn mit dem Fahrverhalten aus, bei Volllast ziehen??

Viele Grüße, Schumi

Geschrieben

Hallo,

habe eben in Köln angerufen. Es besteht keine Auflastungsmöglichkeit für den Xsara, egal welche Motorisierung.

XsaraV6, wie bist Du denn bei Deiner Eintragung vorgegangen?

schumi

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Wahrscheinlich VOLLMUNDIG........................

grins und wegduck.

ehem. accm wonebel
Geschrieben

Wenn da, wie so oft ein A.... am Telefon sitzt,kann man die Freigabe nur über einen Vertragshändler anfordern.

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Schumi,

ich erkläre das jetzt mal etwas genauer.

Grundvoraussetzung für eine Lasterhöhung ist, dass die verbaute AHK mehr Last ziehen kann als für das Auto freigegeben. Das ist sehr oft möglich bei Westfalia, bei Bosal hingegen fast nie. Genaues kann Dir der betreffender AHK-Hersteller sahen. Einfach dort anrufen unter Angabe der AKH-Typbezeichnung.

Weiterhin muss/sollte im Fahrzeugbrief ein Passus drinstehen, der besagt, dass ein bestimmtes Gesamtzuggewicht nicht überschritten werden darf.

Das hat folgenden Effekt: Sollte das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers über 1000 kg liegen, darf das tatsächliche Gesamtgewicht nicht über der Differenz aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und dem die 1000 kg übersteigendes Gewicht des Anhängers überschreiten. Klingt gut, gell.

Beispiel:

Auto hat Leergewicht 1200 kg (mit Messbescheinigung nachweisen !) und zulässiges Gesamtgewicht 1500 kg und zugelassene Anhängelast 1000 kg. Die AHK selbst hat zulässige Last 1300 kg. Zulässiges Zuggesamtgewicht 2500 kg.

Nun beträgt das tatsächliche Gesamtgewicht des Wohnanhängers 1200 kg. Daraus folgt: der Wagen darf tatsächlich nicht schwerer sein als 1500 kg -200 kg = 1300 kg: Es dürfen also bei einem 1300 kg schweren Anhänger maximal 100 kg im Zugwagen eingeladen werden.

Mit diesem Beispiel darf der Anhänger maximal 1300 kg schwer sein, der Zugwagen darf dann nicht beladen werden.

Normalerweise trägt der TÜV nach Vorliegen einer Bescheinigung über das tatsächliche Leergewicht und der ABE der AHK eine solche Freigabe ein, oft noch mit Einschränkung auf eine bestimmte Art Anhänger, zB. Sport- oder Wohnanhänger.

Mit dem Ermessensspielraum des Prüfers ist eine weitere Auflastung durch Steigungsreduzierung möglich, aber sehr selten, wenn vom Hersteller des Fahrzeugs keine entsprechende Freigabe zu bekommen ist.

Mich wundert ein wenig die 1000 kg bei Deinem Xsara. So aus der Erinnerung heraus hatte ich bei meinem VTS Coupé 1200 kg drin (die ich auch genutzt habe).

Ich hatte bei einem Xantia X2 Kombi mit Westfalia-AHK eine Auflastung von 1500 kg auf 1900 kg erlangt bei einen zugelassenen Gesamtzuggewicht von 3500 kg, weil der X2 selbst ein tatsächliches Leergewicht von 1600 kg hatte. Die AHK selbst war bis 2000 kg freigegeben, die aber nicht ganz ausgenutzt werden konnten. Das zulässige Zuggesamtbewicht beträgt 3500 kg = 1600 kg Fahrzeug leer + 1900 kg Anhänger.

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