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ZX volcane Automatik
Geschrieben

Hallo zusammen!

Wer z.B. ein amerikanisches Auto importiert, bei denen zwei von 4? oder 6 Rück-(Brems-)lichtern als Blinker angesteuert werden und nur rotes Licht

abgeben, braucht die Rückleuchten selbst dann nicht zu tauschen, wenn das Auto auch offiziel in Europa vertrieben wurde, unter es somit Rückleuchten mit separaten gelben Blinkern gibt.In Nordamerika haben mich rotleuchtende Blinker schon gestört(obwohl es natürlich nicht schlecht ist, wenn man dafür zwei zusätzliche Bremsleuchten hat), in Deutschland halte ich sie gerade auf der Autobahn für sehr gefährlich, vor allem Chrysler Voyager wurden früher zahlreich parallel-importiert und blinken hinten rot.

Nun zurüch zur Überschrift:tatsächlich gibt es nicht wirklich beängstigend viele rot blinkende us-autos oder Oldtimer in Deutschland, gelbe Frontschein-werfer sind in D meines Wissens jedoch nur bei Nebellampen erlaubt, und das finde ich sehr sehr ungerecht, denn in Gefahr bringen sie andere sicher nur, wenn die sich nach dem Auto umschauen.

Meine Frage:Kann ein Frankreichimport seine gelben Scheinwerfer bei 07er

Zulassung behalten?

Nicht weltbewegend, aber interessant, finde ich.

Gruß

Wolfgang

Geschrieben

Da das 07er Kennzeichen eigentlich ja gar keine richtige Zulassung ist ( Brief verfällt nach 18 Mon.), könnte das ok sein. Frag doch mal beim Deuvet ( www.deuvet.de ) nach. Meines Wissens muß der Wagen nur verkehrssicher sein. Das wäre er ja wohl auch mit gelber Beleuchtung.

Geschrieben

Gelbe Scheinwerfer als Abblendlicht sind leider grundsätzlich verboten, da auch ein 07 Kennzeichen ein Strassenverkehrssicheres und gesetzeskomformes Fahrzeug vorraussetzt, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, das die 07 Nummer eingezogen wird und auch nicht mehr erteilt wird.

Die Behörden werden immer sensibler, da mit der 07 Nummer leider viel zu oft SCHINDLUDER getrieben wird. Manchmal sieht man sogar schon US Hüpf Kreuzer. Ich hoffe, das sich jeder etwas an die Regeln halten wird, damit uns die 07 erhalten bleibt.

Gruß Tina

Geschrieben

Hallo,

weiss denn jemand "genau" was erlaubt ist? Bei meiner DS ist nämlich das Fernlicht teilweise gelb (nur die mitlenkenden Scheinwerfer) und sie ist so durch den TÜV nach dem Import gekommen...

Achso - die Nebelscheinwerfer sind auch gelb - aber die sind momentan abgeklemmt. Die Verbindung war "etwas kriminell"

Gruss

Michael

ACCM Stephan Weyer
Geschrieben

Hi

ich habe in meinem BX auch gelbe Lampen drinnen und habe merkwürdigerweise damit TÜV bekommen.

Bei früheren TÜV-Terminen musste ich die Lampen immer gegen weisse eintauschen.

Mängelschein o.ä. habe ich mit den gelben Lampen noch nie bekommen.

Gruss

Stephan

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Gelbes Ablendlicht und TÜV? Dann war der TÜV-Mensch blind! Ohne wenn und aber und "Amis haben hinten rote Blinker": ist nicht erlaubt. Beim Fernlicht bin ich mir nicht sicher, tippe eher Richtung "nee, is nich". Nebelscheinwerfer: ja.

Olli

Geschrieben

Hallo,

ich habe allerdings mit gelben Birnen schon eine Mängelkarte bekommen und konnte das Bußgeld nur durch den blumigen Hinweis abwenden, daß mir gerade erst in Frankreich eine Birne kaputtgegangen sei, und ich daher zwei gelbe dort eingebaut hätte.

Ein Kumpel mit seiner Ente durfte sofort löhnen.

Also: gelbe Lampen is nich

Gruß

Andreas

PS: dies war bereits 1991, aber an der Thematik hat sich nichts geändert

Geschrieben

...und ich hatte leider einen Blaumann und nicht wie der Andreas ´nen schicken Anzug an - kostete 135 DM und drei Punkte und war ungefähr drei Wochen später, wenn ich mich nicht täusche...ausserdem hatte ich noch rote Blinker, damit sich´s auch lohnt..

Gruß

Frank

PS. Ich habe meinen Dyna und meinen Sherpa immer mit gelben Lampen gefahren, bin aber auch nicht mehr angehalten worden!

Geschrieben

Hier stimmt einiges in den früheren Aussagen, und leider einiges auch nicht. Oliver, mach Dich mal schlau... ;-)

Das, was das alles regelt, ist die StVZO, die Straßenverkehrszulassungsordnung, ab §§50.

Dazu kommen noch die Ausnahmeverordnungen zur StVZO, die 49. z.B. regelt die Oldtimer-Betriebserlaubnis (das mit den 07er-Kennzeichen)...

Hier einige Regelungen, und insbes. Sonderregelungen:

0) Scheinwerfer

Abblendlicht: Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

Die Einschaltung des Fernlichts muss durch eine blau leuchtende Lampe im Blickfeld des Fahrzeugführers angezeigt werden.

Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

Freunde des Xenon-Lichts:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.

1) Blinker

Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig, ausgenommen sind Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1970 zugelassen waren; diese dürfen hintere Blinkleuchten mit rotem Licht führen.

Statt der vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. April 1974 erstmals in den Verkehr genommenen Kraftfahrzeugen Winker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker mit gelbem Dauerlicht angebracht sein.

Winker und Blinkleuchten brauchen nicht bauartgenehmigt zu sein, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Januar 1954 erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurde.

Abweichend von §53a Abs 4 StVZO in Verbindung mit §54 Abs 3 StVZO darf bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals in den Verkehr gekommen sind, das Warnblinklicht auch durch die vorhandenen Blinkleuchten für rotes Licht abgestrahlt werden. An solchen Fahrzeugen darf das Warnblinklicht an der Rückseite anstatt durch die Blinkleuchten für rotes Licht durch zwei zusätzlich angebrachte Leuchten für gelbes Licht abgestrahlt werden (23. AusnahmeVO zur StVZO vom 13.3.1974)

Das Warnblinklicht darf durch Fahrtrichtungsanzeiger für rotes Licht abgestrahlt werden, wenn das Fahrzeug vor dem 1.1.1969 mit einer Warnblinkanlage ausgerüstet worden ist (§72 Abs 2 zu §53a Abs 5)

Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, darf das Warnblinklicht auch durch die hinteren, vorhandenen Blink-Bremsleuchten rot leuchten.

[PS: Irgendwo finde ich noch den "rote-Blinker-für-Importfahrzeuge"-Paragraphen... die sind zugelassen!]

2) Schlußleuchten, Bremsleuchten

Kraftfahrzeuge, die erstmals vor dem 1. Juli 1961 zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, brauchen nur eine Bremsleuchte zu haben; sie kann rotes oder gelbes Licht ausstrahlen. Sind am Kraftfahrzeug zwei Bremsleuchten vorhanden, können diese auch gleichzeitig fürs Blinklicht und Warnblinklicht verwendet werden.

Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler an Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1954 erstmals zum öffentlichen Verkehr zugelassen waren, brauchen nicht bauartgenehmigt zu sein und benötigen somit auch kein Prüfzeichen.

Hoffe, vielen hilfts beim Nachlesen...

Noch einige Ausnahmeverordnungen:

32. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Abgassonderuntersuchung)

34. Ausnahmeverordnung zu StVZO(Abgassonderuntersuchung)

38. Ausnahmeverordnung zu StVZO (außer Kraft)

44. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Länge von Omnibussen

45. Ausnahmeverordnung zu StVZO (aufgehoben)

47. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Kraftrad-Abgas)

48. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Abgas Krafträder)

49. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Oldtimer-Betriebserlaubnis)

51. Ausnahmeverordnung zu StVZO (LKW-Zuglänge)

52. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Abgasreinigung)

53. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Gesamtgewicht)

54. Ausnahmeverordnung zu StVZO (Ident- und Nachbaurad)

Weitere Paragraphen finde ich auch noch irgendwann raus, aber bin schon wieder unterwegs... ;-)

Citroenthusiastische Grüße

///Stephan.

Geschrieben

Hmm - also wenn ich das richtig interpretiere ist gelbes Licht bei einem Fernscheinwerfer-Paar zulässig.

Oder?

Gruss Michael

Geschrieben

Ich habe zwar kein Diplomatenkennzeichen, aber bisher wurde ich noch nie wegen gelber Hauptscheinwerfer angehalten.

Dirk

Geschrieben

Hallo Dirk,

Du fährst sie auch noch nicht sooo lange, außer bei der Ente vielleicht?

Ich bin ja mal angehalten worden, habe wieder umgerüstet auf weiß es denen vorgeführt und fahre nun wieder Gelb (Abblend-Fern-und Nebellicht)

Grüße

Stephan

Geschrieben

Hi Stephan,

die Ente seit deutlich über einem Jahr und den BX seit vielleicht drei Monaten.

Selbst wenn mir Polizei entgegenkommt, oder ich mit eingeschaltetem Licht hinter denen herfahre, bisher keine Reaktion.

Falls dies doch einmal geschehen sollte, habe ich eine Osram Schachtel mit einer gelben Lampe drauf und mit deutschem Text beschriftet dabei. ;-)

Die Osram Lampen haben sogar ein deutsches Prüfzeichen.

Beste Grüße

Dirk

Geschrieben

Ich fahre meine Enten seit über drei Jahren mit Gelblicht - außer bei den Fahrten zum TÜV ;-))

Vor einigen Wochen musste ich verkehrsbedingt hinter den Grünweißen herfahren - keine Reaktion, obwohl auch noch eine Lampe defekt war.

Den Ordnungshütern ist es wohl einigermaßen egal, kritisch wird die Sache wohl im Versicherungsfall. Soweit ich weiß, bedeutet fahren mit Gelblicht = fahren ohne gültige Betriebserlaubnis.

Geschrieben

hy leute!

was sind den 07 kennzeichen?

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

07 er Kennzeichen sind rote Kennzeichen für Leute (auch Privatleute), die damit einen (oder mehrere) Oldtimer ab 20 Jahren fahren können. So eine Art Wechselkennzeichen, aber nur für Fahrten zu Oldtimertreffen und -veranstaltungen und zu reinen Probefahrten. Es ist kein Kennzeichen mit dem man immer jederzeit fahren darf (auch wenn es genug Leute machen)! Ach ja, der Wagen muß im verkehrstauglichem Zustand sein, also keine Rostlaube die so keine Chance auf TÜV mehr hätte...

Geschrieben

Moin Leute,

laut Aussage vom TÜV-Mann:

- Gelbe Bilux oder Bilux H4 aus F: VERBOTEN

- Gelbes Fernlicht: meistens geduldet

- Gelbe Nebellampen: ERLAUBT

_ leicht gelbe H4/H1/BiluxH4 (Osram, Philips All Weather) ERLAUBT, wenn Europa-Prüfzeichen(?) oder deutsche Zulassung.

Visa mit gelben H4 war ziemlich teuer!

Gruss

Robert

Geschrieben

Moin miteinander,

@acc: Deine Aussage, daß Fahrzeuge keine roten Blinker haben dürfen, es sei denn die Erstzulassung liegt vor 1970, ist definitiv falsch. Meine beiden Corvettes (BJ 79 und 86) hatten am Heck beide 4 (!) rote Blinker, gleichzeitig als Schluß- und Bremslicht, dazu zusätzlich 3. Bremsleuchte in der Mitte. TÜV hat nie beanstandet, war allerdings auch im Originalbrief vom KBA vermerkt.

Gruß aus Bonn von Gerrit

ZX volcane Automatik
Geschrieben

ja da hast Du recht, rote Blinker bei Fahrzeugen nach 1970 sind (wann?) zulässig,die Aussage des Admin bezieht sich wohl auf offiziell verkaufte Fahrzeuge!der Administrator geht aber später nochmal auf den Fall

der roten Blinker bei Importfahrzeugen ein(was Du wohl überlesen hast)!Ich habe auch schon Kfz Briefe gesehen, in denen rote blinker vermerkt waren!

Interessant hierbei:Alfa Romeo zog sich 1994 aus dem us/Kanada-Geschäft zurück,es standen noch unmengen von 164 in us-Version in Mailand? auf Halde, diese wurden vor allem in Deutschl. abverkauft,blinkten weiterhin rot(nein, ich habe mich nicht von der immer roten Lampenoptik täuschen lassen!).Erstaunlich,wenn man bedenkt, daß diese Fahrzeuge wohl kaum als us-Import zu bezeichnen sind!

Gruß

Wolfgang

GerritBonn postete

Moin miteinander,

@acc: Deine Aussage, daß Fahrzeuge keine roten Blinker haben dürfen, es sei denn die Erstzulassung liegt vor 1970, ist definitiv falsch. Meine beiden Corvettes (BJ 79 und 86) hatten am Heck beide 4 (!) rote Blinker, gleichzeitig als Schluß- und Bremslicht, dazu zusätzlich 3. Bremsleuchte in der Mitte. TÜV hat nie beanstandet, war allerdings auch im Originalbrief vom KBA vermerkt.

Gruß aus Bonn von Gerrit

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