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Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo, Leute!

Für meinen BX habe ich nun eine Westfalia AHK aufgetrieben und eingebaut.

Der nette Mensch bei der Dekra meinte, als ich am Telefon nach den Kosten für die Eintragung fragte, daß AHKs nicht mehr eintragunspflichtig sind!

Allerdings nur, wenn keine Einzelgenehmigung oder ABE vorliegt, sondern eine ABG.

Bei CitDoks habe ich für meine AHK eine ABG mit ABG-Nr. gefunden.

Ich finde es jedoch komisch, daß AHKs nicht mehr eintragungspflichtig sind. Hat da jemand mehr Infos zu? Gilt dies vielleicht nur noch für neue Autos und die alten AHKs (die Westfalia ist BJ 1991, wie mein BX) müssen beim Nachrüsten an alten Autos immer noch eingetragen werden, trotz der ABG?

Geschrieben

Hallo Michael

wenn Deine AHK eine E-Kennzeichung in den Papieren hat, brauchst Du den Einbau nicht bestätigen lassen. Ist zwar komisch, aber wahr, wo man doch heutzutage sonst für jeden Pipi am Auto eine Vorführung verlangt. Mir war's recht, habe aber auch die AHK an meinem Xantia sorgfältigst eingebaut.

Google mal, da steht einiges, z.B.:

http://www.tango-forum.info/bilder/ec94-20.pdf

schönen sonnigen Sonntag noch 1!

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Leider ist die AHK von 1991 und hat daher noch kein E-Prüfzeichen.

D. h. ich verde wohl zum TÜV müssen :(

Danke!

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

ja, da führt kein weg dran vorbei. ich hab meine übrigens trotzdem eintragen lassen und jetzt brauch ich nur noch den fahrzeugschein mitführen, gruß der bachmayer

Geschrieben

Die Dekra hat das gerade bei meinem in der Werft gemacht.

28,80 Euro

Mit Bescheinigung des fachgerechten Einbaus, was für mich das wichtigste war, wg. Haftung.

Schwebende Grüße

Jobst

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