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Sachen gibts...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...die gibts gar nicht.

Mir gestern mal wieder passiert.

Ich war nichtsahnend damit beschäftigt, den Gehweg mit einer Giftspritze gegen Unkraut zu behandeln(Drin war Essigreiniger, der Umweld und dem Geldbeutel zu Liebe, aber sehr effektiv!), da hörte ich ein Geräusch.

Mein GSA parkte an der Straße und hinter meinem Auto passierte es:

Ein Radfahrer ist mir mit voller Wucht auf den GSA gefahren. Der Schaden: Linke Rückleuchte, Kratzer mit dellen auf dem Heckdeckel und dasselbe am linken Seitenteil.

Der Radfahrer, ein älterer Herr, klaubte seine Einkäufe zusammen und entschuldigte sich vielmals. Ihm war nichts passiert. Er gab mir seine Anschrift usw...

Wie soll ich verfahren? Soll ich ein Gutachten erstellen lassen? Wie läuft das überhaupt? Ich habe mal wieder nicht die Polizei gerufen, wäre das denn von Nöten gewesen?

Gruß

Pi

ACCM Hell-Driver
Geschrieben

Hi,

glaube, die Polizei sollte man nur rufen, wenn es zu größeren Blechschäden gekommen ist, oder Personen verletzt sind.

Du brauchst auf jeden Fall die Adresse und den Namen seiner privaten Haftpflichtversicherung (falls er eine hat).

Ein Gutachten erstellen kostet meines Wissens fast immer Geld, ich würde Photos machen und zunächst seine Versicherung kontakten, damit die dann sagen, was zu tun ist. Vielleicht ist die Summe nicht so hoch, daß sie auf ein Gutachten verzichten; überschlage die Kosten mal selbst, falls es geht. Ein Gutachten kann man immer noch machen lassen (und die Kosten naütrlich dem Verursacher des Schadens übernhemen lassen).

<Hoffe, geholfen zu haben,

Gruß,

THE HELL DRIVER

Geschrieben

Es sind ja nicht nur Kratzer, sondern das Blech ist auch eingedrückt. An Kanten ist das doch immer relativ problematisch. Ich wollte auch das Geld einkassieren, weil ich ihn dieses Jahr eh neu lackieren lassen will...

Geschrieben

Die Polizei nimmt bei sowas ohnehin gar keine Daten auf, und legt nicht mal einen Akt an. Nutzt gar nix in der späteren Abwicklung - außer wenn ein vergebenes Ordnungswidrigkeiten-Ticket die Schuldfrage belegen kann. Die ist hier aber wohl klar.

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