Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Hat von euch schon jemand mal einen Anhänger nach Ungarn oder anderes benachbartes Ausland ausgeführt. Folgendes Problem:

Ich möchte gerne an einen Ungarn einen Anhänger verkaufen, der auf mich zugelassen ist. Kennzeichen und Schein mitnehmen geht ja nicht wegen abmelden.

Ich habe mal einen XM nach Finnland verkauft. Dazu brauchte der Käufer von der hiesigen Zulassungsstelle ein Ausfuhrkennzeichen. Im Net habe ich aber nur davon gelesen, daß das nur bei Fahrzeugen gilt, die sich aus "eigener Kraft" ausführen. Das ist bei einem Hänger nicht gegeben. Einfache rote Nummer geht auch nicht, da ich meinen Namen für die Doppelkarte nicht hergebe.

Jemand Erfahrung mit soetwas? Was zu tun?

Danke und Gruß xsarafahrer

Geschrieben

Ich habe das mal vor dem EU-Beitritt mit einem Tschechen gemacht: Anhänger mit Kennzeichen rübergefahren, und die Kennzeichen abgeschraubt und in D zur Meldestelle. Also ohne großen Aufwand. Die rechtliche Sache war mir damals (und wäre mir heute, nach EU-Beitritt) egal.

Geschrieben

Hallo,

ich wollte eigentlich nicht mit nach Ungarn! Ist zu weit.

Gruß xsarafahrer

Geschrieben

Hmm

was hälst du denn von den Export-Kennzeichen. Die sind (waren) wohl 3 oder 5 Tage gültig, und dienen der Überführung ins Ausland. Früher waren sie an einem gelben Fleck, kombiniert mit der Datumaangabe zu erkennen.

Geschrieben

@ blossom:

Ja die gibts. heißen doch Ausfuhrkennzeichen. hab gerade mit der Zulassungsstelle telefoniert. Aber was ein Aufstand. Gültiger TüV, mehrere gelbe und grüne Versicherungskarten, Vorführung beim Amt und und und...

Was ein Austand! Da hat die EU noch Verbesserungsbedarf. Wenn der Käufer am WE kommt geht mal wieder garnichts. ;-((

Behörden halt...

Gruß xsarafahrer

Geschrieben

Ich kenne das mit den "5-Tage-Kennzeichen" nur so, daß der Wagen verkehrssicher sein muss. Ansonsten Versicherungsdoppelkarte + Schilder und fetich is!

Geschrieben

Als die Litauer meinen Xantia gekauft haben, haben die das Auto samt Kennzeichen, Brief und Schein mitgenommen. Bin dann zur Zulassungstelle und habe denen den Kaufvertrag vorgelegt. 1 (!) Minute später war ich draussen und zwei Tage später hatte ich schon die steuerliche Abmeldung vom FA in der Post.

Ok, der Xantia war nicht mehr fahrbereit, da konnte eh nicht viel passieren.

Also vernünftigen Kaufvertrag machen (ADAC-Download), unterschreiben lassen, ordentliche Adresse des Käufers nicht vergessen und dann zur Zulassung.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...