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Betrug beim Gebrauchtwagenkauf - bitte Tipps!


Empfohlene Beiträge

Christian Späth
Geschrieben

Hallo!

Einem Bekannten ist vor kurzem volgende Geschichte passiert. Ich habe ihm versprochen, mal hier um Rat zu fragen, außerdem interessieren mich die Tipps auch, weil ich selbst immer mal wieder einen alten Citroen als vermeintliches Schnäppchen kaufe.

Bei einem allseits bekannten Internet-Auktionshaus wurde ein Auto BJ.71 mit Standort Luxembourg angeboten mit wenigen Bildern und einem knappen Text: "Sehr schönes Fahrzeug, große technische Inspektion gemacht, viele Neuteile, Überführung auf eigener Achse problemlos möglich".

Nach 2 Emailkontakten und einem Telefonat mit dem Verkäufer, der sich als Werkstattleiter der Marke des angebotenen Fahrzeugs ausgab, wurden die Angaben zum Auto erweitert. Bremsen repariert, Kühler ausgetauscht, neues Verdeck, neue Reifen usw. Mein Bekannter ersteigerte zu einem relativ geringen Preis dieses Auto, fuhr mir der Bahn nach Luxembourg und war dort nicht gerade überzeugt vom äußeren Zustand des Schätzchens. Welliges Blech, eine Beule, stümperhafte Lackierung, fehlende Teppiche im Innenraum usw. Er wollte vom Handel zurücktreten, worauf der Verkäufer nicht einging. In Anbetracht des relativ niedrigen Preises schraubte er die Kurzzeitkennzeichen dran, bezahlte und machte sich auf den Weg. Nach 5 km klapperte der angeblich reparierte hintere Bremszylinder und tropfte, der Verkäufer war nicht mehr erreichbar. Nach weiteren 20 km bei einem Tankstopp kochten ca. 1,5 Liter Kühlwasser heraus. Nochmal 100 km und es war kaum ein Widerstand im Bremspedal - alle Bremsflüssigkeit verloren. Die Instrumentenbeleuchtung war ausgefallen und der Anlasser streikte.

Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt. In der Werkstatt stellte man fest, dass der Anlasser recht frische Schlagmarken hatte und der gesamte Vorderwagen infolge eines Unfalles unsachgemäß instandgesetzt wurde. Im Kaufvertrag wurde das Auto explizit ohne Unfallschäden ausgewiesen.

Der Verkäufer weigert sich bisher, den Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten.

Wie ist die rechtliche Sachlage? Ich halte das für Betrug, zumal der Verkäufer "Autofachmann" ist und trotz des Zusatzes "ohne Rücknahme, ohne Garantie" meiner Meinung nach belangt werden kann. Wie geht man am besten vor? Anzeigen? Anwalt? Erfolgsaussichten?

Vielen Dank für alle Rückmeldungen,

Christian Späth

Geschrieben

Das ist ein Fall für einen Anwalt, der sich im EU-Recht auskennt, ist er Rechtsschutz versichert, dann soll er ruhig mal nachhaken. Ansonsten kann ich auch nichts weiter schreiben. Es ist ja mittlerweile Gang und Gäbe, dass Gebrauchtwagen verkauft werden mit dem Zusatz im Kundenauftrag, um sich jedwede Garantie oder Gewährleistung zu sparen...

Geschrieben

Ich kenne mich mit dem Rechtssystem in Luxembourg nicht aus, für Deutschland gilt:

Erfolgsaussichten gut, wenn er unter die Aussage "unfallfrei" sein Autogramm gesetzt hat. Den Zusatz "ohne Rücknahme, ohne Garantie" kann er sich schenken, der ist ohne Belang. Geltendes Recht lässt sich nicht durch Klauseln ausschalten. Unfallfrei war eine zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs und somit wurde der Kaufvertrag seitesn des Käufers nicht erfüllt.

Ob deutsches (bekanntes Auktionshaus.de) oder luxemburgisches Recht (Ort des schriftlichen Kaufvertrages) gilt, müssen Dir die professionellen Rechtsverdreher hier im Forum beantworten.

Geschrieben

überschrift des jahres ;)

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo!

Ich schließe mich da Maiks Meinung an.

Unternehmen würde ich jedoch nur etwas, wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt. ADAC oder ACE haben das manchmal in ihren Verträgen mit drin.

Das einzige Problem, welches ich auch sehe, ist die Rechtssprechung in Luxemburg. Keine Ahnung, wie man da vorgehen muß. Wahrscheinlich wird eine mögliche Gerichtsverhandlung dort stattfinden. Dann muß man abwägen, wie das mit dem Kosten-/Nutzen-Faktor aussieht.

Geschrieben

Hi,

ob Rechtsschutzversicherung oder nicht. Eine anwaltliche Beratung würde ich auch ohne Rechtsschutz in Betracht ziehen, gerade wenn der Streitwert (Kaufpreis) nicht besonders hoch war. Oder schau mal in Internet unter verkehrsanwaelte.de, dort findest du vielleicht auch so schon Infos bzw. kannst über Anwaltssuche einen RA in deiner Nähe finden, dessen Fachgebiet EU-Recht ist.

Geschrieben

In jedem Fall sollte auch in Luxemburg weitgehend EU Recht gelten.

Da er das Ding über Internet gekauft hat, und der Anbieter wohl Gewerbetreibender ist, hat er wohl sowieso 14 Tage Rücktrittsrecht, in Deutschland heißt die Bestimmung Fernabsatzgesetz.

Im übrigen bin ich der Meinung, wer ein Auto unbesehen kauft, ist zumindest "Mitschuldiger"

Mads-citronaut
Geschrieben

Tips wie mann Betrug macht oder wie mann nicht betrogen werden?

Geschrieben
;) deswegen: überschrift des jahres...
Geschrieben

> Im übrigen bin ich der Meinung, wer ein Auto unbesehen kauft, ist zumindest

> "Mitschuldiger"

In diesem Fall aber nicht, denn wenn ein Auto als unfallfrei verkauft wird, muss es

auch unbesehen unfallfrei sein. Das ist eindeutig.

Das Rücktrittsrecht hilft Dir hier nicht viel, denn es sind ja auch nicht unerhebliche

Kosten entstanden. In Deutschland würden Dir in jedem Fall auch die Fahrtkosten

und Verdienstausfall erstattet werden müssen, wenn ausdrücklich zugesicherte

Eigenschaften nicht erfüllt sind. Da Luxemburg in der EU ist, sollte das nicht

anders sein.

Ich bin z.Zt. mit meinem Anwalt im Gespräch wegen einer ähnlichen Sache

(Polen ;-).

Martin

Geschrieben

Da ging es um eine Umrüstung auf Autogas, oder? Gibt es da schon was neues?

Geschrieben

@Michael_Werth

"Unternehmen würde ich jedoch nur etwas, wenn eine Rechtschutzversicherung vorliegt."

Genau so sehe ich das, sonst läufst du Gefahr, dass du deinem schlechten Geld gutes hinterher wirfst!

@-martin-

Im übrigen bin ich der Meinung, wer ein Auto unbesehen kauft, ist zumindest "Mitschuldiger"

Na Ja, er hat ihn ja gesehen, spätestens bei Abholung - demnach ist er der Hauptschuldige. Wer so etwas macht, dem gehört's nicht besser!

@Mads-citronaut

"Tips wie mann Betrug macht oder wie mann nicht betrogen werden?"

Ganz einfach: Finger weg von solchen Geschäften!

Wie schütze ich mich vor Betrug? Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht! Nur Autos kaufen, die man gesehen hat! Wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, dass etwas manipuliert wurde: Finger weg! Wenn KM-Stand nicht belegbar: Finger weg! Dubiose Händler: Finger weg! Ich verkaufe für einen Bekannten, weil ... : Finger weg! Auto aus 5. Hand: Finger weg !!!

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