Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn man vorn ein kleines 2-zeiliges Knnzeichen (US-Maße) anbringen möchte,ist das erlaubt oder gibt es Mindestmaße? Das Kennzeichen ist regulär abgestempelt und entspricht den DIN-Maßen in der Größe. Oder muß man das extra eintragen lassen, wenn nicht mit welchen Konsequenzen muß man rechen?

Mir wurde gesagt wenn es abgestempelt ist kann man das ohne weiteres fahren.

Geschrieben

Bei uns braucht man da einen Extra-Eintrag bzw. Wisch, sonst stellt's der Blechbieger gar nicht erst her. Dafür muss man glaubhaft machen oder vorführen, dass der Kennzeichenhalter das normale Kennzeichen nicht aufnehmen kann. Typischerweise ist das bei US-Importen kein Problem, und ansonsten praktisch unmöglich. Außerhalb von Augsburg mögen die Ergebnisse variieren ;)

Geschrieben

Hallo,

Du meinst mit "US Maße" sicherlich ein zweileiliges Kennzeichen für Kleinkrafträder, oder?

Ansonsten ist die Handhabung wirklich regional sehr unterschiedlich. Primär muß aber IMMER gegeben sein, daß das normale Kennzeichen (das es auch für "kurze" Ziffernfolgen verkürzt gibt) nicht angebracht werden kann. Dann ist eine Bescheinigung eines Sachverständigen erforderlich, der dies bescheinigt. Darüberhinaus wollen verschiedene Zulassungsstellen dies auch nochmals in Augenschein nehmen (da geht der/die Zulassungsstellenleiter/in wirklich mit ans Fahrzeug!). Nach der Rechtssprechung der vergangenen Jahre kann von Dir als Halter sogar verlangt werden, Umbauten am Fahrzeug vorzunehmen, um das normale Kennzeichen anbringen zu können. Die dafür anfallenden Kosten (bis 10% des Fahrzeugwertes gelten als zumutbar) sind natürlich von Dir zu tragen!

Also nur weil das Kennzeichen Stempel trägt, bist Du bei Kontrollen nicht aus dem Schneider.

Gruß

Bernhard

ACCM Andreas_Hannemann
Geschrieben

Hi,...

hab da auch so meine Erfahrungen mit machen dürfen,.. war vor meiner Citroen Zeit

u.a. US-Cars gefahren,.. dabei auch welche mit "Eintrag" im Kfz-Schein/Brief das nur ein kleines angebracht werden kann.

die haben sich total angestellt, letztlich hatte ich aber eines bekommen.

u.a. wurde mir erzählt, das diese Schilder garnicht rausgegeben werden dürften,.. da sie nach irgendeiner Verordnung eigendlich nur für Leichtkrafträder

oder ähnlichem zugelassen sind, und mein PKW wohl kein Leichtkraftrad sein würde (auch wenn es sich sonst um normale Nummernschilder gehandelt hat.)

Auch meine Bemerkung, das tausende vorwiegend Ami-Fahrzeuge in D mit "kleinen" Schildern herumfahren beeindruckt die Beamten nicht großartig. Wäre halt alles verboten...

MfG

Andreas

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Da wird höchst unterschiedlich verfahren. Ein Arbeitskollege aus Baden-Baden musste sein US-Auto mit dem großen Kuchenblech auf einer extra Halterung verzieren, hier in Rastatt (Landkreis Rastatt umschließt BAD) läuft ein Golf mit kleinem Kennzeichen (US-Maß), bei dem der Einbauplatz des vorgeschriebenen Zeichens mit einer Blende extra auf US-Maß verkleinert wurde.....

Geschrieben

Moijn, Moijn, Allerseits!

@Bernhard: ...dieser "§ bis 10% selbst umbauen" wurde mir auch schon `mal

vorgeschlagen (eigentlich mehr um die Ohren gehauen), als ich eine "Nummer"

suchte mit geringstmöglicher Zeichenzahl (hier "..-M 3" für meine `73 Moto

Morini "3 1/2", die trotz 2 Rohren sehr schmal baut. Antwort auf meine Frage,

wie das mit dem dadurch deutlich höheren Verletzungsrisiko (weniger für mich

als für andere, da Schild relativ weit unten mittig auf hinterem Schutzblech

"sitzt") sei: "Dann fahn se ehmpt fohrsichtiger un passen mehr auf!" (Das die

vorher zulassende Großstadt-Gemeinde ja aber auch... interessierte gar nicht).

"Also vieleicht kleineres Format? - Vergessen Sie`s!" Also zähneknirschend und

verärgert Nummer im Kuchenblech-Format angeschraubt, angekickt - und fast

umgefallen vor Zorn: Was kommt mir auf dem Hof des Straßenverkehrsamtes

entgegen? ein "nigelnagelneuer" Landrover Discovery, bekannt für seine extrem

schmale Bauweise, mit "..-. ." (Details lass´ich jetzt `mal weg...)

Was lehrt uns das (wie war das doch noch mit dem böse denkenden Schelm)?

(ärgere mich noch immer beim Erinnern - dabei ist das Wetter so schön.... ;-)

Freundliche Grüße,

Andreas SK

Geschrieben

hi,

vor allem kannst du es nur hinten eintragen lassen, vorne kann der tüv nichts machen, so wurde es mir gesagt, allerdings in bezug auf die breite, die ja normalerweise 52cm ist und in meinem fall 46cm. der tüv wollte das nicht eintragen aber komischerweise war der mensch von der zulassungstelle sofort dazu bereit, einfach mal anrufen, sind auch nur beamten...

gruss

z.

Geschrieben

Wenn ich das Kennzeichen nun einfach dran schraube,denn abgestempelt ist ja,was habe ich schlimmstenfalls zu erwarten?

Geschrieben

haja, wenn es abgestempelt ist...

gruss

z.

Geschrieben

008

ist ja schon gestempelt,Dank Vitamin B (Beziehungen)

Geschrieben

Das kann richtig Ärger geben. Diese kleinen Kennzeichen sind NUR mit Eintrag erlaubt.

Der Vitamin B-Kontakt dürfte ebenfalls Probleme bekommen. Solche Leute wurden bei uns wegen solcher Unregelmäßigkeiten schon entlassen.

"gestempelt" heißt gar nichts bzw. damit ist kein "Recht" verbunden.

Zudem dürften andere Verkehrsteilnehmer, denen ein solches Schild abgelehnt wurde, dein Kennzeichen als Gegenbeispiel anführen, wenn sie dein Auto gesehen haben. Spätestens dann wirds überprüft.

Ich kenne das, da ich einen Zulassungsdienst habe.

Noch was: Ganz Schlaue haben sich einfach das kleine Kennzeichen besorgt und mit Heißluftfön und Teppichmesserklinge "umgeklebt".

Das ist dann Urkundenfälschung, da haben die Anwälte dann Arbeit.

Geschrieben

ich versteh es eh nicht, ruf doch einfach beim tüv und der zulassung an und klär es.

so schlimm ist das auch nicht.

gruss

z.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...