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ACCM Frank Skaloud
Geschrieben

Hallo,

verschiedentlich wurde hier schon über Fahrzeugkauf bei EU-Importeuren diskutiert. In Heft 24/2002,S.26 v."Auto - Strassenverkehr" wurde klar zw. Herstellergarantie u. gesetzlich vorgeschriebener Gewährleistung oder jur. korrekt `Sachmängelhaftug´ des Verkäufers bzw. Händlers unterschieden (wenn ich nicht irre, im letzten ACC-Rundbrief erwähnt).

So ist z.B. eine Wandlung nur im Rahmen der Sachmängelhaftung möglich.

Sucht man auf den Homepages der EU-Importeure etwa in deren AGBs nach den Worten `Sachmängelhaftung´ oder `Gewährleistung´ ist bestenfalls eine belanglose Erwähnung zu finden, in den meisten Fällen nichts.

Nun meine Frage : Welche Erfahrungen liegen vor - hatte jemand gar eine Wandlung versucht bzw. realisiert ?

Hier zitiert aus o.e. Zeitschrift:

Sachmängelhaftung : Pflicht des Autohändlers, für das einwandfreie Funktionieren des von ihm verkauften Fahrzeugs geradezustehen(ab 1.1.2002 zwei Jahre lang).Treten in dieser Zeit Mängel auf, die es bei einem fabrikneuen Fahrzeug nicht geben dürfte, muss der Händler kostenlos nachbessern,den Preis mindern oder gar das Fahrzeug zurücknehmen.

Grüße Frank

Geschrieben

Also der Händler muß garantiert nicht sofort das Auto zurücknehmen, das Recht zur Nachbeserung wird er sich wohl in seinen AGB gesichert haben. Erst wenn der Reparaturversuch (gängige Rechtsprechung sind 3 Versuche) fehlschlägt kann Wandlung verlangt werden.

Interessant wirds immer, wenn ein Mangel gerügt wird, der sofort behoben werden kann und prompt eine andere Macke folgt, die ihrerseits ebenfalls sofort ...... usw. also ein Montagsauto.

Hat jemand Kenntnisse, wie da die Gerichte entscheiden, ab der wievielten Störung ist heir Schluß?

ACCM Frank Skaloud
Geschrieben

Nachtrag : der oben erwähnte Artikel ist genau im ACC-Rundbrief 1/2003 S.31, rechte Spalte, nahezu vollinhaltlich zitiert.

J e d e r , der sich mit EU-Import gedanklich befasst, sollte ihn sich gründlich zu Gemüte führen.

Nochmals :

Liegen mit dieser Problematik E r f a h r u n g e n vor ???

Also anders ausgedrückt : gab es konkret Schwierigkeiten mit der Kostenübernahme bei der Behebung von Funktionsmängeln, die eindeutig aus dem EU-Import resultieren ?

Grüße Frank

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