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Kfz-Steuer für vollen Monat trotz Saisonkennzeichen???


Empfohlene Beiträge

Der schwebende Robert
Geschrieben

Hallo zusammen,

möchte Euch gern von meiner letzten Beamtenstuben-Erfahrung erzählen, die ich mich nun, nach gerade erfolgter Lektüre des Threads "Frauen unerwünscht", hier zu posten traue... und die geht so:

Bin aus meinem Urlaub zurück und sehe die Post durch. Ah, ein Brief vom Finanzamt! Hm, "Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer" für meinen bereits verkauften CX, den ich am 15.10.02 auf Saisonkennzeichen 04/10 anmeldete. Komisch, denkt Robert, die 12,- EUR hatte ich doch längst bezahlt??

Ach, noch ein Brief vom Finanzamt..."Ankündigung der Zwangsabmeldung / Zwangsvollstreckung"!!! Boing!!! What's going on, guys????

So, der erste Bescheid über 12,- EUR vom 24.10.02 wurde mit dem neuen Bescheid vom 02.01.03 über 22,- EUR geändert. Ach, wegen § 12 Abs. 2 Nr. 3 Kfz-Steuergesetz, na wenn das so ist! Hui, unten steht ja noch eine Erklärung:"Die Steuerpflicht dauert mindestens einen Monat (§ 5 KraftStG). Die Veräusserungsanzeige nach § 27 Abs. 3 StVZO ist am 16.12.02 bei der Zulassungsbehörde eingegangen." Yeah, that's right! Und weiter:" Die Steuerpflicht endete somit an diesem Tag." Sososo.

Die "Ankündigung der Zwangsabmeldung / Zwangsvollstreckung" kam dann einige Tage nach dem geänderten Bescheid, datiert 07.01.03. Auch schön zu lesen: der Fälligkeitstag für den Schuldbetrag (wow, das reimt sich sogar!) war der 27.11.02. Tststs, dabei ist doch der Änderungsbescheid mit dem 02.01.03 datiert... *grübel*

Tja, liebe Steuerzahlerkollegen, was soll ich jetzt bloss tun?

Den imens hohen Betrag von 10,- EUR noch bezahlen, obwohl der neue Eigentümer wohl bereits die Zwangsabmeldung über seinen CX hat ergehen lassen müssen? Schliesslich müssen die Arbeitsstunden des an diesem Vorgang beteiligten Finanzbeamten doch irgendwie beglichen werden.

Oder soll ich diesen lieber fragen, ob man seit Jahresbeginn als Steuerzahler hellsehen muss? Und warum ich für einen ganzen Monat Steuer zahlen soll, wo der CX doch über das Saisonkennzeichen ab dem 01.11.02 sowieso abgemeldet war??

Bitte helft mir, meine Frau hat von meinen nächtlichen Albträumen schon mehr als genug!

So, jetzt noch mal im Ernst:

1. Siasonkennzeichen = abgemeldet?

2. Zwangsabmeldung = hohe Gebühren für mich (aber wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?)?

Gute Nacht Deutschland, gute Nacht Bürokratie!

Geschrieben

Zwangsabmeldung ist teuer. Das habe ich mal mit einer Acadiane in meiner

frühesten Jugend erleben müssen ;-)

Der TÜV war schon länger abgelaufen und das Auto stand Monate lang in

der Garage, ein netter Nachbar muss das wohl gesehen haben.

Eines Tages kamen zwei grüne Herren mit Schraubenzieher bewaffnet und

nahmen die Schilder mit. Etwas später der Bescheid, dass DM 220,- zu

bezahlen seien. Das war vor ca. 10 Jahren.

Zum Saisonkennzeichen kann ich nix sagen, sowas hatte ich noch nie.

Martin

Geschrieben

Hallo Robert,

der EINE Tag, an dem ich meinen GSA angemeldet habe, damit der Brief nicht verfällt, kostet den Monatssteuersatz (hier 27,- Euro). Und dabei bin ich keinen Meter gefahren.... Aber immer noch billiger als Vollabnahme mit neuem Brief und neuen Kennzeichen....

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Ich hab mein BX von 04-09 angemeldet. Ich zahl auch nur Steur von 1.4.-30.9 jeden Jahres. Ich mein, da ja auch nur in dem Zeitraum Versicherung gezahlt wird, der Wagen als abgemeldet gilt. Deswegen muß er auch auf privaten Stellplätzen gestellt werden.

Grüße

René

Der schwebende Robert
Geschrieben

Danke für Eure Antworten! Werde mich mit dem Finanzamt noch tel. auseinandersetzen...

Grüsse,

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