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Geschrieben

Hi Peter,

hatte als Laie unter einer "erweiterten AU" immer eine zusätzliche Abgasmessung in einem erhöhten Drehzahlbereich verstanden, die so bei der normalen AU nicht gemacht wird.

Danke für Deine ausführlichen Erklärungen :-)

Aber was ist mit dem eigentlichen Thema ? Klappe halten - alles wird gut ?

Gruß

Detlef

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hm,

ich würds nicht riskieren. Es hatte mal vor fast schon vielen Jahren eine "Afäre" (oder heißt es auf gut deutsch doch noch "Affaire" ?? ;-)). gegeben mit der Nachrüstung von UKats bei AX. Da hatte ein Betrieb einen Einbausatz kreiert und das Gutachten sozusagen selbst geschrieben und den Stempel gefälscht. Damit ging er an sehr viele Werkstätten, die daraufhin bei sehr vielen AX den UKat nachrüsteten. Deren Besitzer bekamen einen entsprechenden Steuererlass.

Die Fälschung flog irgendwann auf. Dieser Selbstersteller wurde entsprechend belangt.

Aber 1.:

Gegen die Werkstätten wurde ebenfalls stattlich ermittelt wegen irgendwas. Da kam aber nix bei raus.

Aber 2.:

Gegen die AX-Besitzer wurde ebenfalls ermittelt wegen Steuerhinterziehung und Fahren ohne ABE. Obwohl sowohl Werkstatt als auch TÜV als auch Behörde vorher den Eintrag ohne Zucken vorgenommen hatten !! Das hatte lange gedauert, bis in einem Musterverfahren beide Punkte so weit gemildert wurden, dass kein Vorsatz, sondern nur einfache Fahrlässigkeit vorlag. Die Steuer musste aber in jedem Fall rückwirkend zurück bezahlt werden. Und es musste sofort der UKat-Umbau wieder rausgenommen werden, in dem Sinne, dass mit Feststellung der fehlenden ABE die AXe sonst unmitelbar stillgelegt worden wären. Der Hinweis auf ein anhängiges Verfahren wurde dabei nicht gelten gelassen. Es bleib dabei den Besitzern vorbehalten, auf zivilem Weg gegen den mittlerweile pleiten Selbstersteller wegen Schadenersatz vorzugehen.

Will heißen, das Risiko, versehentlich erwischt zu werden, mag "vielleicht" niedrig sein. Die Folgen sind recht geharnischt. Zumal mit einer einfachen Fahrlässigkeit nicht durchzukommen sein wird, weil ja der Hinweis auf M5 VORHANDEN ist und demzufolge auch nachlesbar.

Geschrieben

noch 'n moin

es ist ja nun schon einiges geschrieben worden, aber gibt es denn nur eine handvoll umgerüsteter v6-automatik fahrer, denen es wichtig ist zu wissen, ob sie auch das gekauft und eingebaut haben, was ihnen lt. verkaufsunterlagen an eigenschaften zugesagt wurde..???

leider habe ich auch nichts vom lieferanten des egs gehört, ob z.b. eine erweiterung der abe auf automatikgetriebe angedacht oder schon in arbeit ist.

ich würde liebend gerne umrüsten, aber unter dem joch einer evtl. steuernachzahlung wohl eher doch nicht...

schade

gruss vonne küsste

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

Hallo an die gesamte Gemeinde,

hallo Peter V. speziell.

Ich habe mir in den letzten Tagen den Thread kommentarlos angesehen,

möchte aber ganz kurz - hoffentlich endlich abschliessend - es wird langsam

ausufernd und echt ätzend - einmal antworten:

a) Peter V. hat völlig Recht:

1 - der Hersteller (im Falle des XM GAT-Katalysatoren in Gladbeck)

veranlasst die Typ-Prüfung und stellt Geräte her.

2 - die Werkstatt baut das EGS gemäss den Unterlagen ein,

macht VOR dem Einbau eine AU um sicherzustellen, dass

die gesamte Abgasanlage einwandfrei funktioniert.

Ist die AU frischer als eine gewisse, in den Einbauunterlagen genannte Zeit,

kann auf die AU verzichtet werden.

3 - die Werkstatt bestätigt den ordnungsgemässen Einbau

4 - Das Strassenverkehrsamt trägt nach Kenntnisnahme den Umbau in den Papieren ein

und meldet die neue Schadstoffklasse der Finanzbehörde

SO zu finden (schwarz auf weiss) in den den EGS beigefügten Unterlagen.

WENN also eine Werkstatt ein angeblich nicht für das

entsprechende Auto freigegebene Gerät in ein solches Auto einbaut,

und den ORDNUNGSGEMÄSSEN Einbau gemäss den Unterlagen, die sich

beim Einbausatz befinden, bestätigt, macht sich die Werkstatt

des VORSATZES strafbar.

ODER

1 - siehe oben

2 - der Möchtegern-Edelschrauber baut aus Kostengründen (Auch GEIZ) genannt

das EGS selbst ein. Dann MUSS laut den von GAT mitgelieferten

Einbauunterlagen NACH dem Einbau eine AU beim TÜV

durchgeführt werden und der ordnungsgemässe Einbau

von dort bestätigt werden. Bestätigt der TÜV den

ORDNUNGSGEMÄSSEN Einbau, kann sich der Kunde doch wohl

auf den TÜV verlassen. Wäre das nicht der Fall, könnte man

sich auch die 2-jährige HU ersparen, wenn die TÜV-Aussage nur

Empfehlung oder nettes Geschwafel wäre.

3 - ergibt sich durch 2

4 - siehe oben.

So weit so schön.

B) Lieber Peter V., dass hier im Forum jedoch

Bananen mit Äpfeln verglichen werden, d.h. dass eine kriminelle

Handlung - wie oben geschildert - bei einer dubiosen

Umrüstaktion für AX hier quaisi gleichgestellt wird mit völlig

spinnertem Halbwissen bzgl. Einbau eines Nachrüstsystems

eines renommierten Herstellers, von Unwissenden Besserwissern

hier fälschlicherweise als KLR - Kaltlaufregler - bezeichnet,

das ist eine Frechheit oder sogar eine bodenlose UNVERSCHÄMTHEIT.

Insofern WARNE ich vor einer justischen Verfolgung wegen

Rufschädigung oder Verunglimpfung.

Insofern bitte ich dringendst von weiteren Lügen und

Unwahrheiten abzulassen, sondern sich ENDLICH einmal

richtig zu informieren.

Was mich ungeheuer wundert:

hier wird herumgeschwafelt und theoretisiert.

Hier SCHWÄTZEN Leute herum, die das EGS bis heute noch

nicht in den Händen hatte. Aber es ist noch NIEMAND von

all den klugen Köpfen auch nur auf die Idee gekommen,

einmal bei der technischen Hotine von GAT anzurufen

und sich dort wirklich einmal kundig zu machen.

Anstatt dessen wird im Ersntfalll bloss herumgelallt.

Übrigens: es ist NIEMAND GEZWUNGEN, ein EGS in seinen

XM einbauen zu lassen, oder einzubauen.

Die Telefonnummer der GAT Hotline ist übrigens leicht herauszufinden.

Ernsthaft verstimmte Grüsse

Georg W. Eschenbach, Ratingen

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Hi Georg,

ich verstehe Deine Verärgerung, hier ist wirklich viel Unsachliches und viel Gemutmaßtes drauflosgepostet worden.

Ich habe mich bisher komplett hier rausgehalten, weil ich nur vom Arbeitsplatz aus mitlese und nicht all meine Links hier zur Verfügung habe.

ACCM Gorg-vom-Ork postete

...

1 - der Hersteller (im Falle des XM GAT-Katalysatoren in Gladbeck)

veranlasst die Typ-Prüfung und stellt Geräte her.

...

Georg W. Eschenbach, Ratingen

Eine Frage, die vielleicht zur Versachlichung beiträgt:

Ist es nicht so, daß die Typ-Prüfung exakt die Schlüssel-Nummern auflistet, für welche die Prüfung gültig ist? Und ist es nicht so, daß das Gutachten explizit für den PRV-V6-12-Ventiler als Limo und Kombi und als Schalter und Automatik durchgeführt wurde, also insgesamt 4 Typschlüsselnummern enthält?

Dann wäre die Streitsache hier doch schlüssig entschieden, und es wäre völlig klar, daß die Automatik-Variante mit eingeschlossen ist, oder?

>>Jürgen, der von dieser grundsoliden und grundseriösen Aktion überzeugt ist, aber leider nicht davon profitieren kann, weil er für die Typprüfung des 24V nicht die erforderlichen 50 Teilnehmer finden kann!

Geschrieben

Hallo Leute,

habe heute Nachmittag, wie von Herrn Eschenbach angeraten, bei GAT-KAT angerufen und folgende Auskunft bekommen :

Das EGS ist für V6-Automaten nicht freigegeben.

Habe um schriftliche Bestätigung gebeten und diese wurde mir zugesagt.

Sobald ich diese habe werdet ihr's erfahren (natürlich auch wenn sie ausbleibt).

Grüße

Detlef

Geschrieben

Hallo Leute,

habe heute Nachmittag, wie von Herrn Eschenbach angeraten, bei GAT-KAT angerufen und folgende Auskunft bekommen :

Das EGS ist für V6-Automaten nicht freigegeben.

Habe um schriftliche Bestätigung gebeten und diese wurde mir zugesagt.

Sobald ich diese habe werdet ihr's erfahren (natürlich auch wenn sie ausbleibt).

Grüße

Detlef

Geschrieben

Hallo,

auf der Seite von Eschenbach steht NIERGENS, das das angebotene EGS NICHT für Automatik ist, es wird sogar geschrieben, das mit dem EGS bis zu ein liter weniger Spritverbrauch zu erreichen sei. : Guckst du da: http://www.ccs-e.de/pdf/FlyerEGS.pdf.

Da ich dieses Teil in meinem Auto eingebaut habe, und auch die Steuervergünstigung habe, frage ich mich: WENN ich bei der KFZ Zulassungsstelle, die Papiere überreiche, und sie es eintragen, ohne mich zu fragen ob schalter oder nicht, zudem man der Getriebetyp meines Wissens nach über eine Schlüsselnummer bzw. Zahrgestellnummer ermitteln kann, sehe ich irgendwo die KFZ Zulassungsstelle als der Buhmann an................Stand eigentlich nix von der Getriebeart bei dem Wisch, der der Händler ausfüllen muß?

hm-electric

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Georg,

bleib cool. Ich unterstelle hier niemandem irgendetwas, weder als Vorsatz noch als Versehentlichheit. Leider gibts aber schon Beispiele, in denen unser aller lieber Vater regelrechte Breschen der Verwüstung geschlagen hat und sich nicht darum geschert hat, wann wer was warum wie gemacht oder nicht gemacht hat. Siehe AX-Beispiel. Da gabs nur einen richtigen Schuft, alle anderen waren nur Geschädigte, die leider in das Regelwerk der Gesetze reingerieten und sich dabei gewundert haben, dass sie selbst was falsch gemacht hatten. Im Übrigen hat sich ja mitlerweile herauskristallisiert, dass die Automaten nicht im Gutachten sind. Ich warne nur davor, trotzdem sozusagen auf kleinem Dienstweg aufzurüsten. Wenn das bei einem Automaten bemerkt wird, zB. durchn TÜV, muss die Anlage wieder ausgebaut werden und wieder die alte ABE aktiviert werden. Die Zulassungsstelle wiederum gibt das dann an die Finanzbehörde weiter. Und die kann das sehr griffig werden - gegenüber dem Halter !! Insofern vergleiche ich da keineswegs Äpfel mit Birnen, weil es bei der Finanzbehörde immer um Geld geht, um nix anderes. Ich unterstelle nicht eine Falschheit des Gutachtens. Ich habe nur beschrieben, was alles passieren kann, wenn ein ansich korrektues Gutachten nicht richtig umgesetzt wird und die öffentliche Hand davon Wind kriegt. Das hat nix mit Verunglimpfung oder sonstwas zu tun, sondern ist nur ein Hinweis auf mögliche Folgen unkorrekten Verhaltens egal von wem, die aber IMMER auch der Halter zu tragen hat. Im Übrigen sei Dir mal gesagt, dass eine HU oder sonstige Untersuchung oder Eintragung des TÜV keineswegs den Halter von der Haftung der Führung eines freigegebenen zugelassenen und verkehrsicheren Fahrzeugs befreit. Siehe Beispiel Bremsversagen "100 Meter" nach einer bestandenen HU.

Wenn wir schon jurisische Kleindeuterei "herumtheoretisieren": Die einzig juristisch verbindliche Information ist und bleibt das Gutachten in dem Sinne, dass die hier zugesagten Produkteigenschaften vorhanden sein müssen. Informationen in einem Prospekt oder Website haben keinen rechtsverbindlichen Charakter in dem Sinn, dass daraus eine wesentliche Kaufeigenschaft abgeleitet werden kann. Bestenfalls Irreführung und unlauterer Wettbewerb. Kauft nun ein Kunde auf Grund einer Prospektinformation ein Produkt, das nicht eingesetzt werden darf, kann er zwar versuchen, das einzufordern. Da aber ein Kaufvertrag sich stets auf ein mitgeliefertes Gutachten bezieht und nicht auf eine Website oder Prospekt, ist es sehr schwierig, den Anspruch durchzusetzen. Das dabei möglicherweise ein Fahren ohne ABE oder eine sog. Steuerhinterziehung als sekundäres Verfahren zusätzlich rauskommt, ist unabhängig vom irregeführten Kauf. Denn für den Betrieb eines Autos ist ALLEINE der HAlter verantwortlich.

Da ganz offensichtlich der Anbieter das Gutachten ausschließlich für M5 gemacht hat., ist die Sache seitens des Anbieters sonneklar und eindeutig. Alle Halter, die das übersehen oder sonstwie "vergessen" wollen fürn Automatik, haben keine Chance, den Anbieter da in die Pflicht zu nehmen. Im Kollisionsfalle sind sie selber dran. Das ist übrigens, lieber Georg, tatsächlich der einzige Unterschied zur AX-Affaire. Es sei Dir aber gesagt, dass genau dieser Umstand im Falle der EGS zum deutlich größeren Nachteil des Halteres führt, weil der Hersteller fehlerfrei ist. Das war bei der AX-Affaire nicht so, was sich in den verfahren als Vorteil für die Halter ergeben hat. Die mussten das aber erst mal durchsetzen.

Schließlich solltest Du, lieber Georg, solche Begriffe wie Verunglimpfung und Rufschädigung nicht so simpel in den Mund nehmen. Niemand hat hier den Hersteller als fragwürdig hingestellt, ganz im Gegenteil. Ich übrigens auch nicht. Speziell ich habe nur die Absicht von Automatenbesitzern, trotz fehlendem Gutachten nachzurüsten und dann abzutauchen, als fragwürdig hingestellt und anhand eines anderen beispiels aufgezeigt, wohin das führen KANN. Du stimmst mir sicher zu, dass meine Hinweise alles andere als frevelhaft sind, wenn ich vor solchem Vorgehen einfach nur warne. insofern wundere ich mich ein wenig über Deine Angriffe mir gegenüber, weil wenn einiige Automatenfahrer das tatsächlich so machen würden und die Sache würde publik, möglicherweise der Hersteller ins Gerede käme. Das wiederum sollte und darf einfach nicht sein. gelle.

Not amused about your senseless attack.

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

Hallo Peter,

DANKE für die klärenden Worte.

Ich hatte es irrtümlich so aufgefasst,

dass die EGS Geschichte als grosser Betrug dargestellt werden sollte.

Insofern entschuldige ich mich für die überzogene Reaktion.

Detlef macht sich ja - wie oben angekündigt - kundig.

Warten wir also ab, was dabei herauskommt.

Was mich nur unheimlich verwundert, ist die Tatsache, dass wohl

einige Automatik-Besitzer (ich kann anhand der Bestellungen nicht

nachvollzieghen, wer ein Automatik oder ein Schaltgetriebe hat)

ohne jegliche Probleme die angeblich nicht für Automatik-Fahrzeuge

geeignete Anlage abgenommen bekommen haben.

Sowohl von der einbauenden Werkstatt als auch

von der prüfenden Behörde, wie TÜV oder DEKRA oder was auch immer.

Was mir ganz ernsthafte Sorgen macht - ich habe bisher KEINE

Informationen, dass das GAT EGS nicht für Automatik freigegeben ist -

ist die Tatsache, dass sich der Kunde auf seine Werkstatt

oder den TÜV usw. verlässt, aber angeblich dann noch selbst prüfen

muss, ob das bei seinem Auto verbaute Gerät denn WIRKLICH

TROTZ einwandfrei ausgefüllter Papiere / Einbaubestätigung für sein

Auto freigegeben ist. Das kann es ja nicht sein.

Das Beispiel "Bremsversagen 100 Meter nach der HU" ist insofern nicht ganz

stimmig, weil sich in einem solchen Fall der Prüfer damit herausreden kann,

die Bremsanlage sei zur Zeit der Prüfung noch in Ordnung gewesen.

Im Falle der Abnahme einer eingebauten elektronischen Regelung zur

Schadstoffreduzierung kann sich weder Werkstatt noch TÜV noch sonstwer

herausrednen, das Gerät sei zum Einbauzeitpunkt anders gewesen, als

ein paar Monate später.

Sollte sich also herausstellen, dass der Einbau des GAT EGS in ein Fahrzeug

mit Automatikgetriebe "illegal" ist, muss sich die einbauende Werkstatt

und/oder die prüfende Behörde durchaus den Vorwurf gefallen lassen,

eine falsche Bescheinigung ausgestellt zu haben. Insofern müssten

durchaus Werkstatt oder Prüfbehörde in Regress zu nehmen sein,

weil der Kunde nach Bescheinigung des ordnungsgemässen Einbaus

des Regelsystems in sein Fahrzeug sich doch durchaus darauf verlassen können

sollte, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Wir sollten eine eindeutige Antwort von GAT abwarten

und dann gemeinsam überlegen, was im Falle des Falles zu tun ist.

Auch wir haben heute dort angefragt, haben einen Link zu diesem Forum

gegeben und haben um Klärung gebeten.

Was mich aber wirklich stutzig macht:

wo in aller Welt steht in den Fahrzeugpapieren eine Aussage

über die Getriebeart. Was passiert, wenn ein Automatik-Auto

mit Schaltgetriebe ausgerüstet wird oder umgekehrt?

Bei unseren XM´s ist der Getriebetausch Automatik>Schalter

eine recht übliche Sache. Ist dann die Betriebserlaubnis des

ganzen Fahrzeugs futsch? Kann ich mir nicht vorstellen,

ich bin aber weder Techniker noch Jurist .-[

Gruß

Georg

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Oje,

da ist ja was losgetreten worden. Da bin ich jetzt auch mal gespannt, was dabei herauskommt.

Übrigens, wie die Geschichte angefangen hat, steht hier im Forum:

J Morales postete

Hallo,

nochmal bei GAT telefoniert und sie werden alle XM V6 ZPJ umstufen:

Das heisst Limousine, Break, Schalter und Automatik sogar Cabrio:-).

Bestellungen bitte über:

http://www.ccs-e.de

...

Gruß und stets gute Fahrt

Juan Morales

Es war also eine Auskunft von GAT !!!

>>Jürgen

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Georg,

das ist alles indeed ein Problem. Spätestens die einbauende Werkstatt MUSS das Fahrzeug und dessen Ausstattung dahingehend prüfen, ob es tatsächlich im Gutachten enthalten ist. Leider ist es aber juristisch auch so, dass der Halter allein verantwortlich ist für die Erhaltung der ABE. Sollte also eine Werkstatt ein nicht zugelassenes Teil einbauen, kann man sie für den Falscheinbau belangen in dem Sinn, dass sie das alles wieder ausbaut und den alten Zustand herstellt. Für die Steuerhinterziehung und Fahren ohne BE wird aber nur der Halter verantwortlich gemacht. Es gilt der Grundsatz "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht!". Er kann zwar im Nachgang versuchen, die Werkstatt auf Schadenersatz zu drängen, aber er selbst bleibt der Hinterzieher und OhneABEFahrer. Das ist leider so.

Das geht sogar so weit, dass wenn ein Auto von Schalter auf Automatik umgebaut wird, die ABE des Wagens verloren geht, wenn die Automatik eine andere Schadstoffeinstufung hatte als der Schalter. Man kanns an der Schadstoffeinstufung leicht erkennen. Sogar dann, wenn die Einstufung BESSER sein sollte.

Wenn jetzt ein beliebiger mit EGS nachgerüsteter Schaltwagen auf Automatik umgebaut wird (die aber keine EGS-Freigabe hat), muss die EGS ausgebaut werden und die Einstufung neu vorgenommen werden. (Das besagt der in eigentlich jedem Gutachen vorhandene Passus, ... das Fahrzeug muss ansonsten dem Serienstand entsprechen .... und .... sind Umbauten vorhanden, die nicht dem Serienstand entsprechen und für die Umrüstung relevant sein können, ist das im Einzelfall zu begutachten .....)

Klassisches Beipiel für unerlaubte Umrüstungen sind Autos, die einen eigentlich identischen Ersatzmotor aus einem älteren Jahrgang bekommen.

Ebenso ein klassisches Beipiel sind Motoren, die plötzlich ab einen bestimmten Baujahr zB. Euro 3, obwohl sie keinerlei Änderungen erfahren haben. Der Xsara Coupé VTS 2.0 mit 120 kw ist son uneinleuchtendes Beispiel, der anfangs nur Euro2 hatte und ab Baujahr 2001(??) plötzlich Euro3. Ein früherer Motor darf nicht in einen späteren Wagen eingesetzt werden, obwohl sie IDENTISCH sind.

Die technische Ausstattung eines Autos muss nicht (und tuts idR. auch nicht) im Brief eingetragen sein. Ich verweise nochmal auf das Beispiel der Dieselkatnachrüstung für Autos mit Bosch-Einspritzpumpe, nicht aber mit Lucas-Einspritzpumpe. Der Pumpenhersteller ist nirgends im Brief drin, wohl aber im nachweislich im Fahrzeug. Deshalb muss "im Gutachten" das Fahrzeug technisch eindeutig beschrieben werden. Der Briefeintrag ist "nur" das Ergebnis des Gutachtens. So verlässt sich also die Werkstatt auf das Gutachten, der TÜV entweder auf das Gutachten oder die Bescheinigung der Werkstatt, die Zulassungsstelle auf den TÜV, das Finanzamt auf die Zulassungsstelle. Und der Halter auf alle. Da in dieser langen "Prozesskette" jeder einen Fehler machen kann, ist in jedem Fall der Halter dann von allen verlassen.

Es gibt sogar Beispiele ausm Leben, in dem ein TÜV-Mensch anlässlich einer HU die bereits Jahre alte Eintragung einer Rad-Reifen-Kombination wieder rausgenommen hat (als erheblichen Mangel), weil seiner Ansicht nach (und mit dem Millimetermaß auch nachvollziehbar) irgendwelche Überhangmaße nicht stimmten. Dasselbe auch mit nachgerüsteten Sportschalldämpfern, die zunächst "krachgerecht" eingetragen und zugelassen wurden und dann später anlässlich einer Polizeikontrolle bemängelt, dann beim TÜV vorgeführt und urplötzlich als "nicht zulassungsfähig" wieder ausgetragen wurden. Mit allen Konserquenzen für den jeweiligen Halter. Gibts alles. Trotz unser urdeutschen Regelungswut scheint hier alles manchmal Auslegungssache zu sein, trotz Gutachten, ABE, Freigabe,etc..

Nichts ist unmöglich ....

By the way: die Ursache unseres Missverständnisses war mein "ich würds nicht riskieren" auf die Frage "Klappe halten - Alles wird gut ?" einen Eintrag vorher.

:-))))

Geschrieben

Hi zusammen,

erstmal sorry für den doppelten Post (031) aber T-Offline war gestern abend und auch heute morgen irgendwie überfordert, sodass ich keine Rückmeldung bekam und mehrfach "geklickt" habe. Als es wieder ging, war das Zeitlimit zum löschen überschritten.

Aber zurück zur Sache :

Ich habe die Email an GAT-KAT aus den eben genannten Gründen erst heute Nachmittag raus bekommen. Das heißt, mit einer Antwort ist vor Anfang nächster Woche nicht zu rechnen. Nach der Gültigkeit der Typgenehmigung für Breaks habe ich übrigens auch gefragt, so dass auch diese Frage geklärt werden kann, hoffe ich.

Herr Eschenbach schrieb oben (in 034) :

"Wir sollten eine eindeutige Antwort von GAT abwarten

und dann gemeinsam überlegen, was im Falle des Falles zu tun ist."

Die telefonische Aussage von GAT-KAT war bereits eindeutig : NEIN, NICHT FÜR AUTOMATIK.

Warum noch warten mit den Überlegungen ???????

Aus meiner Sicht gibt es nur eine Möglichkeit. Mit einem XM V6 Break Automatik (falls auch die Breaks betroffen sein sollten) beim freiprüfenden Dienst vorfahren und die Typgenehmigung erweitern lassen. Selbst wenn es noch mal `nen Euro kostet, ich bin dabei !!!

Falls sich jetzt jemand wundert, warum ich Herrn Eschenbach "Herr Eschenbach" nenne und nicht Georg : Er besteht halt auf dem "Sie" - darf er ja auch - bitte.

Und (hier schließe ich mich Peter an) auch ich hatte nie die Absicht, der Person Georg Eschenbach oder der Fa. ClassicCarServiceEschenbach oder sonst jemandem Schaden zuzufügen. Und auch ich habe weder hier noch anderswo üble Nachrede oder Verunglimpfung betrieben oder auf irgend eine Weise Rufschädigung.

Wie Peter sehe auch ich den ersten Fehler in dieser EGS-Geschichte in der mich irreführenden Werbung (auch wenn es sich lediglich um einen Flyer auf einer Internetseite handelt). Gäbe es in der Werbung für das EGS auch nur den geringsten Hinweis darauf, dass es nicht für Automaten zugelassen ist, hätte ich es nie bestellt, schon gar nicht zwei. Den zweiten und vielleicht weit größeren Fehler sehe ich auch bei der einbauenden Werkstatt. Diese hätte den Eintrag "M5" in der Typgenehmigung erkennen müssen und mich als Halter des Fahrzeugs davon in Kenntnis setzen müssen und das EGS nicht stillschweigend einbauen dürfen. Ist das eigentlich "Unterlassung" in dem Sinne, dass ich jetzt so wie es aussieht, unwissender und unberechtigter Weise eine günstigere Schadstoffklasse eingetragen bekommen habe ?

Ich hatte in 007 Juan und Herrn Eschenbach indirekt angesprochen, in der Annahme, dass es sich bei diesen ACCM um die treibenden Kräfte bei der Freigabe des EGS gehandelt hat und gehofft hatte, dass diese sich auch für eine Lösung dieses Problems stark machen würden. Von den ersten Reaktionen Herrn Eschenbachs und vom Ausbleiben einer Stellungnahme durch Juan bin ich persönlich etwas enttäuscht (im Urlaub befindliche Personen sind von dieser Bemerkung ausgenommen).

Ich hoffe, es kommt ohne weitere Streitereien zu einem guten Ende.

Gruß

Detlef Krömer

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

Hallo Schwebegemeinde,

ich habe HEUTE morgen von GAT erfahren,

dass die ABE, die dem EGS beiliegt, tatsächlich

für Fahrzeuge mit mech. 5 Gang Schaltgetriebe

ausgestellt ist.

Bisher gibt es hier keinen "Plan B", was zu tun ist.

Ich werde ab sofort im Shop und allen Verölffentlichungen

darauf hinweisen, dass die ABE für "Schaltfahrzeuge" gilt.

Wie wir weiter vorgehen weiss ich noch nicht, bis heute morgen war

ich der festen Überzeugung, dass das von uns vertriebene

GAT EGS-System für alle Citroen XM Typ Y3 einsetzbar ist.

Laaut GAT jedoch ausschliesslich für Schaltgetriebe, dafür

aber unabhängig ob Limousine, Kombi oder gar Cabrio.

Wer Fragen hat.

GAT-Hotline: 02043-940017

Meine Telefonnummer:

02102-5536696

Gruß

Georg

zur Zeit ratlos

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hi Georg,

"Plan B" könnte so aussehen - ist gemäß meiner eigenen Erfahrung gar nicht so unrealistisch:

Recherchiere mal den jetzigen KONKRETEN" Bedarf anhand der jetzt Dir bekannten potentiellen Interessenten (= kurzfristiges Umsatz/Geschäft). Dazu könnstest Du zB. in allen Veröffentlichungen (Prospekte, Website) gezielt hinweisen, dass Anfragen für Automaten-EGS aufgenommen werden, um eine Angebotserweiterung vorzubereiten.

Weiter recherchiere mal eine Abschätzung, wie viele Automaten überhaupt noch on the road sind (= mittelfristig zu erreichende Kundengruppe, von denen sich GAT ausrechnen kann, wieviel Prozent ein EGS-System kaufen werden = mittelfristiges Geschäft).

Erstelle mal eine Gegenüberstellung der Gangübersetzungen des M5 und des Automaten.

Mit diesen Unterlagen bei GAT anfragen, ob sie eine Möglichkeit sehen, "auf dem kleinen Dienstweg" beim gutachtengebenden TÜV eine Gutachtenerweiterung ohne Prüflauf zu erlangen.

Das ist dann erfolgsrealistisch, wenn das EGS bei den bisherigen Prüfläufen mit M5 die zulässigen Grenzwerte einigermaßen DEUTLICH unterschritten hatte, und der Prüfer, der ja Kraft seiner Ingenieurausbildung ein technisches Verständnis für die Auswirkungen unterschiedlicher Gangübersetzungen hat, "per gedanklicher Abschätzung" die Automaten als integrierbar ansehen wird. Kann wirklich gut sein, dass der TÜV da NULL Probleme sieht und sich gleich "anne Schreibmaschine" setzt (rein bildhaft gesprochen)(... ja das wusste ich nicht, dass es dieses Fahrzeug auch mit Automatik gibt. Hätten Sie mit gleich sagen können. Dann hätte ich das auch gleich aufgenommen.....Zeigen Sie mal .....).

Mit den Bedarfsabschätzungen hat GAT eine Motivation, den Aufwand und die Mühe zu treiben und weitere Kosten zu tragen. Mit der technischen Zusammenstellung ist der TÜV-Prüfer gut mit Unterlagen bedient, was seiner Motovation auch recht zuträglich ist.

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

Hallo Peter,

von der Idee her recht gut.

ABER beim Telefonat heute mit GAT sprach man dort

von Prüfgebühren für eine Erweiterung von um die 3500 bis 5000 Teuroen....

D.h. auf dem "normalen" Dienstweg ist das Thema nicht zu erledigen.

Es sind um die 100 EGS im Lande unterwegs, d.h. wenn JEDER EGS Kunde

ein Automatik-Kunde wäre, wäre pro Nase 50 EUR für ein Folge-Gutachten

fällig, wenn es nur 10 Automaten Kunden wären ..... (WÜRG).

Wie es mit der GAT-Motivation aussieht, kann ich nicht sagen,

die stecken zur Zeit im Russpartikelfilter-Stress und bauen künftig keine

neuen EGS mehr.

Ich weiss aktuell aus der Liste unserer Kunden nicht einmal, wer von denen

einen Automaten fährt und wer nicht. Ich werde mir heute alle Mailadressen zusammensuchen und alle anmailen und die Problematik schildern.

Ich möchte mir nicht vorwerfen lassen, wider besseren Wissens

falsche oder keine Informationen herausgegeben zu haben.

Obendrein erwische ich alle die Kunden nicht, die über einen

Händler oder Grosshändler gekauft haben.

Ich habe heute in unserem Shop den Hinweis hinzugefügt,

dass die ABE für den 5-Gang Schalter ausgestellt ist.

Ich bin momentan derart frustriert und resigniert,

dass kannst Du Dir nicht vorstellen. Ich grübele an einer Lösung herum.

Gruß

Georg

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Hm,

es geht eigentlich nur sozusagen "im persönlichen Gespräch". Kannst Du Dir einen Zugang zum TÜV verschaffen - spziell zu den Prüfern, die sowohl Prüflauf als auch Gutachten gemacht haben, und dort das Thema direkt vortragen ?? Wäre auch eine kleine Möglichkeit. Iss zwar eine elende BuchbinderWanningerLauferei, aber es kann weiterbringen. Zumal GAT dann keine eigenen Laufereien hat.

So hab ich mal gemacht, und zur allgemeinen Überraschung auch das erreicht, was ich wollte: eine Gutachtenerweiterung ohne großes Bohai.

ACCM Michael Gumlich
Geschrieben

Hallo XM-Fahrer,

habe dieses Forum ziemlich aufmerksam beobachtet. Fahre auch einen Automaten. Für mich wäre es schon sehr von Interesse wenn für selbige Gruppe eine Zulassung für Automatik-XM`s erfolgen würde. Würde meinen XM dann auch mit Sicherheit umrüsten lassen. Auf Dauer lohnt sich das auf alle Fälle.

Beste Grüße

MG

Geschrieben

Hi zusammen,

@Peter : sehe es genauso. Wenn GAT überlastet/unwillig/zu teuer ist - dann eben dran vorbei und direkten Kontakt zum freigebenden Ing. herstellen. Da Georg aber kein Techniker ist, wie er selbst anmerkte, kann er bei so einem Versuch sicher kompetente Hilfe brauchen. Weil ich mich in diesem Fall nicht als kompetent genug bezeichnen kann, sind alle gefragt, die über erforderliches technisches Material verfügen, welches diesen Versuch des Nachtrags unterstützt (Gegenüberstellung Gangübersetzungen, `ne erfolgreiche erweiterte AU von einem Automaten mit EGS nach Einbau, ....). Außerdem sollte jemand mit entsprechender Erfahrung Georg bei diesem Gang begleiten. Ich glaube, er hat so etwas noch nicht gemacht, oder? Über eine "Aufwandsentschädigung" (`ne Schachtel Zigaretten oder `ne Flasche Bier/Wein/Wasser bekommen wir bestimmt zusammen ;-)) werden wir uns schon einig. Wenn die moralische Unterstützung hilft (und der TÜV sich von der Anzahl der Personen beeindrucken läßt - ist`n Spaß), nehme ich Urlaub und komme auch mit - ist kein Spaß ! Peter, wie weit geht denn Dein Engagement für unsere Cits ? (Ich weiß, das ist jetzt fies) Kennst Du jemanden, der helfen kann ?

Gruß

Detlef

Übrigens : Wenn ich dürfte, würde ich jemanden, der das ganze im Sommer 2004 bereits wußte, mal in den Arm nehmen, ganz lieb drücken und Danke sagen.

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

Hallo Gemeinde,

langer Thread, kurzes Fazit:

das ist alles irgendwie total dumm gelaufen.

Die EGS sind irgendwann im Herbst vorigen Jahres frei gegeben,

produziert und ausgeliefert worden.

Juan ist laut seiner Aussage von GAT nach erfolgter Prüfung

seines Fahrzeugs noch vom TÜV aus angerufen worden und

informiert worden, dass die D3 Norm um Haaresbreite nicht erreicht

worden sei, aber EURO 2 für alle Y3 Xm´durch sei. So sagte er heute.

Das hat er ja auch "damals" irgendwo gepostet, wie Jürgen

in 035 auch zitiert.

Ich persönlich habe mir die mit dem EGS gelieferten Datenblätter

nie angesehen, weil ich selber einen 24V XM fahre und so

noch auf der Warteliste für die 24V Aktion stehe. Hätte ich mir

die ABE aus irgendwelchen Gründen angesehen, wäre mir der

Passus wohl aufgefallen. Ich habe momentan kein einziges

EGS Kit mehr hier, kann also nicht mal nachsehen.

Hat irgendjemand von Euch noch die Unterlagen, oder werden

die beim Briefeintrag vom Amt "einkassiert"? Ich würde gern

wissen, was wirklich in den Unterlagen steht.

Juan hat auch nichts, weil sein Auto der Prototyp ist und er

keinerlei Unterlagen ausser dem geänderten Brief hat.

Genauso wird es allen anderen gegangen sein, die das EGS bestellt haben.

Die haben sich zu Recht gefreut, haben das Gerät gemäss Anleitung

eingebaut, sind zum TÜV oder zur AU-Werksattt gestiefelt, haben

bestätigt bekommen, dass alles Bestens sei und sparen seitdem

Steuern, weil das Auto einer neuen Schadstoffklasse angehört.

Und DASS das EGS den XM fast auf D3 hebt, steht einwandfrei fest.

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Ansaugtrakt, Motor,

Auspufftrakt bei den Y3 identisch ist und dass mit dem EGS

TATSÄCHLICH die höhere Schadstoffklasse einwandfrei erreicht wird.

Was ich defeinitv nicht weiss, ist, wieviele Automatikfahrer

mit dem EGS unterwegs sind und nicht wissen können, dass sie

auf einem eventuell dünnen Grat herumfahren.

Ich werde versuchen, aus meiner Kundenliste herauszufinden,

wer ein Automatikauto besitzt. Schwierig wird es, wenn ein

Kundenauto bei einer Werkstatt bedient wurde, die nicht von mir

gekauft hat, da habe ich keinerlei Zugriff.

Dann muss entschieden werden, mit GAT zusammen, denn die haben das

Gerät hergestellt und an mich weiterverkauft, wie weiter vorgegangen

werden kann/soll.

Ob man an GAT vorbei zum TÜV gehen kann und als Nicht-Hersteller für

ein Produkt eine Gutachtenerweiterung bekommen kann, was das kostet,

wie das abläuft etc. davon habe ich nicht den blassesten Schimmer.

Werde mich aber schlau machen.

Ich habe auch absolut keinen Schimmer von den ganzen

Normen, Berechnungen usw. und will auch nicht unbedingt ein

Ingenieurstudium absolvieren müssen, um mit TÜV o.ä.

"auf einer Ebene" reden zu können.

Peter scheint sich ja richtig richtig auszukennen,

können wir uns nicht mal irgendwie direkt kurzschliessen,

vielleicht ist "er" derjenige, der uns allen helfen kann.

Gruß

Georg

momentan mächtig gefrustet

Geschrieben

Wenn der Xm fast eine noch bessere Stufe an Schadstoffausstoß erreicht hat, und mit Bravour die Euro2 Hürde geschafft hat, sollte es doch auch ein Automat schaffen, auch wenn er nicht so gute Werte liefert wie ein Schalter. Oder spuckt eine Automatik so viel mehr Rotz aus dem Auspuff?

Ist es nicht sowieso bescheuert, es vom Getriebe abhängig zu machen, wenn die Abgaswerte stimmen und innerhalb der Toleranzen liegen?

Geschrieben

@ Georg,

Du hast Post.

Das Datenvolumen ist zwar etwas groß geraten, dafür kann man aber auch das Kleingedruckte noch lesen ;-)

@ Pizzicato,

das auch ein Automat es schafft, steht nach aktuellem Kenntnisstand (044) scheinbar außer Frage. Und - JA - es ist (fast) bescheuert (siehe 016).

@ Peter V,

noch mal Sorry, dass ich in voller Kurvenfahrt an der Handbremse reiße. Aber als Betroffener wäre ich schon froh, wenn Du helfen könntest, oder wenigstens jemand kennst, der uns "unter die Arme greifen" kann. Ich bekenne jetzt, wiederholt glaube ich, in der automobilen Zulieferindustrie zu arbeiten und das mir Begriffe wie "Typprüfung" und "Baumusterfreigabe" nicht fremd sind. Ich helfe gern wo ich kann (siehe 043), habe aber keine Ahnung von Abgassystemen und auch keine private Erfahrung mit dem Anstreben von Einzel-Gutachten, ABEs oder wie auch immer es in diesem Fall heißen könnte.

Gruß

Detlef

Geschrieben

Moijn, Moijn, Georg!

Hab´so ziemlich alles kopiert vorm Einbau - suche das Getexte dieser Tage mal

zusammen, und da ich ja ganz weit weg bin, hast Du es dann quasi zeitgleich..

Übrigens, um Garantie und Service und Info von GAT zu erhalten, musste man

den 3. Durchschlag eines Formulares dorthin senden (1. für StrVerkAmt, 2. für

Halter); wurde zuvor vom "Einbauer" gestempelt/bestätigt (mit Datum) - dies

Formular lag dem Kit bei. Könnte man nicht darüber die bisherigen "user=Halter"

erreichen?

Bissi Taogeee...

Andreas SK

ACCM Gorg-vom-Ork
Geschrieben

@dk866detlef:

DANKE, alles lesbar und verwertbar.

@andreas SK:

Super Tip, daran habe ich gar nicht gedacht ....

(jaja, das war das mit dem Waldi und den Bäumen)

@all:

Wer aktuell Probleme hat bitte bei GAT anrufen:

02043-940017

@all2:

Detlef und Peter haben Hilfestellung zugesagt.

Wir werden einen "Plan B" zusammen"zimmern" ohne

Überstürzung. Aber mit Nachdruck.

Gruß

Georg

(immer noch frustriert)

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