Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

wenn du nur den auftrag steuerriemen erteilt hast, würde ich den wasserpumpenanteil abziehen. abgelassener frostschutz hätte ebenfalls auggefangen und wieder eingefüllt werden können. was die repa. anweisung von cit. besagt ist egal, wichtig ist, für was du schriftlich den auftrag erteilt hast. bei 70.000 km laufleistung betrachte ich das verhalten der werkstatt für eine riesige schweinerei. für mich wäre das ein grund, bei cit. deutschland vorstellig zu werden.

Geschrieben

Der Aufreag für den Steuerriemen und Zündkerzen erneuern sowie Getrieneölstand kontrollieren, bestand mündlich. Unterschrieben hatte ich pauschal für die Suche nach der Herkunft der Klappergeräusche. Die Versicherug hatte sich geweigert, diese Suche zu übernehmen. Es könnte ja sein, dass der Fehler wo anders gelegen hätte. Nach einem Telefonat mit der Firma von der ich den Wagen gekauft hatte gab ich den Auftrag, den Fehler, beginnend bei den Hydrostösseln zu suchen. der Verkäufer hatte mir gesagt, ich soll diesen Auftrag geben, er würde dafür aufkommen, falls die Versicherung die Kosten ablehnen würde. Ich habe dies zwar nicht schriftlich, doch traue ich diesem Mann.

Ich meine, die Werkstatt hat die Situation ausgenutzt und den Auftrag so durchgeführt, dass keine einsparbaren Kosten wegfielen. Ausserdem ist der Arbeitsaufand für das Wechseln der Zündkerzen mit 40 €, für das Aufziehen des Steuerriemens mit 134 €, sowie für Füllstand des Automatikgetriebes prüfen mit 47 € zu hoch. Desweiteren, ist es nicht nötig gewesen die sehr teure Halterplatte mit 153,63 € für die Spannrollen zu ersetzen, nur neue Spannrollen einzubauen, hätte genügt. Das Wechseln der Wasserpumpe wäre natürlich auch nicht nötig gewesen, nochmals 155 €.

Der Hammer aber ist in separater Rechnung ausgewiesen: Hochdruckleitung der Servolenkung (wegen Undichtigkeit notwendig) auswechseln: 185 € Arbeitskosten und 425,50 € für die um den Motor herumführende Ölleitung, alle Angaben sind netto. die Werkstatt führt übrigens das Aufklebesiegel "Citroen Service Prädikat 2005 für vorbildlichen Service ausgezeichneter Vertragspartner" auf den Rechnungen. Wenn man bedenkt, dass der Motor von allen oben herum liegenden Anbauten befreit war und dadurch die Ölleitung bestens zu montieen war, sind 185 € (370 Arbeitswerte pro AW 0,50 €) auch eine nette Geste, Kunden zufrieden zu stellen. Die Versicherung wird diese Rechnung bestimmt zunächst ablehnen, da die Werkstatt diesen Schaden nicht angemeldet hatte, -also keine Freigabe zur Reparatur vorlag.

<<doncarlos

Geschrieben

@doncarlos

nach welchen kriterien das prädikat vergeben wird ist mir schleierhaft. haben hier in der nähe auch eine cit. werkstatt der dieses prädikat verliehen wurde.

den werkstattmeister würde ich nicht einmal an eines meiner fahrräder lassen

(@der schwebende Robert - ich meine die bei dir im ort. oder haben sie das überbleibsel aus der steinzeit endlich verrentet?).

Geschrieben

du hast den wagen doch erst im juli 2005 übernommen. da würde ich bei allen

repa's innerhalb der ersten 6 monate auf die sachmangelhaftung verweisen und grundsätzlich, ersteinmal zumindest, mich zahlungsunwillig zeigen.

jedem händler ist bekannt, dass zur inanspruchnahme von garantieleistungen aus einer gebrauchtwagengarantie eine vorherige reparaturfreigabe/kostenübernahmebestätigung seitens des garantiegebers erfolgen muss. desweiteren ist jedem händler bekannt, dass er nicht in einem wild-west stil handanlegen darf, es sei denn, ihm wurde ein pauschalauftrag erteilt z.b. bringen sie mein auto in ordnung oder fehlerquellen/mängel beheben bzw. abstellen.

vorsorglich würde ich cit. deutschland und die schiedsstelle der kfz-innung informieren und dieses auch deine werkstatt wissen lassen.

Der schwebende Robert
Geschrieben

Hallo Alfred,

meinst du Ex-Schröder, Ex-Ulrichs oder den heutigen Nissen? Da hat sich an der Adresse in den vergangenen Jahren ja einiges getan. ;-)

Ich war da nur einmal. War aber nicht der Bringer. Gehe wenn dann zu Röse oder Fetter in HB-Hastedt.

@ doncarlos

Nun haben sie ja das Gütesiegel bereits, warum nun noch anstrengen? Wobei - harte Fakten zählen weit mehr als Papier.

Drücke dir die Daumen!

Grüße,

Geschrieben

@robert

ja, den nissen meine ich. als der meister mir mal die aktuelle software auf meinen damaligen x2 laden sollte, musste er den gesellen um hilfe bitten. röse kommt ja leider nicht mehr in den cit. zentralcomputer. war mit röse auch zufrieden und werde auch weiterhin, trotz markenwechsel, dass eine oder andere mit ihm machen.wenn mal etwas in die hose ging gab es keine diskussionen, es wurde so lange gemacht und getan, bis die sache wieder im lot war.

Geschrieben

die Versicherung hat die Bezahlung der Reparatur abgelehnt!!

Grund: die Reparatur erfolgte ohne deren Freigabe durch die Versicherung. Die Werkstatt hatte den Auftrag den Fehler zu suchen und hat nicht vor Reparatur mit der Versicherung gesprochen.

Laut Meister der Werkstatt konnte der Schaden an den Hydrostösseln nicht visuell erkannt werden. Die Hydrostössel wurden auf Verdacht hin gewechselt. Die Bestätigung, dass die Reparatur notwendig war, erfolgte nach Laufen lassen des Motors, indem die Klappergeräusche nicht mehr vorhanden waren.

Auch die zweite Reparatur (Auswechseln der undichten Hydraulikleitung) wird aus dem gleichen Grunde nicht von der Versicherung übernommen. Warum dieser Schaden, der ja sichtbar war, nicht von der Wekstatt mit dem Versicherer besprochen wurde, ist mir völlig schleierhaft.

Jetzt sitze ich auf zwei Rechnungen über knapp 2000 €. Da ich keinen Rechtsschutz habe, zögere ich noch, einen Anwalt einzuschalten.

<<doncarlos

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Rechtsschutz?

Naja, die kleinere Eskalationsstufe wäre ja auch zuerst mal noch die örtliche Schiedsstelle für das KFZ-Handwerk. Ich hoffe, die heißen auch genauso, aber bei der Auskunft kannst Du da bestimmt geholfen werden. Diese arbeiten meines Wissens zunächst mal kostenlos und versuchen eine gütliche (Kompromiß-) Einigung zu erreichen.

>>Jürgen

Geschrieben
doncarlos postete

.... der Verkäufer hatte mir gesagt, ich soll diesen Auftrag geben, er würde dafür aufkommen, falls die Versicherung die Kosten ablehnen würde. Ich habe dies zwar nicht schriftlich, doch traue ich diesem Mann.

<<doncarlos

Wenn du dem Verkäufer doch traust.... wo ist nun das Problem mit den Rechnungen, auch wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt...

Kann sich der Mann dem du traust, an nichts mehr erinnern?

Manfred

Geschrieben

hier nun ein Auszug des von mir eingeholten anwältlichen Beratungsergebnissses:

.....da wurde Ihnen übel mitgespielt.

Grundsätzlich ist die Versicherung verpflichtet, einen Schaden am

versicherten Objekt zu regulieren, wenn er von der Garantie erfasst ist.

Da es sich um einen Motorschaden handelte, ist mit an Sicherheit

grenzender Wahrscheinlichkeit auch der Versicherungsfall eingetreten.

Da sich die Schadensermittlung allerdings schwierig geataltete, wäre eine

Zusammenarbeit zwischen Versicherung und Werkstatt angezeigt gewesen. Dies

mit der Motivation, Ihnen den Versicherungsschutz zu erhalten.

Auf Grund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Werkstatt über

das Versicherungsproblem von Anfang an im Bilde gewesen ist. Sie hat also

im Grunde die Vernichtung von Beweismitteln betrieben. Die Behauptung, es

sei optisch nichts zu erkennen, erscheint wenig glaubhaft. Es hätte mit

der Versicherung das Vorgehen abgesprochen werden können.

Andererseits kann das Reparaturunternehmen doch bestätigen, welche

Maßnahmen ergriffen worden sind. Wenn also ein Garantiefall bei

erfolgreichem Austausch der entsprechenden Teile gegeben ist, dann ist der

Versicherungsfall m.E. beweisbar, unabhängig von der Rückmeldung. Sie haben

ja Zeugen, die Mechaniker. Und die Versicherung hat ja nicht abgelehnt,

weil kein Versicherungsfall vorlag, sondern weil eine Freigabe nicht

erfolgt sei. Wie sich dies im Streitfall auswirkt, bleibt abzuwarten.

Sollte die Angelegenheit mit der Versicherung negativ ausgehen, könnten

Sie den Reparaturunternehmer auf Schadensersatz in Höhe der

Reparaturkosten in Anspruch nehmen. Grund: Er hat die nötigen Schritte

hinsichtlich der Versicherung nicht unternommen. Dadurch hat er

vertragliche Pflichten verletzt, die er Ihnen gegenüber zu erfüllen hatte,

und dies auch schuldhaft, denn er wusste ja von der

Versicherungsproblematik.

Zur Vorgehensweise:

Sie sollten auf Ihrem Anspruch gegen die Versicherung beharren und diesen,

ggf. gerichtlich, verfolgen. Gleichzeitig, im Prozess gegen die

Versicherung, verkünden Sie dem Inhaber der Werkstatt den Streit mit der

Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Ihrer Seite, des Klägers, beizutreten.

Grund: Wenn die Versicherung nicht zahlt, schuldet der

Werkstattunternehmer Schadensersatz, dies ist jedenfalls zu begründen,

s.o.

...soweit das Ergebnis der jur. Beratung.

<<doncarlos

Geschrieben

@doncarlos

anwälte verfassen immer sehr nette abfassungen. letztendlich sind sie wie handwerker einzustufen. inhaltlich trifft es die sache, aber halt nur im typischen juristen släng (oh dieses mandat hätte ich gern).

die versicherung hat aus gutem grund ihre klauseln, welche bei nichteinhaltung auch vor jedem gericht in deutschland stand halten werden.

dein rechtsverdreher wittert hier morgenluft. so gut wie auf keinem anderen gebiet, verdienen rechtsanwälte rund ums auto.

frag ihn mal welche kosten bei dir hängenbleiben, wenn er tätig wird.

es wurden dir hier andere kostenlose, alternativen vorgeschlagen. aus eigener erfahrung kann ich dir sage, dass cit. deutschland sich seine händler in solchen fällen zur brust nimmt. das gleich gilt für die schiedsstellen des kfz-gewerbes/innung. auch bei ihnen möchte keiner auf der liste der schwarzen scharfe stehen.

Geschrieben

@alfredo: du hast ne email von mir erhalten.

warum ich nicht zur Schiedsstelle gegangen bin steht in der mail, sorry, das kann ich so nicht öffentlich machen. Für die jur. Beratung habe ich bisher 81 € berappt. Werde mich jetzt mal an Citroen Deutschland wenden. Dass die Versicherung ganz ohne Zahlung davonkommt möchte ich auf jeden Fall verhindern. Die haben anfangs den Händler so genervt und zeitlich hingehalten, dass er wohl beim weiteren Vorgehen ohne sie um Freigabe zu ersuchen, repariert hat. Ist nicht in meinem Sinne, da der Schaden jetzt an mir hängt.

<<doncarlos

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...