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Geschrieben

Hallo Leute!

Ich brauche für meinen Berlingo 175/65 84T - Reifen. Ich habe noch 175/65 82T - Reifen liegen. Kann ich die auch fahren? Ich benutze den Berlingo nicht als Transportwagen, sondern als Familienkutsche!

Vielen Dank schon für Eure Antworten.

Vielen Grüße aus der Lüneburger Heide

Thorsten

Geschrieben
ACCM Thorsten D. postete

Hallo Leute!

Ich brauche für meinen Berlingo 175/65 84T - Reifen. Ich habe noch 175/65 82T - Reifen liegen. Kann ich die auch fahren? Ich benutze den Berlingo nicht als Transportwagen, sondern als Familienkutsche!

Vielen Dank schon für Eure Antworten.

Vielen Grüße aus der Lüneburger Heide

Thorsten

Die "84" ist der Tragfähigkeitsindex. Die "82er" darfst Du daher nicht fahren.

------------------------

"Tragfähigkeitskennziffer (Load Index LI) (7)

Kennzahl für die Belastbarkeit des Reifens. Jedem LI-Wert wird, dargestellt in einer genormten Tabelle, eine bestimmte Belastbarkeit des Reifens bei einem vorgegebenen Luftdruck zugeordnet. Beispiel "85" = 515 kg. Die montierten Reifen müssen mindestens dem in dem Fahrzeugpapieren angegebenen LI entsprechen, höhere Werte des LI sind zulässig. Zusatzangabe "Reinforced": (12) Bezeichnung an Reifen besonders hoher Tragfähigkeit (für Kleintransporter, Kleinbusse, Vans, Geländewagen... ). Ausschlaggebend ist aber auch hier die (entsprechend hohe) LI-Kennziffer.

Li kg

63 272

64 280

65 290

66 300

67 307

68 315

69 325

70 335

71 345

72 355

73 365

74 375

75 387

76 400

77 412

78 425

79 437

80 450

81 462

82 475

83 487

84 500

85 515

86 530

87 545

88 560

89 580

90 600

91 615

92 630

93 650

94 670

95 690

96 710

97 730

98 750

99 775

100 800

101 825

102 850

103 875

104 900

105 925

106 950

107 975

108 1000

109 1030

110 1060

111 1090

112 1120

-----------------------------

Geschrieben

Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw. Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben.

Geschrieben

>Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw.

>Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder

>vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben.

Bis zur Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober war es nur

möglich, die in Fahrzeugschein-/brief eingetragenen Reifengrößen zu fahren.

Auch die Tragfähigkeitsindex muß übereinstimmen bzw. höher sein.

Falls im Einzelfall tatsächlich die entsprechenden Achslasten einen niedrigeren

Tragfähigkeitsindex möglich machen würden, war dies im Fahrzeugbrief/-schein

nachzutragen.

Daran hat sich m.W. Nichts geändert, nur entfällt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung I/II, man muß entsprechende Unterlagen

(Gutachten oä.) vorweisen können.

Geschrieben

Schade,

hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts.

Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem:

Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-)

Geschrieben
ACCM Thorsten D. postete

Schade,

hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts.

Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem:

Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-)

Die 175/65R 14 82T kannst Du übrigens der C2-Fraktion anbieten, die dürfen

die Dinger fahren.

Geschrieben
Thomas Hirtes postete

>Kann man so nicht sagen - je nachdem wie die Achslasten im Fzg-Schein bzw.

>Brief eingetragen sind, kann er auch 82er fahren... In dem Fall darf er weder

>vorne noch hinten mehr als 950 kg max. Achslast haben.

Bis zur Einführung der neuen EU-Fahrzeugpapiere zum 1. Oktober war es nur

möglich, die in Fahrzeugschein-/brief eingetragenen Reifengrößen zu fahren.

Auch die Tragfähigkeitsindex muß übereinstimmen bzw. höher sein.

Falls im Einzelfall tatsächlich die entsprechenden Achslasten einen niedrigeren

Tragfähigkeitsindex möglich machen würden, war dies im Fahrzeugbrief/-schein

nachzutragen.

Daran hat sich m.W. Nichts geändert, nur entfällt der Eintrag in die Zulassungsbescheinigung I/II, man muß entsprechende Unterlagen

(Gutachten oä.) vorweisen können.

Wenn das eh nicht mehr drinsteht, wozu ein Gutachten - das wäre doch ein einfaches Rechenexempel... Aber egal, er hat eh ne zu hohe Achslast hinten - Thema gegessen.

Geschrieben
Thomas Hirtes postete

ACCM Thorsten D. postete

Schade,

hinten 1000 KG und vorne 910 KG Achslast. Das wird wohl nichts.

Hat jemand schon mal was von Ablastung gehört? Ist das möglich? Und vor allem:

Lohnt sich das? Vielleicht kann man für das Geld dann schon neue Winterreifen kaufen ;-)

Die 175/65R 14 82T kannst Du übrigens der C2-Fraktion anbieten, die dürfen

die Dinger fahren.

*g* Oder mir anbieten, falls das Winterreifen sind. Darf die auch auf dem Clio fahren... Was für Hersteller und wieviel Restprofil?

Geschrieben

>Wenn das eh nicht mehr drinsteht, wozu ein Gutachten

Deswegen (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt):

"Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen

gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der

Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert

werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel

den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben

hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis

entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist,

muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden."

Geschrieben

Sorry,

aber dann fahre ich sie auf meinem BX weiter.

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß Thorsten

T

Geschrieben

Ablasten ist Unfug, da sind neue Winterreifen eindeutig billiger.

Geschrieben

Habe mich heute mal erkundigt beim TÜV. Ablasten ist kein Problem. Kostet mit Eintragung in der Zulassungsstelle ca. 50 Euro!

Und es wären ja nur 50 KG!

Viele Grüße

Thorsten

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