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Gast gelöscht[139]
Geschrieben

Tja nun hats meinen Vater auch erwischt. Als er am Mittwoch wie jeden Tag ganz normal zur Arbeit fuhr war es soweit. Er bremste ganz normal von 100 runter, weil dort die Bundesstraße in eine 70er Zone überging. Ein 18jähriger Ford Orion Fahrer, der die ganze Zeit nur hin und hergewechselt is(dort ist 2spurige Bundesstraße) ohne zu blinken, drängelnd und mit Lichthupe fahrend, bemerktte es zu spät und krachte voll hinten in das Heck vom C5. Natürlich wurde Polizei informiert und alles und diese haben den Ford Fahrer auch eindeutig als Verursacher festgestellt. Das Problem ist, mein Dad war allein im Wagen und der andere hat einen Beifahrer, der wohl für ihn aussagen wird. Also ist mein Dad schlecht dran, denn es geht ja noch darum wem die Schuld zugesprochen wird. Denn der Ford-Fahrer behauptet mein Dad hat eine Vollbremsung ohne Grund gemacht und wird dies sicherlich auch zu Protokoll geben. Aber mein Dad hat keine gemacht, denn wenn er eine gemacht hätte wäre Warnblink angegangen, was aber nicht der Fall war. Nunja von Außen sieht der Schaden minimal aus, lediglich die Schürze hinten ist kaputt. Er ist auch sofort in unser Autohaus mit dem Auto und die haben ihren Gutachter das Auto untersuchen lassen. Dann der Schock: Mindestens 5000€ Schaden. Alles muss neugemacht werden ab der Hinterachse. Kofferraum ist komplett verzogen, unten sind mehrere Schweißpunkte aufgebrochen und so weiter und sofort. Der Kofferraumklappe geht auch nicht mehr, wie der Gutachter festgestellt hat. Er befand das Auto für fahruntauglich, aber sagte gleichzeitig für die STVO ist es noch zulässig. Naja jedenfalls hats den C5 übel mitgenommen. Unser Hauptproblem ist das der Wagen Erstzulassung 3/2001 ist und 97000km runter hat, HDI mit 133PS, 5 Türer. Heißt also der Wagen ist nicht mehr soviel wert. Was meint ihr was die Versicherung amchen wird?! Einen Ersatzwagen oder Reparatur?

Geschrieben

Also hier dürfte ganz klar die Regel gelten, daß derjenige der auffährt Schuld hat. Und das unabhängig davon, wieviele Mitfahrer der Auffahrende hatte.

Von der Schadenshöhe her ist es allerdings recht ungünstig. Bei 5000 EUR ist er wohl noch kein Totalschaden. Ob man da noch die Reparaturkosten reinstecken soll ist fraglich. Vielleicht eher so verkaufen, die Kohle nehmen und was gleichwertiges unfallfreies kaufen.

Gruß

balu1

Geschrieben

Nun, auf der Bundestraße sieht es recht eindeutig aus, wie balu es schon gesagt hat. In der Stadt gilt diese "Regel" nicht mehr unbedingt.

Ich hoffe aber, dass dein Vater den jugendlichen Drängler nicht "erziehen" wollte und unangemessen gebremst hat. Leider kommt es gerade bei Verkehrsteilnehmern zwischen 40 und 60 gerne zu diesen "Maßnahmen".

Aber keine Sorge, sollte sich kein weiterer Zeuge finden, sieht das recht eindeutig aus.

Geschrieben

Hi, wer ist "01" auf dem Unfallbericht? Die Polizei stellt zwar keine Schuld fest, aber (spitzfindigkeitsmodus an) den augenscheinlichen Verursacher. Der 01 ist dann auch meistens der, der löhnen darf.Die Gerichte folgen dieser Auslegung relativ häufig, außer es liegen ernstzunehmende (!!)Zeugenaussagen vor, dass sich die Sache anders abgespielt hat.

Da aber der Grundsatz gilt "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" hilft nur das Aufsuchen eines Anwalts.

Gruß

Frank

Geschrieben

abstand nicht eingehalten .. hinten draufgefahren schuldig ..

Geschrieben
karol postete

abstand nicht eingehalten .. hinten draufgefahren schuldig ..

Würd ich auch so sehen, man muss schliesslich immer soviel Abstand halten, daß man noch bremsen kann. Vorallem wenn auch die Polizei das festgestellt hat.

Deren Meinung hat sehr viel Gewicht.

Was natürlich nicht immer gut sein muss. Ne Freundin von mir wurde so schon böse übern Tisch gezogen.

Gruß Christian

Gast gelöscht[139]
Geschrieben

Na die Polizei hat nicht gesagt, dass der Auffahrende Schuld hat, weil das entscheiden nicht sie. Sie haben auch weder Spuren auf der Straße aufgezeichnet, noch haben sie Protokolle aufgenommen. Sie meinten lediglich, dass sie die Anhörungsprotokolle schicken würden. Außerdem meinte ja mein Vater schon zu den Polizisten, dass er schlechte Karten haben würde, wenn beide gegen ihn aussagen würden, worauf die Polizisten meinten das es eine ungünstige Situation wäre, wenn dies geschehen würde. Und Unfallverursacher ist in diesem Fall nicht gleich der Schuldige, wie man feststellen kann, jedenfalls sprach die Polizei niemanden die Schuld zu!

@002: Mein Vater ist bestimmt nicht erzieherisch in der Beziehung, er war völlig unbeteiligt und lässt solchen Dränglern lieber freie Fahrt, als sich mit denen anzulegen, weils eh nix bringt.

Geschrieben

eben nicht "abstand nicht eingehalten und schuldig". in der stadt gilt das wohl schon nicht und deshalb haben hier beispielsweise ortsunkundige touristen, die mal eben auf die bremse treten, weil sie woanders hinwollen oder so, schuld bekommen.

überhaupt hängt das von der jeweiligen verkehrssituation ab, bei dichtem verkehr ist die abstandssituation grundsätzlich entsprechend zu bewerten.

selbst auf der wenig frequentierten autobahn und bundestrasse muss der auffahrende nicht unbedingt schuld haben. zum beispiel dann, wenn der vor im fahrende selbst auf ein hindernis/auto aufgefahren ist und so erheblich schneller zum stehen gekommen ist, weshalb sich der bremsweg letztendlich für den dritten erheblich verkürzt hat...

im übrigen ist es ein straftatbestand, andere leute "auffahren" zu lassen, genauso übrigens wie überholende aus prinzip nicht einscheren zu lassen.

das ist ganz widerlich, weil viele menschen deshalb ihr leben verloren haben oder schwer verletzt wurden.

Geschrieben

eben nicht .. abstand und bremsbereit halten immer .. auch wenn es in der stadt ist ..und vorallem wen man fremdes kennzeichen seht, sagt Dir jeder Polizist und Fahrschullehrer

Geschrieben

Abstand schafft Sicherheit! war der Standard-Ausspruch meines Fahrlehrers. Das muss man dem Ford-Fahrer unter die Nase reiben, wenn er euch "dumm" kommt. Zudem kann Anwalt im Fall der Fälle die Erfahrung eines 18-jährigen Autofahrers anzweifeln, der Beifahrer des 18-jährigen wird wohl ähnlich alt sein und demnach über ähnlich wenig Fahrpraxis verfügen, so dass man auf dessen Aussage ebenfalls wenig geben kann.

Lass den Anwalt die beiden Super-Fahrer doch mal fragen, ob die Warnblicker des C5 an waren oder nicht. Wenn sie nein sagen, kann er gleich feststellen, dass die Aussage von der Vollbremsung gelogen ist.

Solche Chaoten finden sich im Straßenverkehr leider immer wieder. Ich hatte mal Probleme mit einem 3er Cabrio, dessen Fahrer sich durch die Tatsache, dass ich ihn überholt hatte, geärgert hat. Erst drängeln und drücken, irgendwann kam die 70er Zone, in die ich wirklich behutsam reingebremst habe, allerdings fühlte sich der BMW-Fahrer dadurch proviziert, hat mich überholt und ausgebremst. Drei Junge Halbstarke in einem E30 Cabrio, da geht was. Würde mal behaupten, dass der Fahrer seinen Mitfahrern mal zeigen wollte, "was geht". BTW: Ich bin ja auch kein Kind von Traurigkeit, aber manche Sachen überschreiten die Grenze des guten Geschmacks.

Gruß

Fred

Gast gelöscht[139]
Geschrieben

Ja der Beifahrer war auch 18. Das Problem ist doch, dass die Polizei nicht mal ein Protokoll hat, die beiden können sich also jetzt genau abstimmen in der Zeit. Ich habe mal nachgerechnet, was der Wagen von meinem Dad noch wert ist. Sind so zwischen 8000-9000€. Unfallschaden ca.5000€! Wertminderung durch Unfall nochmals 250€(bekommen wir Bar) wie der Gutachter festgestellt hat. Soweit ich mitbekommen habe gibt es heutzutage bei solchen Sachen nie mehr 100%Schuld und 0% Schuld. Wichtig ist eigentlich nur, dass meinem Dad der geringere Schuldanteil zugesprochen wird.

Das Auto zu verkaufen ist auch ungünstig, das es mein Dad fahren wollte bis es "tot" ist und danach nen neuen Cit und außerdem ist das Fahrzeug noch nicht mal abbezahlt, dank Ballonfinanzierung(so ein Mist!!!).

Geschrieben

Erst mal ruhig verhalten.

Es hat mal so ein halbstarker versucht meine Frau und mich vion der Autobahn in die Planken zu drängen. Er seine Freundin dabei, ich meine Frau.

Die Mitfaher wurden bei der Polizei gar nicht gehört. Nur meine und die Aussage des anderen Fahrers waren interessant.

Schaut mal was der Anwalt sagt.

Gruß,

Arne

  • 1 Monat später...
Gast gelöscht[139]
Geschrieben

Jo der C5 kam gestern aus der Werkstatt nach 2 Wochen. Alles wieder nagelneu und ganz. Und das betse ist, die gegnerische Versicherung hats dank Anwalt gezahlt. Aber noch viel toller kommts jetzt.

Der C5 hatte schon einmal einen riesigen Kratzer, als er eine Hauswand seitlich strif. Wir haben es damals von bekannten notdürftig"versorgen" lassen. Der Gutachter stellte das ja auch als mertwindernd im Unfallprotokoll dar. Als Citroen bei den Reparaturarbeiten war, riefen sie uns an, ob sie den Schaden gleich mit beseitigen sollten (ca.500€, weil Lackierung erforderlich wäre). Wir lehnten dankend ab, weil wir im Moment nicht das Geld für solche kostspieligen Angelegenheitewn haben und auch so zufrieden waren.

Als ich nun gestern den C5 abholte, staunte ich nicht schlecht, als ich ihn draußen betrachtete . Die Seite war komplett mit neugemacht. Als ich dann das Autohaus betrat und mir von meinem Lieblingsmechaniker alles erklärt wurde und über die Rechnung gesprochen wurde, sprach ich die Seite an, die nun doch mitlackiert wurde. Er meinte uns kostet es keinen Cent, doch er konnte ja nicht den C5 nicht so unfertig vom Autohaushof rollen lassen und deswegen haben sie die Seite mitmachen lassen. Zack so einfach hat uns Citroen 500€ geschenkt. Ich bin so super happy, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas alltäglich ist. Wieder einmal mehr bin ich hochzufrieden und ich bin super stolz ein Citroen-Fahrer zu sein. DANKE CITROEN FÜR DIESES WEIHNACHTSGESCHENK!!! Einmal Citroen immer Citroen!

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

das klingt wirklich schön. da freue ich mich für euch. endlich mal kulantes verhalten !!

Geschrieben

Bei der nicht unerheblichen Schadenshöhe ist es für die Werkstatt kein Problem die 500.-EUR "verschwinden" zu lassen.

Geschrieben
Furbyfighter postete

Jo der C5 kam gestern aus der Werkstatt nach 2 Wochen. Alles wieder nagelneu und ganz. Und das betse ist, die gegnerische Versicherung hats dank Anwalt gezahlt. Aber noch viel toller kommts jetzt.

Der C5 hatte schon einmal einen riesigen Kratzer, als er eine Hauswand seitlich strif. Wir haben es damals von bekannten notdürftig"versorgen" lassen. Der Gutachter stellte das ja auch als mertwindernd im Unfallprotokoll dar. Als Citroen bei den Reparaturarbeiten war, riefen sie uns an, ob sie den Schaden gleich mit beseitigen sollten (ca.500€, weil Lackierung erforderlich wäre). Wir lehnten dankend ab, weil wir im Moment nicht das Geld für solche kostspieligen Angelegenheitewn haben und auch so zufrieden waren.

Als ich nun gestern den C5 abholte, staunte ich nicht schlecht, als ich ihn draußen betrachtete . Die Seite war komplett mit neugemacht. Als ich dann das Autohaus betrat und mir von meinem Lieblingsmechaniker alles erklärt wurde und über die Rechnung gesprochen wurde, sprach ich die Seite an, die nun doch mitlackiert wurde. Er meinte uns kostet es keinen Cent, doch er konnte ja nicht den C5 nicht so unfertig vom Autohaushof rollen lassen und deswegen haben sie die Seite mitmachen lassen. Zack so einfach hat uns Citroen 500€ geschenkt. Ich bin so super happy, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas alltäglich ist. Wieder einmal mehr bin ich hochzufrieden und ich bin super stolz ein Citroen-Fahrer zu sein. DANKE CITROEN FÜR DIESES WEIHNACHTSGESCHENK!!! Einmal Citroen immer Citroen!

Also wenn ich das lese, ist das Auto auch auf 95 Raten finanziert.

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