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Geschrieben

Ist es möglich, bei einer TÜV-Vollabnahme mit den gelben französischen Scheinwerfern durchzukommen oder geht das keinesfalls? Es würde sich im konkreten Fall um einen GS BJ.78 handeln.

Danke und Grüße,

Christian Späth

Geschrieben

Hallo Christian,

laut § 50 (Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht) Absatz 1 der StVZO darf für die Beleuchtung der Fahrbahn nur weißes Licht verwendet werden. Ausnahmen sind mir persönlich keine bekannt.

Geschrieben

hat der gs nicht nur gelbe birnen?

roman

Geschrieben

...wie kommst du DARAUF? Ich bin mal mit nem GS BJ 75 nachts von den Ordnungshütern rausgewunken worden. Hab denen die geschichte vom Elektrikkurzschluss in Frankreich aufgetischt...alle Birnen hin, die hatte dann nur gelbe,... sulz... - hat mich zwar vorm Ordnungsgeld bewahrt - musste den GS aber "ordnungsgemäß" bestückt vorführen.

Für Deutschland wurde immer mit weissem Licht ausgeliefert - Ausnahme waren die Nebellampen - die gingen (und gehen meines Wissens heute immer noch) komischerweise auch in gelb.

Nur Türken dürfen bunte Lichterketten im Heckfenster und an den unmöglichsten Stellen in ihren Autos montieren (....ooooh, das war jetzt nicht korrekt...).

*weckduck*

Geschrieben

Guten morgen,

CXVIRUS hat recht Nebelscheinwerfer dürfen laut §52 StVZO auch mit HELLGELBEM Licht ausgestattet sein.

Geschrieben

Das ist mal eine gute Nachricht. Mein spanischer CX soll im nächsten Jahr zur Vollabnahme und hat auch die gelben Cibie Nebelscheinwerfer. Dann kann ich die also dranlassen.....

Stephan

Geschrieben

Wir in Österreich dürfen gelbe Scheinwerfer/Lampen haben.

Bei Fahrzeugen, die vor 1/96 zugelassen worden sind, darf man nachrüsten..

Meine Freundin wohnt in Deutschland, genau gesagt in Piding (Berchtesgaden), und fast jedes mal wenn ich da hin fahre, werd ich aufgehalten von der örtlichen Polizei.

Aber jetzt ist schon besser geworden, die kennen meinen BX Pallas mit den gelben Scheinwerfern schon :-)

Geschrieben

Gelbe Hauptscheinwerfer sind in Deutschland verboten.Allerdings fahre ich auch seit vier Jahren mit gelben Scheinwerfern rum.Der TÜV hat's bisher hingenommen.Die Polizei ließ mich bisher in Ruhe.

Geschrieben

hi,

hab meine azu mit weissen lichtern durch den tüv und fahre sie nun mit gelben, bisher hat das keinen gejuckt, die weissen liegen im auto...

gruss

z.

Geschrieben

Mir ist das gelbe Licht im Alltagsauto (BX) nicht hell genug, in meiner Ente sind gelbe H4 Lampen in den H4 Reflektoren, gefühlt entspricht das der Leuchtstärke der weißen Bilux Lampen. Ich bin noch nie wegen gelbem Licht angehalten worden, meine Ente ist in Marburg nicht die einzigste mit gelbem Licht.

Geschrieben
zudroehn postete

hi,

hab meine azu mit weissen lichtern durch den tüv und fahre sie nun mit gelben, bisher hat das keinen gejuckt, die weissen liegen im auto...

z.

...bei den ganz alten Enten MUSS das ja auch so sein ;-) und die Ordnungshüter vermuten bei dem funzeligen Licht wahrscheinlich eine 6 Volt-Anlage in den letzten Zügen ;-))))

Jeder macht was er will - dann sollten alle zufrieden sein - schönen Sonntag noch!

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin!

Mein seliger GSA war auch mit gelben Bilux-Birnchen bestückt und hat damit jede nächtliche Polizeikontrolle bestanden. Meistens waren die Beamten nur überrascht, dass es ein solches Auto noch gibt. Empfehlenswert ist ein Satz weisser Birnchen an Bord, damit man notfalls vor Ort umbauen kann. Vor allem aber darf man nicht vergessen, dass man im Falle eines Unfalles mit gelben Scheinwerfern KEINEN Versicherungsschutz hat, weil die ABE aufgrund unzulässiger Umbauten erlischt.

Deswegen rate ich lieber zu den legalen, hellgelben, leicht blaustichigen Osram-Allwetter-Scheinwerferbirnchen, so wie sie auch bei Übernahme an meinem CX montiert waren. Ist mir persönlich zwar auch nicht gelb genug, aber ich werde sie wohl montiert lassen.

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben
GSASpecialViersen postete

Moin!

Mein seliger GSA war auch mit gelben Bilux-Birnchen bestückt und hat damit jede nächtliche Polizeikontrolle bestanden. Meistens waren die Beamten nur überrascht, dass es ein solches Auto noch gibt. Empfehlenswert ist ein Satz weisser Birnchen an Bord, damit man notfalls vor Ort umbauen kann. Vor allem aber darf man nicht vergessen, dass man im Falle eines Unfalles mit gelben Scheinwerfern KEINEN Versicherungsschutz hat, weil die ABE aufgrund unzulässiger Umbauten erlischt.

Deswegen rate ich lieber zu den legalen, hellgelben, leicht blaustichigen Osram-Allwetter-Scheinwerferbirnchen, so wie sie auch bei Übernahme an meinem CX montiert waren. Ist mir persönlich zwar auch nicht gelb genug, aber ich werde sie wohl montiert lassen.

Lieben Gruss,

Oliver

Den Versicherungsschutz verliert man nur, wenn der Unfall mit weißen Lampen nicht passiert wäre.

GSASpecialViersen
Geschrieben

Hi Dirk!

Mein Unfall ist mittags um 12.30 Uhr passiert, demzufolge hätte ich dann Versicherungsschutz genossen. Bei meinem Auto war allerdings eine Woche vor meinem Unfall ein Scheinwerfer durchgebrannt, sodass ich wieder weisse Birnchen montiert habe.

Lieben Gruss,

Oliver

Geschrieben

Hi,

die ganze Geschichte mit dem verlorenen Versicherungsschutz ist wohl unausrottbar, so wie die Spinne in der Juccapalme. In verschärfter Form gibt es das noch in der Behauptung, wer im Winter Sommerreifen fahre verliere seinen Versicherungsschutz (Wenn einer auf mein parkendes Auto fährt, und ich hatte trotz Schnee keine WR, muss er nicht bezahlen etc.). Jeder hat das mal irgendwo gehört mit der ABE und trägt es eifrig weiter. Belege? Absolute Fehlanzeige....

Erste Frage wäre ja mal, welchen Versicherungsschutz ich denn verliere und warum ? Kasko oder Haftpflicht? Wenn ich meinen neuen 911er in den Graben setze und ich hatte gelbe Lampen drin (und damit erloschene ABE), zahlt dann meine Vollkasko nicht mehr?

Kann das wirklich als "grob fahrlässig" gewertet werden? Und dann sei mal die Frage erlaubt, welcher Gutachter sich wohl zu der Aussage versteigen möchte, dass ein Unfallgeschehen ausschließlich auf den Tatbestand der fehlenden ABE zurückzuführen ist. Was ist denn mit nachgetönten Scheiben, Klarglasrückleuchten etc.? Meistens ohne ABE. Interessiert aber definitiv niemanden, wenn ich einem hinten drauf fahre. Und die Haftpflichtversicherung, die den Schaden vom Verursacher einfordert, wenn sie herausbekommt, dass er keine ABE für z.B. die Rückleuchten hatte, möchte ich gerne mal sehen.

Ergo: es mag durchaus vorkommen, dass eine erloschene ABE zu Versicherungsverlust führen kann, aber sicherlich NICHT o.g. Kinderkram.

Aber solange es das Internet gibt, werden solche Aussagen wohl ständig wieder in allen möglichen und unmöglichen neuen Nuancen wiederbelebt werden...

Gruß

Frank

Geschrieben

Sommerreifen im Winter bei Unfall: Wäre der Unfall mit Winterreifen vermeidbar gewesen, kann die Versicherung die Leistung vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, oder so...

Kurioserweise bekommt man beim Zusatzfernlicht der DS gelbe Birnen genehmigt, oder auch nicht, hängt wieder mal von den Prüfern ab.

Geschrieben

Hi Pi,

wohl eher "oder so" :-)

Es gibt einen einzigen dokumentierten Fall, da wurde jemandem mit Sommerreifen auf schneebedeckter Fahrbahn die Vorfahrt genommen, der bekam dann eine Teilschuld. Alles andere ist pure Spekulation. Ist dir ein solcher Fall bzw. das Aktenzeichen eines Urteils in dieser Richtung bekannt?

Da es jetzt in allen Foren wieder mit der unseligen Winterreifendiskussion losgeht, suche ich noch nach weiteren Urteilen.

Gesicherte Auskünfte nehme ich auf meinem Don-Quichottesken Kampf für die Wahrheit gerne entgegen ;-))

Gruß

Frank

Geschrieben

Es soll ja wohl auch ein Ordnungsgeld oder Verwarngeld geben, wenn man ohne Winterausrüstung(Reifen) im Schnee unterwegs ist. Und das gilt nicht nur für Bergregionen, wo eh Schneekettenpflicht ist.

Geschrieben

Interessant! Nun wird hier aber auch wirklich alles durcheinandergeworfen und ein kurioser Coctail daraus gemixt. Prost! Man sollte aber mal voneinander trennen.

1. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt nur, wenn an dem Fahrzeug Änderungen vorgenommen worden sind und eine Gefährdung von Teilnehmern zu erwarten ist. Dies trifft wohl in seltenen Fällen wegen gelber Leuchten zu (um mich mal vorsichtig auszudrücken). Es gibt noch zwei weitere Fälle, in denen die Betriebserlaubnis erlischt, die aber zu unserem Thema überhaupt nicht passen.

2. Gelbes Fernlicht ist definitiv verboten (s.o.)

3. Wenn der TÜV gelbe Leuchten nicht bemängelt heisst das noch lange nicht, dass sie damit legal sind. Jeder hat selbst für die vorschriftsmäßigkeit seines Fahrzeugs zu sorgen und kann sich ´nicht damit rausreden, dass etwas beim TÜV nicht bemängelt worden ist.

4. Zum Thema Versicherungen könnte ich nur spekulieren. Das hilft jedoch keinem weiter.

Geschrieben

Hai Frank, hai Oliver.

Unsere Gerichte sind leider hoffnungslos überlastet.

Versetzt euch mal leichtsinniger Weise in die Robe des Richters.

Du bekommst die Möglichkeit, des digitalen Entscheidens, wieder einen Fall vom Tisch: ABE erloschen vs. ABE nicht erloschen!

Kläger: ARROGANZ Vers./ Beklagter Herr XY Wurst/ meist arm.

Meinst Du, da kommt es auf Kleinigkeiten wie "schwachgelb", 6 Volt-Anlage usw. an.

PS: Auch in meiner DS brennen gelbe H4/ H1 mit gelber Kappe.

PPS: und in meiner Yukka wohnt ´ne Spinne, aber eine gaaanz kleine.(schwachgelbe mit Winterreifen)

Geschrieben

018: Ein Erlöschen der ABE erfolgt streng genommen dann, wenn ich etwas an das Auto schraube, das in dieser ABE nicht vorkommt (und dazu gehören auch z.B. nicht eingetragene Reifen) bzw. gar keine besitzt (Scheibentönlack). Potentielle Gefahr ist laut einem befreundeten TÜV-Ingenieur kein Kriterium. In der ABE Steht, wie dein Auto auszusehen hat - lediglich ein kleiner Teil davon steht im Brief. Soweit die Theorie. Ich bin da auch nur drauf gekommen, weil in allen möglichen Foren immer wieder diese Versicherungsgeschichte beschworen wird, wenn man z.B. 6J statt 5,5J Stahlfelgen fährt etc.pp.

Wie du schon richtig bemerkt hast, ist das alles Spekulation. Es gibt ausgesprochen wenige Urteile zu diesem Thema, die sehr einzelfallbezogen sind, es lassen sich also eine allgemeinen Schlüsse daraus ziehen.

Ansonsten hast du völlig Recht, ist halt verboten, und man sollte die evtl. Konsequenzen bedenken (75€ oder so). Ich fahre trotzdem mit Gelb ;-))

Gruß

Frank

Geschrieben

Da ist der gute TÜV-Ingenieur strenger als das Gesetz. Es gibt nur den §19 in dem das erlöschen der BE wegen technischer Änderungen am Fahrzeug(übrigens reden wir hier von einer EBE nicht von einer ABE, sonst würde für alle Fagzeuge dieses TYPs die Betriebserlaubnis erlöschen ,wenn einer bastetlt...) geregelt ist. Und hier steht ausdrücklich, wenn eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Oft steht aber auch im Prüfzeugnis, dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn das Fahrzeug nicht zur Änderungsabnahme vorgeführt wird.

Geschrieben

Nachtrag: Würde mich mal interessieren auf welches Gesetz der TÜV-PI seine Aussage stützt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er seine Aussage belegen kann, aber ich lasse mich gerne Korrigieren.

Geschrieben

Aha, interessant. §19 wo? STVZO??. Lohnt sich ja immer, die komplette Info an Bord zu haben, für den Fall der Fälle... ;-)) Außerdem hätte ich dann endlich mal eine stechendes Argument gegen die ganzen Kompetenzsimulanten..

Gruß

Frank

Geschrieben

§19 Abs.2 der StVZO:

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

-die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

-eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

-das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

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