Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Dezemberausgabe der ADAC-Zeitschrift ist unter der Rubrik „Was 2006 auf uns zukommt“ zu lesen, daß zukünftig auch „Zustand und Zuverlässigkeit elektronischer Systeme wie ESP oder Airbag geprüft werden sollen“.

Weiß jemand, wie die Prüfung für den Airbag aussehen würde/wird?

Geschrieben

Ist doch klar: die Karre wird vor die Wand gefahren ;-))

Geschrieben

Na wie wohl? Der Wagen wird mit ca 20 km/h vor einen Betonklotz gefahren und dabei darauf geachtet, ob die Airbags auslösen!

Aber so geht´s wirklich:

http://www.lycos.de/startseite/auto/news_service/show_service.html,,i_2055/neue-hu-der-elektronik-tuev-kommt-schon-anfang-2006.html

Also erstmal mit Sichtprüfung, was auch immer das heißt. Irgendwann einmal, wenn alle Wagen einen genormten ODB Anschluß haben sicher auch durch auslesen von Fehlercodes.

Erfreulich ist, dass dieser fachmännische Blick nicht extra berechnet wird.

nsu-mike

Geschrieben

@nsu-mike

soll heißen OBD= on-board-diagnose. Sichtprüfung heisst nichts anderes, als: wie sieht das Lenkrad bzw. die anderen Verkleidungen aus, hinter denen die Luftsäcke schlummern sollen und funtioniert die Airbag-Kontrollleuchte ordnungsgemäß. Sie muß bei einschalten der Zündung aufleuchten und nach starten des Motors spätetstens erlöschen.

Geschrieben

...als wesentlich schlimmer empfinde ich die AU für Motorräder. Das wird wieder alle treffen, die etwas betagtere Modelle (wie ich: Bj. '79 und '85) fahren. Ich verstehe ja, daß die Dinger auch nicht grundlos die Umwelt verpesten dürfen, aber da kommt wieder ein Riesenaufwand auf mich zu - und viel, viel Vergasersynchronisation - *Brech*!

Peter

Geschrieben

Wo liegt das Problem? Die Dinger müssen die Grenzwerte einhalten, die am Tag der Erstzulasung galten und das dürfte doch möglich sein.

Geschrieben

AU für Motorräder ? Da weiss ich ja gar nix von. Ab wann gilt das denn ? Wo soll die Plakette denn noch hin ??

Gruss

Jörg

Geschrieben

Ich freue mich schon auf den TÜV für meine NSU-Fox von 1953. Bisher war das eher ein Staunen und jeder will mal eine Runde drehen.

helm.jpg

Und die Plakette muss ja von vorne sichtbar sein, also auf den Helm am Besten.

nsu-mike

Geschrieben

Gab's sowas wie Abgasgrenzwerte für Krafträder 1979 überhaupt schon?

Googlen war ohne Ergebnis. Naja, vielleicht ist das mit der AU in dem Fall dann hinfällig...

Geschrieben

AU für Motorräder erst ab Baujahr 1989! Wird immer im Rahmen der normalen TÜV-Untersuchung mitgemacht, daher keine 2. Plakette.

Geschrieben

@Mike, Plakette auf dem Helm sagt aber nur etwas über die Abgaswerte des Fahrers.

Geschrieben

Jo, habe auch grade nachgelesen. Gilt erst ab Bj. 1989 und gehört dann zur normalen HU. Die wird natürlich dadurch teurer.

Da mein Mopped von 1984 ist, betrifft es mich erst mal nicht.

Gruss

Jörg

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Prüfer:

Pupsen Sie mal 3000 Upm und halten Sie den Pups 20 Sekunden lang.

20 geräuschvolle Sekunden später ....

Prüfer:

Danke. Jetzt gebe ich jetzt eine Störgröße auf.

Prüfling:

Wie machen Sie das ?

Prüfer:

Ich box Ihnen in den Magen.

Prüfling:

Arrrggghhhh ....... Regelpups ohne Ausstoß von Brocken.

Prüfer:

Bestanden. Hier ist die Plakette.Sie funktionieren ja noch recht gut. Bei Ihrem Alter und Ihrer Laufleistung. Aber sehen Sie mal hier: das ist ein wenig inkontinent. Lassen Sie sich beim nächsten Arztbesuch einen Tröpfchenfänger anbauen. Ich mache einen Vermerk mit kleinen Mängeln.

Prüfling:

Vielen Dank und bis zum nächsten Mal.

........................... :-))

Geschrieben

*wegschmeißvorlachen*tränenabwisch* :-)))

Geschrieben

... haben Airbag's nicht schon immer ein "Verfallsdatum" ?! Kann mich entsinnen das ein solches an den Airbags dransteht.

Geschrieben

Ich weiß nur, daß bei Saab einige "zitterten", als ihr Airbag 10 Jahre alt wurde, weil er da angeblich getauscht werden mußte - allerdings hat der Hersteller diese ursprüngliche Frist dann nach Überprüfung aufgehoben, soll heißen: die Dinger funktionieren auch noch, wenn sie älter als 10 Jahre sind.

Wichtig ist wohl beim TÜV nur, daß die Kontrolle für Fehlfunktionen funktioniert (wobei eine alte Citroen-Weisheit ja besagt, daß eine Kontrolltaste nur die Funktion der Birnchen, aber nie den Sensor überprüft).

Gruß

Ulrich, im Auto tütenlos

Geschrieben

zu 001: In besagter Depesche steht auch über den C6, dass seine Luftfederung denn doch noch nicht ausgereift ist..........

Zum Glück haben wir in D Pressefreiheit. Redaktionell bei diesem Blättchen seit Jahren eher Hirnfreiheit.

Geschrieben

Hallo,

@ 015 @ 016: beim Xantia und beim XM Y4 steht in der Betriebsanleitung ebenfalls, dass der Airbag nach 10 Jahren zu ersetzen ist. Bei meinem Y4 habe ich an der B-Säule einen gelben Aufkleber (sieht sehr original aus), der mich ebenfalls auf die 10-Jahres-Frist aufmerksam macht.

Gruß

Boris

Geschrieben

Citroen hat das "Haltbarkeitsdatum" für Airbags von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Quelle: Das Stand in einer der letzten ACC Clubzeitungen irgendwann mal drinne.

Unser 95'er Turbo c.t. XM hat an der B-Säule (Fahrerseite) auch nen schönen

Aufkleber das der Luftsack nach 10 Jahren bei mir 2005 fällig ist. Glaube ich entferne den Kleber vor den nächsten TÜV im Mai 06. Sonst meint ein unwissender Prüfer das wäre Faktum und ich krieg meine Plakette nicht.

Frage ist nur was nach 15 Jahren passiert. Falls evtl. mehrere Luftsäcke zwanggetauscht werden müssten wäre das ein Todesurteil für viele Autos.

Dann wird ein Y4 XM mit Airbags als Oldtimer später Mal noch seltener. Geschweige den das es die Original Airbags nach 15 Jahren noch gibt ?

Lassen wir uns überraschen

Gruß Thomas

Geschrieben
ThomasLutzACCM postete

Citroen hat das "Haltbarkeitsdatum" für Airbags von 10 auf 15 Jahre verlängert.

Quelle: Das Stand in einer der letzten ACC Clubzeitungen irgendwann mal drinne.

Unser 95'er Turbo c.t. XM hat an der B-Säule (Fahrerseite) auch nen schönen

Aufkleber das der Luftsack nach 10 Jahren bei mir 2005 fällig ist. Glaube ich entferne den Kleber vor den nächsten TÜV im Mai 06. Sonst meint ein unwissender Prüfer das wäre Faktum und ich krieg meine Plakette nicht.

Frage ist nur was nach 15 Jahren passiert. Falls evtl. mehrere Luftsäcke zwanggetauscht werden müssten wäre das ein Todesurteil für viele Autos.

Dann wird ein Y4 XM mit Airbags als Oldtimer später Mal noch seltener. Geschweige den das es die Original Airbags nach 15 Jahren noch gibt ?

Lassen wir uns überraschen

Gruß Thomas

Eine Möglichkeit ist die Deaktivierung des Airbagsystems mit Eintrag in

die Fahrzeugpapiere.

Soll angeblich so zulässig sein.

Geschrieben

Was genau ist denn nach 15 Jahren eigentlich bei so einem Airbag zu erwarten? Dass er nicht mehr aufgeht oder dass der Kunststoff spröde wird? (Ist das überhaupt Kunsstoff?) Oder dass er ungewollt losgeht?

Da kann man ja direkt froh sein, dass man nur max. zwei von den Dingern drin hat... Früher hat man sich die Birne eingerannt, heute erstickt man bei einem Unfall ;-)

Boris

Geschrieben

Theoretisch kann der Kunststoff, sowohl des Sackes als auch der Abdeckung spröde werden.

Weiter könnte sich die Ladung des Zündsatzes zersetzt haben, so daß sie nicht mehr zündfähig wäre, ist aber eher unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist wohl, das die allseits beliebten Kontakte nicht mehr mitspielen.

Geschrieben

Das gehört zur Kategorie "Wirtschaft ankurbeln".

Jörg hat das in #001 schon auf den Punkt gebracht.

Und überhaupt, wie kann man denn ein hochwertiges Wirtschaftsgut länger als ZEHN Jahre nutzen wollen ???

Gruß

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...